Verbraucherschutz

Plenarprotokoll 14/80 v. 29.01.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 5697 angewiesen ­ auch nach der Schließung des Labors nicht ­, diese Freigabe zu widerrufen, weil er sonst den Grund hätte nennen müssen. Der Grund ist nämlich: Seit dem 27. Juli konnte in Bayern ein Testlabor unbeanstandet mit amtlichen Stellen zusammenarbeiten, obwohl ihm die formale Anerkennung fehlte.

(Beifall bei der SDP) Sinner hätte also erklären müssen, dass das Fleisch von circa 40000 getesteten Rindern nicht verkehrsfähig ist, weil bayerische Behörden in seinem, Sinners, Verantwortungsbereich geschlampt haben.

Das hätte möglicherweise zu Schadenersatzforderungen von rund 80 Millionen DM geführt. Es hat aber nur zu einer Krisensitzung in der Staatskanzlei geführt, weil man vor 80 Millionen DM Schadensersatz gegen die Staatsregierung natürlich zusammenzuckt. Minister Sinner musste seine Position über die Nichtverkehrsfähigkeit dieses Fleisches um 180 Grad ändern.

Meine Damen und Herren, wer ist denn schuld, dass ein nicht lizenziertes Labor eingesetzt wurde und ein halbes Jahr lang amtliche Ergebnisse liefern konnte? Sicherlich zuallererst die Firma Milan ­ das gebe ich zu ­, die nie einen Antrag auf Zulassung des Zweiglabors in Westheim gestellt hat. Wieso aber konnte dieses nicht zugelassene Labor seit Juli 2001 zirka 40000 Tests in Zusammenarbeit mit amtlichen Veterinären und Behörden durchführen, obwohl feststeht, dass alle Veterinärämter die Namen der zugelassenen Labors vorliegen haben und leicht hätten überprüfen können, ob Westheim zugelassen ist, und obwohl amtliche Veterinäre laufend Probenbegleitscheine ausdrücklich für Milan Westheim ausstellten? Uns liegen Beweise vor, Herr Sinner, und zwar nicht nur, wie Sie sie uns vorlegen, vom Dezember, kurz vor Schließung, sondern bereits seit einem halben Jahr, dass amtliche Stellen an Milan Westheim schreiben.

Es ist so, dass die rücklaufenden Probenbegleitscheine sämtlich die Faxleiste Milan Westheim und den Stempel Milan Westheim trugen und wiederum von amtlichen Veterinären gegengezeichnet wurden. Und es ist so, dass bei Kontrollen der Firma Milan in Passau den amtlichen Kontrolleuren die Ordner Passau und die Ordner Westheim vorlagen.

(Zuruf von der SPD: Pfui!)

Die Beweisstücke sind bei der Staatsanwaltschaft. Niemand von den amtlichen Kontrolleuren im Verantwortungsbereich des Herrn Sinner fragte danach, was Westheim bedeuten soll.

Aber ­ jetzt kommt es, meine Damen und Herren ­ auch das Ministerium unmittelbar ­ vergleichen Sie das mit anderen Vorgängen, die Sie heftig kritisieren ­ stand in Kontakt mit Milan Westheim über nicht testfähige Proben. Wenn zum Beispiel im Schlachthof für eine Testung nicht geeignetes Gewebe entnommen wurde ­ in zwei Fällen wurden solche Proben von amtlichen Veterinären nach Westheim geschickt ­, dann muss das Sinner-Ministerium unmittelbar informiert werden. Zwei solche Probeergebnisse von der Firma Milan Westheim sind im zweiten Halbjahr 2001 eindeutig erkennbar aus Westheim an das Ministerium berichtet worden. Die Beweisstücke befinden sich bei der Staatsanwaltschaft.

Meine Damen und Herren, grobe, gefährliche Fehler von Beamten müssen verantwortet werden ­ von den Beamten oder vom Minister. Die Presseerklärung des Ministers von gestern mit dem Inhalt Jetzt wird aber scharf geprüft! oder. Der Staat machts selber! enthält eine Erkenntnis, die um mindestens ein Jahr zu spät kommt.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GÜRNEN ­ Maget (SPD): Er hat sein Einjähriges!) Minister Sinner ist offensichtlich überfordert. Ich stelle fest: Nach einem faulen Fallrückzieher gilt ihm die dunkelgelbe Karte.

Nur, meine Damen und Herren, jetzt gibt es noch ein Problem: die Schadensbegrenzung. Den Schaden, den der Minister angerichtet hat, können wir, meine ich, nicht durch die Lösung beheben, die die GRÜNEN in Ziffer 1 ihres Dringlichkeitsantrags fordern. Ich halte es für eine ausgesprochen bürokratische Lösung festzustellen, die Zulassung des Labors fehle, wobei jedoch gleichzeitig festzustellen ist, dass das Labor ordentlich gearbeitet hat. Insofern muss genau überlegt werden, ob ein solcher Schaden wegen der Nachlässigkeiten und Unzulänglichkeiten von Herrn Minister Sinner jetzt noch vom Bayerischen Landtag sozusagen bestätigt werden soll.

Ich bin der Auffassung, dass wir über Ziffer 1 dieses Antrags getrennt abstimmen sollten. Alle Vorwürfe der GRÜNEN gegen das schlampige Ministerium Sinner stimmen, aber ich bin dagegen, dass wir wegen der Schlamperei des Herrn Ministers der bayerischen Fleischwirtschaft noch einen Schaden von 80 Millionen DM zufügen. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich, über Ziffer 1 dieses Antrags der GRÜNEN getrennt abzustimmen, damit wir diesen Punkt ablehnen und den richtigen Erkenntnissen der GRÜNEN zustimmen können.

Mit Sicherheit wird auch der Restschaden in Höhe von 4 bis 6 Millionen DM, den das Haus Sinner der bayerischen Landwirtschaft zugefügt hat, zu einem Schadensersatzanspruch führen. Es wäre gut, wenn dieses Hohe Haus feststellen würde: Die bayerischen Bauern sind nicht von ihrer Genossenschaft, sondern von Herrn Minister Sinner in diese Schadenssituation hineingebracht worden. Das besagt unser Antrag. Mit unserem Antrag unterstützen Sie 45000 bayerische Bauern und 6000 Arbeitsplätze in Bayern.

(Beifall bei der SPD) Präsident Böhm: Vielen Dank, Herr Kollege Starzmann. Ich gebe schon jetzt bekannt, dass auf Antrag der GRÜNEN über deren Antrag namentlich abgestimmt werden soll.

Jetzt erteile ich Herrn Staatsminister Sinner das Wort.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war schon spannend, die beiden Redner der Opposition zu hören. Der eine fordert das Gegenteil dessen, was der andere fordert.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich möchte einleitend vom Sachverhalt her feststellen, dass dieses Labor in Westheim seit Juli von Milan & Co. KG in Passau betrieben wurde und dass dort auch BSE-Schnelltests durchgeführt worden sind. Diese Schnelltests dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn eine Erlaubnis vorliegt, wenn also dieses Labor dafür zugelassen wurde. Diese Erlaubnis wurde niemals beantragt. Darüber sind wir uns einig.

Herr Starzmann, ich bewundere Ihre Quellen. Ich halte Ihnen jetzt entgegen, dass die Aufträge an dieses Labor von der Firma Südfleisch vergeben wurden. Die Firma Südfleisch schrieb uns am 12. Januar 2002 ­ ich zitiere ­: Unseres Wissens wurden seit Sommer 2001 auch Untersuchungen im Labor Westheim durchgeführt.

Frau Bahle hatte dies unserem Herrn Dr. Basel angekündigt und zugleich versichert, dass alle Voraussetzungen hierfür dort geschaffen wurden.

Ich stelle fest: Diese Auskunft der Firma Milan war entweder falsch oder die Firma Südfleisch hat zu diesem Zeitpunkt nicht genau hingeschaut.

Die Firma Südfleisch stellt weiter fest, Dr. Basel habe in den letzten beiden Wochen des Monats Mai 2001 ein Gespräch mit der Geschäftsführerin der Firma Milan & Co. KG, Frau Maria Bahle, über die Vorbereitungen des neuen Labors geführt. Weiterhin habe Dr. Basel in diesem Gespräch Frau Bahle gefragt, ob der Antrag auf Zulassung des Labors für BSE-Untersuchungen gestellt worden sei. Diese Frage habe er deshalb gestellt, weil bei der Zulassung des Labors Milan Passau Frau Bahle über das Prozedere nicht ausreichend informiert gewesen sei und durch Herrn Basel Unterstützung erfahren habe.

Meine Damen und Herren, ich stelle Folgendes fest:

Wenn eines der großen Unternehmen in der Fleischwirtschaft einen Vertrag mit einer Firma schließt und diese Feststellungen kennt, liegt ein Teil der Verantwortung auch bei dieser Firma. Ohne die Eigenverantwortung der Firma geht es in diesem Punkt nicht.

(Maget (SPD): Südfleisch oder Milan?)

­ Ich meine Milan und Südfleisch.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, die Firma Milan hat damit gegen die Erlaubnispflicht nach der Tierseuchenerregerverordnung verstoßen. Erschwerend kommt hinzu ­ das stelle ich jetzt weiter fest ­: Die Weichenstellung in Richtung Westheim und Milan ist durch die Firma Südfleisch erfolgt.

Jetzt kommt die nächste Frage, die Frage nämlich, ob diejenigen, die dieses hätten kontrollieren sollen, Informationen hatten, um zu erkennen, dass in Westheim Tests durchgeführt wurden.

(Maget (SPD): Richtig!)

Ich stelle klar fest, dass möglicherweise auch nach unseren Erkenntnissen ­ das habe ich in der Agrarausschusssitzung schon gesagt ­ amtliche Tierärzte zu einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis davon hatten, dass getestet wurde. Ich stelle aber genauso fest, dass eine große Anzahl von Testbogen, die von Milan Westheim weggeben wurden, folgenden Inhalt enthielten: Getestet im Labor Passau Milan & Co. KG. (Starzmann (SPD): Das ist falsch!)

Das war falsch.

(Starzmann (SPD): Die Zeile Passau stammt vom Schlachthof; das ist die Adresse. Da sind Sie in Ihrem eigenen Haus schlecht informiert!)

Dieses Labor hat sich nämlich nicht in allen Fällen als Labor Westheim geoutet. Das heißt, ein geringer Teil der amtlichen Tierärzte wusste ­ wir haben durch Nachfragen festgestellt, welche das waren ­, dass Milan in Westheim getestet hat.

(Zuruf des Abg. Maget (SPD))

Diesen Tierärzten gehen wir nach. Herr Maget, da Sie Aufklärung haben wollen: Aufgrund der Daten, die Sie offensichtlich haben, können wir diese Aufklärung liefern.

Ich möchte darauf eingehen, wie die Sache durch die Regierung von Mittelfranken aufgeklärt wurde.

(Zuruf von der SPD: Was wusste denn Ihr Haus?

Das ist doch viel spannender!)

Eine am Schlachthof Ansbach tätige amtliche Tierärztin brachte den Stein ins Rollen, indem sie aufgrund eines Hinweises eines Fleischkontrolleurs am 10. Dezember 2001 beim zuständigen Veterinäramt Ansbach nachfragte, weshalb bei Schlachtungen wegen der Untersuchungen auf BSE das Veterinäramt auf die LGA Nürnberg verweise, obwohl in unmittelbarer Nähe in Westheim ein Labor vorhanden sei. Das Amt in Ansbach hat daraufhin die Regierung von Mittelfranken verständigt.

Erst zu diesem Zeitpunkt hatte die Regierung von Mittelfranken Kenntnis und hat konsequenterweise am Montag, dem 17. Dezember 2001, der Betriebsstätte in Westheim die weitere Durchführung von Tests untersagt.

Seit dieser Zeit wurde nach unserem Wissen kein Test mehr in Westheim durchgeführt. Soweit in der Dokumentation noch danach Eintragungen vorgenommen worden sind, haben wir diese durch die EDV überprüft. Wenn Sie darüber hinausgehende Informationen haben, Herr Plenarprotokoll 14/80 v. 29.01.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 5699

Maget, dann fordere ich Sie auf, sie weiterzugeben, damit das abgeklärt werden kann. Auf unsere gestrige Anfrage haben Sie bis heute nicht reagiert.

Bei den Betriebsbesuchen beriefen sich die Laborarbeiter von Milan zunächst darauf, nur Probeläufe veranstaltet zu haben. Das war die Aussage gegenüber der Regierung von Mittelfranken im Dezember. Erst nach mehrmaligem Insistieren durch die Regierung von Mittelfranken räumten Mitarbeiter des Labors ein, dass in Westheim BSE-Tests durchgeführt worden sind. Mittlerweile wissen wir durch die Regierung von Mittelfranken, dass in der Zeit von Juli bis 17. Dezember 2001 insgesamt 39500 BSE-Tests in Westheim durchgeführt wurden. Diese Erkenntnis haben wir allerdings erst aufgrund der Nachforschungen der Regierungen von Mittelfranken und Niederbayern im Laufe des 8. Januar 2002 erhalten. Über die genauen Abläufe seit dem Bekanntwerden des Vorfalls bis zum 8. Januar 2002 habe ich einen Bericht von den zuständigen Regierungen von Mittelfranken und Niederbayern angefordert. Schon jetzt macht diese Zeitspanne aber deutlich, dass wir in Zukunft verbesserte Zugriffsmöglichkeiten unserer Verwaltungsbehörden benötigen. Die Schaffung des mobilen Veterinärteams zum 1. Januar 2002 und dessen geplante Ausstattung mit weiteren Eingriffsbefugnissen sind ein erster Schritt.

Wir müssen im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst den Veterinärbeamten erweiterte Zugriffsmöglichkeiten bieten, damit es aufgrund regionaler Zuständigkeiten nicht zu Zeitverzögerungen bei der Aufklärung solcher Lücken kommt. Eine Überprüfung der Testdokumente durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergab am 11. und 12. Januar 2002 in 270 Fällen Dokumentationslücken, die uns veranlasst haben, schnell die angesichts dieser Sachlage erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Im Interesse des Verbraucherschutzes frage ich: Herr Starzmann, wenn Sie eine ungeklärte Testsituation haben, wollen Sie dann verantworten, dass Verbraucherschutz klein geschrieben wird und dass Sie vom Labor über Wochen hingehalten werden? Wollen Sie so etwas vor dem bayerischen Verbraucher verantworten?

(Starzmann (SPD): Das werfen wir Ihnen doch nicht vor! Aber auf die Proben müssen Sie Gegenproben machen! Die Proben, die noch Aufklärung hätten bieten können, können Sie nicht verschwinden lassen, wenn Sie einen Funken Sachverstand hätten!)

­ Mir ist nicht bekannt, dass irgendwelche Proben verschwunden sind.

(Starzmann (SPD): Nicht verschwunden, sondern weggegeben!)

­ Regen Sie sich doch nicht so auf.

(Starzmann (SPD): Natürlich rege ich mich bei Ihren Fehlern auf!)

Nachdem die Landeshauptstadt München mit Bescheid vom 14. Januar der Südfleisch als der Hauptbetroffenen der im Labor Milan in Westheim durchgeführten Tests untersagt hat, dieses Fleisch in Verkehr zu bringen, haben wir sie am Montag verpflichtet, bis zum 16. Januar 15.00 Uhr die Abnehmer von ausgeliefertem Rindfleisch zu benennen. Sie wissen genau, dass die Firma Südfleisch sich gegen diese Anordnung gewandt hat und dass deshalb weitere Verzögerungen eingetreten sind. Darüber hinaus sind natürlich sämtliche anderen Schlachtbetriebe, für die Tests in Westheim durchgeführt wurden, informiert und durch die zuständigen Behörden auch kontrolliert worden.

Herr Kollege Starzmann, allein die Firma Südfleisch ist vor meiner Pressekonferenz vom 14. Januar mit einer eigenen Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen und hat sich selbst als Abnehmer von Westheim geoutet.

Alle anderen haben das nicht gemacht. In vielen Fällen haben wir einen stillen Rückruf, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird. Wenn ein Unternehmen behördliche Anordnungen nicht befolgt und die Kooperation im Sinne des Verbraucherschutzes letzten Endes verweigert, ist es für uns problematisch, einen solchen Fall aufzuklären. Letzten Endes ging die Sache weiter bis zum Verwaltungsgerichtshof. Ich bedauere es sehr, dass sich ein Unternehmen ständig weigert, ein vernünftiges Krisenmanagement zu betreiben. Das hat nichts mehr mit Verbraucherschutz zu tun, sondern ist genau das Gegenteil davon. Das konnten wir als zuständiges Ministerium nicht hinnehmen.

(Beifall des Abg. Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen.

Wir haben aufgrund der Verstöße des Labors in Passau dieses Labor durch die Regierung von Niederbayern überprüfen lassen. Nachdem die Zuverlässigkeit dieses Labors wegen der Vorfälle in Westheim und wegen des Verhaltens des Labors, das letzten Endes die Aufklärung dieser Fälle verhindert hat, nicht mehr gegeben war, wurde das Labor in Passau geschlossen und das weitere Testen auf BSE untersagt. In dem Labor Milan in Passau wurden durch die Staatsanwaltschaft Unterlagen sichergestellt, die nach der Auswertung durch das Landesamt für Gesundheit und durch das Landeskriminalamt Ergebnisse zutage gefördert haben, die die bisherige Sachlage, dass 270 ungeklärte Tests vorhanden waren, völlig veränderten. Diese Unterlagen haben wir durch das mobile Veterinärteam ausgewertet und mit den Unterlagen, die dem LGL am 11. und 12. vorgelegen hatten, abgeglichen. Die Aussage, der Test in Westheim sei nur ein Paralleltest zu einem echten Test in Passau, konnte durch das Labor Milan nicht nachgewiesen werden. Ich stelle in aller Deutlichkeit fest: Milan hat sich an der Aufklärung dieser Fälle nicht beteiligt.

(Starzmann (SPD): Sie wissen aber auch, dass Frau Bahle das sehr schnell widerrufen hat, nachdem ihr vorgehalten wurde, dass sie Schmarrn gesagt hat! Sie wissen das alles, geben es aber nicht zu!)

­ Das stimmt nicht. Erst durch die Beschlagnahme der Unterlagen im Labor Passau ist es gelungen, diesen Abgleich durchzuführen.