Originalakten

Erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung wurde das Staatsministerium der Finanzen aufgefordert, weitere Akten vorzulegen. Dieser Aufforderung ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen umgehend nachgekommen.

Bei den nun im Landtag aufgefundenen Akten handelt es sich lediglich um Kopien der dem Gericht in Hof bereits vor Beginn der mündlichen Verhandlung vorliegenden Originalakten. Die Vorlage dieser Kopien, von deren Existenz das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zudem erst in der vergangenen Woche Kenntnis erlangte, war niemals erforderlich. Auch bei den sich im Besitz von Frau Miehler befindlichen Akten handelt es sich lediglich um Kopien aus den dem Landgericht Hof bereits vorliegenden Originalakten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen bzw. um private Unterlagen des verstorbenen Steuerbeamten. Auch von deren Existenz hatte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erst Kenntnis, nachdem sie der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hof angeboten wurden.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Dem Landgericht Hof liegen sämtliche entscheidungserheblichen Akten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zum Steuerfall Zwick vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß weitere Kopien aus den Akten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen auftauchen. Durch die umfassende Überprüfung dieses Falles an verschiedenen stellen, z. B. auch im Untersuchungsausschuß Steuerfälle, hatten sehr viele Personen Zugang zu den Originalakten.

Straßer (SPD): Warum wurden die im Privathaus der Witwe des früheren Leiters der Steuerabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Kurt Miehler, sichergestellten Akten zum Steuerfall Zwick nicht unmittelbar an die Wirtschaftskammer des Landgerichts Hof weitergegeben?

Antwort der Staatsregierung: Am Ende des dritten Prozeßtages in Hof bot die Witwe des früheren Steuerabteilungsleiters im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen am 6. April 1999 der Staatsanwaltschaft in Hof Unterlagen aus dem Besitz ihres Mannes an. Die Staatsanwaltschaft beauftragte daraufhin den Vertreter der Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren gegen Dr. Johannes Zwick, die Unterlagen in deren Privathaus südlich von München abzuholen.

Dies geschah bereits am 7. April 1999. Der Vertreter der Finanzbehörde bediente sich hierbei eines Beamten der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München I. Dieser Beamte erstellte über die in Verwahrung genommenen Schriftstücke im Beisein von Frau Miehler ein umfangreiches, acht Seiten umfassendes Verzeichnis gemäß § 109 der Strafprozeßordnung. Dieses Verzeichnis wurde von Frau Miehler gegen 12.15 Uhr abgezeichnet. Anschließend wurden die Unterlagen in das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gebracht. Gegen 13.15 Uhr erfolgte die Übergabe der Unterlagen vom Steuerfahnder an den Vertreter der Finanzbehörde im Hofer Strafverfahren.

Weil in der Woche nach Ostern in Hof kein weiterer Verhandlungstag stattfand und somit der in München wohnhafte Vertreter der Finanzbehörde nicht wieder nach Hof zurückkehrte, sollte sie ein Kraftfahrer des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen umgehend nach Hof bringen. Aus Urlaubs- und Krankheitsgründen konnte die mehrstündige Fahrt nach Hof an diesem Tag nicht mehr durchgeführt werden. Beamte des Staatsministeriums der Finanzen hatten zu keiner Zeit die Unterlagen in Besitz oder alleinigen Zugang. Um dennoch mögliche Spekulationen in Zusammenhang mit einer Zwischenlagerung der Unterlagen im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen zu vermeiden, wurde mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz vereinbart, dass die Unterlagen dort über Nacht eingestellt werden sollten. Für diese nur wenige Minuten dauernde Fahrt stand ein Fahrer zur Verfügung. Er traf gegen 15 Uhr dort ein und übergab die Unterlagen gegen Empfangsbekenntnis.

Am nächsten Morgen wurden dann die Unterlagen ­ wiederum von einem Fahrer des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen ­ im Bayerischen Staatsministeirum der Justiz abgeholt und nach Hof gebracht. Dort wurden sie der Staatsanwaltschaft übergeben und von dort sofort an das Gericht weitergeleitet, welches Ablichtungen für die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung fertigte.

Kobler (CSU): Sieht die Staatsregierung eine Möglichkeit, im Rahmen der Umsetzung der Initiative Offensive Zukunft Bayern ­ Neue Wege zu preiswertem, ökologischem Wohnen in Bayern beim Wohnpark Kohlbruck (Passau) von der ursprünglich genehmigten Planung abweichende, jedoch attraktivere und noch billigere Bauformen als förderungschädlich zuzulassen?

Antwort der Staatsregierung: Bei den Siedlungsmodellen handelt es sich um ein Programm, mit dem neue Wege zu preiswertem, ökologischem und sozialem Wohnen beschritten werden sollen. Die Siedlungsmodelle sind nicht ein übliches Förderprogramm, dessen Ziel ausschließlich darin bestünde, die Wohnraumversorgung zu verbessern. Die Schaffung von Wohnraum ist ein wichtiger Nebeneffekt, Hauptziel und -anliegen ist es jedoch, modellhafte Lösungen im Städte- und Wohnungsbau zu fördern und umzusetzen. Es sollen zukunftsweisende Projekte entstehen, die sich ohne die finanzielle und fachliche Unterstützung des Freistaates auf dem Markt so nicht ­ oder noch nicht ­ hätten durchsetzen können.

Auch die Planung der noch offenen 7. Wohnzeile in Passau ist auf diese Weise noch deutlich im Sinne der Programmziele optimierbar.

Boutter (SPD): Welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen muss die Stadt Würzburg erfüllen, um für die Einführung eines geplanten Parkleitsystems 75% Förderung (analog Nürnberg) vom Freistaat zu erhalten, und würde dieser Zuschuß auch der SVG, der Stadtverkehrsgesellschaft als Tochter der Stadt gewährt?

Antwort der Staatsregierung: Parkleitsysteme sind grundsätzlich nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgestz (GVFG) förderfähig, wenn sie als dynamische Steuerungs- und Informationssysteme zur Verbesserung des Verkehrsflusses, der Verkehrssicherheit und zur Minderung von Parksuchverkehr beitragen.

Die Antragstellung und der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel haben entsprechend den Vorgaben des GVFG von der Stadt Würzburg zu erfolgen. Die Stadt könnte aber über eine vertragliche Festlegung die Würzburger Stadtverkehrsgesellschaft mit der Abwicklung des Vorhabens betrauen.

Über die Höhe der möglichen Förderung entscheidet die Regierung von Unterfranken nach Vorlage eines entsprechenden Antrags. Die Zuschußhöhe richtet sich nach den üblichen Beurteilungskriterien, nämlich

­ der Höhe der verfügbaren Fördermittel,

­ der finanziellen Lage des Antragstellers,

­ der Bedeutung des Vorhabens und

­ gegebenenfalls dem staatlichen Interesse.

Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abg. Renate Schmidt, Werner-Muggendorfer u. Frakt.

(SPD); Sonderprüfung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen eines Gutachtens durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (Drucksache 14/781)