Grundschule

Die Personalzuteilung für die einzelnen Polizeidienststellen erfolgt durch die Polizeipräsidien in Abhängigkeit von Belastung, Kriminalitätsschwerpunkten etc. und dem Personalfehl (dies ist die Differenz zwischen Sollstärke und der tatsächlich verfügbaren Personalstärke) im Vergleich zu den anderen Dienststellen. So wurde zwischenzeitlich vom Polizeipräsidium Oberfranken bei der Personalzuteilung für März 1999 ein Beamter der Polizeiinspektion Wunsiedel zugewiesen.

Dr. Heinz Köhler (SPD): Wann wird der nächste Staatsstraßenausbauplan für Bayern vorgelegt, mit welchem Haushaltsvolumen soll er ausgestattet werden, und nach welchen Kriterien werden die Prioritäten festgelegt?

Antwort der Staatsregierung: Im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Bayern 1994 im Jahr 2000 soll auch der Ausbauplan für die Staatsstraßen angepaßt werden. Das Finanzvolumen des dann ab 01.01.2001 gültigen Ausbauplans ist noch nicht festgelegt.

Der Oberste Rechnungshof fordert in seinem Jahresbericht 1995 den Vollzug des Ausbauplanes projektbezogen nach Dringlichkeiten. Deshalb wurde ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren entsprechend der Bundesverkehrswegeplanung entwickelt, das eine Bewertung und Einstufung (Dringlichkeitsreihung) der geplanten Neu- und Ausbaumaßnahmen ermöglicht.

Die Nutzen der monetarisierbaren Effekte, insbesondere Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit, Umwelt sowie Raumnutzung werden den Bau- und Grunderwerbskosten gegenübergestellt. Zusätzlich werden qualitative Bewertungen ökologischer Wirkungen, städtebaulicher Effekte sowie Wirkungen auf den ÖPNV in die Ergebnisabwägung einbezogen. Die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens stellen eine Orientierungshilfe für die abschließende Entscheidung dar, können diese aber nicht ersetzen.

Die Datenerhebung für die zu bewertenden Maßnahmen hat begonnen. Der Ausbauplan soll im Jahr 2000 nach Abstimmung mit den regionalen Planungsverbänden von der Staatsregierung beschlossen werden.

Dr. Scholz (SPD): Treffen Äußerungen z. B. von Staatsminister Huber zu, wonach die Staatsregierung die Mittel der High-Tech-Offensive in Höhe von 50 Millionen je Regierungsbezirk, für die Regionalprojekte zu 50% oder, wie der Regierungspräsident von Mittelfranken vorgibt, sogar zu zwei Dritteln für die Landkreise einsetzen will und damit die zuvor vorgegebenen Kriterien, forschungs- und technologiepolitische Bedeutung, Stärkung des Forschungs- und Technologienetzwerkes, Arbeitsplatzrelevanz und Kosten-Nutzen-Verhältnis, ganz oder teilweise außer Kraft setzt?

Antwort der Staatsregierung: Im Rahmen der der Bayerischen Staatsregierung ist bei den regionalen Technologiekonzepten für jeden Regierungsbezirk eine Summe von 50 Millionen DM vorgesehen. Damit erhalten alle Regierungsbezirke unabhängig von ihrer Größe im Rahmen des Regionalkonzeptes einen gleichen Anteil an Mitteln. Ziel ist, das gesamte Land in die High-Tech-Offensive einzubeziehen und die regionalen Potentiale zu entwickeln. Die Auswahl einzelner Projekte erfolgt nach der forschungs- und technologiepolitischen Bedeutung, der Stärkung des Forschungs- und Technologienetzes, der Arbeitsplatzrelevanz vor allem für Handwerk und Mittelstand sowie der Nutzen-Kosten-Relation. Bei der Auswahl sind renommierte Gutachter in den Regierungsbezirken unterstützend tätig.

Gerade mit dem Regionalkonzept will die Bayerische Staatsregierung aber auch die Wirkungen des technischen Fortschritts in die Fläche ausstrahlen lassen. Auf eine ausgewogene regionale Verteilung dieser Mittel wird deshalb ebenso zu achten sein. Deshalb sollte der größere Teil der für jeden Regierungsbezirk zur Verfügung stehenden Mittel außerhalb der Ballungsräume eingesetzt werden. Technologiepolitische und regionalpolitische Zielsetzungen sind kein Gegensatz, sie sind gleichermaßen zu fördern. Hinsichtlich der Zahl der förderungswürdigen Projekte erscheint in jedem Regierungsbezirk eine Größenordnung von etwa 10 bis 20

Projekten sinnvoll.

Neumeier (CSU): Wie wird die angeblich für dieses Jahr geplante Durchführung der Schutzwaldsanierung und Lawinenverbauung am Peisenberg (Gemeinde begründet und welche Kosten sind dafür einzuplanen?

Antwort der Staatsregierung: Im Sanierungsgebiet Peisenberg-Bodenschweid, das jetzt die Bezeichnung Rottach trägt, sind auf absehbare Zeit keinerlei Maßnahmen vorgesehen. In den Staatswaldflächen, die den Jagdflächen der Jagdgenossenschaft Rottach angegliedert sind, lässt der derzeitige Schalenwildverbiß noch keine Sanierungsmaßnahmen zu. Die Jagdgenossenschaft sieht dem Vernehmen nach vor, die Jagd ab 01.04.1999 in Eigenbewirtschaftung zu übernehmen.

Erst wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind, wird dort eine Detailplanung zur Umsetzung der Schutzwaldsanierung vorgenommen werden.

Die Sanierungsnotwendigkeit ist in der dort bestehenden hohen Erosionsgefahr und der Wildbach-Gefährdungsstufe III der Rottach begründet.

Dr. Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die mangelnde Kontrolle des Landwirtschaftsministeriums ­ laut ORH-Bericht 1998 wären bei Prüfung der Jahresabschlüsse die Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkannt worden ­ über die Verwendung der Zuschüsse durch das Landeskuratorium katholischer Dorfhelferinnen und Betriebshelfer dazu führen, dass das Landwirtschaftsministerium eine Mitschuld an den betrügerischen Machenschaften des Geschäftsführers des trägt und deshalb die Durchsetzung von Regreßansprüchen gegenüber dessen früheren Geschäftsführer, Herrn Berger, unsicher ist?

Antwort der Staatsregierung: Die Frage, ob die Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes die Durchsetzung von Regreßansprüchen gegenüber dem früheren Geschäftsführer erschweren, stellt sich in einem Zivilstreit erst, wenn geklärt ist, ob aus der Konkursmasse Mittel zur Befriedigung des Freistaates Bay ern wegen der ergangenen Rückforderung zur Verfügung stehen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bezirksfinanzdirektion München, beabsichtigt, gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Kuratoriums vor dem Zivilgericht Schadensersatzansprüche zu erheben.

Prognosen über den Ausgang dieses Verfahrens sind nicht möglich.

Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, daß die Forstdirektion Oberfranken mit Sitz in Bayreuth im Zuge der am 11.07.1995 beschlossenen Forstreform aufgelöst bzw. verlagert wird, wann soll dies geschehen, und wie fügt sich diese Maßnahme in das Konzept einer vorbildlichen Bewirtschaftung des Staatswalds gemäß § 18 ein?

Antwort der Staatsregierung: Das Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode sieht vor, die Zahl der Forstdirektionen auf ein betriebswirtschaftliches Optimum zu reduzieren. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, wird derzeit eingehend geprüft. Entscheidungen über künftig beizubehaltende bzw. wegfallende Standorte gibt es nicht.

Zwischen der Organisation der forstlichen Mittelstufe und dem Gesetzesauftrag der vorbildlichen Bewirtschaftung des Staatswaldes gibt es keine unmittelbaren, wohl aber mittelbare Zusammenhänge. Mit einer gestrafften äußeren und inneren Organisation kann die Vorbildwirkung des Staatswaldes für den privaten Waldbesitzer tendenziell eher verbessert werden.

Kobler (CSU): Sieht die Staatsregierung eine Möglichkeit, im Rahmen der Bildungsoffensive oder durch andere Maßnahmen die drei kommunalen Berufsschulen Vilshofen, Berufsfachschule für Diätassistenten, Berufsfachschulen für Sozialpflege, Fachakademie für Hauswirtschaft, in der Förderung den staatlichen Berufsfachschulen gleichzustellen?

Antwort der Staatsregierung: Staatliche Berufsfachschulen werden von der Staatsregierung nicht gefördert, sondern sind dadurch gekennzeichnet, dass Dienstherr des Lehrpersonals der Freistaat Bayern ist. Die Frage zielt daher offensichtlich auf die Möglichkeiten einer Verstaatlichung der kommunalen beruflichen Schulen in Vilshofen ab. Einen solchen Antrag hat Herr Landrat Dorfner zuletzt mit Schreiben vom 4. Februar 1999 gestellt. Leider mußte das Staatsministerium ihm mitteilen, dass dem Antrag aus haushaltmäßigen Gründen, aus Gründen der Gleichbehandlung und wegen der möglichen Bezugsfälle nicht entsprochen werden kann.

In den vergangenen Jahren wurden die Ausbildungskapazitäten an den beruflichen Vollzeitschulen erhöht und 17 neue Berufsfachschulen errichtet. Angesichts weiterhin steigender Schülerzahlen an den beruflichen Schulen, die erst im Schuljahr 2008/2009 ihren Höhepunkt erreichen werden, müssen alle Kräfte aufgewandt werden, um diesen Schülerberg zu bewältigen. Stellen oder Mittel für die Verstaatlichung kommunaler Schulen gibt es nicht. Der Landkreis Passau ist auch nicht der einzige kommunale Schulträger, der eine Verstaatlichung seiner Schulen anstrebt. Es liegen mindestens 30 weitere Verstaatlichungsanträge vor.

Irlinger (SPD): Nachdem einige Politiker der Regierungsseite den Förderlehrerinnen und -lehrern aktuelle Verbesserungen ihrer Situation in Aussicht gestellt haben, frage ich die Staatsregierung, ob künftig wieder jährlich 30 Förderlehrerinnen und -lehrer neu eingestellt werden und die Statusfrage einer positiven Lösung zugeführt wird.

Antwort der Staatsregierung: Die Zahl der Neueinstellungen richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten. Diese ergeben sich aus dem Ersatzbedarf (beispielsweise durch Ruhestandsversetzungen, Entlassungen, Veränderungen bei Beurlaubung und Teilzeit) sowie aus der Bereitstellung von zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten. Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, für die Förderlehrer zum Schuljahresbeginn 1999/2000 einige zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten (Zwei-Drittel-Verträge mit Zusage der späteren Verbeamtung) bereitzustellen. Der Ersatzbedarf wird erst gegen Ende Juni/Anfang Juli 1999 erhoben.

Erst zu diesem Zeitpunkt wird also die Gesamtzahl der zu Schuljahresbeginn 1999/2000 möglichen Neueinstellungen von Förderlehrern feststehen.

Zur Statusfrage wird auf den Beschluß des Bayerischen Landtags vom 08.07.1998 (Drucksache 13/11938) Bezug genommen, in dem unter anderem die Staatsregierung um Prüfung gebeten wurde, ob die Besoldung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer stufenweise den Fachlehrerinnen und Fachlehrern angeglichen werden kann. Das insoweit federführende Staatsministerium der Finanzen hat dem Bayerischen Landtag dazu zuletzt mit Schreiben vom 10.02.1999, Az. 23-P 1502/1-4/45-59228, über die durchaus erfolgversprechenden Bemühungen um Schaffung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene berichtet.

Sprinkart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Schülerinnen und Schüler, aufgeteilt nach Regierungsbezirken, werden nach Schätzung der Staatsregierung die neugeschaffenen Praxisklassen, die M-Klassen oder M-Kurse besuchen, und welche damit verbundenen Kosten werden künftig für die Schülerbeförderung auf die Kommunen bzw. den Freistaat zukommen?

Antwort der Staatsregierung: Die Regierungen und Staatlichen Schulämter wurden mit KMS vom 17.03.

1999 (Nr. IV/2a-O 7202-4/22756) über das Konzept zur Weiterentwicklung der Hauptschule (Mittlere-Reife-Zug und Praxisklasse) informiert. Die Reform ist langfristig angelegt: Die Reformvorhaben beginnen im Schuljahr 1999/2000 und werden in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt. Die Bereitstellung erforderlicher Planstellen erfolgt im Zeitraum von acht Jahren. Daher ist die Umsetzung im vollen Umfang auch nur innerhalb dieses Zeitraums möglich.

Die Beratungen mit den Regierungen und den Staatlichen Schulämtern zur Frage der Standorte für im Schuljahr 1999/2000 ­ ganz abgesehen von den Standorten in der Stufe des Endausbaus ­ sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die Einrichtung von Praxisklassen. Eine Angabe, wie viele Schüler und Schülerinnen dieses Angebote der

Hauptschule wahrnehmen werden bzw. welche damit verbundene Kosten für die Schülerbeförderung auf die Kommunen bzw. den Freistaat zukommen werden, kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Egleder (SPD): Nach welchen Lehrplänen wurde bisher in der 5. und 6. Jahrgangsstufe der Modellversuche zur sechsstufigen Realschule unterrichtet, und werden sich die entsprechenden Lehrpläne zukünftig an den gymnasialen Lehrplänen oder denen der Hauptschule orientieren?

Antwort der Staatsregierung:

1. Bisher wurde in Jahrgangsstufe 5 und 6 (und entsprechend aufbauend in den Jahrgangsstufen 7 bis 10) der Versuchsschulen nach einem Versuchslehrplan unterrichtet, der mit KMS vom 14.April 1994 (Nr.V/2-S6642-10/172527/93) genehmigt worden ist.

2. Der künftige Lehrplan für die sechsstufige Realschule wird ­ wie alle bisherigen Lehrpläne der Realschule ­ ein eigenständiger, am Schulartprofil der Realschule orientierter Lehrplan sein. Der Auftrag für die Modifizierung des Versuchslehrplans ist bereits an das ISB ergangen.

Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele zusätzliche Planstellen erhalten jeweils in den Schuljahren 1999/2000 und 2000/2001 die einzelnen Schularten in Bayern, und welche Planstellen sind jeweils zurückzuführen auf die Einführung der sechsstufigen Realschule bzw. das Ansteigen der Schülerinnen- und Schülerzahlen oder die zusätzlichen Stunden (Fremdsprache, Zurückgabe von Stunden) an den Grundschulen?

Antwort der Staatsregierung: Der Planstellenbedarf der einzelnen Schularten einschließlich des Bedarfs, der für die Durchführung von Reformen erforderlich ist, hängt wesentlich von der Zahl der Schülerinnen und Schüler an diesen Schularten ab. Eine abschließende Entscheidung über die Verteilung der Anstellungsmöglichkeiten und Planstellen wird deshalb im Interesse einer bedarfskonformen Zuweisung erst nach der Auswertung der vorläufigen Unterrichtsübersichten getroffen werden. Sobald genauere Zahlen vorliegen, wird das Staatsministerium dem bayerischen Landtag eine Übersicht übermitteln.

Nicht genau darstellbar ist, wie viele der zur Verfügung stehenden Anstellungsmöglichkeiten zur Abdeckung des Schüleranstiegs und wie viele für die Reformen zugewiesen werden, weil die Zahl der rein rechnerisch benötigten Stellen auf jeden Fall die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen übersteigen wird.

Frau Marianne Schieder (SPD): Wie werden sich nach Einschätzung der Staatsregierung die Schullandschaften in den Bereichen der Altlandkreise Oberviechtach und Vohenstrauß nach der geplanten Einführung der sechsstufigen Realschule sowie der Hauptschulreform angesichts der Tatsache, dass es dort in nahezu allen Schulen schwierig sein dürfte, die dann nötigen Schülerzahlen zu erreichen, verändern?

Antwort der Staatsregierung:

1. Für das kommunale Schuljahr 1999/2000 ist im Gebiet Oberviechtach/Vohenstrauß die Einführung der sechsstufigen Realschule nicht vorgesehen. Eine spezifische Festlegung auf M-Züge und Praxisklassen (im Rahmen der Hauptschulreform) besteht ebenfalls noch nicht.

2. Beide Reformen sind langfristig angelegt: Die Reformvorhaben beginnen im Schuljahr 1999/2000 und werden in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt. Die Bereitstellung erforderlicher Planstellen erfolgt im Zeitraum von acht Jahren. Daher ist die Umsetzung im vollen Umfang auch nur innerhalb dieses Zeitraums möglich.

Die Beratungen mit den Regierungen und den Staatlichen Schulämtern zur Frage der Standorte für Mittlere-Reife-Züge im Schuljahr 1999/2000 ­ ganz abgesehen von den Standorten in der Stufe des Endausbaus ­ sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die Einrichtung von Praxisklassen.

Eine Angabe, wie viele Schüler und Schülerinnen diese Angebote der Hauptschule wahrnehmen werden bzw. welche damit verbundenen Kosten für die Schülerbeförderung auf die Kommunen bzw. den Freistaat zukommen werden, kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Gleiches gilt sinngemäß für die Einrichtung der sechsstufigen Realschule. Hier wird im Lauf dieses Jahres im Benehmen mit den Sachaufwandsträgern ein Stufenplan für die Umwandlung der vier- in sechsstufige Realschulen erarbeitet.

3. Eine Prognose über die Veränderung in der Schullandschaften Oberviechtach/Vohenstrauß ist deshalb derzeit nicht möglich.

Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die Finanzmittel, die von seiten der Staatsregierung im kommenden Doppelhaushalt für Schulhausneubauten bzw. Schulhausumbauten, Schülerbeförderungen, Anschaffung von Lernmitteln vorgesehen sind, die durch die Einführung der sechsstufigen Realschule notwendig sind?

Antwort der Staatsregierung: Die mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Paulig deckt sich zum Teil mit dem Inhalt des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 26.November 1998, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die finanziellen Auswirkungen einer Einführung der sechsstufigen Realschule zu berichten. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zu dem Beschluß des Bayerischen Landtags mit Schreiben vom 18. März 1999 Stellung genommen; die Antwort wird dem Landtag in diesen Tagen zugeleitet.

Zu den zu erwartenden Kosten für die landesweite Einführung der sechsstufigen Realschule liegt ein zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium der Finanzen abgestimmtes