Gericht

Ich fasse zusammen. Damit ist eindeutig: Zuständig und verantwortlich für die Entsorgungswirtschaft sind Landkreise und kreisfreie Gemeinden. Ich bin der Meinung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sollten nicht in Zweifel ziehen, dass hier vor Ort sehr gute Arbeit geleistet wird. Das sage ich gelegentlich auch einmal in Ihre Richtung, zu Kollegen von Ihnen. Wir sollten anderen nicht immer wieder sagen, dass wir es besser wüßten, und diesen anderen mehr Arbeit und Aufgaben aufbürden.

Ich komme zum Schluß. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung einer Einmischung in die Selbstverwaltung der Kommunen und Landkreise lehnt die CSU-Fraktion diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuß für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 21

Antrag der Abgeordneten Paulig, Schammann, Sprinkart und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Saatgutlizenzgebühren (Nachbaugebühr) (Drs. 14/499)

Ich eröffne die Aussprache. Auch hier beträgt die Redezeit 15 Minuten pro Fraktion. Um das Wort hat Kollege Schammann gebeten.

Schammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Wegen der Wichtigkeit des Antrags ­ das sage ich im Hinblick auf die Einhaltung der Frist gleich vorweg ­ beantragt meine Fraktion namentliche Abstimmung.

Der Antrag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, richtet sich gegen die beschlossenen Nachbaugebühren für die Landwirte. Zweck des Antrags war erst einmal, einen Aufschub zu erwirken und zu überprüfen, ob die Gesetzgebungen, die EU-Verordnungen und die Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes von seiten der alten Bundesregierung so Rechtens sind. Der Ausschuß wollte meiner Argumentation nicht folgen. Der Antrag wurde praktisch einstimmig, nämlich nur mit meiner Stimme befürwortet, von den übrigen Mitgliedern hingegen abgelehnt. Grund genug, die Sache hier noch einmal auf die Tagesordnung zu bringen.

Der Antrag führt die Bauern in eine weitere Abhängigkeit. Die EU-Verordnungen und die Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes sind meiner Meinung nach ­ das habe ich im Ausschuß gesagt ­ nicht rechtmäßig und nicht haltbar. Vor allen Dingen die Umsetzung, wie sie in Deutschland auf der Grundlage des Kooperationsabkommens mit dem Bauernverband gemacht wird, ist auch im europäischen Vergleich so nicht hinnehmbar.

Die deutschen Bauern sollen nämlich bis zu 80% der festgelegten Lizenzgebühren zahlen, während es in anderen Ländern bis maximal 40% der festgesetzten Lizenzgebühren geht.

Diese Ungleichbehandlung können und dürfen wir nicht hinnehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Vertreter der Staatsregierung und Ihre Berichterstatter meinten, das Gesetz sei eine gute Sache. Es ist aber nicht für die Bauern, sondern nur für die Saatgutkonzerne gut.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Denn bei dem Gesetz handelt es sich um ein Geldbeschaffungsprogramm für Züchterfirmen. Einziger Zweck ist die Geldbeschaffung, für die Züchtung von Gentechniksorten, vor allem Hybridsorten, die von den Bauern nicht mehr nachgebaut werden können und zur absoluten Abhängigkeit führen. Das ist das erklärte Ziel der Saatgutkonzerne. Der Chef von Monsanto sagt: Wir wollen Kontrolle über die Lebensmittel vom Acker bis zum Teller. Und der Chef des Bundesverbandes der Deutschen Pflanzenzüchter, Dr. Ferdinand Schmitz, sagt: Unser Ziel ist, dass die Landwirte ein möglichst hochwertiges, möglichst gutes Saatgut bekommen, zu einem vernünftigen Preis. Das wollen wir abwickeln über zertifiziertes Saatgut. Unser Ziel ist nicht, langfristig bei Nachbaugebühren zu bleiben, sondern die Landwirte mit ökonomischen Anreizen in Richtung zertifiziertes Saatgut zu bewegen. Das heißt, die Bauern sollen unter Ausübung von finanziellem Zwang dazu gebracht werden, zertifiziertes Saatgut zu kaufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen aus dem Agrarausschuß, es ist dringend erforderlich, dass Sie zu Ihrer alten Meinung zurückkehren, das heißt, das Landwirteprivileg zum Nachbau selbsterzeugten Saatguts muss wieder uneingeschränkt ermöglicht werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Nun zum Stand der Auseinandersetzung. Bisher sind viele tausend Betriebe in Deutschland von der Treuhand noch nicht erfaßt. Die Treuhand hat eine lange Liste mit Saat- und Pflanzengutsorten an die Bauern geschickt.

Darunter 59 Sorten, die nicht mehr unter das Sortenschutzgesetz fallen Dafür hat die Treuhand mittlerweile Tausende von Mark kassiert. Dazu sollten wir im Landtag nicht auch noch die Hand reichen, sondern uns dagegen wehren.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie aus vorgenannten Gründen, auch als Sprecher der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Böhm: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Brunner das Wort.

Brunner (CSU): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schammann, wir wollen sicherstellen, dass jeder Bauer seine Saatzucht nachbauen kann. Das wird auch durch eine Lizenzgebühr nicht in Frage gestellt. Deshalb ist Ihre Propaganda scheinheilig. Sie geht an der Sache total vorbei.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ihr Antrag zielt darauf ab, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, mit dem EU-Verordnungen und das nationale Bundessortenschutzgesetz einerseits und die konkrete Umsetzung der Vorschriften andererseits geprüft werden sollen. Der Sortenschutz dient der Sicherung der züchterischen Arbeit, und zwar durch Gewährung eines privaten Schutzrechts. Somit zählt der Sortenschutz zum Privatrecht. Der Antrag zielt aber auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit von internationalen Übereinkommen, EU-Verordnungen und Bundesrecht, ab, also nicht auf landesrechtliche Vorschriften. Nicht einmal der Vollzug der Vorschriften durch Länderbehörden ist tangiert, Herr Kollege Schammann.

(Schammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr seid doch sonst nicht so zimperlich, wenn es um das Angreifen von EU-Verordnungen geht!)

­ Ach, Herr Kollege Schammann.

(Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da hat er aber recht!)

­ Nein, Frau Kollegin Münzel, recht hat er nicht. Wenn Ihnen die Thematik bekannt wäre, würden Sie ihm auch nicht blindlings recht geben. Die im Antrag angesprochene Nachbaugebührenregelung geht auf das Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes vom 17. April 1997 zurück. Veranlaßt war diese Änderung durch bestehende europäische Vorschriften. Gerade die Nachbauregelung wurde im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingehend geprüft und in den parlamentarischen Beratungen zur Änderung des Sortenschutzgesetzes ausführlich diskutiert. Ziel war ein gerechter Interessenausgleich zwischen Landwirten und insbesondere mittelständischen Züchtern.

Der Nachbauumfang hat so stark zugenommen ­ zugegebenermaßen teilweise über 50% ­, dass sich das eingesetzte Saatgut stark ausweitet. Der Sortenschutzinhaber, also der Züchter, ist berechtigt, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder für die vorgenannten Zwecke aufzubewahren.

Der Landwirt ist von dieser Regelung ausgenommen, wenn er seiner Verpflichtung zur Zahlung eines angemessenen Entgelts an den Sortenschutzinhaber nachkommt. Dem Landwirt ist die Verwendung von Nachbausaatgut bzw. Pflanzgut grundsätzlich erlaubt. Er ist jedoch, sofern er kein Kleinlandwirt ist, verpflichtet, dem Sortenschutzinhaber hierfür eine angemessene Gebühr bzw. Entschädigung zu zahlen. Es dürfte Ihnen bekannt sein, Herr Kollege Schammann, dass wir diese Kleinlandwirteregelung getroffen haben.

Nach der Vorgabe des Sortenschutzgesetzes gilt das Entgelt als angemessen, wenn es deutlich niedriger als der Betrag ist, der im selben Gebiet für die Erzeugung von Vermehrungsmaterial derselben Sorte vereinbart wurde. Die Zahlungsverpflichtung gilt nicht für Kleinlandwirte, zum Beispiel bei Getreide 92 Tonnen und bei Kartoffeln ungefähr die doppelte Menge. Damit wollen wir ausdrücklich die Kleinlandwirte und die Kleinerzeuger schützen und von der Gebührenordnung befreien.

Die Erhebung von Nachbaugebühren erfolgt in der Praxis nach einem zwischen den Wirtschaftsverbänden der Züchter und dem Deutschen Bauernverband vereinbarten Kooperationsabkommen. Dabei wurde ein System von gestaffelten Nachbaugebühren in Kombination mit einem Rabattsystem geschaffen. Es würde zu weit führen, auf die Details einzugehen.

Die Teilnahme am Kooperationsabkommen ist für den Landwirt zwar freiwillig. Im Hinblick auf die Gebührenstaffelung und die Rabatte ist sie aber vorteilhaft. Nimmt ein Landwirt nicht teil, verbleibt es bei den gesetzlichen Möglichkeiten, die dem Züchter die Erhebung des üblichen Entgeltes erlauben. Da das Sortenschutzgesetz Teil des Privatrechts ist, muss sich der Sortenschutzinhaber selbst um die Wahrung seiner Rechte kümmern. Der Landwirt ist lediglich auskunftsverpflichtet; Staat oder Gesetzgeber leisten hierbei keinerlei Hilfestellung. Die Treuhand muss selbst schauen, ob die entsprechenden Gebühren anfallen und wie sie diese letztlich bekommt.

Der Gesetzgeber hat also die Pflichten des Landwirts auf ein Minimum reduziert, insbesondere also nicht eine Meldepflicht normiert. Im Auftrag der Züchter und Sortenschutzinhaber übernimmt die diese Aufgabe. Sie ermittelt aufgrund der Angaben der Landwirte die Nachbaugebühren und die Lizenzgebühren sowie Rabatte und stellt die entsprechenden Rechnungen bzw. Gutschriften aus.

In den Beratungen des Gesetzentwurfs wurde insbesondere auch das Argument einer etwaigen Eigentumsverletzung durch die Nachbauregelung bedacht. Hierzu hat das Bundeslandwirtschaftsministerium seinerzeit die Auffassung vertreten, dass nicht die beabsichtigte, sondern vielmehr die bislang geltende Regelung eine geistige Eigentumsverletzung darstelle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, davon abgesehen ist es in Fällen, in denen die Rechtmäßigkeit von Vorschriften geprüft werden soll, üblich, die Staatsregierung um ihre Beurteilung zu bitten. Diese entscheidet dann in der Regel selbst, ob aufgrund der besonderen Lage des Falls ein privates Gutachten, das die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel erfordert, nötig und zweckmäßig ist.

Der Antrag zielt weiterhin darauf ab, im Bundesrat einen Stopp der Treuhandaktivitäten bis zur rechtlichen Klärung zu beantragen. Warum tun Sie das nicht, meine Damen und Herren von der Opposition?

(Beifall bei der CSU) Sie haben dazu die Möglichkeit. Sie sollten Ihre Anträge aktualisieren, wenn sich zwischenzeitlich die Mehrheiten verändert haben.

Die Änderung des Sortenschutzgesetzes, aufgrund derer die Treuhand tätig ist, ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Das Gesetz wurde entsprechend den verfassungsrechtlichen Regularien parlamentarisch beraten, beschlossen und verkündet. Einwände gegen die Rechtmäßigkeit hätten im Rahmen dieses demokratischen Prozesses vorgebracht werden können. Darüber hinaus ist im vorliegenden Fall kein rechtliches Instrument ersichtlich, mit dem Bayern die Umsetzung des geltenden Gesetzes während der Rechtsprüfung hätte aussetzen können.

Angesichts des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Bundesfreundlichkeit wäre es überdies höchst problematisch, ohne massive und offensichtlich begründete Argumente zu versuchen, den Vollzug eines Bundesgesetzes auszuhebeln. Außerdem sollten wir, unserem Grundsatz folgend, dort, wo die einzelnen Partner vor Ort selbst eine Regelung treffen können, nicht von seiten des Staates mutwillig eingreifen, die Möglichkeit der Verhandlungsfähigkeit in Frage stellen und entsprechende Regelungen vorschreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU) Demgegenüber steht es natürlich jedem einzelnen betroffenen Landwirt frei, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Treuhand den Rechtsweg zu beschreiten.

Übrigens, Herr Kollege Schammann, ich weiß nicht, ob Sie es wissen: Letzte Woche hat das Landgericht Mannheim entschieden, dass diesbezügliche Vorwürfe der Landwirte unbegründet sind. Das Landgericht Mannheim hat die Klagen zurückgewiesen.

Ferner wollen wir mit unserem Beschluß den Zuchtfortschritt auch weiterhin sichern. Würden wir quasi erlauben, dass Nachbau ohne Lizenz in beliebiger Höhe und zeitlicher Länge möglich ist, liefen wir Gefahr, den Zuchtfortschritt aufgrund eines kurzfristigen Sparwillens zu verlangsamen. Im übrigen sollten wir gerade in Bayern die überwiegend mittelständischen Zuchtbetriebe unterstützen, damit nicht letzten Endes Großkonzerne das Sagen haben.

Herr Kollege Schammann und verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie wissen auch ganz genau, dass gerade die Großbetriebe in den neuen Bundesländern, die 1000 Hektar und mehr bewirtschaften, von einer Nachbaumöglichkeit ohne Lizenzgebühr profitieren. Das ist nicht im Sinne unserer bayerischen kleinstrukturierten Landwirtschaft. Deswegen ist eine angemessene Lizenzgebühr auch sinnvoll.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schammann?

Brunner (CSU): Herr Präsident, ich bin sofort fertig; dann kann sich Herr Kollege Schammann wieder melden.

Ich habe schon die Kleinerzeugerregelung angesprochen. Diese wollen wir nicht in Frage stellen. Herr Kollege Schammann, Sie müssen auch bedenken, ob Ihr Antrag nicht vielleicht kontraproduktiv wirkt, wenn Sie mit ihm gerade eine Lizenzgebührbefreiung wollen; denn möglicherweise kommt damit die Kleinerzeugerregelung aufs Tapet. Im übrigen sollten wir den Kooperationsvertrag den betroffenen Parteien überlassen, das heißt den Züchtern, dem Bauernverband und den Landwirten. Sie sollten Ihre Initiativen lieber Richtung Bonn orientieren, Herr Kollege Schammann. Wenn Sie die Zeit genutzt hätten, in der wir Deutschen die Ratspräsidentschaft innehatten, hätten verschiedentlich Initiativen gestartet werden können.

(Beifall bei der CSU)

Ihr Antrag ist schlichtweg an die falsche Adresse gerichtet und deswegen scheinheilig, da Sie sich als Retter der Bauern hervortun wollen.

(Beifall bei der CSU) Präsident Böhm: Das Wort hat Frau Kollegin Schieder.

Frau Marianne Schieder (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen aber lieber Herr Kollege Schammann! Der Antrag, über den wir gerade diskutieren, ist im Bayerischen Landtag wirklich völlig fehl am Platz.

(Beifall bei der SPD und der CSU)

Er ist ­ vom Inhalt her auf den Punkt gebracht und mit knallharten Worten ausgedrückt ­ absolut kalter Kaffee. Ich muss mich schon wundern, dass Sie dieses Thema im Landtag immer wieder aufs Tapet bringen.

Meiner Meinung nach ist es schon fast ärgerlich, dass Sie damit heute auch noch das Plenum belästigen.

(Beifall bei der SPD und der CSU) Sie wissen ganz genau, dass sich das Recht auf Erhebung dieser sogenannten Nachbaugebühren aus EUVerordnungen ergibt, die in umfangreichen und ausführlichen Diskussionen in nationales Recht umgewandelt und in das Bundessortenschutzgesetz aufgenommen wurden. Hierbei galt es, eine Güterabwägung zwischen den Interessen der Züchter und den Interessen der Landwirte vorzunehmen.