Der Lückenschluss der A6 zählt unverändert zu den höchsten Prioritäten beim Autobahnbau in

Hier ist jedoch lediglich der funktionale Sachverhalt angesprochen. Dem Grunde nach ersetzt die künftig zweibahnige A6 die derzeit einbahnige B14 in den beiden Teilabschnitten zwischen Woppenhof und Lohma. Dabei wird der Bestand der B14 weitestmöglich in die Planung einbezogen. Der Anbau der 2, Fahrbahn schließt hierzu notwendige Verbesserungen der Linienführung der bestehenden B14 nach Lage und Höhe jedoch nicht aus, was dort de facto zu einem Neubau führt.

Der Lückenschluss der A6 zählt unverändert zu den höchsten Prioritäten beim Autobahnbau in Bayern.

Staatsminister Dr. Beckstein hat im Schreiben vom 20.04.2000 an Bundesminister Klimmt darauf hingewiesen, dass der Lückenschluss der A6 als Verkehrsprojekt Europäische Einheit gesehen und analog den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit im Bundesfernstraßenhaushalt bevorzugt finanziert werden müsse.

Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Ausmaß waren die Kommunikationssysteme der Bayerischen Staatsregierung und der mit ihr direkt vernetzten nachgeordneten Behörden (z.B. Regierungen usw.) und Institutionen (z.B. Bayerischer Landtag usw.) vom betroffen, welcher finanzielle Schaden entstand dadurch und wie gedenkt die Staatsregierung die für die Verwundbarkeit des Systems verantwortliche Monopolstruktur der verwendeten Microsoft-Betriebssysteme und -Anwendungsprogramme aufzulösen?

Antwort der Staatsregierung: Am Donnerstag, 04.05.

2000 ab etwa 11 Uhr erreichte der Virus die Postfächer des Bayerischen Behördennetzes, darunter auch die der Staatskanzlei und der Ministerien. Abwehrmaßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt bei diesem neuartigen Virus nicht möglich (die im Einsatz befindlichen Antiviren-Programme können lediglich bekannte Viren erkennen und beseitigen), so dass eine Reihe von Bediensteten in den Behörden diese virenverseuchte Nachricht erhalten haben. Durch den schnellen Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbeauftragten, dem sog. CERT, d.h., dem Computer Emergency Response Team, über die CERT-Mailingliste und dank dem umsichtigen Handeln vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Anlage der Nachricht nicht öffneten, sondern die ganze Nachricht löschten, konnte der Schaden im Behördennetz gering gehalten werden.

Das Staatsministeriuim des Innern war praktisch nicht betroffen. Auf das im Brand- und Katastrophenschutz eingesetzte EDV-Programm BASIS wirkte sich der Virus nicht aus, da dort die Kommunikation nicht über E-Mail, sondern per Datenübertragung mit eigener Software läuft. Die bei den Rettungsleitstellen eingesetzten Programme ARLIS und ELDIS waren ebenfalls nicht betroffen, da sie von außen nicht zugänglich sind und E-Mails nicht empfangen werden können.

Im Polizeibereich wurde der Virus bereits automatisch von Firewall-Rechner abgefangen. Derzeit läuft eine Schadenserhebung bei den am Bayerischen Behördennetz angeschlossenen Behörden. Erst dann kann der entstandene Schaden exakter benannt werden.

Wir verfolgen sehr aufmerksam die Ergebnisse der Initiative des Bundesinnenministeriums zum Einsatz von herstellerunabhängigen Open-Source-Produkten in der gesamten Bundesverwaltung und versuchen durch verschiedene Maßnahmen künftigen Schäden vorzubeugen, z. B. durch Schulungen für die Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den geplanten Einbau einer Virenschleuse am zentralen Internetübergang beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.

Eine hundertprozentige Sicherheit gegen jede Art von Computerviren ohne einen Verzicht auf die modernen Informations- und Kommunikationsmethoden kann derzeit wohl nicht erreicht werden.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieviele bosnische und wieviele kosovo-albanische Bürgerkriegsflüchtlinge halten sich derzeit in Bayern auf und wieviele davon sind Opfer von Traumatisierungen?

Antwort der Staatsregierung: Es halten sich derzeit noch ca. 2500 ehemalige bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge in Bayern auf. Davon sind lt. UNHCR ca. 250 Personen als traumatisiert einzustufen.

Die Zahl der zur Ausreise verpflichteten Kosovaren in Deutschland beträgt derzeit ca. 36000. Die überwiegende Mehrheit hielt sich bereits vor dem Kosovo-Konflikt als Asylbewerber hier auf, so dass eine Traumatisierung aufgrund der Kriegsereignisse nicht erfolgen konnte. Ihre Situation ist nicht vergleichbar mit der bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge. Eine statistische Erfassung Traumatisierter aus dem Kosovo gibt es nicht. Es liegen auch keine Schätzungen von UNHCR vor.

Frau Biedefeld (SPD): Ich frage die Staatsregierung, ob sie bereit ist, von der Reduzierung der ÖPNV-Zuweisung für Oberfranken im Jahr 2000, die von 9,074 Mio. DM um 1,206 Mio. DM auf 7,868 Mio. DM und damit um 13,3% gekürzt werden sollen, abzusehen und statt dessen die Mittelzuweisungen wie in den anderen Regierungsbezirken, z. B. Oberbayern und Mittelfranken, wo es in diesem Jahr zu einer Aufstockung kommt, ebenfalls zu erhöhen.

Antwort der Staatsregierung: Die für die ÖPNV-Zuweisungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nicht vom Ministerium festgelegt, sondern sind an das Kraftfahrzeugsteueraufkommen gekoppelt. Da dieses im letzten Jahr zurückgegangen ist, stehen folglich auch für den ÖPNV weniger Haushaltsmittel zur Verfügung. Der auf die Fläche entfallende Mittelanteil an den ÖPNV-Zuweisungen ist von 75 Mio. DM auf 72 Mio. DM gesunken. Eine Erhöhung dieses Mittelansatzes ist nicht möglich.

Die für die Fläche zur Verfügung stehenden 72 Mio. DM werden nach den in Artikel 28 BayÖPNVG festgelegten Kriterien Nutzplatzkilometer, finanzielle Leistungsfähigkeit und erforderlicher Aufwand auf die einzelnen Regierungsbezirke verteilt. Der Mittelrückgang für Oberfranken ergibt sich aus der Berechnung nach diesen Verteilungsparametern.

Plenarprotokoll 14/40 v. 18.05.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 2771

Bisher wurde für die ÖPNV-Zuweisungen lediglich ein vorläufiger Verteilungsvorschlag erarbeitet. Die Verteilung der Zuweisungen auf die einzelnen Regierungsbezirke ist noch nicht abgeschlossen. Es können sich durchaus noch Veränderungen ergeben. Mein Haus wird versuchen, Einschnitte für den Regierungsbezirk Oberfranken abzumildern, damit der Rückgang bei den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln alle Regierungsbezirke in etwa gleichem Umfang belastet. Es ist aber nicht möglich, einem Regierungsbezirk eine bestimmte Höhe an ÖPNV-Zuweisungen zu garantieren. Aufgrund von Veränderungen bei den Nutzplatzkilometern und der Steuereinnahmekraft sind gewisse Verschiebungen nicht zu vermeiden.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Staatsregierung in der Lage, allen Angestellten und Beamten, die Anspruch auf eine Ballungsraumzulage haben, eine Staatsbedienstetenwohnung anzubieten?

Antwort der Staatsregierung: Eine ergänzende Fürsorgeleistung (sog. Ballungsraumzulage) nach Art. 86b Bayer. Beamtengesetz erhalten Beamte mit dienstlichem Wohnsitz im Anwendungsbereich der Fürsorgeverordnung (in Gemeinden der Mietenstufe 5 und 6). Die ergänzende Fürsorgeleistung beträgt für Beamte bis A10 (Oberinspektor) und für vergleichbare Arbeitnehmer (bis IVb) 150 DM zugl. 40 DM je Kind. Den Erhöhungsbetrag für Kinder erhalten auch Beamte der A11 bis A13 sowie entsprechende Arbeitnehmer.

Anspruch auf eine ergänzende Fürsorgeleistung haben derzeit ca. 30000 Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) und ca. 20000 Beamte.

Die staatliche Wohnungsfürsorge verfügt im Bereich Oberbayern über insgesamt rund 9900 Staatsbedienstetenwohnungen (9120 in der Region 14/München). Bei der Wohnungsfürsorgestelle München werden jährlich rd. 2000 Anträge auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung gestellt. Im gleichen Zeitraum können rund 1000 Wohnungen (Fluktuation und Erstbezüge) zugewiesen werden. Da die Wohnungsfürsorge nicht in allen Fällen den konkreten Wohnungswünschen der Antragsteller (hinsichtlich Lage, Wohnungsgröße, Miethöhe + Fehlbelegungsabgabe) gerecht werden kann, nimmt regelmäßig ein erheblicher Teil der Antragsteller den Wohnungsantrag wieder zurück (meist nach einem Wohnungsangebot, dass den speziellen Wünschen des Antragstellers nicht voll entspricht). Gegenwärtig sind rund 1500 Bewerber als Wohnungssuchende vorgemerkt, davon rund 700 als vordringlich Unterzubringende und rund 800 als nachrangig zu berücksichtigende Bewerber, die bereits über eine objektiv angemessene Wohnung am Dienstort verfügen.

Aus Sicht der Wohnungsfürsorge kann festgestellt werden, dass derzeit wegen der allgemein entspannten Wohnraumsituation jeder vordringlich unterzubringende Antragsteller (Bewerber der Dringlichkeitsstufe 1 und 2) in angemessener Frist bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden kann. Zu den vordringlich unterzubringenden Bewerbern zählen alle Bediensteten, die an ihrem Dienstort über keine ihrem Einkommen und der Familiengröße angemessene Wohnung verfügen.

Frau Dr. Hildegard Kronawitter (SPD): Treffen Pressemeldungen zu, dass der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank nach den Plänen der Staatsregierung abgeschafft und durch ein effizientes Kontrollgremium ersetzt wird (Staatsminister Prof. Kurt Faltlhauser, zitiert im Münchner Merkur, 11.5.2000) und ist dieses Vorhaben mit den bayerischen Sparkassen abgestimmt?

Antwort der Staatsregierung: Der Verwaltungsrat der Landesbank soll nicht abgeschafft, sondern wesentlich verkleinert werden. Dadurch kann er seine Überwachungsaufgabe künftig noch effektiver erfüllen. In Anlehnung an das Aktienrecht soll die klassische Dreiteilung der Organstruktur mit Vorstand, Verwaltungsrat und Gewährträgerversammlung bei der Bayerischen Landesbank eingeführt werden.

In der neuen Gewährträgerversammlung werden die beiden Anteilseigner der Landesbank (Freistaat Bayern und BSGV) die Eigentümerverantwortung wahrnehmen. Der neue Verwaltungsrat hat die Aufsichtsverantwortung für die Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands.

Dieses Vorhaben ist mit dem geschäftsführenden Präsidenten des Sparkassenverbandes Bayern abgestimmt, steht aber noch unter dem Gremienvorbehalt der Zustimmung des Vorstandes bzw. der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes.

Mit der anstehenden Reform soll die Schlagkraft der Landesbank für die Zukunft wesentlich erhöht werden.

Hufe (SPD): Nachdem die Grundstücksverhandlung für den Neubau der Technischen Chemie der Fachhochschule Nürnberg gescheitert sind frage ich die Staatsregierung, in welchem Zeitraum und mit welchen Maßnahmen die Realisierung des Neubaus der Technischen Chemie der FH Nürnberg vorgesehen ist?

Antwort der Staatsregierung: Nachdem es nicht möglich war, ein im Privateigentum befindliches Grundstück zu erwerben, das für einen Neubau für die Technische Chemie der Fachhochschule Nürnberg nutzbar gewesen wäre, muss nunmehr untersucht werden, welche Alternativen entweder auf dem Stammgelände oder in der Nähe für die Technische Chemie in Betracht kommen. Ist das geeignetste Gelände ermittelt, muss die Planung für den Neubau aufgenommen werden. Über den Zeithorizont der einzelnen Schritte kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, zumal abzuwarten bleibt, wie das Vorhaben im nächsten Doppelhaushalt mit Planungs- und Baumitteln dotiert werden kann.

König (CSU): Entspricht das in Temelin/Tschechische Republik in diesem Jahr in Betrieb gehende Kernkraftwerk des in der ehemaligen Sowjetunion entwickelten Reaktortyps WWER 1000 vollständig westdeutschen Sicherheitsstandards, werden nach Auffassung der Staatsregierung die Bürgerinnen und Bürger Bayerns entlang der Grenze zur Tschechischen Republik und hier namentlich in der Stadt und im Landkreis Hof ausreichend über das Kernkraftwerk Temelin informiert und welche Bemühungen der Bundesregierung zur Verhinderung der Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Temelin sind der Staatsregierung bekannt?

Antwort der Staatsregierung: Die Sicherheit des Reaktortyps WWER-1000 ist von zahlreichen westlichen Sachverständigenorganisationen, so auch von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag der Bundesregierung, untersucht worden. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass Reaktoren dieses Typs grundsätzlich auf ein auch nach westlichen Maßstäben akzeptables Sicherheitsniveau nachgerüstet werden können. Die Bayerische Staatsregierung sieht nach wie vor keine Veranlassung, an der Begründetheit dieser Bewertung zu zweifeln.

Die zur eigenständigen Bewertung der Sicherheit des Kernkraftwerkes Temelin (KKT) von der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) initiierte vertiefte Sicherheitsüberprüfung wichtiger Sicherheitsfragen ist nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten und Verzögerungen nunmehr Ende letzten Jahres in Gang gekommen. Die tschechische Seite hat zwischenzeitlich der mit dieser Überprüfung beauftragten Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) nach und nach hierzu erforderliche Unterlagen zur Verfügung gestellt und im Rahmen mehrerer Workshops zu einschlägigen Aspekten Stellung genommen.

Erste Ergebnisse der Überprüfungen sollen so rechtzeitig vorliegen, dass noch vor der Inbetriebnahme belastbare Aussagen zu wichtigen Sicherheitsfragen des KKT gemacht werden können.

Aus derzeitiger Sicht kann im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Anhebung des Sicherheitsniveaus dieser Anlage folgendes festgestellt werden:

Von tschechischer Seite sind unter Hinzuziehung der amerikanischen Fa. Westinghouse Electronic Corporation, die zwischenzeitlich von der British Nuclear Fuels Ltd. (BNFL) übernommen worden ist, sowie mehrere weiterer Unternehmen wesentliche Nachrüstmaßnahmen durchgeführt worden. Insbesondere wurden von der Fa. Westinghouse der Reaktorkern neu ausgelegt sowie eine moderne Sicherheitsleittechnik eingebaut.

Belastbare Aussagen zu ausgewählten Aspekten der Sicherheit der Anlage werden von der o.g. vertieften sicherheitstechnischen Überprüfung durch die GRS erwartet.

Sollte sich herausstellen, dass ein nach westlichen Maßstäben akzeptables Sicherheitsniveau beim KKT nicht oder nicht ausreichend realisiert wird, so ist die Bundesregierung gefordert, alle politischen Schritte zu veranlassen, damit von der tschechischen Seite die zusätzlich erforderlichen Nachrüstmaßnahmen durchgeführt werden. Die Bayerische Staatsregierung wird dieses für Bayern sehr bedeutsame Anliegen erforderlichenfalls erneut mit Nachdruck gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck bringen.

Gemäß Ziff. 3 des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 22.06.95, Landtags-Drs. 13/2012, wurde die Bayerische Staatsregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass berechtigte Einwendungen bayerischer Bürger im tschechischen Zulassungsverfahren Berücksichtigung finden. Mit der tschechischen Seite und dem BMU wurde deshalb vereinbart, dass in der Zeit vom 10.04.2000 bis zum 09.06.2000 in den Landkreisen in der Region entlang der bayerisch/tschechischen Grenze und zusätzlich in den kreisfreien Städten Hof und Passau die von der künftigen tschechischen Betreibergesellschaft CEZ AG erstellte Informationsschrift über die Sicherheit und die möglichen Umweltauswirkungen dieses Kernkraftwerkes zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

Während dieser Frist schriftlich geäußerte Bedenken und Einwände bayerischer Bürgerinnen und Bürger werden vom über das BMU an das tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit in Prag (SONS) weitergeleitet. Das SONS hat im Rahmen der regelmäßigen Konsultationen zu dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik bestehenden Abkommen Zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz der deutschen Seite zugesagt, die Bedenken und Einwände zu überprüfen und die Prüfergebnisse über das BMU dem zur Verfügung zu stellen. Diese Prüfergebnisse werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Im Rahmen o.g. Konsultationen wurde mit der tschechischen Seite im Hinblick auf die Gestaltung der Informationsschrift dahingehend Einvernehmen erzielt, dass diese von der CEZ AG als künftigem Betreiber in Anlehnung an die in der deutschen Atomrechtlichen Verfahrensverordnung geforderten Anlagenkurzbeschreibung erstellt wird. Darüber hinausgehende Vereinbarungen mit der tschechischen Seite über die Auslegung weiterer Unterlagen des Betreibers waren bisher nicht erreichbar.

Gemäß im vorliegenden Unterlagen hat Bundesumweltminister Trittin in mehreren Schreiben an den Umweltminister und an den Minister für Handel und Industrie der Tschechischen Republik seine Ablehnung gegen dieses Projekt deutlich zum Ausdruck gebracht.

Für ihn sei die Inbetriebnahme eines neuen Atomkraftwerkes kein Beitrag für eine umweltverträgliche und nachhaltige Energieversorgung. Frau Lück (SPD): Ich frage die Bayerische Staatsregierung mir zu beantworten, ob und in welchem Umfang derzeit in Bayern Fäkalien aus Privathaushalten direkt über Güllegruben entsorgt werden und in welchem Umfang der Klärschlamm aus Ausfaul- oder Dreikammergruben auf Grünland ausgebracht wird und zwar speziell auch in unmittelbare Seebereiche im Oberallgäu?

Antwort der Staatsregierung: Quantitative Angaben zur direkten Entsorgung von Fäkalien in Güllegruben in Bayern können leider nicht gemacht werden, da hierzu landesweit keine Erhebungen existieren.