Die kommunale Seite hat ähnlich hohe Auftragswerte zu verzeichnen wie das Land

Präsident Böhm: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Gegenüber dem Land Berlin ist in der Tat ein Urteil ergangen, das die Tariftreueerklärung für kartellrechtlich unzulässig erklärt hat. Allerdings ist die Situation in Berlin aus meiner Sicht völlig anders als die Situation in Bayern. Berlin ist gleichzeitig auf Landesebene und auf kommunaler Ebene Auftraggeber und damit in bestimmten Bereichen dominierend. Das ist bei uns nicht der Fall, weil die kommunale Seite einen eigenständigen Auftraggeber darstellt. Deshalb spielt die Frage des Monopols bei uns keine Rolle.

Die kommunale Seite hat ähnlich hohe Auftragswerte zu verzeichnen wie das Land. Deshalb haben meine Mitarbeiter ausgeführt, dass Gesichtspunkte der Einschränkung des Wettbewerbs aufgrund einer Monopolstellung bei uns nicht zum Tragen kommen, während sie für das Urteil in Berlin entscheidend waren.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Schieder.

Werner Schieder (SPD): Herr Staatsminister, wie soll ich Ihre Erklärung bezüglich der Aufträge auf Landesebene und auf kommunaler Ebene verstehen? Die Bayerische Staatsregierung hat die Kommunen doch immer aufgefordert, in gleicher Weise zu verfahren wie der Freistaat Bayern.

Präsident Böhm: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Wir haben die Kommunen zwar aufgefordert, sich so zu verhalten, aber dennoch sind Land und Kommunen nicht derselbe Auftraggeber. Es haben auch nicht alle Kommunen die Erklärung übernommen. Das bedeutet, daß die Frage des Monopolauftraggebers, die in Berlin wichtig war, bei uns nicht unmittelbar eine Rolle spielt.

Ich verhehle allerdings nicht, dass die Tariftreue- und Nachunternehmererklärung auch unter anderen Gesichtspunkten rechtlich problematisiert und angegriffen wird. Entscheidungen stehen aber noch aus. Ich will und kann auch nicht vorhersagen, wie diese ausfallen werden; denn jeder weiß, dass bei Gerichtsverfahren bestimmte Risiken bestehen, die selbst für Juristen nicht immer vorhersehbar sind.

Präsident Böhm: Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Scholz. Bitte, Herr Kollege Dr. Scholz.

Dr. Scholz (SPD): Herr Staatsminister, ist die Staatsregierung aufgrund der Ergebnisse des neuen Gutachtens zur B 2 a zwischen Nürnberg Hafen und der A 6 von Prof. Kurzak bereit, die Planung und das Planfeststellungsverfahren für die Rednitztaltrasse zurückzunehmen und die damit freiwerdenden 200 bis 250 Millionen DM für andere dringende bayerische Straßenbaumaßnahmen einzusetzen, nachdem das Kurzak-Gutachten feststellt, dass das erklärte Ziel der Entlastung der Vororte Mühlhof, Reichelsdorf und Eibach zwar auf den beiden bestehenden Straßen B 2 alt und Staatsstraße 2407 zusammen zu einer Entlastung von 15000 Fahrzeugen pro Tag führt, aber gleichzeitig zwischen beiden Straßen im Abstand von 800 bis 1000 Metern eine neue Ortsdurchfahrt mit 46000 Fahrzeugen hinzukommt, was zu einer Gesamterhöhung des Verkehrsaufkommens von 80% für die betroffenen Ortsteile führt?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Scholz, die Staatsregierung ist nicht bereit, die Planung der dem laufenden Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Trasse zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben und den Planfeststellungsantrag zurückzunehmen.

Für das Vorhaben stehen dem Freistaat Bayern bislang keine Baumittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Frage, ob wir bereit sind, daraus frei werdende Mittel für andere Straßenbaumaßnahmen einzusetzen, stellt sich also nicht. Null kann man nicht übertragen.

Von einer Ortsdurchfahrt, wenn auch in Anführungszeichen zu sprechen ­ ich war gespannt, wie Sie das darstellen ­, ist unzutreffend. Die Planungskonzeption sieht eine anbaufreie Strecke der B 2 vor, die ohne Zufahrten bebautes Gebiet tangiert und dabei mit Schutzmaßnahmen gegen Straßenlärm versehen wird.

Ich will dazu aber noch einige grundsätzlichere Ausführungen anfügen. Sie greifen aus der Vielzahl der verkehrlich untersuchten Planungsfälle einen einzigen heraus und leiten daraus Ihre Schlußfolgerungen ab. Dabei lassen Sie auch noch unberücksichtigt, dass neben der Entlastung der B 2 alt und der Staatsstraße 2047 auch das gesamte übrige Straßennetz deutlich entlastet wird.

Die nunmehr vorliegende Verkehrsuntersuchung ist ein

­ aber auch wirklich nur ein ­ wichtiger Teilaspekt in der Bewertung der Antragstrasse und ihrer Optimierungsmöglichkeiten sowie von möglichen Kanaltrassen und des Ausbaues der A 6/A 73 mit Direktrampe. Nach der Auswertung der Ergebnisse werden die darin enthaltenen Varianten auf ihre bauliche und verkehrstechnische Machbarkeit, auf Verkehrssicherheit, auf Kosten und auf die Umweltauswirkungen hin untersucht. Anschließend wird eine Nutzen-Kosten-Bewertung als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung durchgeführt.

Die Entscheidung darüber, inwieweit die Planfeststellungstrasse ­ gegebenenfalls in modifizierter Form ­ weiterverfolgt werden soll oder ob andere Alternativen in Betracht kommen, kann erst dann getroffen werden, wenn das Gesamtergebnis aller in diesem Zusammenhang anstehenden Untersuchungen vorliegt.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Kollege Dr. Scholz.

Dr. Scholz (SPD): Herr Staatsminister, wann ist Ihrer Meinung nach mit den Ergebnissen der Bauausführungsplanungen und der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie mit dem Ergebnis der Berechnung der Gesamtkosten zu rechnen?

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich habe dargestellt, dass jetzt eine umfassende Abwägung stattfindet, die jedenfalls noch mehrere Monate dauert.

Sollte sich daraus die Notwendigkeit einer Trassenveränderung ergeben, müßte das anschließend in eine Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingehen. Bei einer Veränderung würde das aus heutiger Sicht auf jeden Fall bis zum Jahr 2002 dauern.

Zu diesem Zeitpunkt erfolgt nämlich erst die Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen.

Sollte sich keine Veränderung ergeben, wäre die Maßnahme kurzfristiger möglich. Kurzfristig ist dabei aber ebenfalls relativ zu verstehen, denn es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass auch die weiteren Ergebnisse einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden. Wir wissen, dass das bei einer Vielzahl von Klägern mit professionellen Einwendungen auf jeden Fall mit schwierigen Verfahren verbunden ist. Ich will deshalb keine Angabe darüber machen, wann ich eine Realisierbarkeit für wahrscheinlich halte.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Scholz.

Dr. Scholz (SPD): Herr Staatsminister, kann ich Ihren Ausführungen, wonach für das Vorhaben keine Baumittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehen, entnehmen, dass die Staatsregierung, die hinsichtlich der Prioritätensetzung wohl einen gewissen Gestaltungsspielraum besitzt, keine vordringliche Priorität mehr sieht?

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Scholz, das wäre falsch. Entscheidend ist vielmehr, dass die Mittel deswegen nicht eingestellt sind, weil ein Baubeginn derzeit übereinstimmend für nicht realistisch angesehen wird und deshalb nicht zur Diskussion steht. Auch für staatliche Stellen setzt der Baubeginn nämlich das Recht zum Bauen voraus. Nachdem wir aber wissen, dass bis zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses noch erhebliche Zeit vergehen wird, ist es wohl auch verständlich, dass dafür momentan keine Baumittel zur Verfügung stehen.

Daraus auf eine Nachrangigkeit der Maßnahme zu schließen, wäre jedoch falsch. Vielmehr geht es um die realistische Einschätzung der Frage, bis wann bzw. ab wann gebaut werden kann. Bei den Maßnahmen, für die ein Baurecht besteht, gibt es derzeit erhebliche Finanzierungsprobleme. Wir beklagen bekanntlich, dass die Bundesregierung im Verkehrshaushalt dieses Jahres deutliche Reduzierungen vorgenommen hat, deren Ausmaß nach außen gar nicht so erkennbar wird. Deswegen haben wir Schwierigkeiten, die Baumaßnahmen durchzuführen, für die wir ein Baurecht besitzen.

Falsch wäre es, das Geld in den Bereichen zu blockieren, für die kein Baurecht besteht. Wir hoffen aber, daß die Planungen dennoch mit der gebührenden Zügigkeit fortgesetzt werden können, damit man jedenfalls die Möglichkeiten kennt, bei der B 2 und B 2 a sowie im gesamten Südwesten Nürnbergs günstigere Verkehrsverhältnisse zu bekommen.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Dr. Scholz.

Dr. Scholz (SPD): Herr Staatsminister, treffen die Aussagen von Prof. Kurzack zu, wonach es das Ziel der B 2a, insbesondere der Rednitztaltrasse ist, die Stadtteile Reichelsdorf, Mühlhof, Wolkersdorf, Katzwang, Neukatzwang und Reichelsdorfer Keller zu entlasten? Ist diese Aussage nicht mehr richtig, nachdem Sie jetzt so deutlich davon sprechen, dass das nur ein untergeordneter Teil der Überlegungen sei? Prof. Kurzack sagt hingegen ausdrücklich, das sei das eigentliche Ziel, und deshalb werde die Rednitztaltrasse benötigt.

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Scholz, es gibt eine ganze Reihe von Gründen für die Planungen im Bereich A 6, A 73, B 2. Dabei sind die Erleichterung der Durchfahrten durch die genannten Orte ebenso wie die Bewältigung des Lastverkehrs zum Nürnberger Hafen, aber auch weitere verkehrliche Ziele von Bedeutung.

Ich habe mich nur dagegen gewandt, dass Sie einige Teilziele als ausschließliche Zielsetzung bezeichnet haben.

Wir wissen im Nürnberger Raum sehr gut, dass es ein ganzes Bündel unterschiedlicher Interessen gibt, die sich teilweise sogar massiv widersprechen. Wenn ich mich recht entsinne, waren sogar Gruppen in Ihrer eigenen Partei hinsichtlich der Bewältigung des Verkehrs zum Nürnberger Hafen häufig unterschiedlicher Meinung. Darin kommt die Tatsache zum Ausdruck, daß einerseits die Anwohner bestimmter Bereiche eigene Interessen vertreten und andererseits darüber hinaus eben auch großräumige Verkehrsziele bestehen.

Das muss alles in eine Abwägung einfließen, zumal uns ein Gericht schon einmal bestätigt hat, dass es zu Abwägungsdefiziten gekommen sei. Ein zweites Mal darf das nicht mehr sein. Das ist auch der eigentliche Grund, warum ich die Frage, ob diese Trasse herauszunehmen ist, deutlich verneine. Es wäre von vornherein ein Fehler, wenn man bestimmte Dinge von vornherein von einem Abwägungsprozeß ausnehmen würde.

Präsident Böhm: Nächster Fragesteller ist Herr Prof. Dr. Gantzer. Bitte, Herr Prof. Dr. Gantzer.

Prof. Dr. Gantzer (SPD): Herr Minister, nachdem ich der letzte Fragesteller dieses Abends zu Ihrem Zuständigkeitsbereich bin, darf ich Ihnen schon jetzt einen schönen Feierabend wünschen.

(Heiterkeit)

Ich frage Sie: Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren vorgesehen, um die Verkehrsanbindung der Münchner Messe zu verbessern, und werden diese Maßnahmen für ausreichend angesehen?

Präsident Böhm: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Gantzer, ich bedanke mich zunächst für Ihre fürsorglichen Wünsche. Ministerpräsident Stoiber ist da weniger fürsorglich, er erwartet von uns Kabinettsmitgliedern, daß wir mehr arbeiten, als es der Arbeitszeiteinteilung eines Notars zu entsprechen scheint.

(Heiterkeit ­ Frau Radermacher (SPD): Dabei hat es Kollege Gantzer so gut mit Ihnen gemeint!)

Ich bedanke mich aber noch einmal für die besonders herzliche Fürsorge und möchte keineswegs bösartig antworten, sondern nur zeigen, dass im Leben alles zwei Seiten hat; das gilt auch für die Arbeitsbelastung von Mitgliedern der Staatsregierung.

Präsident Böhm: Darum hat der Herr Notar noch die Aufgabe des Abgeordneten übernommen, Herr Minister.

(Heiterkeit) Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Vielleicht ist es ein wenig versöhnlicher, Frau Kollegin Radermacher, wenn ich darauf hinweise, dass die Abgeordneten am Abend ebenso eingespannt sind wie die Regierungsmitglieder.

(Frau Radermacher (SPD): Ja, jetzt ist es in Ordnung!) Jetzt aber zur Antwort auf die Frage: Zur Verbesserung der Verkehrsanbindung der Messestadt Riem sind von der Staatsregierung das Aktionsprogramm I zur Messeeröffnung und das Aktionsprogramm II, östliches Umland auf den Weg gebracht und die darin enthaltenen Vorhaben bereits zum Teil umgesetzt worden.

Derzeit sind auf der A 94 der Anbau eines dritten Fahrstreifens stadtauswärts und auf der B 388 die Umfahrung Fischerhäuser im Bau. Beide Projekte sind in den Aktionsprogrammen I und II enthalten. Von den Vorhaben dieser Programme sind die Nord-Ost-Verbindung, der Ausbau des Anschlusses der A 94 an den Mittleren Ring, die Parallelstraße zur A 94 bzw. zur A 99, die Staatsstraße 2088, also der zweibahnige Ausbau des Föhringer Rings, und schließlich die Umfahrung Putzbrunn noch nicht realisiert. Dabei handelt es sich sowohl um staatliche als auch um kommunale Vorhaben. Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass darüber hinaus noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der straßenverkehrlichen Erschließung der Messestadt Riem erforderlich sind.

Aus diesem Grund ist eine Arbeitsgruppe an der Autobahndirektion Südbayern beauftragt worden, möglichst rasch Lösungskonzepte zur Beseitigung der erkannten Engpässe zu erarbeiten. Die Verlängerung der U-Bahnlinie 2 vom Innsbrucker Ring über Trudering zur Messestadt Riem wird am 29. Mai 1999 in Betrieb genommen.

Die Staatsregierung geht davon aus, dass mit der Inbetriebnahme der Messe-U-Bahn die Messe München ausreichend an das Münchner Nahverkehrssystem angebunden ist. Die Landeshauptstadt München hat bisher völlig einseitig auf das Allheilmittel öffentlicher Personennahverkehr gesetzt und die Realität des Messeverkehrs, der zum Beispiel bei der BAUMA zu über 60% mit dem Auto stattfindet, nicht wahrhaben wollen.

Zu bedenken ist, dass die bisherigen Verkehrsprobleme allein durch die Messe ­ also nicht durch die vorgesehene Errichtung von Wohnungen für 16000 Einwohner und Gewerbeflächen für 13000 Arbeitsplätze ­ aufgetreten sind. Die Dringlichkeit weiterer Straßenbaumaßnahmen wird noch dadurch unterstrichen, dass das Messegelände weiter ausgebaut werden soll; zusätzliche verkehrsintensive Einrichtungen, zum Beispiel ein Einkaufszentrum, sind geplant. Im Jahr 2005 soll die Bundesgartenschau durchgeführt werden. Vor allem dem Ausbau des östlichen Abschnitts des Mittleren Rings an der Richard-Strauß-Straße kommt eine große Bedeutung zu. Die Landeshauptstadt München hat die Planung erst nach dem Bürgerentscheid vom Juni 1996 in Angriff genommen. Seit Jahren weisen wir die Landeshauptstadt München darauf hin, dass die straßenmäßige Erschließung der Messestadt Riem nach wie vor unzureichend ist.

Präsident Böhm: Erste Zusatzfrage: Herr Prof. Dr. Gantzer.

Prof. Dr. Gantzer (SPD) (vom Redner nicht autorisiert): Herr Staatsminister, auch Sie sind für die Münchner Messe verantwortlich. Es war von Anfang an klar, daß die An- und Abfahrt der Besucher in erster Linie über die Autobahn erfolgen wird. Ich frage Sie, warum die A 94 erst jetzt sechsspurig ausgebaut wird. Warum sind diese Planungen nicht früher erfolgt, zumal vor zwei Jahren Bauvorhaben an der A 94 genehmigt wurden? Nennen Sie mir bitte den Grund für diese Fehlplanung.

Präsident Böhm: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, hier handelt es sich nicht um Fehlplanungen. Ich habe in meiner sehr ausführlichen Antwort dargestellt, dass die Landeshauptstadt München ursprünglich entgegen unseren Ratschlägen davon ausgegangen ist, dass der überwiegende Teil des Messeverkehrs über den ÖPNV abgewickelt werden könnte. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Annahme irrtümlich war.