Bundesverteidigungsministerium

Vermutung widerlegenwill, dass der Herr Staatsminister sie die ganze Zeit im unklaren gelassen hat, um einen Konsens konstruieren zu können und damit unter falschen Voraussetzungen die Einwilligung im Bonner Verteidigungsministerium zu erreichen, und welche Konsequenzen dieses Verhalten seitens der Staatsregierung haben wird.

Antwort der Staatsregierung: Das Schreiben von Staatsminister Dr. Wiesheu vom 4. Februar 1999 an den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell gibt das Ergebnis der jahrelangen Bemühungen um eine zivile Mitbenutzung des Flugplatzes Fürstenfeldbruck zutreffend wieder. Die Forderung des Landrates von Fürstenfeldbruck und der Bürgermeister der Anrainergemeinden des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck nach einer dinglichen Absicherung der zivilen Mitbenutzung hat sich ausschließlich auf das Bewegungskontingent von 20000

Flugbewegungen pro Jahr bezogen. Nur dies war Gegenstand der Besprechung im Bundesverteidigungsministerium am 12. Mai 1997, an dem Landrat und Bürgermeister der Anrainergemeinden teilgenommen haben.

Auch einem Schreiben des Landrates vom 11. Juni 1997 an Staatsminister Dr.Wiesheu liegt dieser Sachverhalt zugrunde.

Erst nachdem die Forderung nach Absicherung der Flugbewegungen dank der nachhaltigen Bemühungen der Staatsregierung beim Bundesverteidigungsministerium und Bundesfinanzministerium durchgesetzt werden konnte, wurde die zusätzliche Forderung auf grundbuchrechtliche Absicherung aller Rahmenbedingungen der zivilen Mitbenutzung nachgeschoben. Diese weitergehende Forderung, von der zuvor nie die Rede war, wurde von Staatsminister Dr. Wiesheu zurückgewiesen.

Über das Verhandlungsergebnis hat Staatsminister Dr. Wiesheu auch dem Bayerischen Landtag berichtet, und zwar auf Ihre mündliche Anfrage vom 23. Juni 1997 sowie in der Plenarsitzung vom 19. Februar 1998 bei der Behandlung von Petitionen gegen die zivile Mitbenutzung und zuletzt mit Schreiben vom 23. Juli 1998. Auch gegenüber der Presse wurde immer erklärt, dass nur die Anzahl der Flugbewegungen Gegenstand einer grundbuchmäßigen Absicherung sein kann.

Staatsminister Dr.Wiesheu hat also mehrfach einer anderen Auslegung des Verhandlungsergebnisses widersprochen. Daß das Ergebnis auch vor Ort richtig verstanden wurde, belegt ein Schreiben der Gemeinde Eichenau vom 13. Juli 1998 an Staatsminister Dr. Wiesheu, worin mitgeteilt wurde, dass der Gemeinderat Eichenau den Ersten Bürgermeister ermächtigt hat, die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit hinsichtlich der Begrenzung der Flugbewegungen zu beantragen. Die Absicht, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit hinsichtlich der Bewegungszahl von 20000 Bewegungen eintragen zu lassen, hat die Gemeinde Eichenau auch gegenüber der Wehrbereichsverwaltung VI mitgeteilt.

Das Schreiben von Staatsminister Dr. Wiesheu vom 4. Februar 1999 an den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell wiederholt damit lediglich den allseits bekannten Sachverhalt.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was hat die Staatsregierung mit welchem Erfolg getan, um den Antrag 13/10730 (Die Staatsregierung wird aufgefordert, Methoden der Elternarbeit in die Ausbildung der Lehrkräfte zu integrieren), beschlossen am 08.07.1998, umzusetzen?

Antwort der Staatsregierung: Zum Beschluß des Bayerischen Landtags, mit dem die Berücksichtigung der Elternarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gefordert wird, wurde mit Schreiben vom 23.09.

1998 ein Zwischenbericht erstattet. Es wurde mitgeteilt, daß dieser Beschluß in die Beratungen zur Vorbereitung der Neunten Verordnung zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I einbezogen wird.

Im Rahmen dieser Änderungsverordnung werden die Studienanteile für die drei Gebiete Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie für alle Lehrämter deutlich verstärkt. Beim Lehramt an Gymnasien z.B. wird die Anzahl der Semesterwochenstunden in Allgemeiner Pädagogik und Schulpädagogik jeweils von 3 auf 6 und in Psychologie von 6 auf 8 erhöht. Nachdem eine Verlängerung des Studiums nicht in Betracht kommen kann, müssen bei diesem Lehramt die Fachwissenschaften entsprechend gekürzt werden. Damit müssen auch die inhaltlichen Prüfungsanforderungen in allen Fächern neu festgelegt werden.

Mit diesem Auftrag wird sich eine große Zahl von Fachkommissionen, die sich jeweils aus Vertretern der Universitäten und der einzelnen Schularten sowie den zuständigen Referenten des Ministeriums zusammensetzen, befassen.

Die Fachkommissionen Allgemeine Pädagogik und Schulpädagogik haben am 12.04.1999 ihre erste Sitzung gemeinsam abgehalten. Dabei wurden auch die einschlägigen Landtagsbeschlüsse besprochen. Es wurde vereinbart, dass die Detailfragen zur Umsetzung dieser Beschlüsse in der zweiten Sitzung der Fachkommission Schulpädagogik, die am 16. Juni 1999 stattfinden wird, beraten werden.

Das Ministerium wird nach dem Abschluß der Arbeit der Fachkommissionen und dem Vorliegen des Entwurfs der Neunten Änderungsverordnung dem Landtag einen abschließenden Bericht vorlegen.

Gartzke (SPD): Wie wird die Staatsregierung bei notwendigen baulichen Investitionen zur Umsetzung der angedachten Schulreform im Zusammenhang mit der R6 bzw. dem Ausbau der Hauptschule mit M9 und M10 diese Baumaßnahmen fördern, ist hier ein höherer Fördersatz vorgesehen, und wie hoch ist dieser in Prozent?

Antwort der Staatsregierung: Die mündliche Anfrage des Abgeordneten Gartzke deckt sich zum Teil mit dem Inhalt des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 26. November 1998, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die finanziellen Auswirkungen einer Einführung der sechsstufigen Realschule zu berichten.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zu dem Beschluß des Bayerischen Landtags mit Schreiben vom 18.März 1999 Stellung genommen. Darin wird zur Frage notwendiger baulicher Invesitionen an Realschulen unter anderem festgestellt: Eine Umfrage des Staatsministeriums an den Realschulen hat ergeben, dass an den Schulen

­ Räume vorhanden sind, die über den aktuellen Bedarf hinaus als Klassenzimmer genutzt werden könnten,

­ Räume vorhanden sind, die für die vorübergehende Verlagerung der Klassen in die nähere Umgebung gewonnen werden könnten,

­ Räume ohne größere Umbaumaßnahmen innerhalb der Schule zusätzlich gewonnen werden könnten.

Insgesamt stehen den Realschulen unter den genannten drei Aspekten über 1000 als Klassenzimmer nutzbare Räume zur Verfügung, so dass Baumaßnahmen in großem Umfang nicht erforderlich werden. Die finanzielle Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften richtet sich nach dem FAG; danach werden Baumaßnahmen bei öffentlichen Schulen mit durchschnittlich 40% bezuschußt.

Im Hauptschulbereich wird davon ausgegangen, daß grundsätzlich genügend Klassenräume zur Verfügung stehen, um die M-Klassen unterzubringen. Auch die seinerzeitigen F-10-Klassen haben nach Kenntnis des Staatsministeriums keinerlei Baumaßnahmen nach sich gezogen.

Irlinger (SPD): In welchen Schulen in Bayern sind derzeit M-Klassen, M-Kurse und Praxisklassen mit jeweils wieviel Schülern und Schülerinnen zustande gekommen?

Antwort der Staatsregierung: Die Statsregierung wird in Kürze entscheiden, an welchen Hauptschulen im Schuljahr 1999/2000 mit dem Aufbau von begonnen werden kann. Entsprechende Vorschläge wurden von den Regierungen bereits vorgelegt.

Derzeit läuft die endgültige Abstimmung.

Odenbach (SPD): Aus welchen Gemeinden und Hauptschulstandorten in Oberfranken liegen der Schulverwaltung bzw. dem Kultusministerium inzwischen Anträge auf Einrichtung von M-Zügen bzw. einzelnen M-Klassen vor, und welche Orte können wann mit einer Realisierung dieser Bestrebungen im Blick auf die gemachten Vorgaben und Anforderungen rechnen?

Antwort der Staatsregierung: Für den Regierungsbezirk Oberfranken liegen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus derzeit mehrere Anträge auf Einrichtung eines M-Zuges bzw. von M-Klassen vor. Es ist erklärtes Ziel der Staatsregierung, dass die Entscheidung darüber, an welchen Standorten im Schuljahr 1999/2000 mit dem Aufbau des Mittlere-Reife-Zuges der Hauptschule begonnen werden soll, von unten her vorbereitet wird. Dies erfolgte auf der Grundlage zahlreicher Gespräche vor Ort. Schule, Schulverwaltung, Kommunen und Landkreis bzw. kreisfreie Städte waren einzubeziehen. Für die Betroffenen bestand also die Möglichkeit, die Wünsche und Vorstellungen einzubringen und gemeinsam zu sinnvollen Lösungen zu gelangen ­ zunächst für den ersten Schritt im ersten Schuljahr einer achtjährigen Einführungsphase. Die Regierungen haben auf dieser Grundlage einen Vorschlag erarbeitet, der derzeit geprüft wird.

Frau Peters (SPD): Ich frage die Staatsregierung, an welchen Orten die Modellprojekte für die M-Züge an Hauptschulen konkret verwirklicht werden sollen, ob dabei die Vorschläge der örtlichen Vertreter (Kommunen, Schulämter) voll zum Tragen kommen und ob es Überlegungen gibt, wie die vermehrten Beförderungskosten für die Schüler zwischen den einzelnen Schulen finanziert werden sollen.

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung wird in Kürze entscheiden, an welchen Hauptschulen im Schuljahr 1999/2000 mit dem Aufbau von begonnen werden kann. Entsprechende Vorschläge wurden von den Regierungen bereits vorgelegt.

Sie entstanden auf der Grundlage eingehender Erörterungen mit den Staatlichen Schulämtern, den Landräten und Bürgermeistern. Derzeit läuft die Feinabstimmung.

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wie sehen die Maßnahmen aus, die das Bayerische Finanzministerium angeordnet hat, um tatsächlich in den Archiven aller bayerischen Finanzämter ­ soweit von Landesebene darauf ein Zugriff besteht ­ fündig zu werden, die über die Verwertung jüdischen Hausrates gefunden Akten zu bearbeiten, und welchen Überlegungen gibt es, wie mit den aus der Recherche gewonnenen Erkenntnissen umgegangen werden soll?

Antwort der Staatsregierung: Bereits in den Jahren 1964/1965 haben die Finanzämter das gesamte noch vorhandene und greifbare Aktenmaterial über ehemals aus rassischen Gründen verfolgte Steuerpflichtige aus Gründen der Zweckmäßigkeit geschlossen an die Vertretungsbehörden des Freistaates Bayern in Rückerstattungssachen abgegeben. Von den hierfür zuständigen Bezirksfinanzdirektionen München und Ansbach wurde dieses Aktenmaterial in den Jahren 1973 bzw. 1996 an das jeweils zuständige Staatsarchiv übergeben.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass in den Finanzämtern grundsätzlich kein Aktenmaterial aus der damaligen Zeit mehr vorliegen dürfte, wurden am 15.02.1999 ­ also bereits vor den Berichten der Süddeutschen Zeitung ­ die Oberfinanzdirektionen und Finanzämter nochmals angewiesen, bis zum 30.06.1999 die Altregistraturen nach Akten und sonstigen Unterlagen zu durchforsten, die Aufschluß über die Behandlung rassisch Verfolgter ergeben können.

Sollte tatsächlich noch Aktenmaterial aufgefunden werden, ist dieses ebenfalls an das zuständige Staatsarchiv abzugeben. Eine gesonderte Bearbeitung und Auswertung dieser eventuell im Einzelfall entdeckten Schriftstücke ist im Hinblick auf das bereits vorliegende Aktenmaterial bei den Staatsarchiven nicht sinnvoll und deshalb auch nicht vorgesehen.

Frau Lochner-Fischer (SPD): Warum sind Akten zum Steuerfall Zwick, deren Kopien seit 1994 dem Bayerischen Landtag vorliegen, bisher der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hof nicht zugeleitet worden, und ist dies zwischenzeitlich geschehen?

Antwort der Staatsregierung: Dem Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags Steuerfälle lagen

­ entgegen anderslautenden Pressemitteilungen ­ ursprünglich die Originalakten des Bayerischen Statsministeriums der Finanzen zum Steuerfall Zwick vor. Nachdem das Finanzgericht München in einer Finanzstreitsache diese Akten benötigte, wurden die Originalakten gegen einen identischen Kopiensatz ausgetauscht. Die Originalakten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen gingen an das Finanzgericht München. Zu Beginn des Strafprozesses gegen Dr. Johannes Zwick wurden sie dem Landgericht Landshut zugeleitet. Nachdem gegen die Entscheidung des Landgerichts Landshut Revision eingelegt wurde, wurden die Originalakten dann dem Bundesgerichtshof in Leipzig vorgelegt. Nach Abschluß des Revisionsverfahrens und Zurückverweisung des Verfahrens an das Landgericht Hof wurden die Originalakten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Landgericht Landshut dann dem Landgericht Hof übergeben.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dem Landgericht Hof bereits vor Beginn des Steuerstrafverfahrens gegen Dr. Johannes Zwick die Originalakten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vorlagen, deren Kopien seit 1994 im Bayerischen Landtag liegen und von dort versehentlich nicht dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen zurückgegeben wurden.

Die Staatsregierung geht davon aus, dass der Landtag noch in dieser Woche die Kopien an das Landgericht Hof leiten wird. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat der Übersendung der Kopien jedenfalls zugestimmt. Dann kann sich das Gericht durch Vergleich der Originalakten und der Ablichtungen davon überzeugen, daß sämtliche Originalvorgänge seit Prozeßbeginn vorlagen.

Niedermeier (SPD): Trifft die Darstellung in der Süddeutschen Zeitung vom 15.04.1999 zu, wonach durch eine rechtzeitige Weitergabe des im September 1988 im Büro des damaligen Staatsministers der Finanzen, Max Streibl, eingegangenen Entwurfs des seinerzeitigen Steuerreferenten Kurt Miehler für eine Niederschlagung im Steuerfall Zwick der Verzicht auf Steuern hätte vermieden werden können, und, wenn ja, warum ist dies nicht geschehen, und wer ist dafür verantwortlich?

Antwort der Staatsregierung: Zunächst ist festzuhalten: Einen Verzicht auf Steuern hat es im Steuerfall Zwick nie gegeben. Bei der Niederschlagungsvereinbarung aus dem Jahr 1990 handelte es sich lediglich um einen Beitreibungsverzicht. Wie die Aufhebung der Niederschlagungsvereinbarung im Jahr 1993 gezeigt hat, konnte die Vollstreckung der Steuerschulden jederzeit wieder aufgenommen werden. Von Anfang an wurde nämlich darauf geachtet, dass die Steuerschuld nicht verjährt. Letztlich war die Niederschlagungsvereinbarung sogar Ausgangspunkt für die Begleichung der Steuerschulden durch Dr. Johannes Zwick.

Eine Weitergabe des im September 1988 im Büro des damaligen Bayerischen Staatsministers der Finanzen, Dr. Max Streibl, eingegangenen Entwurfs einer Niederschlagungsvereinbarung hätte nicht dazu geführt, daß der damalige Finanzminister die Fehlerhaftigkeit des von Dr. Johannes Zwick vorgelegten Vermögensstatus hätte erkennen können. Zu einer Verknüpfung von Informationen in der Person des Finanzministers wäre es nicht gekommen.

Herr Dr. Streibl hatte zum damaligen Zeitpunkt keine Kenntnis von der in der Kreditausschußsitzung vom 12. Januar 1988 behandelten Vermögensumschichtung innerhalb der Familie. Aus diesem Grund konnten in seiner Person keine Informationen zusammengeführt werden. Ausweislich der Niederschrift hatte der damalige Finanzminister an der Kreditausschußsitzung nicht teilgenommen. Eine Sitzungsteilnahme war wegen eines dringenderen Termins nicht beabsichtigt. Deshalb wurde ihm der sitzungsvorbereitende Vermerk nicht zugeleitet.

Weiterhin ist nach Aktenlage davon auszugehen, daß der Finanzminister die Kopie der Sitzungsniederschrift niemals gesehen hat, da dem jeweiligen Finanzminister von seinem Büro nur Vorgänge von Bedeutung vorgelegt werden. Das Protokoll einer Sitzung, an der er selbst nicht teilgenommen hat, zählt nicht zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung.

Die Beamten im Büro des Finanzministers konnten bei Eingang der Sitzungsniederschrift im März 1988 zudem die besondere Brisanz des Sitzungsprotokolls nicht erkennen. Niemand konnte dort ahnen, dass Dr. Johannes Zwick am 1. Juni 1988, also drei Monate später, in der Steuerangelegenheit seiner Eltern erklären würde, daß die Aktien des Johannesbads im Februar 1987 an die Firma Tielec verkauft worden seien und diese Firma nicht zum Einflußbereich der Dres. Zwick sen. gehörte und auch nichts mit ihm und seiner Familie zu tun hätte.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten: Der damalige Finanzminister Dr. h.c. Streibl hätte auch bei Kenntnis des Vermerks der Steuerabteilung vom September 1988 keine Veranlassung gehabt, die Niederschlagung der Steuerschulden der Dres. Zwick zu verhindern.

Werner Schieder (SPD): Ist sichergestellt, dass der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hof nunmehr sämtliche Akten zum Steuerfall Zwick vorliegen?

Antwort der Staatsregierung: Der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hof liegen sämtliche Akten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vor, die auch dem Landgericht Landshut sowie dem Bundesgerichtshof in Leipzig vorgelegen haben. Sie entsprechen insoweit den Akten, die dem Bayerischen Landtag im Rahmen des Untersuchungsausschusses Steuerfälle zur Verfügung standen.