Jemand schreibt einen Eigenbeleg der anerkannt wird und darauf wird Geld ausgezahlt

Plenarprotokoll 14/36 v. 21.03.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 2395 glatt ein Unternehmen eine Förderung in Höhe von 1,5 Millionen DM erhalten, das dann dieses Geld dazu verwendet hat, um 20 Arbeitsplätze abzubauen. Dies ist aber noch nicht die Krone des Ganzen. Per Eigenbeleg wurden ­ das müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen ­ Erschließungskosten in Höhe von knapp 200000 DM abgerechnet, obwohl diese Erschließungskosten gar nicht angefallen sind, da sie die Gemeinde gezahlt hat.

Dies müssen Sie sich einmal vorstellen. Jemand schreibt einen Eigenbeleg, der anerkannt wird, und darauf wird Geld ausgezahlt. Dann kommt die Rechnungsprüfung. Im Dezember 1998 wurde eine Prüfungsmitteilung verschickt. Im April 1999 hat das Ministerium dann dem Rechnungshof geantwortet. Das Geld wurde über die ausgereicht. Dem Zuwendungsempfänger wurde dann im Mai 1999 eine vierwöchige Frist für eine Stellungnahme gesetzt. Der Zuwendungsempfänger hat daraufhin erklärt ­ ich zitiere jetzt aus dem Protokoll ­, dass er verwirrt gewesen sei und etwas übersehen habe. Der Rückforderungsbescheid ist dann endlich am 14. September, nachdem der Jahresbericht veröffentlicht war, erlassen worden. Dann gab es ein Hin und Her, wer denn nun die Anzeige stellen muss. Kolleginnen und Kollegen, es ist doch ganz klar, wer die Anzeige stellen muss: das Ministerium, das für die Förderung verantwortlich ist, niemand sonst.

Ich muss schon sagen: So kann es nicht weitergehen.

Zusätzlich ist festzustellen, dass in jedem ORH-Bericht Misswirtschaft bei der Regionalförderung und bei verschiedenen Wirtschaftsförderprogrammen deutlich wird.

Die Fördervoraussetzungen und -ziele werden nicht präzise genug im Bescheid festgesetzt, die Nachweispflicht ist ungenügend, Eigenbelege werden anerkannt, die Erfolgskontrolle ist mangelhaft. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar. Deshalb beantragen wir eine Missbilligung, weil trotz wiederholter Beanstandung kein ausreichendes Kontrollsystem für die Verwendung von Mitteln aus der Wirtschaftsförderung aufgebaut wurde und nachweislich zu Unrecht gewährte Zuschüsse nur sehr, sehr zögerlich zurückgefordert wurden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zu einer weiteren nicht hinnehmbaren Tatsache. Nun sind Sie an der Reihe, Herr Faltlhauser.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

­ Er saß gerade so entspannt; wir haben doch eine Arbeitssitzung.

Ich komme zur zögerlichen Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Regel ­ so kenne ich Sie ­ sind Sie hinter jeder Mark her, die Sie bekommen können.

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuerabteilungen haben Sie aber wohl ein Schild anfertigen lassen wegen Reichtums geschlossen; anders kann ich mir nicht erklären, dass Schenkung- und Erbschaftsteuer nicht zeitnah erhoben werden. Da hilft Ihnen auch die schwache Entschuldigung nichts, die Rückstände seien 1994 noch höher gewesen, nämlich 800 Millionen DM. Heute haben Sie Außenstände in Höhe von 500 Millionen DM, die wir im Haushalt sehr, sehr gut gebrauchen könnten.

Dies sind keine Einzelfälle. Ich kann in Ruhe den nächsten ORH-Bericht abwarten. Der nächste Nikolaus kommt bestimmt; dann sind Sie wieder an der Reihe, davon gehe ich aus.

Meine Kritik gilt nicht den Beamtinnen und Beamten in den Finanzämtern. Sie haben sich redlich bemüht, die Rückstände abzubauen. Die Kritik, Herr Finanzminister, gebührt Ihnen ganz allein, weil Sie nicht dafür gesorgt haben, dass die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerabteilungen mit dem nötigen Personal ausgestattet werden.

Ich komme zum Landwirtschaftsministerium, das jedes Mal in den ORH-Berichten vertreten ist. Ich muss auf das allseits bekannte und bewährte CARMEN zurückkommen. Das ist eine Misswirtschaft ohne Ende vom Kartoffel- zum Erbsenkönig und zurück. Hier war man blind vor lauter Hightech, Bayern vorn und je größer desto besser.

So hat man so manche Million in die Erbsen und in die Kartoffeln gesetzt. Auch hier mussten wir feststellen, welche Misswirtschaft bei der Kontrolle der Förderung vorhanden ist.

(Zuruf des Abgeordneten Ach (CSU))

­ Nein, Herr Vorsitzender, Sie haben selbst kritisiert, dass der Beamte, der im Ministerium für die Förderbescheide zuständig war (Ach (CSU): Das bestreite ich doch gar nicht!)

­ es freut mich, dass Sie mir Recht geben ­, bis vor kurzem, als dann alles in die Luft geflogen ist, auch noch Vorsitzender des Vereins CARMEN war und anschließend auch noch die Verwendungsnachweise geprüft hat.

Kolleginnen und Kollegen, so etwas im Freistaat Bayern, der sich für Recht und Ordnung und Effizienz rühmt. Sie reisen bundesweit umher und sagen: Die anderen können das nicht, wir aber können alles; bei uns herrscht Ordnung. Was haben wir aber? Chaos, wohin man blickt, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil Sie die Dinge einfach nicht so organisieren, wie man sie organisieren muss. Es darf einfach nicht sein, dass sich Leute ihren eigenen Förderbescheid ausstellen.

Herr Kollege Bernhard, schreiben Sie sich das ruhig einmal auf ­ ich sehe Sie gerade notieren. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass noch so manches Windei zum Vorschein kommen wird.

Gott sei Dank, Kolleginnen und Kollegen, haben wir noch den Obersten Rechnungshof, der mit seinen Feststellungen bei der Kontrolle der Staatsregierung, aber auch bei notwendigen strukturellen Fragen unverzichtbare Hilfe leistet. Deshalb weisen wir den rüden, beleidigenden Ton, den die Minister Wiesheu und Faltlhauser jüngst gegenüber dem ORH aus Anlass des Sonderberichts zur angeschlagen haben, auf das Entschiedenste zurück.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Der ORH ist kein weisungsgebundener, verbeamteter Jubelchor zur Lobpreisung der Staatsregierung, sondern eine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattete Institution.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Die Verfassungsmütter und -väter haben diese Unabhängigkeit in weiser Voraussicht in die Verfassung aufgenommen ­ Artikel 80 zur Erinnerung für alle, die es nicht so genau präsent haben. Wir fordern die Staatsregierung auf, dem ORH den ihm gebührenden Respekt entgegenzubringen.

Selbstverständlich lehnen wir aufgrund der genannten Vorfälle die Entlastung der Staatsregierung ab. Der Entlastung des Obersten Rechnungshofs erteilen wir Zustimmung und danken ihm für seine geleistete Arbeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Ich erteile jetzt Herrn Dr. Bernhard das Wort. Bitte schön.

Dr. Bernhard (CSU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, zunächst einmal muss man auf die zentrale Feststellung des Obersten Rechnungshofs hinweisen, über die Sie alle nicht berichtet haben. Sie lautet, dass der Freistaat Bayern eine solide und geordnete Haushaltsführung hat.

Herr Kollege Hartmann, mir scheint es so, als hätten Sie zweierlei Rechnungshofberichte vorliegen. Hier haben Sie ein dramatisches Bild vom Versagen der Staatsverwaltung gemalt ­ im Haushaltsausschuss haben Sie gesagt, dass die Steuergelder der Bürger durch den Freistaat Bayern sorgsam, sparsam und verantwortungsbewusst verwaltet werden. Irgendetwas kann da nicht ganz richtig sein.

Das ändert nichts daran, dass uns der Oberste Rechnungshof wie in jedem Jahr über eine Reihe von Vorfällen berichtet, mit denen auch wir nicht einverstanden sind. Aber ich denke, wenn jetzt über einzelne Punkte gesprochen wird, muss man das in einen Gesamtzusammenhang stellen: die Fülle der vom Obersten Rechnungshof geprüften Tatbestände, das, was in den Bericht des Rechnungshofs aufgenommen wird, und schließlich das, was gewissermaßen als Monitum des Haushaltsausschusses übrig bleibt. Da ist es so, dass wir für das Rechnungsjahr 1997 aus der Prüfung der gesamten Staatsverwaltung ganze zehn Ersuchen an die Staatsregierung gerichtet und in zwei Fällen eine Missbilligung ausgesprochen haben. Ich glaube, das muss man ins richtige Verhältnis stellen, damit kein falscher Eindruck entsteht.

Herr Kollege Hartmann, Sie haben davon gesprochen, dass die Haushaltspolitik des Freistaats Bayern Nachhaltigkeit vermissen lässt. Ich denke, wenn es ein Land in Deutschland gibt, das eine nachhaltige Haushaltspolitik betreibt, dann ist es der Freistaat Bayern. Das sehen Sie einfach an den Daten, die Sie immer wieder zu relativieren versuchen.

Sie wissen genau, dass die Pro-Kopf-Verschuldung weit unter dem Durchschnitt der Länder liegt. Das zeigt, wie sorgsam in Bayern in der Vergangenheit mit der Verschuldung umgegangen wurde. Die so genannten haushaltswirtschaftlichen Quoten haben ihre Aussagekraft, die Ihnen natürlich unangenehm sind. Ich komme auch noch auf Ihren Vergleich mit den Haushaltseinkommen.

Wir haben eine Kreditfinanzierungsquote von 1,5 ­ die Flächenländer West, in denen vergleichbare Verhältnisse herrschen, eine solche von 4,8. Wir haben eine Zinsausgabenquote von 3,4 ­ die Flächenländer eine solche von 8,7. Wir haben eine Investitionsquote um die 15%, diese Investitionsquote ist natürlich in gewisser Weise relativ. Aber wenn wir 15% haben und der Länderdurchschnitt bei 10% liegt, dann ist das eine klare Aussage, welche wirtschaftliche Anstoßfunktion von diesem Haushalt im Freistaat Bayern ausgeht. Da kommen Sie mit diesen Relativierungen überhaupt nicht weiter.

Wenn Sie diese Quoten mit dem Haushaltseinkommen vergleichen, tun Sie das, was Sie uns vorwerfen, dann werden wirklich Äpfel mit Birnen verglichen. Denn was hat das verfügbare Haushaltseinkommen mit den Strukturdaten des Haushalts zu tun? Schlicht überhaupt nichts. Dass die Haushaltseinkommen in anderen Ländern höher sind, liegt einfach an der Wirtschaftsstruktur.

Wir dürfen nicht vergessen, dass Bayern erst vor einigen Jahren den Länderdurchschnitt in der wirtschaftlichen Entwicklung erreicht hat, weil wir im Freistaat Bayern über viele Jahre hinweg umstrukturiert haben, und zwar erfolgreich. Deshalb ist dieser Vergleich völlig daneben.

Was die innerbayerischen Gleichgewichte anlangt, wäre es hilfreich gewesen, wenn Sie sich in Berlin bei der Neuordnung der Regionalpolitik dafür eingesetzt hätten, dass wir endlich wieder mehr Freiraum in der regionalen Wirtschaftsförderung bekommen. Sie wissen doch ganz genau, wie sehr uns inzwischen die Hände gebunden sind. Das ist eine Kritik, die wir immer wieder an der Politik der EU anbringen, und wir wären dankbar, wenn Sie uns da stärker unterstützen würden.

Im Übrigen ist es ganz natürlich, dass es in einem Land wie Bayern mit völlig unterschiedlichen Strukturen auch eine unterschiedliche Wirtschaftskraft in einzelnen Regionen gibt.

(Zuruf des Abgeordneten Hoderlein (SPD)) Aber Tatsache ist auch, dass wohl kein Land in der Bundesrepublik in der Vergangenheit eine so erfolgreiche regionale Wirtschaftspolitik betrieben hat wie Bayern.

Dabei will ich nicht wegdiskutieren, dass da auch Ungleichgewichte bestehen. Aber wir haben wie kein anderes Land Bemühungen unternommen, die Ungleichgewichte auszugleichen.

Was die Nachhaltigkeit anlangt, Herr Kollege Hartmann, wissen Sie auch ­ ich habe noch von keinem anderen Plenarprotokoll 14/36 v. 21.03.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 2397

Land eine solche Zielsetzung gehört, der Bund verfolgt sie neuerdings ­, dass wir innerhalb einiger Jahre die Nettoneuverschuldung auf Null bringen wollen. Wir haben sie schon in den vergangenen Jahren merklich reduziert, weil wir in der Tat der Meinung sind, dass auch in Bayern die Schulden im Lauf der Jahre angestiegen sind und dass wir eine Umkehrung, eine Trendwende der Finanzpolitik brauchen und auch durchsetzen wollen. Ich bin gespannt, wie Ihre Unterstützung aussehen wird, wenn wir demnächst entsprechende Formulierungen für die Änderung der Haushaltsordnung vorlegen, und wie sie vor allem in der praktischen Finanzpolitik aussehen wird, wenn in Verfolg dieser Politik auch einmal unangenehme Entscheidungen notwendig werden.

Ich will noch auf einige Punkte eingehen, die heute angesprochen wurden und die wir auch schon im Haushaltsausschuss in extenso behandelt hatten. Der eine Fall betraf das Innenministerium: Beamter, stellvertretender Bezirkstagspräsident. Hier ist es so, dass es in der Bewertung eigentlich keinen Unterschied gibt. Wir haben an diesem Vorgang ebenso Kritik geübt und verlangen auch, dass die Urlaubsverordnung eingehalten wird. Generell gesprochen, also nicht auf diesen Einzelfall bezogen, ist aber ausreichend Flexibilität notwendig, damit die Leute ihre Ehrenämter wahrnehmen können.

(Beifall des Abgeordneten Sinner (CSU))

Wir haben das auch nicht parteipolitisch bewertet, weil zum Zeitpunkt der Behandlung im Haushaltsausschuss noch gar nicht bekannt war, um wen es sich dabei handelt. Dagegen haben Sie, als Sie es erfuhren, versucht, das parteipolitisch auszuschlachten, obwohl ein Kollege von Ihnen im Haushaltsausschuss erklärt hatte, dass auch Sie in diesem Fall ­ da war noch nicht bekannt, wer es ist ­ gegen eine Missbilligung seien. Auch wir waren gegen eine Missbilligung, haben aber gesagt: Es muss in Zukunft in solchen Fällen entschiedener vorgegangen werden. Das ist ganz klar.

Es ist auch nicht so, dass das toleriert worden ist. Von seiten des Innenministeriums wurde mehrmals der ­ allerdings nicht gelungene ­ Versuch unternommen, für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen. Alles in allem sind das Einzelfälle, und deshalb wäre es, glaube ich, auch in diesem Fall nicht angebracht gewesen, eine Missbilligung auszusprechen. Das hat mit Vitamin B ­ und was da alles gesagt worden ist ­ überhaupt nichts zu tun, sondern wir haben das ganz objektiv behandelt und gewürdigt.

Der zweite Punkt, Frau Kollegin Kellner, war die Wirtschaftsförderung.

Auch bei der Wirtschaftsförderung war sich der Haushaltsausschuss darin einig, dass so etwas nicht gehe und dass es notwendig sei, entsprechend dem Subventionsgesetz vorzugehen und in solchen Fällen rechtzeitig Betrugsanzeigen zu erstatten. Darin sind wir uns einig.

Wir werden aber, darüber dürfen wir uns keine Illusionen machen, in diesem Förderbereich immer wieder Fälle haben, in denen Leute versuchen, die Verwaltung zu betrügen. Es wäre eine Illusion anzunehmen, dies komme nicht vor. Im Übrigen haben wir in der Beschlussfassung festsgehalten, dass das Kontrollwesen in diesem Bereich intensiviert werden muss, wie wir ausdrücklich gesagt haben.

In Fällen, bei denen wir der Auffassung sind, dass die Kontrolle als solche nicht ausreichend ausgeübt worden sei, können wir sicher auch zu einer Missbilligung kommen. Wir meinen aber, dass dies ein krasser Einzelfall sei und dass die Bayerische Staatsregierung durchaus Bemühungen und Überlegungen dazu anstellen solle, wie wir das Kontrollsystem verbessern, effizient rückfordern und die Strafverfolgungsbehörden einschalten können, um eine abschreckende Wirkung zu erzeugen.

Aber in der Gesamtabwägung mit den hier laufenden vielfältigen Förderungen sind wir nach wie vor der Meinung, dass hier keine Missbilligung angebracht ist.

Herr Kollege Hartmann, wir haben nie behauptet, dass eine private Vorfinanzierung und ähnliche Dinge ein Königsweg seien, sondern immer die Auffassung vertreten, dass man hier differenziert vorgehen und jeden Einzelfall isoliert bewerten und entscheiden müsse. Die Modellvorhaben sind deshalb gemacht worden, um Erfahrungen zu sammeln, ob und unter welchen Bedingungen diese Lösungen effizienter sind oder ob es besser ist, wenn der Staat die Aufgaben selber erfüllt. Was den Autobahnbau betrifft, ist dies natürlich völlig verfehlt.

Die aktuelle Misere ist nicht durch Vorfinanzierungen oder Ähnliches entstanden, sondern dadurch, dass Sie die Mittel für den Autobahnbau gekürzt haben. Sie haben nicht nur die geplanten Projekte nicht mit zusätzlichen Mitteln bedient, sondern die vorgesehenen Mittel gekürzt. Dies hat uns die Schwierigkeiten eingebracht.

Inzwischen hat der Bundesverkehrsminister wohl selber eingesehen, dass diese Politik korrigiert werden muss und daher angekündigt, die Mittel für den Autobahnbau ­ ob durch die Erhöhung der Lkw-Abgaben oder ähnlichem ­ aufzustocken.

Wir sind genauso wie Sie der Meinung, dass man beim Ankauf ökologisch wertvoller Flächen die Kontrolle verstärken sollte, um die sinnvolle Ausgabe der Gelder, die wir hierfür bereitstellen, zu gewährleisten. Ähnliches gilt für die Vereinnahmung der Erbschaftsteuer; dazu wird Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser wohl selber noch etwas sagen. In diesem Bereich hat es ohne Zweifel Rückstände gegeben. Die Bemühungen, vor allem die alten Fälle aufzuarbeiten und zu einer zeitgerechten Veranlagung der Erbschaftsteuer zu kommen, sind inzwischen wohl abgeschlossen.

Auch bei den Fachhochschulen haben wir selbst mitgestimmt und eine Missbilligung ausgesprochen, weil es zu lange gedauert hat, bis entsprechende IT-Verfahren eingeführt worden sind.

Insgesamt ist es wichtig festzustellen, dass wir in Bayern, wie der Rechnungshof jedes Jahr bestätigt, eine sehr geordnete Haushaltsführung haben. Es gibt immer wieder Einzelfälle, in denen Schwierigkeiten auftauchen.

Im Gegensatz zu dem Klima, das Sie aus Publicitygründen zu erzeugen versuchen, behandeln wir solche Fälle sachlich in einem guten Klima und fassen entsprechende Beschlüsse.