Wohnungsbau

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Sie mahnen diese Bewertung zu Recht an. Ich habe aber bewußt davon abgesehen, die Erklärungen des Würzburger Oberbürgermeisters zu kommentieren. Regierungspräsident Vogt hat in einem Schreiben an Herrn Weber meines Erachtens die erforderlichen Klarstellungen vorgenommen. Mir liegt viel daran, dass die Ämter des Regierungspräsidenten und des Regierungsvizepräsidenten nicht beschädigt werden. Deswegen werden Sie Verständnis dafür haben, dass ich mich an öffentlichen Personalspekulationen nicht beteilige. Wir werden mit Sicherheit eine sachgerechte Entscheidung treffen, wie im übrigen die Entscheidungen des Innenministers immer sachgerecht sind.

Hinzu kommt, dass über die Ernennung des Regierungspräsidenten der Ministerrat entscheidet und dass auch weitere Gremien, wie zum Beispiel der Bezirkstag, anzuhören sind. Über den Antrag des Vizepräsidenten werden wir spätestens im September entscheiden, bis dahin haben wir aber noch drei Monate Zeit.

Für den Regierungspräsidenten wird die Entscheidung sicher auch rechtzeitig vor seinem Ruhestand, der, wenn ich das recht im Kopf habe, Ende Februar des nächsten Jahres eintritt, gefallen sein und dann auch von allen begrüßt werden.

(Beifall eines Abgeordneten der CSU) Präsident Böhm: Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Köhler.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, ist der Staatsregierung bekannt, in welcher Höhe der oberbayerische Bezirkstagspräsident Erwin Filser Aufwandsentschädigungen in den Jahren 1995 bis 1998 als Aufsichtsratsmitglied der Wohnungsbaugesellschaften Oberbayerische Heimstätte und Deutsches Heim bezogen hat, welche Beträge davon der Abführungspflicht unterliegen und wieviel tatsächlich abgeführt worden ist?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, Frau Kollegin, Bezirkstagspräsident Filser hat als Aufsichtsratsmitglied der Oberbayerischen Heimstätte ­ OH ­ von 1995 bis 1997 nach seinen Angaben keine Aufwandsentschädigung bezogen. Als Aufsichtsratsvorsitzender kraft Amtes seit seiner Wahl zum Bezirkstagspräsidenten am 15.05.1998 erhielt er eine Aufwandsentschädigung, die ­ ausgehend von einer Jahresvergütung von 19200 DM ­ für 1998 anteilig und für 1999 dann voll auszubezahlen ist.

Für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat der Deutschen Heim

­ DH ­ wurden nach Angaben von Bezirkstagspräsident Filser folgende Beträge ausbezahlt:

Für 1995: Für die Tätigkeit als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 14000 DM zuzüglich einer einmaligen Sonderprämie von 9750 DM. Aufgrund einer Freibetragsobergrenze von 14400 DM unterliegen 9350 DM der Abführungspflicht. Bezirkstagspräsident Filser hat nach seinen Angaben die Summe an den Bezirk abgeführt. Das ergibt sich auch aus einem Schreiben des Bezirks.

Für 1996: Bis 17.07. wurden für die Tätigkeit als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ­ ausgehend von einer Jahresvergütung von 14000 DM ­ Beträge anteilig ausbezahlt. Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender wurden ­ ausgehend von einer Jahresvergütung von 17000 DM ­ Beträge anteilig ausbezahlt. Aufgrund der Freibetragsobergrenze besteht keine Abführungspflicht.

Für 1997: Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der DH wurde eine Vergütung von 17000 DM gezahlt.

Aufgrund des Freibetrages von 19200 DM besteht keine Abführungspflicht.

Für 1998: Nach Angaben von Bezirkstagspräsident Filser wurde für 1998 noch keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sofern der Betrag ausbezahlt wird, unterliegt er der Abführungspflicht, falls die Freibetragsobergrenze von 19200 DM überschritten wird.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Frau Köhler.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, wissen Sie auch, wann die abführungspflichtigen Beträge abgeführt worden sind? Sind die in den zurückliegenden Zeiträumen abgeführt worden oder erst jetzt?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich kann dazu hier nur sagen: Uns wurde mitgeteilt, dass die Abführungspflicht erfüllt ist. Ich kann Ihnen aus dem Kopf jetzt keine darüber hinausgehenden Auskünfte geben. Ich halte es für möglich, dass meine Mitarbeiter es wissen, aber ich selber kann Ihnen da keine Zeitpunkte angeben.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Frau Köhler.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, nun hat Herr Filser im Rahmen dieser Dinge auch seine Reisekosten- und -spesenabrechnungen zur Überprüfung durch das Innenministerium übergeben. Können Sie etwas darüber sagen, was diese Überprüfung ergeben hat?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Bezüglich der Reisekostenabrechnung ist es etwas problematischer, und zwar deswegen, weil die Reisen nicht als Bezirkstagspräsident oder Bezirksrat durchgeführt wor den sind, sondern als Aufsichtsratsmitglied einer privaten Gesellschaft, die der Rechtsaufsicht des Innenministeriums nicht unterliegt.

Wir haben aber die Belege bei uns. Wir werden uns dazu auch in Kürze öffentlich äußern, und es wird sicher auch die Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband erfolgen, nachdem der Kommunale Prüfungsverband durch eine Satzungsänderung der beiden Wohnbaugesellschaften jetzt die Möglichkeit erhält, die Prüfungen vorzunehmen.

Es war dem Innenministerium und auch mir selbst ein großes Anliegen, die Prüfungsmöglichkeit durch den Kommunalen Prüfungsverband herbeizuführen, um dadurch eine detaillierte Rechnungsprüfung vornehmen zu können, die natürlich aus meiner Sicht erforderlich ist, damit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit auch bei privaten Gesellschaften im kommunalen Bereich eingehalten werden.

Präsident Böhm: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Goppel.

Dr. Goppel (CSU): Herr Staatsminister, halten Sie es nicht für sinnvoll, dass bei der Darstellung in der Öffentlichkeit und bei der Präsentation aller Daten, die zu diesen Vorgängen jetzt gehandelt werden, nicht nur eine Person aus der Reihe der Aufsichtsräte im öffentlichen Feuer steht, sondern dass das genauso zum Beispiel für einen altgedienten Bezirksrat wie Herrn Hoegner von der SPD gilt, der in den Fahrgewohnheiten ähnlich umfänglich aktiv gewesen ist? Ich finde, dass eine heute überholte Art und Weise des Umgangs mit solchen Dingen nicht nur auf einem Buckel ausgetragen werden darf, ­ ­ (Zuruf von der SPD: Frage!)

­ Das ist Gedankenstrich.

Präsident Böhm: Meine Herren Kollegen, wenn Sie immer so aufmerksam wären, dann wäre ich Ihnen dankbar dafür.

Dr. Goppel (CSU): Das darf doch wohl nicht nur auf einem Buckel ausgetragen werden, sondern auf den Buckeln all derer, die an diesen Aktivitäten beteiligt waren. Finden Sie mit mir die Einseitigkeit dieser Vorgehensweise nicht etwas ungewöhnlich?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Goppel, es ist in der Tat schon eigenartig, daß der Eindruck erweckt wird, als ob es die Reisen eines einzelnen gewesen seien. Es waren natürlich eine ganze Reihe von Persönlichkeiten dabei, und es ist sicher auch nicht so, dass der Bezirk Oberbayern bzw. eine Gesellschaft des Bezirkes Oberbayern als einzige im kommunalpolitischen Bereich in Deutschland Reisen durchgeführt hat.

Ich hebe allerdings hervor: Es ist überall strikt zu beachten ­ ich appelliere da auch an andere kommunale Ebenen, und ich habe deswegen 1996 bereits ein Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände gerichtet, in dem ich darum gebeten und gleichzeitig darauf hingewiesen habe, dass ich rechtsaufsichtlich darauf hinwirke ­, daß bei Reisen große Zurückhaltung geübt wird, weil es natürlich in einer Zeit der großen Sparsamkeit und des Finanzmangels andere Kriterien dafür gibt, als das vielleicht in Zeiten der absolut vollen Kassen üblich war.

Aber Sie haben natürlich völlig recht, dass es nicht fair ist, die Diskussion allein an einer einzigen Person aufzuhängen.

Präsident Böhm: Der nächste Fragesteller: Herr Kollege Neumeier.

Neumeier (CSU): Herr Staatsminister, welche Gründe und welche Veranlassung waren für den polizeilichen Großeinsatz mit über 100 Polizeibeamten bei der Veranstaltung Harley-Glühn auf der Kreut-Alm in Großweil, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, am 02. und 03.07.

1999 gegeben?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Lieber Herr Kollege Neumeier, bei den Harley-Glühn-Treffen der vergangenen Jahre kam es immer wieder zu Straftaten und insbesondere im Umfeld der Veranstaltung zu erheblichen Ordnungsstörungen. So stellte die Polizei unter anderem Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungen sowie Kfz-spezifische Betrugs- und Hehlereidelikte fest und registrierte zahlreiche Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz. Darüber hinaus gingen bei der Polizei Beschwerden über Ruhestörungen, sonstige Belästigungen und Straßenverkehrsbehinderungen ein.

Diese speziellen Harley-Glühn-Erfahrungen und allgemeine polizeiliche Erkenntnisse über Motorradtreffen dieser Art erforderten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen erhöhten Kräfteeinsatz der Polizei.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Neumeier.

Neumeier (CSU): Herr Staatsminister, welche Verstöße wurden bei diesem Harley-Treffen 1999 auf der zur Anzeige gebracht?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Bei den Kontrollen am 02. und 03. Juli 1999 wurden 602

Fahrzeuge kontrolliert. Elf Motorräder wurden durch die Polizei sichergestellt, insbesondere wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis nach ungenehmigten Umbauten.

Gegen insgesamt fünf Personen wurden Anzeigen wegen Fahrens ohne Führerschein ­ ein Fall ­, Trunkenheitsfahrt ­ ein weiterer Fall ­ und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ­ drei Fälle mit Sicherstellung von Rauschgift in geringen Mengen ­ erstattet. Weiterhin wurden insgesamt 16 Ordnungswidrigkeiten, unter anderem 12 gegen das Straßenverkehrsgesetz und eine gegen das Waffengesetz, registriert.

Ich will allerdings auch darauf hinweisen, dass aufgrund der hohen Polizeipräsenz und der diesjährigen Kontrolldichte keine Beschwerden über Ruhestörungen in diesem Jahr eingegangen sind.

Ich will das ausdrücklich unterstützen und sagen: Die örtliche Polizei hat aus meiner Sicht richtig gehandelt; es ist wichtig, dass man es auch durch hohe Polizeipräsenz nicht von vornherein zu größeren Sicherheitsstörungen kommen läßt.

Vorsorge ist besser, als später Probleme zu beklagen.

Präsident Böhm: Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Neumeier.

Neumeier (CSU): Herr Staatsminister, wie viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzungen oder Betrügereien wurden bei dem Harley-Treffen 1998 verzeichnet?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): In den Unterlagen liegen keine exakten Zahlen. Ich bin aber gerne bereit, die Zahlen kurzfristig nachzuliefern.

Sie werden sie, so hoffe ich, noch heute im Laufe des Tages erhalten.

Präsident Böhm: Noch eine Zusatzfrage? ­ Herr Prof. Dr. Gantzer.

Prof. Dr. Gantzer (SPD): Herr Minister, bedeuten Ihre Aussagen, dass künftig alle Motorradfahrer-Treffen überwacht werden, oder ist das eine spezielle Maßnahme gegenüber Harley-Fahrern?

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Lieber Kollege Gantzer, die Frage ist wirklich sehr charmant. Ich habe den Polizeichef nicht gefragt, ob er eine besonders kritische Voreingenommenheit bezüglich einer Motorradmarke habe. Ich gehe aber selbstverständlich davon aus, dass es völlig unerheblich ist, welche Motorräder man hat. Wir empfehlen natürlich, vor allem BMW-Motorräder zu fahren. Aber diese Entscheidungen werden nur von den Bürgern getroffen.

Für polizeiliche Angelegenheiten ist es völlig unerheblich, ob man ein Fahrzeug aus heimischer Produktion, ein japanisches, ein amerikanisches oder ein sonstiges Motorrad hat. Solange man sich an die Gesetze hält, sind alle gleich. Ich halte es für richtig, dass bei die Polizei immer wieder mit erhöhtem Kontrollaufwand präsent ist, denn jeder weiß, dass manchmal Sicherheitsstörungen entstehen.

Herr Kollege Gantzer, wir haben uns häufig über diese Dinge einvernehmlich unterhalten, wonach Sie im Prinzip die Entscheidung eines polizeilich Verantwortlichen begrüßen, massive Präsenz zu zeigen, wenn es ­ wie im letzten Jahr ­ Probleme gab und man erwarten kann, daß es wieder zu Problemen kommt. Auf diese Weise kann alles ordentlich und gesetzmäßig vonstatten gehen. So ist es heuer abgelaufen.

Präsident Böhm: Porsche-Fahrer sind auch nicht betroffen, Herr Kollege Gantzer. Für Frau Kollegin von Truchseß stellt die nächste Frage Herr Kollege Boutter.

Bitte, Herr Kollege.

Boutter (SPD): Herr Minister, hinsichtlich der Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern an seine Gemeinden betreffend der Landtags- und Bezirktagswahl 1998 frage ich Sie, welche Städte und Gemeinden bisher lediglich eine Abschlagszahlung erhalten haben, welche Gründe es hierfür gibt und wann die Städte und Gemeinden die ausstehende Restzahlung erhalten.

Präsident Böhm: Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Präsident, lieber Kollege Boutter! Bereits Anfang bis Mitte November 1998 hat der Freistaat Bayern allen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,50 DM je Stimmberechtigten für die Erstattung der Kosten der Landtags- und der Bezirkstagswahl nach Artikel 19 des Landeswahlgesetzes und Artikel 4 Absatz 1 Nummer 3 des Bezirkswahlgesetzes geleistet. Die Restzahlung in Höhe von 0,6769 DM je Stimmberechtigten für die Gemeinden bzw. die Erstattungsleistungen für die Stimmkreisbeauftragten werden bis spätestens Ende Juli 1999 ausbezahlt. Die endgültige Erstattung der Wahlkosten erfordert insbesondere repräsentative Erhebungen bei den Gemeinden und die Ermittlung eines festen Betrags je stimmberechtigte Person. Deswegen dauert das erhebliche Zeit.

Präsident Böhm: Zusatzfrage: Herr Kollege Boutter.

Boutter (SPD) Herr Minister, in dem Fall wird Ende Juli 1999 ausbezahlt. Ich frage trotzdem noch einmal: Können Sie ausschließen, dass die ­ so wurde es zumindest mir berichtet ­ zum Nachteil der Gemeinden geübte Praxis der Zahlungsverschleppung auch in anderen Fachbereichen stattfindet, und welche Schritte können und werden Sie unternehmen, um künftig die zeitnahe Zahlung sicherzustellen?

Präsident Böhm: Herr Minister.