Das ist durch die Gespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Behandlung im Parlament erfolgt

(Dr. Hahnzog (SPD): Wie ist es mit den wesentlichen Interpretationsmöglichkeiten?)

Ich habe bei der Ersten Lesung bereits dargelegt, daß wir dem Petitum des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch die Richtlinien entgegenkommen wollen.

Das ist durch die Gespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Behandlung im Parlament erfolgt. Über die Einzelheiten brauche ich weiter nichts zu sagen, weil dies Herr Kollege Brosch getan hat.

Er hat sich mit seiner Geburtstagsrede heute selbst ein Geschenk gemacht, indem er eine für die Sicherheit notwendige Maßnahme in einer qualifizierten Rede vorgetragen hat. Dazu darf ich ebenso gratulieren wie zu dem Ereignis als solchem.

(Brosch (CSU): Das freut mich, Herr Minister! ­ Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf

Drucksache 14/1583 und die Beschlußempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 14/2340 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt allerdings noch vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2000 einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

­ Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? ­ Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Damit so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlußabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuß für Verfassungs-, Rechts und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. ­ Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? ­ Keine.

Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 7

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/1584)

­ Zweite Lesung ­

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1584 und die Beschlußempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf Drucksache 14/2339 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt allerdings noch vor, in Artikel 12 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens in Satz 1 den 1. Januar 2000 und in Satz 2 als Datum des Außerkrafttretens den 31. Dezember 1999 einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­ Keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlußabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: Gesetz über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 8

Gesetzentwurf des Senats zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 14/1638)

­ Zweite Lesung ­

Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf des Senats auf Drucksache 14/1638 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­

Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? ­ Keine.

Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich die Königinnen, die in der Diplomatenloge Platz genommen haben, herzlich begrüßen. Willkommen hier im Hohen Haus.

(Beifall)

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 9

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (Drucksache 14/1657)

­ Zweite Lesung ­

Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/1657 und die Beschlußempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf Drucksache 14/2336 zugrunde. ­ Der federführende Ausschuß für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt allerdings noch vor, in § 4 als Datum des Inkrafttretens den 22. Dezember 1999 einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­ Keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlußabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­ Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. ­ Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? ­ Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 10

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/1904)

­ Zweite Lesung ­

Wird das Wort gewünscht? ­ Ich erteile Frau Kollegin Stahl das Wort. Pro Fraktion ist eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt.

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Ich möchte darauf hinweisen, dass Kolleginnen und Kollegen von der SPD eine Rede halten möchten. Meine Rede gebe ich zu Protokoll. (siehe Anlage 3) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Helga Schmitt das Wort.

Frau Helga Schmitt (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wie immer läuft es anders, als man denkt. Ich glaube, man kann aber auch dann, wenn man als zweiter Redner an der Reihe ist, die entsprechenden Begründungen nennen ­ herzlichen Dank, Frau Kollegin Stahl.

In dem heute zu verabschiedenden Gesetz, das wir in der Ersten Lesung schon gehört haben, wird es keine grundlegenden Änderungen des Gesetzes über die Wahl von Gemeinderäten, Bürgermeistern, Kreistagen und Landräten geben. Vielmehr sollen Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt, Unklarheiten bei der Auslegung einzelner Vorschriften bereinigt, einige Vorschriften noch übersichtlicher gestaltet und wo möglich Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung geleistet werden. So wird die Eintragung in Unterstützerlisten erleichtert; es wird erleichterte Möglichkeiten der Freistellung für das Wahlehrenamt und für die Bereitstellung des Wahlleiters geben; der Wahlausschuß wird künftig als unrichtig erkannte Beschlüsse ändern können; die Verpflichtung zur Übernahme eines Ehrenamtes wird erhöht und der Höchstbetrag des Ordnungsgeldes bei Ablehnung des Ehrenamtes bis zu 1000 DM betragen können.

So weit, so gut. Das sind keine weiter aufregenden Regelungen. Ich denke allerdings, dass man einer Änderung grundsätzliche Bedeutung beimessen muß: Das kommunale Wahlrecht für ausländische EU-Bürger soll nun dem Wahlrecht, das für deutsche Wahlberechtigte gilt, angeglichen werden. Seit Mitte der 90er Jahre dürfen EU-Bürger an Kommunalwahlen außerhalb ihres Heimatlandes teilnehmen. Grundlage dafür, das wissen Sie, sind die Richtlinien der EU aus dem Jahre 1994. Bei der Umsetzung dieser Richtlinien hat sich Bayern insofern besonders hervorgetan, als besondere Hürden in das Wahlrecht für EU-Bürger eingebaut wurden. Diese Hürden, die eine besondere Beantragung des Wahlscheins und eine eidesstattliche Versicherung über den Lebensmittelpunkt vorsahen, fallen in Zukunft weg. Die von der Landtagsopposition immer wieder unternommenen Initiativen, das Zwei-Klassen-Wahlrecht bei den Kommunalwahlen abzuschaffen ­ diejenigen, die schon länger in diesem Hause sind, werden sich an die Diskussionen insbesondere im Jahre 1995 noch erinnern ­, haben offensichtlich zumindest in Teilbereichen auch Zustimmung bei der CSU-Fraktion gefunden. Dafür, so meine ich, ist es höchste Zeit geworden.

(Beifall bei der SPD)

Es ist höchste Zeit, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, die diskriminierende Haltung gegenüber EU-Ausländern aufzugeben, höchste Zeit, den Maastrichter Ver2 trag endlich anzunehmen, und höchste Zeit dafür, eine aktive Integrationspolitik zu betreiben.

Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Herr Kreidl im Innenausschuß, Herr Staatssekretär Regensburger bei der Ersten Lesung, sprachen und sprechen von einer fortschreitenden europäischen Integration, zu der diese Regelung beitrüge. Ich frage Sie: Reicht Ihnen dies, um der fortschreitenden Integration Rechnung zu tragen?

Gehören dazu nicht weitergehende, auch gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel das volle passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich als Bürgermeister oder Landrat wählen lassen zu können, oder die Möglichkeit, bei Bürgerversammlungen Anträge stellen zu können, um nur einige Punkte zu nennen.

Die SPD-Fraktion hat in diesem Jahr ein Antragspaket zur Integration eingebracht. Wenn Sie es mit Ihrem Bekenntnis zu einer fortschreitenden europäischen Integration ernst meinen, dann können Sie das noch unter Beweis stellen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man allerdings Ihre Argumentation und Ihr bisheriges Abstimmungsverhalten bei Anträgen von unserer Seite, die eine bessere Integration zum Ziel haben, sieht, liegt die Vermutung oder der Verdacht nahe, dass den heute zur Abstimmung stehenden Änderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes nicht aus innerster Überzeugung zugestimmt wird, sondern deshalb, weil es eine Rüge der europäischen Kommission gab, die in der bisherigen bayerischen Handhabung eine Verletzung und Mißachtung von gültigem Recht sieht, und vielleicht auch deshalb, weil der Bayerische Städtetag für eine Gleichbehandlung von Deutschen und EU-Ausländern eintritt.

Die SPD-Fraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf auch aus einem weiteren Grund ausdrücklich.

Unsere Kommunen werden finanziell und arbeitsmäßig entlastet. Durch das Antragsverfahren, das bei den letzten Kommunalwahlen notwendig war, fielen bayernweit zirka 1,5 Millionen DM an zusätzlichen Kosten an. Mit der Gesetzesänderung soll nun ein Beitrag zur Kostenreduzierung bei den Kommunen geleistet werden.

Die SPD-Fraktion spricht sich ausdrücklich für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2000 aus ­ was die Neuregelung für die EU-Ausländer betrifft, wäre dies auch unproblematisch umzusetzen ­, um bereits bei den Kommunalwahlen im Frühjahr 2000 EU-Ausländer an den Wahlen entsprechend der Form, die für deutsche Wahlberechtigte gilt, teilnehmen lassen zu können. Es würde ausreichen, wenn EU-Ausländer, die wahlberechtigt sind, mit ihrem Wahlschein einen Brief, der die Neuregelung erklärt, bekämen. Das wäre keine große Aktion. Die übrigen Änderungen könnten dann bei den Kommunalwahlen des Jahres 2002 angewendet werden. Im übrigen stimmt die SPD-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich erteile Herrn Staatsminister Dr. Beckstein das Wort.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Die Änderung des Wahlverfahrens für EU-Bürger ist aus unserer Sicht deswegen sinnvoll, weil wir eine fortschreitende europäische Integration festgestellt haben und die Erfahrungen aus anderen Ländern seit 1996 gezeigt haben, dass es nicht vermehrt zu Wahlanfechtungen kommt. Ich darf daran erinnern, dass wir gewisse Bedenken wegen eines möglichen Doppelwahlrechtes hatten. Gerade bei grenzüberschreitendem Wohnsitz kann dies der Fall sein. Bei unserem komplizierten Kommunalwahlrecht hätten daraus sehr schnell Anfechtungsgründe erwachsen können; denn in dem Augenblick, in dem jemand durch Kumulieren und Panaschieren gewisse Änderungen vornimmt, kann das Wahlergebnis verdunkelt werden. Deswegen war es damals richtig, es so zu machen.

In der Tat war es auf kommunaler Ebene ein breiter Wunsch, das gesonderte Antragsverfahren entfallen zu lassen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass dies in anderen Ländern nicht zu vermehrten Anfechtungen geführt hat und wir auch selbst glauben, dass es so besser funktionieren kann, kommt nun die Änderung.

Ich möchte allerdings auf eines hinweisen: Die sehr niedrige Wahlbeteiligung von EU-Bürgern bei Kommunalwahlen ist völlig unabhängig vom Wahlverfahren. In Bayern gab es beispielsweise eine höhere Wahlbeteiligung der EU-Bürger als in Hessen oder auch in Berlin.

Es ist also eindeutig, dass die bisherige Regelung nicht etwa ein besonderes Hindernis gewesen ist. Diejenigen, die wählen wollten, haben sich der kleinen Mühe unterzogen.

Im Hinblick auf die Vorweihnachtszeit will ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen, sondern auf das verweisen, was in den Ausschüssen diskutiert worden ist, (Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war im Ältestenrat vereinbart, Herr Beckstein!) so dass ich selbst die charmanten Zwischenrufe nicht mehr beantworten kann.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/1904 und die Beschlußempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 14/2343 zugrunde. Der federführende Ausschuß für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen.