Tierschutzorganisation
Die EU-Kommission hat das Programm erst Ende Juli 2001 genehmigt. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte mit der Bewilligung begonnen werden. Da der Mittelabruf vierteljährlich erfolgt, war bisher eine Auszahlung nur marginal möglich. Derzeit liegen 1500 Anträge vor. Das Bewilligungsverfahren läuft. Der Mittelbedarf ist aber erst nach Ende der Antragsfrist (nach den bisherigen Richtlinien 31.12.2001) und Abarbeitung der Anträge exakt feststellbar.
Die unmittelbar von BSE betroffenen Betriebe erhalten 75% des beihilfefähigen Schadens (tatsächlicher Produktionsausfall bei der Milch über max. sechs Monate) erstattet. Die Betriebe erhalten als Abschlagszahlung eine Pauschale von 70% der erwarteten Gesamtbeihilfe.
Bis Mitte Oktober wurden an 35 Betriebe rund 600 Tsd. DM ausbezahlt.
Aufgrund der von der Staatsregierung von Anfang an geforderten und inzwischen umgesetzten Kohortenlösung bei gleichzeitiger Verwertung der Milch werden derzeit kaum Anträge gestellt.
Im Hinblick auf die sich abzeichnende finanzielle Situation bei der Tierseuchenkasse sollen im Jahr 2002 dem (Epl. 12) aus diesem Ansatz 10,0 Mio. DM als freiwillige staatliche Leistung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da in dem Bericht der Staatsregierung, der am 26.09. im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Antrag 14/5515 (Bericht über die Haltungsbedingungen in den Entenmastbetrieben der Firma Gepro) gegeben wurde, bezüglich der inzwischen gerichtlich bestätigten Missstände festgestellt wird, dass die in den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen konstatierten biologischen Grundbedürfnisse des Kopfeintauchens und Gefiederbenetzens mit Wasser erfüllt und entsprechende Auflagen gemacht werden müssen, gleichzeitig aber betont wurde, dass eine zufriedenstellende Gefiederbenetzung bei großen Entenmastbetrieben nicht möglich sei, frage ich die Staatsregierung, was seither konkret unternommen wurde, um die Missstände zu beseitigen, welche notwendigen Auflagen seitens des zuständigen Landratsamtes gemacht wurden und wann entsprechende Kontrollen im zweiten Entenmastbetrieb der Firma Gepro (Erlangen-Höchstadt) durchgeführt wurden bzw. werden?
Antwort der Staatsregierung: Das Landgericht Nürnberg hat in einem zivilrechtlichen Verfahren im März dieses Jahres festgestellt, der Bund Naturschutz bzw. die Tierschutzorganisation Vier Pfoten dürfen weiter behaupten, die Entenhaltung der Firma Gepro sei nicht artgerecht. Das Gericht hat keine Überprüfung der tatsächlichen Tierschutzsituation in der Tierhaltung vorgenommen. Insofern trifft es nicht zu, dass das Gericht wie in der Frage behauptet tierschutzwidrige Missstände festgestellt hat.
Es trifft zu, dass nach der Empfehlung des Europarats zur Haltung von Enten die Tiere den Kopf in Wasser tauchen und ihr Gefieder benetzen sollen. Bisher gibt es aber insbesondere für größere Entenmastanlagen bundesweit noch keine praxisreifen technischen Systeme, die eine Wasserversorgung der Enten mit der Möglichkeit des Kopfeintauchens zulassen, ohne dass es zu einer aus hygienischen Gründen unzumutbaren Verschmutzung der Einstreu kommen würde.
Das Gesundheitsministerium hat bereits vor Monaten die nachgeordneten Behörden aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherstellung einer artgerechten Tierhaltung der Firma Gepro im Landkreis Schwandorf zu ergreifen, einschließlich einer ausreichenden Wasserversorgung.
Das Landratsamt Schwandorf hat einen entsprechenden Bescheid vorbereitet, der der Firma Gepro in Kürze zugestellt wird. Unter Androhung von Zwangsgeld enthält dieser Bescheid die Verpflichtung der Firma Gepro zur Schaffung von Wasservorrichtungen bzw. Bademöglichkeiten, die so ausgestaltet sein müssen, dass
1. das Wasser den Kopf der Enten bedeckt und mit dem Schnabel aufgenommen werden kann,
2. die Größe der Vorrichtungen dem Wachstum bzw. dem Alter der Enten angepasst ist,
3. die Enten die Vorrichtungen jederzeit ungehindert benutzen können.
Die Betriebsstätten im Landkreis Schwandorf werden weiter regelmäßig kontrolliert. Nach den Beanstandungen, die Gegenstand des Berichts im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 26. September dieses Jahres waren, hat das Landratsamt keine wesentlichen Verstöße mehr festgestellt.
Der zweite Betrieb der Firma im Landkreis wurde und wird ebenfalls regelmäßig überprüft. Bei den Kontrollen in den letzten zwei Jahren, waren keine nennenswerten Beanstandungen zu verzeichnen gewesen.
Hartenstein (fraktionslos): Wie beurteilt die Staatsregierung die Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Klassenzimmern durch hochfrequente elektromagnetische Felder, herrührend von einer zunehmenden Anzahl mitgebrachter, auf Empfang geschalteter Handys, und welche Initiativen wird sie ggf. zur Verhinderung möglicher Gesundheitsschäden ergreifen?
Antwort der Staatsregierung: Die Hersteller von Handys haben vor der Markteinführung nachzuweisen, dass sie die grundlegenden Anforderungen der EURichtlinie (1999/5/EG) einhalten. Als sichtbares Kennzeichen für die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Handy an. Zuständig für den Vollzug und die Überwachung dieses Gesetzes u.a. im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer und aller anderen Personen ist in Deutschland die dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Plenarprotokoll 14/76 v. 14.11.2001 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 5487
Nach derzeitigem wissenschaftlich gesicherten Kenntnisstand ist bei Einhaltung der genannten Normen keine Gefährdung der Gesundheit des Menschen gegeben.
Für die besondere Problematik des Mitbringens und Benutzens von Handys in Schulen gelten folgende Regelungen:
Bei Prüfungen, auf die die Regelungen in den Schulordnungen über den Unterschleif anzuwenden sind, stellt schon das Mitführen eines ausgeschalteten Handys das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar.
Bei sonstigen Leistungserhebungen wird die Verwendung von Handys nach dem Ermessen der Lehrkraft stichprobenartig kontrolliert.
Auf das Mitführen eines ausgeschalteten Handys kann die Schule keinen Einfluss nehmen.
Ein eingeschalteter Apparat gilt grundsätzlich als ein störender Gegenstand, auch wenn er stumm geschaltet ist. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy einbehalten werden.
Keinen Einfluss kann die Schule darauf nehmen, ob und in welchem Umfang zwischen den Stunden und in der Pause mobil telefoniert wird.
Pfaffmann (SPD): Wie viele Studienplätze hat der Freistaat Bayern seit 1996 außerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt München in der Region München wo geschaffen, und wie viele Studentenwohnheimplätze sind gleichzeitig neu bereit gestellt worden?
Antwort der Staatsregierung: Die Frage nach der Entwicklung der Studienplätze zielt offenbar auf die Studentenwohnheimversorgung in München und der Region ab. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen jeder Studienbewerber immatrikuliert wird. Aussagekräftig sind deshalb allein die Zahlen über die eingeschriebenen Studierenden.
Betrachtet man die Region München, Garching und Weihenstephan, so ist die Zahl der Studenten von 97. im Wintersemester 1996/97 auf 80.971 im Wintersemester 2000/2001 zurückgegangen. Dies bedeutet eine Abnahme um 16.434 oder 16,87%.
Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Wohnheimplätze von 10084 im Wintersemester 1996/97 auf 10527 im Wintersemester 2000/2001 gestiegen. Dies bedeutet eine Zunahme um 443 Plätze oder 4,39%.
Im Hinblick darauf, dass die Wohnheimquote in Weihenstephan mit 17,24% überdurchschnittlich hoch ist, besteht dort vordringlich kein Bedarf am Bau neuer Wohnheimplätze. Dagegen ist durch die Verlagerung von Teilen der Technischen Universität München an den Standort Garching dort neuer Bedarf erwachsen. Das für den Wohnheimbau zuständige Studentenwerk München (Art. 99 Abs. 1 hat hierauf auch bereits reagiert. In Garching wird im kommenden Jahr mit dem Bau eines neuen Studentenwohnheimes begonnen. Das hierfür erforderliche Grundstück wurde von der Stadt Garching bereits erworben. Es sollen rund 150 neue Wohnheimplätze entstehen. Die Baukosten betragen rund 20,0 Mi0 DM. Termin für die Fertigstellung ist das Wintersemester 2003/2004. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die in Garching eingeschriebenen Studenten überwiegend in München wohnen und in den dort bestehenden Wohnanlagen untergebracht sind.
Hartmann (SPD): Nachdem ich im Februar 2001 Herrn Staatsminister Zehetmair (sic!) auf den desolaten Zustand der Marienkapelle in Bieberehren, Lkr. Würzburg hingewiesen habe, und wegen akutem Handlungsbedarf (sic!), um einem weiteren Substanzverlust abzuwehren, zwischenzeitlich mit der Trockenlegung des kirchenhistorisch bedeutsamen Gebäudes begonnen wurde, frage ich die Staatsregierung, welcher zeitliche Rahmen für die weiteren Schritte zum Erhalt und zur Sicherung des Sakralbaus mit seinen Kunstschätzen und mit seinem ortsbildprägendem Charakter vorgesehen ist, wer Maßnahmenträger ist und welche Finanzierung für die einzelnen Abschnitte vorgesehen ist?
Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass die Marienkapelle in Bieberehren ein bedeutendes Kunst- und Geschichtsdenkmal darstellt. Sie begrüßt deshalb, dass in den letzten Monaten die Weichen für eine Gesamtinstandsetzung dieses Gotteshauses gestellt werden konnten.
Trägerin der Instandsetzungsmaßnahme ist die Kath.
Kirchenstiftung Bieberehren. Als ersten Maßnahmeschritt hat sie die Trockenlegung des Mauerwerks in Angriff genommen; diese Maßnahmen werden derzeit durchgeführt. Die weiteren Schritte sollen festgelegt werden, wenn über die Gesamtfinanzierung der Instandsetzung Klarheit besteht.
Die Kosten der Maßnahme werden derzeit mit ca. 450 TDM angenommen. Für die Finanzierung kommen neben Eigenmitteln der Kirchenstiftung Mittel der Bischöflichen Finanzkammer, der politischen Gemeinde Bieberehren, des Landesamtes für Denkmalpflege und der Bayerischen Landesstiftung in Betracht. Dem Landesamt liegt ein Förderantrag vor. Das Landesamt wird bestrebt sein, die dringend erforderlichen Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu fördern.