Tierschutzgesetzes vorgeschriebene verhaltensgerechte Unterbringung von Legehennen so hieß es in der Begründung

Genau das ist ihr zwischenzeitlich gelungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. Juli 1999 die angesprochene Verordnung für nichtig erklärt.

Diese Verordnung realisiere nicht die von § 2 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes vorgeschriebene verhaltensgerechte Unterbringung von Legehennen; so hieß es in der Begründung. Zu den uneingeschränkt geschützten Grundbedürfnissen eines Tieres gehörten insbesondere auch das gleichzeitige Ruhen und Schlafen, was in den Käfigbatterien jedoch nicht möglich sei. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist richtungweisend, weil darin erstmals die elementaren Bedürfnisse der Tiere auch rechtlich anerkannt werden. Im Klartext heißt das: Erstens. Käfige dürfen ab sofort nur noch dann genehmigt werden, wenn sie hinsichtlich der Unterbringung der Tiere den Anforderungen der §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes entsprechen.

Zweitens. Bereits bestehende Anlagen genießen eingeschränkten Bestandsschutz. Nach Auffassung des vom Deutschen Tierschutzbund mit einer Bewertung beauftragten Rechtsanwalts Wolfgang Schindler sowie des Richters Christian Maisack bedeutet das: Größere Anlagen werden aufgrund bestehender Genehmigungen betrieben, die rechtswidrig sind. Rechtswidrige Genehmigungen können nachträglich zeitlich befristet oder auch ganz oder teilweise zurückgenommen werden.

Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb: Erstens. Landwirtschaftsminister Funke muss schnellstmöglich eine an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils angepaßte Hennenhaltungsverordnung vorlegen. Geschieht das nicht, werden sich Bewerber bei der Anlagengenehmigung auf die noch geltende alte EU-Richtlinie stützen können, deren Inhalte keinesfalls akzeptabel sind. Bei bestehenden Käfiganlagen ist der aktuellen Rechtsprechung durch eine Anordnung der Entnahme von Legehennen Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang sind unseres Erachtens der Freistaat Bayern, aber selbstverständlich auch die anderen Bundesländer gefordert. Sagen Sie nicht, dass das nicht zulässig sei. Schauen Sie sich einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 1995 an.

Aus ihm geht zweifelsohne hervor, dass die Bundesrepublik Deutschland durchaus Schutzvorschriften erlassen kann, die über die Anforderungen der noch heute geltenden EU-Richtlinie 88/166 EWG vom 7. März 1988 hinausgehen.

Die ausschließliche Umsetzung der jüngsten Beschlüsse der EU-Agrarminister zur Neuregelung der Käfighaltung reicht dagegen nicht aus, den ethischen Anforderungen des Tierschutzgesetzes in den nächsten Jahren gerecht zu werden.

Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zur Kennzeichnung der unterschiedlichen Haltungsformen sagen.

Nach unseren Informationen ist von den EU-Agrarministern hierzu endlich eine Vereinbarung getroffen worden.

Wir begrüßen diese Entscheidung und fordern ihre rasche Umsetzung auf nationaler Ebene. Nur so kann es letztlich gelingen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig ein gewichtiges Mitspracherecht zu erteilen. Wir setzen darauf, dass diese bei einem Aufdruck Aus Käfighaltung Kaufenthaltung üben werden.

Herr Präsident, nach einer Überarbeitung unseres Antrags ergibt sich in diesem Antrag eine Änderung, und zwar in folgender Form: Der zweite Spiegelstrich einschließlich Test soll gestrichen werden. Der erste Spiegelstrich entfällt ebenfalls. Der darauf folgende Satz soll nach oben zu dem ersten Absatz aufrücken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ­ Zuruf von der CSU: Der zweite Spiegelstrich entfällt?)

­ Der zweite Spiegelstrich fällt weg.

Präsident Böhm: Es ist schon richtig angekommen.

Wenn nur einer von den beiden Absätzen hinter den Spiegelstrichen übrigbleibt, erübrigt sich ein Spiegelstrich. Der folgende Text rutscht dann nach oben.

Als nächster hat Kollege Sackmann das Wort.

Sackmann (CSU): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt weniger zu dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN sprechen, sondern zu dem mit aufgerufenen Antrag betreffend die geplanten Legehennenbatterien in Tschechien. Zu den soeben angesprochenen Dringlichkeitsanträgen wird Kollege Manfred Hölzl für unsere Fraktion Stellung nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Umweltausschuß über dieses Thema diskutiert. Es ist ein Thema, das bei uns an der Grenze, aber auch insgesamt in Deutschland und in Europa Schwierigkeiten macht.

Über dieses Thema wird viel diskutiert, und es verursacht Unruhe. In der Nähe von Eschlkam am Grenzübergang ist in unmittelbarer Nachbarschaft ­ eineinhalb Kilometer entfernt ­ eine große Legehennenbatterie geplant. Die Kükenaufzuchtanlage soll zirka 600000 Küken beherbergen. Diese soll dann zwei weitere Batterien, die in Bischofteinitz geplant sind, beliefern.

Ich habe schon erwähnt, dass in der Bevölkerung große Unruhe herrscht. Man hat natürlich die Sorge, dass diese in einer großen Dimension angelegten Batterien für die Luft, für das Wasser, aber insbesondere für den Boden nachhaltige Probleme bereiten werden. Ich darf hier nur drei Zahlen nennen. Es ist geplant, dass der Kot der Tiere auf einer Fläche von insgesamt 1200 Hektar ausgebracht wird. Das ist eine immense Fläche. Pro Jahr sollen dort insgesamt 3900 Tonnen Hühnerkot ausgebracht werden, also zirka 0,3 kg an Kot pro Quadratmeter. Das ist schon ein großes Problem und stellt natürlich auch eine Belastung für den Boden dar.

Fachleute sagen, darüber hinaus könnten sich aufgrund des Geruchs und anderer Faktoren Probleme ergeben.

Meistens herrscht dort Ost-West-Wind, so dass auch die Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft durch Gerüche betroffen sein könnten.

Erlauben Sie mir eine weitere Anmerkung. Es gibt dort ganz in der Nähe Fremdenverkehrsbetriebe und Landwirtschaftsbetriebe, die teilweise sogar auf ökologische

Landwirtschaft umgestellt haben. Viele Bürgerinnen und Bürger erwirtschaften ihr Einkommen dort aus dem Fremdenverkehr. Angesichts dessen werden die Planungen für die erwähnten Batterien mit großer Sorge verfolgt. Dies zeigt sich auch darin, dass sowohl auf tschechischer als auch auf deutscher Seite zwischenzeitlich Bürgerinitiativen gegründet wurden.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Probleme anreißen. Es scheint so zu sein, dass auf tschechischer Seite das Genehmigungsverfahren ­ dies müssen wir so akzeptieren ­ ordnungsgemäß abgelaufen ist und auch nicht mehr angefochten werden kann. Ich lese heute in der Zeitung, dass in Tschechien zwar ein Anwalt von der dortigen Bürgerinitiative beauftragt wurde, aber die Aussichten auf Erfolg juristischer Schritte werden von manchen bei uns in der Verwaltung als sehr gering eingeschätzt. In Tschechien sind auch jene Richtlinien eingehalten worden, die bei uns ebenfalls gelten würden. Es gibt keine eigenen DIN-Normen, sondern nur eine VDI-Vorschrift. Diese wird eingehalten, wiewohl die Bayerische Staatsregierung festgestellt hat, dass man im Falle eines Baus in Bayern zusätzlich noch andere Kriterien zugrunde legen würde. Fazit: Die Kükenaufzuchtanlage ­ so ist es auch gestern nach einer Besprechung in Domazlice ­ Taus in der örtlichen Zeitung ­ zu lesen gewesen ­ wird wohl kaum mehr zu verhindern sein.

Wir haben den Antrag wegen der zwei weiteren geplanten Anlagen eingebracht, die ohne die genannte Aufzuchtanlage nicht bestehen könnten. Diese Aufzuchtanlage ist notwendig, damit die beiden anderen Anlagen überhaupt gebaut werden können. Für jede der Anlagen sind ebenfalls jeweils 600000 Hühner vorgesehen. Das heißt, 1,8 Millionen Tiere sollen in diesen Anlagen untergebracht werden. Dies wird sogar vom Verfassungsgericht als unzumutbar angesehen. Die Grundstücksverhandlungen stehen auf tschechischer Seite vor dem Abschluß. Die Genehmigungsverfahren sind in Tschechien weit vorangetrieben worden. Auch dort wurden Kriterien wie Bürgerbeteiligung, Gemeindebeteiligung usw. erfüllt. Vielleicht können wir ­ das ist meine Bitte ­ von unserer Seite aus, vor allem von bayerischer Seite, aber auch insgesamt von deutscher Seite aus, noch einmal Druck auf die tschechische Republik machen; denn es kann sicherlich nicht angehen, dass dann, wenn wir auf der einen Seite die Legebatterien verhindern und verbieten ­ das ist sicherlich der richtige Ansatz ­, auf der anderen Seite jenseits der Grenze wieder neue Legebatterien gebaut werden.

Ich bitte deshalb ganz herzlich, unseren Antrag zu unterstützen. Er ist umformuliert worden. Ich bitte um ein einmütiges Votum zu dieser Fassung, um alle Chancen wahrzunehmen und an die tschechische Seite zu appellieren, entsprechend unseren Grundsätzen zu handeln.

Wir wissen, dass auch deutsche Investoren beteiligt sind.

Deshalb haben wir diesen Aspekt ausdrücklich in unseren Antrag aufgenommen. Heute ist in der Zeitung zu lesen, dass an diesen Firmen möglicherweise auch deutsche Hühnerbarone als Financiers beteiligt sind, die in Deutschland angeblich keine Genehmigung mehr zur Errichtung von Hühnerfarmen erhalten. Diese Leute waren teilweise auch in anderen Ländern tätig. Der Geldgeber, der in den letzten Tagen genannt wurde, hat noch einmal gesagt, dass er mit dieser Anlage nichts zu tun habe. Der Frage, ob deutsche Unternehmer an diesen Firmen beteiligt sind, die in Deutschland nicht gerade positiv aufgefallen sind, sollte staatlicherseits nachgegangen werden.

Ich habe bereits das Verfassungsgerichtsurteil erwähnt.

Die Europäische Union plant eine Änderung der Käfighaltung ab dem Jahr 2003. Möglich ist ein generelles Verbot der Käfighaltung ab dem Jahr 2012. Ich bitte alle Parteien, die im Bayerischen Landtag vertreten sind, auf den Ebenen, wo sie Verantwortung tragen, weitere Initiativen zu ergreifen. Die Bayerische Staatsregierung sollte ihre Kontakte nach Tschechien nutzen, um die beiden noch in Rede stehenden Anlagen zu verhindern. Damit wäre dieses Projekt zumindest in der vorgesehenen Größenordnung zum Kippen zu bringen.

Viele Kolleginnen und Kollegen der SPD und der GRÜNEN waren vor Ort und haben versprochen, in Bonn tätig zu werden. Die Staatssekretärin des Umweltministeriums hat anläßlich der Beantwortung einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Klaus Hofbauer zugesagt, dass dieses Thema auf die Tagesordnung des deutsch-tschechischen Umwelttreffens gesetzt wird. Die Bundesregierung sollte alles daran- setzen, im Rahmen eines gutnachbarschaftlichen Zusammenwirkens die Anlage zumindest in dieser Größenordnung zu verhindern. Ich bitte Sie ganz herzlich, unseren Antrag zu unterstützen. Damit würden wir den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei diesem Thema engagieren, helfen und Mut machen.

(Beifall bei der CSU ­ Hartenstein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Unterstützen Sie auch unseren Antrag!) Präsident Böhm: Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Biedefeld.

Frau Biedefeld (SPD) (von der Rednerin nicht autorisiert): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir wollen eine artgerechte Tierhaltung. Ich gehe sogar noch weiter: Wir wollen keine Hühnerfabriken, weder in Grenznähe noch anderswo. Als engagierte Tierschützerin lehne ich Legebatterien generell ab. Sie verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. In solchen Batterien ist keine artgerechte Tierhaltung möglich. Ich weiß, dass ich auch in den eigenen Reihen noch viel Überzeugungsarbeit leisten muß. Herr Kollege Sackmann, Sie können versichert sein, dass ich auch bei diesem Fall an der bayerisch-tschechischen Grenze Kontakt zu unserem Landwirtschaftsminister aufgenommen habe.

Gestern war in einem Zeitungsartikel zu lesen, dass der Landrat die Auffassung vertritt, die Hühnerfarmen seien nicht mehr zu verhindern. Ich sehe das nicht so. Wir alle sind dazu aufgefordert, alle politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Hühnerfabriken zu verhindern.

Wir müssen gemeinsam alle Möglichkeiten nutzen, um dieser Tierquälerei ein Ende zu bereiten. Allerdings würde ein Verbot von Legebatterien in Bayern oder Deutschland allein nichts bringen. In diesem Fall würden die Unternehmer die Fabriken grenznah im Ausland errichten. Damit wäre das Problem nur verschoben, aber nicht gelöst.

Wir müssen schrittweise weitere Verbesserungen und schließlich das Verbot der Legebatterien auf EU-Ebene erreichen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden kürzlich Verbesserungen erreicht. Trotz dieser Verbesserungen müssen wir auf ein zeitnahes generelles Verbot dieser Fabriken auf EU-Ebene hinwirken. Wir müssen alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte kurz einige Möglichkeiten nennen, die wir auf politischer Ebene haben: Wir können das Tierschutzgesetz ändern. Außerdem können wir eine Neufassung des Hennenhaltungsverbots beschließen. Wir können auf Verbesserungen auf EU-Ebene hinwirken. Schließlich gibt es noch das Bundesverfassungsgerichtsurteil.

Diese Möglichkeiten müssen wir ausschöpfen.

Ziel des Antrags der SPD auf Drucksache 14/1143 ist die Verhinderung der geplanten Hühnerfabriken im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet. Dort sollen in Großanlagen sage und schreibe 1,8 Millionen Legehennen in Käfigen gehalten werden. Außerdem fordern wir die Bayerische Staatsregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Errichtung und den Betrieb dieser geplanten gigantischen Hühnerfabriken im Landkreis Domazlice in Tschechien zu verhindern.

Schließlich fordern wir die Bayerische Staatsregierung auf, auf die an diesem Projekt beteiligten deutschen Firmen einzuwirken, um dieses Ziel zu erreichen. Das Urteil, das vom Bundesverfassungsgericht am Dienstag, dem 6. Juli 1999 gesprochen wurde, und die kürzlich erzielten Verbesserungen auf EU-Ebene geben unserem Bemühen, diese tierquälerischen Großanlagen zu verhindern, politischen Rückenwind. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, auch in Bayern Verbesserungen zu erreichen. Wir wollen keine Hühnerfabriken, weder in Grenznähe noch anderswo. In einem gemeinsamen Europa darf es kein Tierschutzdumping geben.

(Beifall bei der SPD)

Aus tierschutzpolitischer Sicht sind die im tschechischen Landkreis Domazlice geplanten Hühnerfabriken, die unter Beteiligung deutscher Firmen errichtet werden sollen, absolut inakzeptabel.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesen Anlagen würde die tierquälerische Legehennenhaltung zur industriellen Eierproduktion eine völlig neue Dimension erhalten. Bislang waren Großanlagen mit etwa 200000 Tieren bestückt. In einem gemeinsamen Europa darf es ein solches Tierschutzdumping nicht geben. Wir können nicht über die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz diskutieren, wenn wir gleichzeitig solchen brutalen Plänen zur hunderttausendfachen Tierquälerei tatenlos zusehen. Wir müssen gemeinsam alles tun, um diese Pläne zu verhindern.

In der Behandlung dieser Bauvorhaben sehe ich, überspitzt ausgedrückt, einen Testfall für die verbesserte Zusammenarbeit mit Tschechien im Bereich der grenzüberschreitenden Planung. Auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils und bei geschlossenem und entschlossenem Vorgehen Bayerns sehe ich durchaus gute Chancen, diese Projekte zu verhindern. Für mich bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Aus für diese Hühnerfabriken. Eine Verfolgung dieser Vorhaben macht keinen Sinn mehr. Wir dürfen es keiner deutschen Firma durchgehen lassen, unsere Tierschutzstandards durch eine Verlagerung ihrer Betriebe in Nachbarländer zu unterlaufen. Diese Pläne sind für alle, die sich um europaweit einheitliche Standards im Tierschutz bemühen, ein Schlag ins Gesicht. In einer erweiterten Europäischen Union darf es weder Sozialund Umweltdumping noch ein Tierschutzdumping geben.

Die geplanten Großanlagen führen nicht nur zu einer massiven Umweltbelastung durch die riesigen Mengen an Hühnerkot, sondern auch durch die Freisetzung von Keimen und Allergenen zur Zunahme von Atemwegserkrankungen in der näheren Umgebung. Vor allem führen sie aber zu weiterem unsäglichen Leid für die Hühner.

Dies ist unverantwortlich. Wir müssen uns einmal die Dimension dieser Tierquälerei vor Augen halten. Im Jahre 1998 gab es insgesamt 42 Millionen Legehennen, wovon 37 Millionen in Käfigen gehalten wurden. In Bayern leben insgesamt 5 Milllionen Legehennen, von denen zwei Drittel in Käfigen gehalten werden. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Tierquälerei, dieser Tortur für die Tiere ein Ende bereitet wird. Dies geht jedoch nicht im bayerischen oder nationalen Alleingang. Durch einen solchen Alleingang würde das Problem allenfalls verschoben. Dies zeigt dieser Fall sehr deutlich.

Ich möchte noch einige wenige Sätze zu dem Karlsruher Urteil sagen: Die SPD begrüßt dieses Urteil zur Käfighaltung. Enge Käfigbatterien verstoßen eindeutig gegen das Tierschutzgesetz.

Es ist ein großer Erfolg, besser gesagt: ein wichtiger Etappensieg für den Tierschutz. Es ist auch ein Leiturteil, das nicht ohne Auswirkungen auf die Massentierhaltung insgesamt bleiben wird. Mit diesem Urteil sind all diejenigen gestärkt, die dem Tierschutz Verfassungsrang einräumen wollen. Es ist ein Sieg der Menschlichkeit über die puren Kommerzinteressen. Das muss bei diesen Bemühungen über alle Parteigrenzen hinweg eine Fortsetzung finden.

Das Ziel selbst ist, wie gesagt, noch nicht erreicht. Deshalb habe ich als erste Reaktion auf dieses Urteil gesagt: Jetzt gilt es, den aus dem Urteil entstehenden politischen Rückenwind zu nutzen, um auf EU-Ebene über die kürzlich erzielten Verbesserungen hinauszukommen.

Unser gemeinsames Ziel muss sein, EU-weit den Bau neuer Käfiganlagen nicht erst ab 2002, sondern umgehend zu unterbinden und dort, wo solche Anlagen bereits bestehen, wirklich alle Möglichkeiten der Verbesserung des Tierschutzes zu nutzen.

Nach dem Urteil ist es z. B. möglich, dass die Veterinärbehörden in den Bundesländern, also auch in Bayern,