Ausbildung

172 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode Plenarprotokoll 14/5 v. 26.11. Manfred Schuhmann Stv. Vorsitzender Niederschönenfeld CSU Helmut Guckert Vorsitzender SPD Harald Güller Stv. Vorsitzender Nürnberg CSU Günter Gabsteiger Vorsitzender SPD Wolfgang Vogel 1. Stv. Vorsitzender CSU Klaus Dieter Breitschwert 2. Stv.

Antwort der Staatsregierung: Der Staatsregierung sind unmittelbare Einflußnahmen auf schulische Entscheidungen durch Vertreter der türkischen Generalkonsulate in Bayern nicht bekannt.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Schulaufsicht über den von türkischen Lehrern gehaltenen Unterricht ausschließlich durch bayerische Beamte wahrgenommen wird. Um die bayerische Schulaufsicht in die Lage zu versetzen, dem in türkischer Sprache gestalteten Unterricht zu folgen, sind für die rund 200 türkischen Lehrer insgesamt 25 sprachkundige bayerische Fachbetreuer in diesem Unterrichtsbereich eingesetzt. Ein dichtes Netz fachkundiger und sprachkundiger Betreuungs- und Überwachungsmaßnahmen ist also gegeben. Es ist kaum vorstellbar, dass eine unmittelbare Einflußnahme auf schulische Entscheidungen den Regierungen nicht bekannt geworden wäre.

Die Aufgabe der Fachbetreuer erstreckt sich auf die unterrichtliche und methodisch-didaktische Betreuung und Beratung der türkischen Lehrer. Sie umfaßt auch die Beobachtung und Aufdeckung von etwaigen Versuchen der Indoktrination oder der fundamentalistischen Beeinflussung. Maßstab ist dabei die Beachtung des Grundwerts der Toleranz und eines friedlichen Miteinanders ausländischer und deutscher Schüler.

Die Fachbetreuer sind flächendeckend über die Schulaufsichtsbezirke im Freistaat Bayern verteilt. Sie sind mit bis zu 13 Stunden freigestellt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden den überregionalen und regionalen Fachbetreuern für türkische Lehrer eine Reihe von Dienstreisen pauschal zur Verfügung gestellt (bis zu 40). Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bayerische Staatsregierung im Rahmen notwendiger pädagogischer Reformen den Gymnasien die Möglichkeit eröffnen, in eigener Verantwortung einzurichten?

Antwort der Staatsregierung: Die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern sieht folgende Zweige oder Ausbildungsrichtungen vor: Humanistisches, Neusprachliches, Mathematisch-naturwissenschaftliches, Musisches, Wirtschaftswissenschaftliches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium. Dabei handelt es sich um aus unserer Bildungstradition erwachsene Ausdifferenzierungen des gymnasialen Bildungsgangs, die ab Jahrgangsstufe 9 verschiedene Schwerpunktsetzungen erlauben.

Das für die Volksschule entwickelte pädagogische Konzept der Maria Montessori dagegen führt unter anderem durch den Verzicht auf Notengebung zu eigenen Schulen, die sich so weit von der öffentlichen Schule entfernen, daß es auch im Bereich der Volksschulen nur private, staatlich genehmigte Montessorischulen gibt. Bei den Realschulen und Gymnasien hat aus diesem Grund bisher noch kein privater Träger einen entsprechenden Antrag gestellt.

Einzelne Elemente der Montessoripädagogik wie zum Beispiel Freiarbeit werden jedoch zunehmend auch im Unterricht der Gymnasien verwirklicht.

Pfaffmann (SPD): Kann die Bayerische Staatsregierung Äußerungen des Leiters des staatlichen Luitpold-Gymnasiums, Otto Freundl, bestätigen, wie sie in der Süddeutschen Zeitung vom 26.10.1998 wiedergegeben sind (Kriegsdienstverweigerer verweigern nicht aus Gewissensgründen, sondern aus gewissen Gründen; Scharping steht nicht mit dem Herzen hinter der Bundeswehr und mit dem Hirn sowieso nicht), und welche Konsequenzen hat die Bayerische Staatsregierung daraus wann gezogen?

Antwort der Staatsregierung: Die Anfrage betrifft außerdienstliche Äußerungen von Oberstudiendirektor Dr. Otto Freundl, Luitpold-Gymnasium München. Herr Oberstudiendirektor Dr. Freundl sprach auf Einladung des Reservistenverbandes München-Land am 17.10. 1998 zum Thema Nach Wahl ­ offene Fragen zu Sicherheitspolitik und Bundeswehr. Die in verschiedenen Presseberichten behandelten Ausführungen von Herrn Dr. Freundl liegen dem Staatsministerium im Wortlaut nicht vor. Es fehlen ein Mitschnitt oder ein Redeprotokoll. Das Staatsministerium hat Stellungnahmen des Standortältesten, des Reservistenverbandes sowie vom Oberstudiendirektor Dr. Freundl eingeholt. Der genaue Wortlaut der Äußerungen ist danach nur schwer rekonstruierbar.

Herr Dr. Freundl stellt seine Äußerungen differenzierter dar, als den Presseberichten zu entnehmen ist. Der Vortrag von Herrn Dr. Freundl erfolgte allerdings im außerdienstlichen Bereich, wo auch Beamten das Recht zu politischer Betätigung einschließlich der Kritik an Perso nen oder Vorgängen des politischen Lebens zusteht.

Dem Staatsministerium steht eine Bewertung der persönlichen Äußerungen von Herrn Dr. Freundl in seinem ausschließlich privaten Bereich nicht zu, solange sie nicht gegen das ihm als Beamten obliegende Mäßigungsgebot verstoßen.

Das Staatsministerium kann deshalb nicht feststellen, daß Herr Dr. Freundl in einer dienstrechtlich relevanten Weise gegen die Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung verstoßen hat, und sieht deshalb keine Notwendigkeit zu dienstrechtlichen Konsequenzen. Das Staatsministerium hielte es für bedenklich, unbequemen oder leider auch manchmal polemischen politischen Äußerungen von Beamten nicht mit politischen Argumenten, sondern mit einer Disziplinierung dieser Beamten zu begegnen.

Irlinger (SPD): Welche formalen Schritte sind notwendig, damit die Franconian International School (FIS) die Kriterien einer staatlich genehmigten Ersatzschule erfüllt, und wann ist mit der Genehmigung zu rechnen?

Antwort der Staatsregierung: Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 22.7.1998 der Franconian International School eine vorläufige Genehmigung als Ersatzschule erteilt; der Unterrichtsbetrieb wurde zum Schuljahr 1998/99 mit einer jahrgangskombinierten Klasse 1/2 aufgenommen. Seitens der Schulaufsichtsbehörden ist derzeit nichts weiter veranlaßt. Erforderlich ist lediglich, dass der Schulträger genügend Schüler findet, damit der Betrieb einer internationalen Schule gewährleistet ist, die den Standards anderer vergleichbarer Schulen entspricht (vgl. z. B. Munich International School, Bavarian International School). Hausmann (CSU): Nachdem eine Vereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur gemeinsamen Position zu Verkehrsprojekten in Bayern, speziell wegen der ICE-Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Ebensfeld, Coburg und Erfurt und der Autobahn zwischen Lichtenfels, Coburg und Suhl (A73), zu großen Verunsicherungen unter der Bevölkerung geführt hat, frage ich die Staatsregierung, ob die beiden Projekte auf ihre Dringlichkeit und auf Alternativen von der neuen Bundesregierung noch einmal untersucht werden und bis wann mit einem Baubeginn gerechnet werden kann.

Antwort der Staatsregierung:

1. ICE-Strecke Nürnberg ­ Erfurt

Die Aus- und Neubaustrecke Nürnberg­Erfurt, die Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 8 (Berlin ­ Nürnberg) ist, steht in der Bundesverkehrswegeplanung in der Kategorie Vordringlicher Bedarf. Die Bayerische Staatsregierung hat sich beim Bund stets für eine rasche Realisierung des Vorhabens ausgesprochen.

Im April 1996 erfolgte der erste Spatenstich für die Neubaustrecke Erfurt­Ebensfeld, für die im Herbst 1997 zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Bislang sind Mittel in Höhe von 647 Millionen DM für das Projekt investiert worden (Planung, Bau und fest vergebene Bauaufträge). Die Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.10.1998 enthält folgende Aussage:

Bis zum Anschluß der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans wird es bei im Bau befindlichen Maßnahmen keine Bauunterbrechung geben. Bereits vergebene Aufträge werden ausgeführt.

An der Priorität für den Aufbau Ost wird festgehalten. Das schließt die Prüfung von Alternativen zu bisherigen Vorhabensplanungen, wie die (Kassel­Erfurt­Chemnitz­ Dresden­Görlitz) und die Sachsen-Magistrale (Chemnitz­Plauen­Nürnberg) ausdrücklich ein.

Die Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung ist Sache der Bundesregierung. Die Bayerische Staatsregierung hat sich bereits nachdrücklich gegen mögliche Verzögerungen beim Bau der ICE-Strecke Nürnberg­Erfurt gewandt und wird weiterhin auf eine zügige Verwirklichung des Projekts drängen.

2. Bundesautobahn A 73 Lichtenfels­Suhl

Nach der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.10.1998 soll der Bundesverkehrswegeplan zügig fortgeschrieben werden. Ob in diesem Zusammenhang auch das geplante VDE-Projekt A 73 im Hinblick auf Dringlichkeit und mögliche Alternativen überprüft wird und ob hierbei gegebenenfalls dieselben Bewertungsmaßstäbe wie bislang zugrunde gelegt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Das Raumordnungsverfahren und die Linienbestimmung durch den BMV für die A73 sind abgeschlossen, die Vorentwürfe sind genehmigt und die Planfeststellungsverfahren auf gesamter Länge in Bayern eingeleitet bzw. beantragt. Der tatsächliche Baubeginn hängt von vollziehbaren Planfeststellungsbeschlüssen und von der weiteren Entwicklung des Bundesfernstraßenhaushalts ab. Bislang ist die bayerische Straßenbauverwaltung davon ausgegangen, dass unter günstigen Umständen ein Baubeginn noch im Jahr 1999 erfolgen kann. Ob dies auch jetzt noch realisierbar ist, bleibt abzuwarten.

Frau Dr. Baumann (SPD): Wie viele Gleisbrüche traten im Bereich der Münchner S-Bahn in den vergangenen 12 Monaten auf, und wie viele davon sind auf mangelnde Wartung der Strecke zurückzuführen?

Antwort der Staatsregierung: Die Verantwortung für die Gleisinfrastruktur der S-Bahn München liegt auch nach der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs bei der Deutschen Bahn AG. Sie ist verantwortlich für den Unterhalt und die Instandsetzung der Gleisanlagen.

Nach Angaben der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, traten in den letzten 12 Monaten auf der S-Bahn München elf Schienenbrüche (dies ist die technisch übliche Bezeichnung für Schadensereignisse am Schienenstrang) auf. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit auf der S-Bahn München wurde durch diese Schienenbrüche nicht bewirkt.