Altenpflege

Dr. Jung (SPD): Welche Möglichkeiten bestehen zur Finanzierung und Verwirklichung des Projekts Leichtbautechnologie aus der Liste der für die Regionalförderung aus High-Tech-Offensive eingereichten Projektvorschläge im Stadtgebiet Fürth und teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass es sich hierbei um ein besonders vielversprechendes und wichtiges Zukunftsprojekt handelt?

Antwort der Staatsregierung: Im Rahmen der Regionalteils der High-Tech-Offensive Zukunft Bayern sind für die regionalen Technologiekonzepte für jeden Regierungsbezirk 50 Mio. DM vorgesehen.

Der regionale Koordinierungskreis für Mittelfranken, an dem Wissenschaft und Wirtschaft, Kommunen und Landkreise sowie die Gewerkschaften beteiligt gewesen sind, hat unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten nach externer Bewertung durch eine Unternehmensberatung ein Konzept erarbeitet, das für 19 ausgewählte Projekte ein voraussichtliches Fördervolumen von 49,7 Mio. DM ausschöpft. Das Projekt Leichtbauanfertigung ist in dem Tableau der zur Förderung vorgeschlagenen Vorhaben als eines von drei Nachrückerprojekten mit einem Fördermittelbedarf von 6 Mio. DM enthalten. Ob ein Vorrücken und damit eine Förderung im Rahmen des Regionalkonzeptes möglich ist, hängt von der Realisierung der vorrangigen Projekte ab und kann nicht vorher gesagt werden.

Ob ein gewerbliches Projekt, das im Rahmen des Regionalkonzeptes nicht zum Zuge kommt, über die einschlägigen Förderprogramme gefördert werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Zu nennen sind beispielsweise die Programme Bayerisches Innovationsförderprogramm, Bayerisches Technologieeinführungsprogramm, Bayerische Regionalförderprogramme und das Bayerische Mittelstandskreditprogramm.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Treffen Informationen zu, wonach der Deutsche Orden, nachdem er die staatliche Klinik in Bad Aibling bereits gekauft hat, nun auch die staatliche Max-Lange-Klinik in Bad Tölz und die Prinzregent-Luitpold-Klinik in Bad Reichenhall kaufen will und wenn dem so ist, inwiewiet sind die Verkaufsverhandlungen gediehen und welche Konsequenzen hat ein evtl. Verkauf für das derzeitige Personal?

Antwort der Staatsregierung: Es ist richtig, dass sich Anfang Oktober 99 eine an das Gesundheitsministerium gewandt hat und sein grundsätzliches Interesse für eine Übernahme (Kauf, Pacht oder Betreibervertrag) der Reha-Klinik Bad Reichenhall bekundet hat. Die zuständige Fachabteilung hat mit dieser ein erstes Informationsgespräch geführt, an dem auch ein Vertreter des Deutschen Ordens teilgenommen hat. Dabei wurde auch ausgelotet, ob seitens des Deutschen Ordens neben einer Übernahme der Reha-Klinik in Bad Reichenhall evt. auch Interesse an einer Übernahme der Klinik in Bad Tölz bestehen würde. Ein solches Interesse wurde grundsätzlich bejaht.

Für den Fall, dass der Deutsche Orden eine oder beide staatliche Reha-Kliniken übernehmen könnte, wurde versichert, dass im nachgeordneten Bereich keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen würden.

Soweit es sich um Bedienstete der Betriebsleitung handelt, müßte jedoch gesondert entschieden werden. Der Deutsche Orden wäre im Falle einer Betriebsübernahme auch bereit, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vertraglich zu garantieren und dies durch eine entsprechende Dienstbarkeit abzusichern.

Ob mit dem Deutschen Orden Verkaufsverhandlungen geführt werden, entscheidet sich erst nach einer erfolgten Ausschreibung, weil der Verkauf nach den Vorgabebestimmungen dem Wettbewerb zu unterwerfen ist.

Frau Hirschmann (SPD): Aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Pflegekonferenz am 7.10.1999 zur Verbesserung des Pflegeschlüssels 1 : 2,2 frage ich die Staatsregierung, welche finanzielle Unterstützung der Freistaat den zuständigen Trägern zur Verwirklichung dieses Ansatzes gewähren wird.

Antwort der Staatsregierung: Am 7.10.1999 hat der Landespflegeausschusses über die Verbesserung des Personalschlüssels in der stationären Altenpflege beraten. Er sprach sich einhellig dafür aus, daß

­ der durchschnittliche allgemeine Personalschlüssel auf 1 : 2,2 angehoben wird,

­ der Nachtdienst und die leitende Pflegefachkraft künftig in den durchschnittlichen allgemeinen Personalschlüssel nicht mehr eingerechnet wird und

­ im Nachtdienst eine Pflegekraft nicht mehr als 15

Pflegebedürftige betreut.

Die Umsetzung dieser Vorschläge macht die Einstellung von rund 6000 Pflegekräften notwendig; die jährlichen Mehrausgaben belaufen sich auf rund 450 Mio. DM.

Die Mitglieder des Landespflegeausschusses waren sich einig, daß

­ eine Umsetzung wegen der damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen nicht in einem Schritt, sondern nur stufenweise möglich ist, und

­ alle Beteiligten, also insbesondere Heimträger, Pflegekassen, Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger, ihren Betrag leisten müssen. Ich habe im Landespflegeausschuß erklärt, dass ich mich dafür einsetzen werden, dass auch der Freistaat Bayern einen angemessenen Teil der Finanzierungslast im Rahmen eines Gesamtkonzepts übernehmen wird. Sozialministerium und Pflegesatzkommission sind z.Zt. dabei, dieses Gesamtkonzept zu erarbeiten. Seine Fertigstellung ist bis zur nächsten Sitzung des Landespflegeausschusses Ende März 2000 fest eingeplant.

Frau Radermacher (SPD): Unterstützt das Arbeits- und Sozialministerium im Krankenhausplanungsausschuß die Pläne der Helios Klinik in Volkach, eine internistische Belegabteilung mit mindestens 10 Betten zu errichten und wenn ja, mit welcher Förderung in welchem Zeitraum kann die Klinik rechnen?

Antwort der Staatsregierung: Die Helios Klinik Volkach, die derzeit über 46 Betten der Fachrichtung Chirurgie verfügt, hat beantragt, auch die Fachrichtung Innere Medizin und zusätzlich 10 bis 15 Betten in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufzunehmen. Das Gesundheitsministerium hat diesen Antrag am 22. November dem Bayerischen Krankenhausplanungsausschuß zur Beratung vorgelegt.

Der Krankenhausplanungsausschuß hat sich einmütig gegen den Antrag ausgesprochen, da der Bedarf an Betten für die akutstationäre internistische Grundversorgung im dortigen Raum durch die nahegelegenen benachbarten Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Innere Medizin, insbesondere in Kitzingen und Gerolzhofen, gedeckt ist.

Aufgrund der Ablehnung des Antrags der Helios Klinik Volkach stellt sich auch die Frage einer Förderung für die Errichtung einer internistischen Belegabteilung bei diesem Krankenhaus nicht.

Grabner (CSU): Ich frage die Staatsregierung, weshalb das Grundstück Berchtesgadener Hof in Berchtesgaden, das vor mehreren Jahren von den Amerikanern an den Freistaat Bayern zurückgegeben wurde, bis heute nicht zum Verkauf ausgeschrieben ist ­ obwohl der Investor für das Hotel am Obersalzberg vor längerer Zeit erklärte, dass er diese Liegenschaft nicht nutzen will ­ und weshalb mit der Marktgemeinde Berchtesgaden für das ebenfalls von den Amerikanern zurückgegebene Grundstück Villa Schön bis heute weder Verkaufsverhandlungen aufgenommen wurden, noch ein Kaufpreis genannt wurde, obwohl sich die Gemeinde seit Jahren darum bemüht?

Antwort der Staatsregierung: Nachdem die US-Streitkräfte die Areale auf dem Obersalzberg und in Berchtesgaden 1996 freigegeben hatten, wurden die Grundstücke ­ wie bekannt ­ für eine entsprechende zivile Nachnutzung ausgeschrieben. Der Berchtesgadener Hof war in diese Ausschreibung einbezogen worden, da eine Nutzung als Teil des geplanten Hotels auf dem Obersalzberg oder als Personalwohnheim vorstellbar war. Nach Ende des Ausschreibungsverfahrens und Abschluß des Erbbaurechtsvertrags über die Grundstücke auf dem Obersalzberg am 29.04.1999 hat der Investor im August 1999 mitgeteilt, dass er nach eingehender Prüfung einer Nutzung des Berchtesgadener Hofs Abstand nehmen wolle.

Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Entscheidung hat das Staatsministerium der Finanzen die Bezirksfinanzdirektion München beauftragt, die Veräußerung des Berchtesgadener Hofs einzuleiten. In das Verwertungskonzept für den Berchtesgadener Hof wurde dabei auch die benachbarte Villa Schön aufgenommen, da eine alleinige Verwertung des Grundstücks bislang erfolglos blieb.

Die Villa Schön war der Marktgemeinde Berchtesgaden bereits mehrfach unter Nennung konkreter Kaufpreisforderungen angeboten worden. Obwohl die Gemeinde Überlegungen angestellt hat, das Grundstück zur Unterbringung der örtlichen Feuerwehr bzw. zur Errichtung eines Gymnasiums zu verwenden, kam eine Verkauf nicht zustande. Im Zuge einer Überplanung des Gesamtareals erscheint hingegen auch eine Verwertung der Villa Schön aussichtsreich.

Die Bezirksfinanzdirektion hat in der Zwischenzeit mit der Marktgemeinde Berchtesgaden Gespräche über das Baurecht auf den Grundstücken geführt und Wertermittlungen in Auftrag gegeben. Nach Klärung verschiedener Vorfragen mit der Gemeinde wird eine Ausschreibung in Kürze erfolgen, wobei der Berchtesgadener Hof und die Villa Schön in der Form zusammen angeboten werden, dass auch eine getrennte Vergabe der Grundstücke in Betracht gezogen werden kann.

Mehrlich (SPD): Wie lautet die Richtlinie zur Freistellung von Beamten, Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst zur Wahrung ihrer kommunalpolitischen ehrenamtlichen Tätigkeit, und auf welche Weise wird ihr einheitlicher Vollzug sichergestellt?

Antwort der Staatsregierung: Die Freistellung von Beamten, die als kommunale Mandatsträger tätig sind, ist in § 17 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter geregelt.

Danach ist den Beamten zu der Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung notwendige Urlaub unter Fortwährung der Leistungen des Dienstherren zu gewähren, soweit es sich um die Teilnahme an Sitzungen handelt, in denen sie Sitz und Stimme haben. Daneben kann für Tätigkeiten, die mit dem kommunalen Mandat in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, wöchentlich bis zu fünf Stunden Dienstbefreiung gewährt werden, soweit die Angelegenheit nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden kann. Diese Dienstbefreiung darf jedoch nur gewährt werden, wenn die Freistellung für die Ausübung dieses Ehrenamtes insgesamt ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigt.

Neben diesen bezahlten Freistellungen kann Beamten, die zu ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten gewählt wurden, unbezahlter Sonderurlaub bis zu einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit gewährt werden.

Der einheitliche Vollzug dieser Regelungen wird durch eine gemeinsame Verwaltungsanweisung der obersten Dienstbehörden vom 21. September 1984 sichergestellt.

Die genannten Regelungen gelten in entsprechender Weise auch für die Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern.

Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wessen Auftrag und in welcher Angelegenheit wurde Dieter Holzer bisher (oder einer dessen Söhne) für die tätig und mit wlechen Provisionen bzw. anderen provisionsgleichen Geschäften oder Aufträgen, wurde Holzer für seine Tätigkeit vergütet?

Antwort der Staatsregierung: Nach Auskunft der hat diese weder Herrn Dieter Holzer noch seinen Familienangehörigen Aufträge erteilt oder Entgelte gezahlt.

Kobler (CSU): Inwieweit liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass eine beim Bundesfinanzministerium eingerichtete Arbeitsgruppe (Strukturplanung Bundesfinanzverwaltung) in nächster Zeit eine Reihe von Aufgaben bei den bayerischen Zollämtern kappen will bwz. durch die übermäßigen Zentralisierungsbestrebungen auch ganz besonders negativ in personeller Hinsicht das Hauptzollamt Passau getroffen werden soll und welche Gegenstrategie wird seitens der Staatsregierung ergriffen?

Antwort der Staatsregierung: Nach dem Grundgesetz (Art. 108 Abs. 1) unterliegt die Zollverwaltung ausschließlich dem Bundesministerium der Finanzen und seinen nachgeordneten Behörden. Auf Entscheidungen, die der Bund in diesem Bereich trifft ­ wie z. B. die personelle Ausstattung seiner Behörden oder die Anzahl der Behörden selbst ­ kann die Bayerische Staatsregierung keinen unmittelbaren Einfluß nehmen. Die Bayerische Staatsregierung wird vom Bund auch über solche Vorhaben nicht informiert. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fall konnte nur in Erfahrung gebracht werden, dass die genannte Arbeitsgruppe existiert, die Beratungen derzeit aber noch andauern. Mit konkreten Vorschlägen der Arbeitsgruppe ist erst Ende des Jahres zu rechnen.

Schultz (SPD): Kann aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministers der Finanzen am 18.10.1999 an den Oberbürgermeister der Stadt Fürth entnommen werden, dass damit eine Freistellung der ZVSMM-Mitglieder von der Deponienachsorge in Schwabach und Raindorf ausgesprochen wird oder ist die Bayerische Staatsregierung bereit, eine solche Freistellung unzweideutig und ausdrücklich zu erklären oder müssen die im ZVSMM zusammengeschlossenen Kommunen ansonsten mit einer zumindest teilweisen Heranziehung bei der Deponienachsorge rechnen?

Antwort der Staatsregierung: Mit der Fusion der Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern (GSB) und der Sonderabfallentsorgung Franken (SEF) wird die Sondermüllentsorgung für ganz Bayern neu geordnet. Durch die Fusion gehen alle Rechte und Pflichten der GSB (alt) und der SEF auf die GSB (neu) über.

Das Risiko für etwaige Sanierungsmaßnahmen des ursprünglichen Betreibers ZVSMM war zunächst auf die SEF übergegangen, die den ZVSMM ihrerseits von dem Risiko freigestellt hat. Dieses Risiko ist in Folge der Fusion auf die GSB (neu) übergegangen.

Eine besondere unmittelbare Freistellungserklärung des Mehrheitsgesellschafters der GSB (Freistaat Bayern) ist nicht veranlaßt.