Antwort der Staatsregierung An der Staatlichen Realschule Weißenburg werden im Schuljahr 19992000

Anlage 2 zur 28. Vollsitzung am 13.10.

Mündliche Anfragen gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 Frau Naaß (SPD): Nachdem zum Schuljahr 2000/2001 neue sechsstufige Realschulen auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Weißenburg, Treuchtlingen) eingeführt werden sollen, bitte ich die Staatsregierung um Mitteilung, wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit in wie vielen Klassen an den Realschulen in Weißenburg und Treuchtlingen unterrichtet werden und mit wie vielen Schülerinnen und Schülern und Klassen bei unverändertem Übertrittsverhalten bzw. bei reduzierten Übertrittsverhalten im Schuljahr 2000/2001 zu rechnen ist.

Antwort der Staatsregierung: An der Staatlichen Realschule Weißenburg werden im Schuljahr 1999/2000 488

Schülerinnen und Schüler in 19 Klassen unterrichtet.

An der Senefelder-Schule Treuchtlingen, Realschulzug der Schule besonderer Art, werden im Schuljahr 1999/2000 384 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet.

Zum Schuljahr 2000/2001 ist beim Übertritt in die Eingangsjahrstufe der vierstufigen Realschule (7. Jahrgangsstufe) in Weißenburg bzw. des Realschulzugs in Treuchtlingen nur mit geringfügigen Änderungen zu rechnen, da die Einführung der R6 noch keine Auswirkungen auf den Übertritt nach Jahrgangsstufe 6 der Hauptschule haben wird.

Nach den bisherigen Erfahrungen aus dem Schulversuch sechsstufige Realschule ist an beiden Schulen zum Schuljahr 2000/2001 voraussichtlich mit zwei bis drei Eingangsklassen der 5. Jahrgangsstufe zu rechnen.

Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass ein Schulversuch (z.B. in Mintraching/Landkreis Regensburg) zur Benotung von Englisch in der Grundschule geplant ist bzw. evtl. bereits durchgeführt wird, und wenn ja, welche Überlegungen haben die Staatsregierung zu diesem Versuch veranlaßt?

Antwort der Staatsregierung: Es trifft nicht zu, dass ein Schulversuch zur Benotung des Faches Fremdsprache in der Grundschule durchgeführt wird. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Regensburg, das mit der Schulleitung der Grundschule in Mintraching Rücksprache gehalten hat, wird mitgeteilt, dass die Leistungen im Fach Englisch in der Grundschule nicht benotet werden. Auch das Zeugnis enthält bezüglich der Teilnahme im Englischunterricht keine Bemerkung in wertender Form.

Odenbach (SPD): Aus welchen Gründen erhalten ab dem Schuljahr 1999/2000 die Systembetreuer an Realschulen als einzige Systembetreuer aller Schularten in Bayern eine Anrechnungsstunde, obwohl die Lehrkräfte an den Realschulen Bayerns im Bundesvergleich die niedrigste Unterrichtspflichzeit haben?

Antwort der Staatsregierung: Der EDV-Ausstattungsgrad an den bayerischen Schulen hat in den vergangenen Jahren einen hohen Stand erreicht, die Komplexität der modernen Anlagen übersteigt die Konfiguration der achtziger Jahre um ein Vielfaches. Neben der Nutzung von Computerräumen werden die Neuen Medien zunehmend in allen Unterrichtsfächern (im Klassenzimmer, in Fachräumen) eingesetzt. Dabei umfaßt der Begriff Systembetreuung viele Aufgaben, von der Sicherung der technischen Funktionalität und Administration über die technische Wartung und Reparatur bis hin zu dem weiten Feld der pädagogisch-didaktischen Fragen. Für diese umfangreichen Aufgaben werden an den Gymnasien und im Bereich der beruflichen Schulen aus dem Stundenkontingent für schulgebundene Funktionen und besondere Maßnahmen pädagogischer Art Anrechnungsstunden vergeben.

In der Berufsschule ist der Systembetreuer meistens Mitarbeiter in der Schulleitung und erhält daraus Anrechnungsstunden. Ansonsten kann der Schulleiter aus einem kleinen Anrechnungsstunden-Kontingent dem Systembetreuer Anrechnungsstunden zuteilen. Eine Übersicht, in welcher Zahl dies geschieht, ist ohne entsprechende Umfrage nicht möglich.

Im Gymnasium kann der Schulleiter ebenfalls aus einem Anrechnungstopf (sonstige schulgebundene Funktionen entsprechend der Schülerzahl) Stunden an die Systembetreuer vergeben, und er tut dies im allgemeinen auch.

An den 303 staatlichen Gymnasien werden derzeit für

Systembetreuer rund 630 Anrechnungsstunden vergeben.

In der Hauptschule wird versucht, im Rahmen des (geringen) Stundenpools die Arbeit für Systembetreuer zu unterstützen. Dies ist derzeit aber noch nicht flächendeckend möglich. Das Kultursministerium wird in Zukunft nach Maßgabe des Haushalts diesen Ansatz ausbauen.

Es ist also nicht richtig, dass Lehrkräfte anderer Schularten keine Anrechnungsstunden erhalten.

Aufgrund der praxisorientierten Ausrichtung der Realschulen mit den Fächern Informatik, Textverarbeitung und Technisches Zeichnen (CAD) und des damit verbundenen besonders hohen EDV-Ausstattungsgrades erhalten die für die oben aufgeführten Aufgaben zuständigen Systembetreuer seit diesem Schuljahr eine Anrechnungsstunde. In den zurückliegenden Schuljahren konnten an diese Lehrkräfte für ihre zeitaufwendigen Sonderaufgaben Lehrerstunden nur nach der 100 Minuten-Regelung vergeben werden, wenn dafür nach der Versorgung des Pflichtunterrichts noch Lehrstunden zur Verfügung standen. Diese Möglichkeit mußte in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt werden, auf der anderen Seite nahm die Belastung der Systembetreuer immer weiter zu. Diese Lehrerinnen und Lehrer, die mit einer Anrechnungsstunde ohnehin nur unzureichend entlastet werden, engagieren sich häufig weit über ihre Dienstpflichten hinaus.

Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Staatsregierung bekannt, dass Schulleiter von Realschulen in Briefen an die Eltern für die sechsstufige Realschule werben und sich gegen das Volksbegehren. Die bessere Schulreform aussprechen, und ist dieses Vorgehen nach Ansicht der Staatsregierung mit dem kultusministeriellen Schreiben vom 14.12.1998 Vollzug des Art. 84 Abs. 2 zu vereinbaren.

Antwort der Staatsregierung: Die Schulleiter von Realschulen haben die dienstliche Aufgabe, umfassend über die sechsstufige Realschule zu informieren. Es ist natürlich zulässig, auf die Auswirkungen des dagegen gerichteten Volksbegehrens hinzuweisen. Mit Art. 84 Abs. 2 nicht zu vereinbaren wären allerdings einseitig polarisierende Äußerungen gegen das Volksbegehren.

Irlinger (SPD): Nachdem im Gymnasium Herzogenaurach nur noch die zwei Stunden Basissport gehalten werden, frage ich, wie die Situation des Schulsports an den Gymnasien im Schuljahr 1999/2000 zu beziffern und zu bewerten ist (Basissport, Differenzierter Sportunterricht, Erweiterter Basissportunterricht, Unterrichthauptund nebenberufliche Kräfte). Antwort der Staatsregierung: Für das Haushaltsjahr 1999 stehen insgesamt 22,8 Millionen DM, für das Haushaltsjahr 2000 insgesamt 32,5 Millionen DM an Sondermitteln zum teilweisen Ausgleich der zurückgefahrenen hauptamtlichen Stunden im Erweiterten Basissportunterricht (EBSU) bzw. Differenzierten Sportunterricht (DSU) zur Verfügung. Mit diesen Mitteln, die aufgrund eines Landtagsbeschlusses zum Teil auch für hauptberuflichen Unterricht eingesetzt werden könnnen, sollte es gelingen, einen Großteil des im Schuljahr 1998/99 erteilten Sportunterrichts im Bereich EBSU/DSU weiterhin sicherzustellen. Darüber hinaus sind auch die Umschichtungsmöglichkeiten aus dem Wahlunterricht ­ dies betrifft vor allem die Gymnasien ­ erhalten geblieben, was eine eigenständige Profilbildung der einzelnen Schulen im sportlichen Bereich auch im Schuljahr 1999/2000 ermöglicht.

Es ist in der Tat zutreffend, dass am Gymnasium Herzogenaurach im Schuljahr 1999/2000 nur noch 2 Wochenstunden Basissportunterricht (BSU) pro Sportklasse erteilt werden. Daß im Gegensatz zum vorigen Schuljahr, in dem noch 16 Wochenstunden Erweiterter Basissportuntericht (EBSU) gehalten wurden, zur Zeit weder EBSU noch DSU (Differenzierter Sportunterricht) erteilt werden, hat seinen Grund in der zur Zeit herrschenden Personalknappheit am Gymnasium Herzogenaurach. Um nicht Pflichtunterricht in anderen Fächern ausfallen lassen zu müssen, sah man sich dort genötigt, zur Verfügung stehende Kapazitäten aus EBSU/DSU zeitlich begrenzt auf andere Fächer umzulagern.

Nach Aussage der Schulleitung war es nicht möglich, eine nebenberufliche Sportlehrkraft zur Erteilung des EBSU/DSU zu gewinnen, obwohl Mittel zur Verfügung ständen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass derzeit im Bereich Sport so gut wie keine ausgebildeten Lehrkräfte mehr für Aushilfen und nebenberufliche Verträge zur Verfügung stehen.

Wie die Situation des Schulsports an den Gymnasien in Bayern im Schuljahr 1999/2000 zu beziffern und zu bewerten ist, stellt sich erst heraus, wenn die jährliche Erhebung des dazu notwendigen statistischen Materials abgeschlossen ist. Dies wird voraussichtlich noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Frau Pranghofer (SPD): Mit welchen konkreten Änderungen in der Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildung, insbesondere hinsichtlich Ausbildungsorganisation und Fächerangeboten im Vorpraktikum und in der Fachakademie, müssen die Studierenden rechnen, wenn die geplante intensivere Beschulung im Vorpraktikum kostenneutral umgesetzt wird?

Antwort der Staatsregierung: Das ist jetzt noch nicht zu sagen. Das Kultusministerium stimmt derzeit die Eckpunkte mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit ab. Ein wichtiger Punkt der Weiterentwicklung ist eine bessere Abstimmung der Vor- und Ausbildung und eine engere Verzahnung von schulischen und betrieblichen Ausbildungsabschnitten.

Um Kostenneutralität zu erreichen, dürfen insgesamt die Stunden nicht vermehrt werden. Diskutiert wird daher, im musischen Bereich und in Bewegungserziehung Stunden von der Ausbildung an der Fachakademie in das Vorpraktikum vorzuziehen.

Das Ergebnis wird dem Landtag als Bericht vorgelegt.

Danach werden Ausbildungsplan und Lehrpläne erarbeitet. Erst nach Abschluß des dann stattfindenden Anhörungsverfahrens kann die Frage beantwortet werden.

Frau Peters (SPD): Ich frage die Staatsregierung: Wird die Staatsregierung über die Kommunalaufsicht durch die Regierung von Niederbayern im Falle des sich erhärtenden Betrugsverdachtes und der Schwere des Falles (Schaden für den DSD über 10 Millionen DM bis jetzt staatsanwaltlich bestätigt) vom Aufsichtsratsvorsitzenden der AWG/ZAW die gleichen Konsequenzen verlangen wie im Falle der LWS bei dem früheren Justizminister Sauter?

Antwort der Staatsregierung: Die mündliche Anfrage betrifft ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Angehörige einer privaten Firma und gegen zwei Angestellte der dem Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald (ZAW) gehörenden Abfallwirtschaftsgesellschaft Donau-Wald (AWG). Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht strafbarer Handlungen zum Nachteil des Dualen System Deutschland (DSD). Das Ergebnis der Ermittlungen will die Staatsanwaltschaft Deggendorf dem Vernehmen nach in diesen Tagen der Öffentlichkeit mitteilen.

Ob und welche kommunalaufsichtlichen Konsequenzen sich aus einem der Kommunalaufsicht zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden Ermittlungsergebnis ableiten lassen, lässt sich naturgemäß nicht beantworten.

Kommunalrechtlich wäre allenfalls zu prüfen, ob eine etwaige Anklageerhebung gegen einzelne Mitarbeiter einer Eigengesellschaft Anlaß zu einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung des Zweckverbandes oder zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Beamte des Zweckverbandes geben kann. Eine Beanstandung setzt voraus, dass der Zweckverband rechtswidrig gehandelt hat oder seine öffentlich-rechtlichen Pflichten nicht erfüllt hat. Es wäre nicht seriös, vor einer genauen Prüfung des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens gegen einzelne Angestellte der AWG Spekulationen über derartige, den Zweckverband selbst betreffende, Konsequenzen anzustellen. Denn nur auf den Zweckverband, nicht auch auf die AWG, wäre ein unmittelbarer Zugriff der Kommunalaufsicht überhaupt möglich.

Dr. Heinz Köhler (SPD): Welche Stellungnahme hat die Bayerische Staatsregierung zur Liste der sogenannten Hochprioritäten Maßnahmen abgegeben, insbesondere welchen Vorschlag hat sie zur B 303, Ortsumgehung Sonnefeld, und zur B 173, Ortsumgehung Wallenfels, gemacht?

Antwort der Staatsregierung: Bayern hat den Entwurf des Investitionsprogramms 1999­2002 am 17. 09. 1999 vom Bund erhalten. Eine vorherige Beteiligung der bayerischen Straßenbauverwaltung bei der Programmaufstellung hat bedauerlicherweise nicht stattgefunden.

Wegen des engen Finanzierungsrahmens besteht leider keine Spielraum für eine Schwerpunktsetzung aus bayerischer Sicht. Gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass der im Investitionsprogramm enthaltene Finanzrahmen weit unter den Erfordernissen liegt. Die zu finanzierenden Bundesfernstraßen, für die Baurecht besteht, bzw. in Kürze vorhanden sein wird, haben ein Gesamtvolumen von 3,0 Milliarden DM. Demgegenüber hat der Bund im Investitionsprogramm für Neubeginne außerhalb der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit ganze 29,4 Millionen DM vorgesehen.

Die B 303, Ortsumgehung Sonnefeld, mit Gesamtkosten von 11,3 Millionen DM ist mit einem Anlaufbetrag von 1,0 Millionen DM bei den Neubeginnen vorgesehen. Da das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur restlichen Finanzierung keine Angaben machen konnte, ist der Zeitpunkt für die Realisierung dieser Maßnahme offen.

Die B 173, Ortsumgehung Wallenfells, mit Gesamtkosten von 19,6 Millionen DM ist nicht in der Liste der Hochprioritäten Maßnahmen enthalten. Sie ist lediglich in der Liste Prioritäre Maßnahmen mit einem Anlaufbetrag von 3,0 Millionen DM vorgesehen. Die Maßnahmen in dieser Liste kämen nur dann zum Zuge, wenn die globale Minderausgabe entfallen könnte ­ wovon derzeit jedoch nicht ausgegangen werden kann. Damit ist die Finanzierung dieser Maßnahme ebenfalls ungeklärt.

Brandl (SPD): Nachdem sich auf der Staatsstraße Hauzenberg ­ Untergriesbach im Bereich Germannsdorfer Kreuzung mehrere schwere Unfälle, davon drei mit Todesfolge, ereignet haben, frage ich die Staatsregierung, ob an dieser Kreuzung, wie vom Stadtrat Hauzenberg einstimmig beschlossen, ein Kreisverkehr eingerichtet, wann dieser voraussichtlich realisiert wird, und mit welchem Kostenaufwand zu rechnen ist.

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsstraße 2320 ist eine verkehrwichtige Straße zwischen Hauzenberg und Untergriesbach. Die Unfälle sind fast ausschließlich auf Vorfahrtsverletzungen zurückzuführen. Nach Auswertung der Unfälle der letzten Jahre liegt allerdings kein Unfallschwerpunkt vor. Die in der Anfrage angesprochenen drei tödlichen Unfälle ereigneten sich in einem Zeitraum vor insgesamt 13 Jahren. Bis dato sind keine Defizite an der Beschilderung festgestellt worden. Auch im September 1999 durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen haben zu keinen nennenswerten Beanstandungen geführt. Ein Kreisverkehrsplatz ­ an der freien Strecke, auf der Kuppe und der vorherrschenden Verkehrsbeziehung über Eck ­ wird bei der gegebenen Topographie und Örtlichkeit wohl zu keiner deutlichen Steigerung der Verkehrssicherheit führen können. Am Donnerstag, den 14. Oktober 1999, wird vor Ort eine Verkehrsschau unter Beteiligung der Verkehrsbehörde, des Straßenbauamtes und der Polizei stattfinden. Mit der Verkehrsschau soll geklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu verbessern.

Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind die zusätzlichen Mittel, die im Rahmen der Pflegesatzvereinbarungen bereitgestellt wurden, tatsächlich, wie vereinbart, in ihrer Gesamtheit in die Verbesserung des Pflegeschlüssels in den Altenpflegeeinrichtungen geflossen, und welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um zu überprüfen, ob das Geld wirklich seinem Bestimmungsziel zugeführt worden ist?