Die EUKommission hat ebenfalls lediglich eine Empfehlung veröffentlicht die übrigens schon zehn Jahre alt ist

Plenarprotokoll 14/48 v. 18.10.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 3269 reich, in dem unter Umständen durch einfache Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration beigetragen werden kann, zum Beispiel durch Lüften. Radonkonzentrationen von über 1000 Becquerel pro Kubikmeter gelten als Sanierungsbereich, in dem die Radonkonzentration vermindert werden sollte.

Die deutsche Rechtspraxis ist diesbezüglich EU-konform. Die EU-Kommission hat ebenfalls lediglich eine Empfehlung veröffentlicht, die übrigens schon zehn Jahre alt ist. In diesem Sinne enthält demnach auch die Euratom-Grundnorm für den Strahlenschutz keine Festsetzungen für Grenz- oder Richtwerte für Radon in Wohnungen. Auch in der anstehenden Novelle der Strahlenschutzverordnung sind keine Grenz- oder Richtwerte für die Radonkonzentration in Wohnungen vorgesehen.

Unbeschadet dieser Rechtslage werden vom Bayerischen Umweltministerium seit Jahren immer wieder in Gebieten, in denen aufgrund entsprechender geogener Verhältnisse erhöhte Radonkonzentrationen in Wohnungen zu erwarten sind, Erhebungsmessungen durchgeführt oder gefördert, zum Beispiel in Neunburg vorm Wald, wo es eine Urgesteinsregion gibt, im Fichtelgebirge, in Stockheim ­ das ist ein ehemaliger Steinkohlebergbau ­ und in Penzberg, wo es einen Pechkohlebergbau gab.

Aktuell wird zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesamt für Strahlenschutz beraten, in welchen Gebieten in Deutschland bzw. Bayern noch zusätzlicher Messbedarf besteht.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine Zusatzfrage: Herr Kollege von Redwitz, bitte.

Freiherr von Redwitz (CSU): Frau Staatssekretärin, können Sie mir annähernd sagen, wie hoch der Prozentsatz der Umweltingenieure an unseren Landratsämtern ist, die eine besondere Ausbildung haben, um mit der Problematik der schwachen ionisierenden Strahlen umzugehen, also diese zu messen und vor allem zu bewerten?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Bitteschön, Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Die direkt messenden Geräte, die auch von den Umweltschutzingenieuren bedient werden können, eignen sich zur Quellensuche und für grobe überschlägige Bestimmungen der Radonkonzentration. Um verlässliche Ergebnisse zu bekommen, sollten Radonmessungen der Innenraumluft in Wohnräumen mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vorgenommen werden, damit tageszeitliche Schwankungen der Radonkonzentration ausgeglichen werden können. In der Regel werden inaktive Messsysteme wie Kernspurdosimeter in Speziallaboratorien ausgewertet.

Die Umweltingenieure in Bayern werden regelmäßig auf dem Gebiet der natürlichen Radioaktivität fortgebildet. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Problem hinweisen. Die Ausbildung des technischen und naturwissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Radioaktivität weist inzwischen Defizite auf. In vielen Fällen wird das Spezialwissen in den entsprechenden Studiengänge nicht mehr angeboten.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege von Redwitz, bitteschön.

Freiherr von Redwitz (CSU): Frau Staatssekretärin, meines Wissens sind solche speziellen Ausbildungen bisher von einem emeritierten Professor in Regensburg durchgeführt worden. Gibt es bereits Überlegungen, wo und bei wem diese Ausbildung in Zukunft erfolgen soll?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Diese Zusatzfrage werde ich Ihnen schriftlich beantworten. Solche Überlegungen werden in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium angestellt.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege von Redwitz. Bitte.

Freiherr von Redwitz (CSU): Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, ob die Labors von Hochschulen oder von Instituten besser geeignet sind, solche Untersuchungen durchzuführen? Hat die Staatsregierung einen Schwerpunkt gesetzt?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Für den Mess- und Beratungsservice stehen in der Bundesrepublik ausreichend etablierte Kapazitäten zur Verfügung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden Radonmessungen von folgenden Institutionen angeboten: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg, Bundesamt für Strahlenschutz, Außenstelle Berlin, GSF, Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Stoller Ingenieurtechnik in Dresden, Stiftung Warentest, Umweltanalyse Radon, Berlin, TÜV, München, und die Messstelle Dr. Josef Salvermoser in Wörthsee.

Grundlagenforschung zu Radon-Messtechnik wird vor allem im Forschungszentrum Karlsruhe, in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und in der GSF, Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, betrieben.

Darüber hinaus bestehen in einigen Universitäten Radonforschungsschwerpunkte, zum Beispiel in der Universität Göttingen, der Universität Homburg, der Universität Bonn und der Universität Regensburg.

Wir haben am 06.04. dieses Jahres dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen einen schriftlichen Bericht über die Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen geliefert. Darin ist Radon eingeschlossen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Die nächste Fragestellerin ist Frau Schmidt-Sibeth. Bitteschön.

Frau Schmidt-Sibeth (SPD): Frau Staatssekretärin, finden bzw. fanden im Vorfeld zur Veröffentlichung der Rinderstudie zur möglichen Wirkung nichtionisierender Strahlen auf lebende Organismen Vorgespräche zwischen Staatsregierung, Mobilfunkbetreibern und den Studienerstellern statt, wenn ja, werden bei Abweichungen in der Endfassung dem Parlament beide Versionen der Studie zur Verfügung gestellt, und liegt die Studie einschließlich einer ausführlichen Zusammenfassung so rechtzeitig allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der am 07.12.2000 vorgesehenen Anhörung Nichtionisierende Strahlen vor, dass das Ergebnis in die Referate und Diskussionen mit einfließen kann?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Frau Kollegin Schmidt-Sibeth, im Vorfeld zur Veröffentlichung der Rinderstudie fanden keine Gespräche über Ergebnisse oder deren Bewertungen statt. Das versichere ich Ihnen. Solche Ergebnisse liegen auch noch gar nicht vor. Die Studie wird im Rahmen eines Kolloquiums, also eines Steering committee, mit den Mobilfunkbetreibern und kritischen Wissenschaftlern erörtert werden. Das Ergebnis dieser Erörterung soll auch veröffentlicht werden.

Die Fertigstellung der Rinderstudie war für Juli 2000 terminiert. Wegen eines längeren Klinikaufenthalts der beiden stellvertretenden Projektleiter hat sich der Abschluss der Studie um Monate verzögert. Das hat daher mit Kenntnis der Mobilfunkbetreiber um schriftliche Äußerung der Auftragnehmer über die Fertigstellungstermine der Studie gebeten. Die Auftragnehmer haben als Abgabetermin den 31.10.2000 schriftlich mitgeteilt. Dies wurde auch dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen des Bayerischen Landtags am 04.07.2000 schriftlich mitgeteilt. Zwischenzeitlich musste die Abgabe des Schlussberichtes auf Bitten der Universität Gießen leider nochmals um vier Wochen verlängert werden. Es ist nicht vorgesehen, verschiedene Endfassungen zu fertigen. Hiefür gibt es auch keinen fachlichen Grund.

Die Studie sowie eine Kurzfassung sollen Ende November den Fraktionen übergeben werden. Damit kann das Ergebnis bei der vorgesehenen Anhörung zum Thema Nichtionisierende Strahlen am 07.12.2000 mit einfließen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmidt-Sibeth.

Frau Schmidt-Sibeth (SPD): Ist daran gedacht, die Anhörung zu verschieben, wenn wider Erwarten diese Studie nicht rechtzeitig vorliegen sollte, so dass keine Möglichkeit besteht, sie vor der Anhörung noch einmal zu lesen? Da es so viele Verschiebungen gegeben hat, ist meine Hoffnung nicht sehr groß, dass die Abgabe pünktlich erfolgt.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium): Frau Kollegin, für die Terminierung und die Festsetzung der Tagesordnung des Umweltausschusses sind wir Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung nicht verantwortlich. Das müsste im Ausschuss behandelt werden.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Kollegin, bitteschön.

Frau Schmidt-Sibeth (SPD): Mir ist bekannt, dass ursprünglich, um genug Abstand zu haben, die Anhörung im Februar stattfinden sollte, sie aber auf Wunsch des Herrn Staatsministers schon im Dezember stattfindet. Ich bitte Sie, sich dazu noch einmal zu äußern.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Wenn es Terminschwierigkeiten gibt, wird der Umweltminister selbstverständlich den Ausschussvorsitzenden bitten, den Termin zu verlegen. Ich hoffe jedoch, dass auch die Universität Gießen diesen Termin einhalten kann.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Hartenstein. Bitteschön.

Hartenstein (fraktionslos): Frau Staatssekretärin, wie viele abgebrannte Brennelemente lagern zur Zeit jeweils auf dem Gelände der in Bayern in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke, wie viele ausgediente Brennstäbe können an den einzelnen Standorten jeweils noch zusätzlich für eine begrenzte Zeit zwischengelagert werden, für welche der genannten Anlagen ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Strahlenschutz zwischenzeitlich ein Antrag auf Abtransport von Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gestellt worden?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin, bitte.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Zum Stichtag 31.08.2000 waren in den jeweiligen Abklingbecken der bayerischen Kernkraftwerke folgende Anzahlen von Stellplätzen mit bestrahlten Brennelementen belegt: Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 387, Kernkraftwerk Isar 1 626, Kernkraftwerk Isar 2 393, Kernkraftwerk Gundremmingen Block B 1508, Kernkraftwerk Gundremmingen Block C 1330.

Abzüglich der freizuhaltenden Stellplätze für eine Kernvollentladung stehen unter optimalen Bedingungen, also ohne Berücksichtigung von Vorhaltekapazitäten für die Einlagerung teilabgebrannter und frischer Brennelemente sowie für den Austausch defekter Brennelemente, noch folgende Anzahlen von Leerpositionen zur Verfügung: Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 125, 14/48 v. 18.10.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 3271 kraftwerk Isar 1 952, Kernkraftwerk Isar 2 161, Kernkraftwerk Gundremmingen Block B 761, Kernkraftwerk Gundremmingen Block C 972.

Die Firma Nuclear Cargo + Service hat im Hinblick auf den Abtransport abgebrannter Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in die französische Wiederaufarbeitungsanlage einen Antrag auf Erteilung einer Beförderungsgenehmigung beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Die Genehmigung wurde bislang noch nicht erteilt.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Kollege Hartenstein.

Hartenstein (fraktionslos): Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, für welches Datum der Abtransport der abgebrannten Brennelemente aus Grafenrheinfeld geplant ist?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin, bitte.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Da muss ich passen. Das Datum ist mir nicht bekannt.

Doch kann ich nachfragen und Ihnen die Information schriftlich nachliefern.

Hartenstein (fraktionslos): Daran wäre ich sehr interessiert.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hartenstein.

Hartenstein (fraktionslos): Frau Staatssekretärin, wie begründet die Staatsregierung angesichts der genannten Fakten ­ Sie haben verschiedene Lagermöglichkeiten genannt ­ Ihre Befürchtung, die Abschaltung einzelner Reaktorblöcke könnte notwendig werden?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin, bitte.

Frau Staatssekretärin Stewens (Umweltministerium):

Wie Sie wissen, haben die Betreiber des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld einen Entsorgungsvorsorgenachweis über sechs Jahre im Voraus zu erbringen. In diesem Kraftwerk wird es durchaus eng. In dem Zusammenhang ist auch auf die schwierigen Verhandlungen mit den Betreibern der französischen Wiederaufarbeitungsanlage zu erinnern. Sie wissen, dass die Franzosen laut Presseberichten erst wieder Transporte annehmen, wenn die bei ihnen bestehenden Lager geleert sind, wenn für den Abtransport dieses Materials Genehmigungen erteilt wurden. Die Lage scheint im Moment sehr schwierig zu sein. Hierzu gibt es keine Stellungnahmen aus dem BMU. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, weigert sich Frankreich, Fuhren mit abgebrannten Brennelementen aus Deutschland anzunehmen, bevor nicht der seit Mai 1998 in der französischen Anlage La Hague gelagerte deutsche Atommüll abtransportiert worden ist. Da gibt es durchaus Schwierigkeiten und Engpässe. Die Bundesregierung steht hier im Wort. Bundesminister Jürgen Trittin hat immer gesagt, es werde keine Verstopfungsstrategie gefahren. Insofern halte ich es schon für wichtig, dass man Vorsorge trifft und letztlich auch einen Antrag auf Genehmigung von Transporten stellt.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Frau Staatssekretärin, die an Sie gerichteten Fragen sind damit beantwortet.

Jetzt bitte ich Herrn Staatssekretär Regensburger darum, die an das Staatsministerium des Inneren gerichteten Fragen zu beantworten. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Kuchenbaur. Bitteschön, Herr Kollege.

Kuchenbaur (CSU): Wann kann mit dem weiteren Ausbau der B 2 bzw. der Ortsumfahrungen Stettenhofen und Meitingen gerechnet werden?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Herr Kollege Kuchenbaur, Ihr Warten hat sich gelohnt:

Ich kann Ihre Frage noch in dieser Fragestunde beantworten.

Der 30 Kilometer lange, zweibahnige Ausbau der B 2 zwischen Augsburg und Donauwörth ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen enthalten. In den letzten sechs Jahren sind davon bereits rund 18 Kilometer mit Investitionen in Höhe von rund 80 Millionen DM fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben worden. Es fehlen noch die Umfahrung Stettenhofen ­ 4,9 Kilometer, 43,3 Millionen DM Gesamtkosten ­ und die Umfahrung Meitingen ­ 9 Kilometer, 89 Millionen DM Gesamtkosten.

Das Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung Stettenhofen läuft seit Mai 1999. Der Planfeststellungsbeschluss wird noch für diesen Herbst erwartet. Im Investitionsprogramm 1999 bis 2002 des Bundes ist der Bau eines ersten Bauabschnittes der Umfahrung Stettenhofen mit Gesamtkosten in Höhe von 5,8 Millionen DM eingeplant. Unter der Voraussetzung, dass der Bund Bayern aus der Zinsersparnis, die aus dem Einsatz der UMTS-Milliarden resultiert, einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellt, könnte eventuell noch 2001 mit den Bauarbeiten begonnen werden, sofern keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt werden.

Das Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung Meitingen läuft seit Juli 1998. Aufgrund der Einwendungen und einer entsprechenden Zusage bei der Erörterung der Einwendungen im November/Dezember 1998 musste die Planung tektiert werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2001 von der Regierung von Schwaben erlassen werden können. Im Investitionsprogramm sind allerdings für die Umfahrung Meitingen keine Mittel eingeplant.