Frau Radermacher SPD Ist der Staatsregierung bekannt dass das mit Arsen verseuchte Erdreich aus Segnitz im Lkr

Plenarprotokoll 14/74 v. 25.10.2001 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 5355

Die Jägerschaft hat aber die Möglichkeit durch eine Minimierung des Aufwandes (z.B. Transport des erlegten Schwarzwilds zur Untersuchungsstelle) Einfluss auf die Gebührenhöhe zu nehmen. Davon wird auch vielfach Gebrauch gemacht.

Frau Radermacher (SPD): Ist der Staatsregierung bekannt, dass das mit Arsen verseuchte Erdreich aus Segnitz im Lkr. Kitzingen nicht wie vorgesehen entgiftet wurde, sondern der belastete Boden im brandenburgischen Wittenberg unter einer Betondecke verschwunden ist. was hat die Staatsregierung unternommen, insbesondere wurde gegen die Firma Strafantrag gestellt, und was passiert jetzt mit dem kontaminierten Aushub?

Antwort der Staatsregierung: Der Sachverhalt ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt. Der kontaminierte Erdaushub steht im Zusammenhang mit einer Arsen-Altlast einer ehemaligen segnitzer Farbenfabrik.

Nachdem der Verursacher nicht mehr greifbar ist, saniert der Landkreis Kitzingen den Schadensfall im Wege der Ersatzvornahme.

Um dem abfallwirtschaftlichen Grundsatz Behandeln vor Ablagern Rechnung zu tragen, sollte ursprünglich der kontaminierte Boden mit dem Ziel einer anschließenden Verwertung gereinigt werden. Nach umfangreichen Technikumsversuchen hatte das Landratsamt Kitzingen die Bodenwäsche und anschließende Verwertung an eine Firma vergeben, die ihrerseits einen Unterauftragnehmer, der die Anlage in Wittenberge, Brandenburg, betreibt, eingebunden hat. Hier wurde das Material ordnungs- und vertragswidrig unter der besagten Betondecke eingebaut. Auf Strafanzeige der brandenburgischen Behörden ermittelt die Staatsanwaltschaft in Brandenburg wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen gegen den Bodenbehandler.

Für die weitere Abwicklung des Falls, insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung oder sonstige Behandlung des Materials sind die Behörden in Brandenburg, vorrangig das Amt für Immissionsschutz in Neuruppin, zuständig und auch bereits tätig. Eine Handlungsinitiative der Bayerischen Staatsregierung ist insofern nicht erforderlich, aber auch nicht möglich.

Das Landratsamt Kitzingen ist gleichwohl bestrebt, an einem zügigen Abschluss der Angelegenheit mitzuwirken. Es steht über den Projektsteuerer in Kontakt zu den zuständigen Behörden in Brandenburg und trägt nach Möglichkeit zur Aufklärung des Sachverhalts bei.

Der arsenbelastete Boden wird entsprechend der Beräumungsbefugnis des Amts für Immissionsschutz in Neuruppin ausgegraben und nach Zuweisung durch die zuständige Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) auf der Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen in Niedersachsen ordnungsgemäß entsorgt. Das Bodenmaterial wird seit 15.10.2001 unter Gutachteraufsicht ausgebaut.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Staatsregierung bekannt, wo die ca. 1000 Tonnen schwachradioaktiver Bauschutt aus dem Abriss des kerntechnischen Forschungszentrums von Siemens ­ KWU in Karlstein ­ Großwelzheim nach der atomrechtlichen Freigabe deponiert wurden bzw. werden sollen, wenn ja, wo liegt diese Deponie?

Antwort der Staatsregierung: Im August 2000 wurde der Siemens AG/Framatome ANP (vormals: Siemens Energieerzeugung KWU) eine Genehmigung nach § 9 für den Rückbau der Heiße Zellen-Anlage am Standort Karlstein erteilt. Beim Rückbau erwartet der Betreiber ca. 800­1000 Tonnen Bauschutt, der die gesetzlichen Voraussetzungen der Freigabe als nicht radioaktiver Stoff zur Beseitigung mit Entsorgungsnachweis erfüllen wird.

Bisher wurde aus dem Rückbau kein Bauschutt freigegeben und somit auch nicht auf einer Deponie abgelagert.

Nach Auskunft des Betreibers wurde bereits im November 1999 beim LRA Aschaffenburg ein vereinfachter Entsorgungsnachweis für anfallenden Bauschutt mit geringfügiger Aktivität eingereicht. Eine Antwort des LRA Aschaffenburg ist bisher nicht erfolgt.

Aufgrund der neuen Rechtslage (Novellierung der muss der Bauschutt nicht mehr zwingend in einer Deponie als Abfall zu Beseitigung entsorgt werden.

Er kann nunmehr auch als Abfall zur Verwertung innerhalb einer gedichteten Deponie im Rahmen von Baumaßnahmen (z. B. zum Deponiewegebau) eingebaut werden.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, unter Einhaltung der zulässigen Strahlenexposition den Bauschutt als Versatzmaterial in bergbaulichen Hohlräumen zu verwerten.

Durch die Verwertung des Bauschutts entfällt die Andien

­ und Überlassungspflicht an den Landkreis Aschaffenburg bzw. Miltenberg.

Dementsprechend entfällt auch das Abfallexportverbot, da es sich dann um Abfälle zur Verwertung handelt (Verwertung innerhalb und außerhalb Bayerns möglich).

Die betroffenen Landräte werde ich zeitlich parallel über die neue Situation unterrichten.

Wörner (SPD): Wie hoch war der Personalstand des technischen Personals sowie bei Arbeitern, Angestellten und Ingenieuren in den Jahren 1990, 1995 und 2000 in den Kernkraftwerken Isar 1, Isar 2, Gundremmingen B und C sowie Grafenrheinfeld, getrennt nach Schicht- und Tagdienst sowie nach Reaktorblöcken aufgeschlüsselt, und welcher Anteil der anfallenden Arbeiten in den Reaktoren wird durch Fremdfirmen in welcher Personalstärke ausgeführt?

Antwort der Staatsregierung: Die Zahlen zum Personalstand des technischen Personals sowie bei Arbeitern, Angestellten und Ingenieuren in den Jahren 1990, 1995 und 2000 in den Bayerischen Kernkraftwerken liegen in dieser allgemeinen Form im Bayerischen Umweltministerium nicht vor. Sie sind für das atomrechtliche Aufsichtsverfahren nicht relevant und könnten daher allenfalls in umfangreichen Recherchen von den Betreibern der Kernkraftwerke als Information erbeten werden.

Im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren sind vor allem die Personen von besonderer Bedeutung, die als verantwortliche oder beauftragte Personen namentlich benannt sind und damit speziellen Anforderungen vor allem hinsichtlich Ausbildung, Fachkundeerwerb und ­erhalt unterliegen. Die Zahl dieser Personen war im Zeitraum 1990 bis 2000 keiner erheblichen Veränderung unterworfen. Sie beträgt ca. 65 bis 75 Personen pro Anlage (KKI1, KKI2, KKG) bzw. ca. 140 Personen bei der Doppelblockanlage Gundremmingen B und C (KRB II).

Neben dem leitenden Personal der jeweiligen Anlage und den Beauftragten (Strahlenschutz, Kerntechnische Sicherheit) ist in diesen Zahlen auch das verantwortliche Schichtpersonal enthalten. Die Aufteilung des Schichtpersonals in Schichtdienst (Bedienen der Anlage) und Tagdienst (z.B. Bürotätigkeit, Fortbildung, Fachkundeerhalt) erfolgt durch den Betreiber gemäß den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten.

Die Mindeststärken der Schichten sind in den Betriebshandbüchern der einzelnen Kernkraftwerke unterschiedlich geregelt. Diese Fremdarbeiten reichen von einfachen Hilfstätigkeiten bis zu höchst spezialisierten Ingenieurleistungen. Dabei wird Fremdpersonal grundsätzlich nur unter der Aufsicht des Betreiberpersonals tätig, die Verantwortlichkeit verbleibt in jedem Fall beim Betreiber des Kernkraftwerks.

Zudem schwanken sowohl Art als auch Umfang dieser Tätigkeiten von Jahr zu Jahr erheblich. Während Revisionszeiten kann die Zahl des Fremdpersonals über 1000

Personen umfassen.

Gartzke (SPD): Wie viele anonyme Meldungen, die auf Missstände in bayerischen Kernkraftwerken hinweisen, sind seit 1998 bei der bayerischen Staatsregierung, nachgeordneten Behörden sowie den mit der Überprüfung der Sicherheit beauftragten privaten Unternehmen eingegangen und welchen Inhalt haben diese?

Antwort der Staatsregierung: Der bayerischen Staatsregierung sind aus dem fraglichen Zeitraum nach derzeitigem Kenntnisstand zwei anonyme Meldungen, die auf Missstände in bayerischen Kernkraftwerken hinweisen könnten, bekannt. In Anbetracht des kurzen zur Verfügung stehenden Zeitrahmens für die Beantwortung der Anfrage konnte nur der Kenntnisstand des Ministeriums selber und des nicht aber sonstiger nachgeordneter Behörden und beauftragter privater Unternehmen erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Falle eines Eingangs weiterer derartiger anonymer Meldungen bei den vorgenannten Organisationen das bayerische Umweltministerium sofort davon Kenntnis erhalten hätte.

Zu dem am 08.10.2001 bei der TÜV Süddeutschland eingegangenen anonymen Schreiben und den darin enthaltenen Vorwürfen betreffend Überprüfungen beim Kernkraftwerk Isar 1 habe ich bereits am 18.10.2001 im Umweltausschuss ausführlich berichtet.

Ein weiteres anonymes Schreiben, das dem bayerischen Umweltministerium im Zusammenhang mit der gestellten Anfrage bekannt ist, wer am 11.01.2001 beim Bundesamt für Strahlenschutz, der nachgeordneten Behörde des Bundesumweltministeriums, eingegangen.

In diesem Schreiben wird behauptet, dass notwendige Glüharbeiten an Schweißnähten in den Kernkraftwerken Isar 1 und Brunsbüttel in den Jahren 1982 ­ 1984, mit deren Durchführung die Firma Weldotherm, Essen, beauftragt war, nicht richtig ausgeführt worden seien.

Vielmehr seien für etliche Schweißnähte die Glühdiagramme, die den zeitlichen Temperaturverlauf an den wesentlichen Stellen der Schweißnaht während des Glühens dokumentieren, gefälscht oder ohne Durchführung der eigentlichen Arbeit einfach kopiert worden.

Das erlangte von diesen Vorwürfen erst durch ein Schreiben des Bundesumweltministeriums vom 27.04.2001 Kenntnis, in dem dieses um einen bewertenden Bericht des ersuchte.

Die daraufhin im Auftrag des durch den TÜV Süddeutschland durchgeführten Untersuchungen im Kernkraftwerk Isar 1 und die unmittelbare Augenscheinnahme der Glühdiagramme durch die Aufsichtsbehörde ergaben keine Hinweise auf Fehlhandlungen der genannten Glühfirma. Vielmehr ging aus der beim Betreiber des KKI 1 vorliegenden Dokumentation zweifelsfrei hervor, dass die Glüharbeiten nach damals gültiger Spezifikation und mit der erforderlichen Qualitätssicherung durchgeführt worden sind. Die vorliegenden Glühdiagramme, die bereits vor nahezu 20 Jahren erstellt worden sind, konnten den Schweißnähten eindeutig zugeordnet werden.

Das bayerische Umweltministerium kam abschließend zu der Bewertung, dass die in diesem anonymen Schreiben genannten Vorwürfe für das Kernkraftwerk Isar1

Plenarprotokoll 14/74 v. 25.10.2001 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 5357 ausgeräumt sind. Diese Bewertung wurde dem Bundesumweltministerium mit Schreiben vom 28.05.2001 mitgeteilt.

Dr. Jung (SPD): Trifft es zu, dass für die Stadt Fürth derzeit ein Einzugsbereich für die Zulassung von Einzelhandelsprojekten von 270000 Einwohnern nach dem Landesentwicklungsprogramm feststehen und für die Stadt Stein aus dem Landkreis Fürth 320000 und besteht Bereitschaft bei der Bayerischen Staatsregierung Fürth, Erlangen, Nürnberg zu einem oberzentralen Verflechtungsbereich zusammenzufassen?

Antwort der Staatsregierung: Für Oberzentren, so auch für Nürnberg und Fürth, werden im Landesentwicklungsprogramm keine oberzentralen Verflechtungsbereiche abgegrenzt.

In Anlehnung an die Ergebnisse einer Untersuchung der Nürnberg weist Nürnberg eine Einwohnerzahl von rund 1500000 und Fürth eine Einwohnerzahl von rund 222600 im Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels aus. Die Stadt Stein kann als Umlandgemeinde auf ein Einwohnerpotenzial von rund 375000 zurückgreifen, da nach dem Ministerratsbeschluss vom 29.05.01 die Umlandgemeinden der Städte München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Viertel der Einwohner der Kernstadt zurückgreifen können.

Eine flächendeckende und abschließende Festlegung der Verflechtungsbereiche des innerstädtischen Einzelhandels wird derzeit vorbereitet. Hierbei wird insbesondere in den Fällen von zentralen Mehrfachorten zu berücksichtigen sein, dass es, mit zunehmenden Verflechtungen ­ wie sie im vorliegenden Falle anzunehmen sind- in Abhängigkeit von der Raum- und Siedlungsstruktur und der Mobilität der Bevölkerung, zu Überlappungserscheinungen kommt. Im Rahmen des derzeit in der Ausschreibung befindlichen Gutachtens wird auch diesem Umstand besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Die Ergebnisse hierzu werden in die abschließenden Festlegungen der Staatsregierung eingehen.