Namentliche Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag 148550 des BÜNDNISSES 90 DIE GRÜNEN s a Anlage 12 5809 5816

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 81. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten.

Die Genehmigungen wurden jeweils ereilt. Hörfunk und Fernsehen des Bayerischen Rundfunks übertragen später die Regierungserklärung unmittelbar.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 5

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst den Herr Staatssekretär für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen um die Beantwortung der ersten Fragen. Herr Kollege Reisinger, stellen Sie die Frage für Herrn Kollegen Sackmann? ­ Dann haben Sie das Wort.

Reisinger (CSU): Herr Präsident! Herr Staatssekretär, welche Chancen sieht die Staatsregierung, künftig bei Bedürftigkeit zur Hausaufgabenhilfe eine Finanzierung nicht nur zu Hause, sondern auch in der Schule über das Jugendamt zu ermöglichen?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Präsident! Herr Kollege Reisinger, die Hausaufgabenhilfe als solche ist keine Leistung der Jugendhilfe.

Insofern besteht auch keine Verpflichtung der Jugendämter zur Finanzierung. Hausaufgabenhilfe ist aber regelmäßig Bestandteil der sozialpädagogischen Angebote von Tageseinrichtungen, Horten, Kindergärten oder einer Tagespflege für Schüler. Da die Jugendämter auf Antrag die Kosten der Förderung von Schulkindern in Tageseinrichtungen übernehmen, wenn die finanzielle Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist, erfolgt in diesen Fällen zumindest mittelbar eine Kostenbeteiligung. Entsprechend ersetzen die Jugendämter die Aufwendungen von Tagespflegepersonen, wenn die Vermittlung für das Wohl des Kindes geeignet und erforderlich ist.

Die Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Mittagsbetreuung an Grundschulen zählt dagegen nicht zu den obligatorischen Leistungen des Jugendamtes. Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot der Schule und gehört rechtlich nicht zu den Tageseinrichtungen. Das Sozialministerium hat die Jugendämter deshalb bereits gebeten, die Mittagsbetreuung den Jugendhilfeeinrichtungen gleichzustellen und finanzielle Belastungen der Eltern, allerdings auf freiwilliger Basis, zu übernehmen. Darüber hinaus, Herr Kollege Reisinger, ist die Finanzierung einer Hausaufgabenhilfe durch das Jugendamt nur im seltenen Einzelfall als Annex denkbar, wenn dringende pädagogische und damit verbundene therapeutische Gründe dies erfordern. Eine Ausweitung des Leistungskatalogs des SGB VIII wird im Hinblick auf die Kostenexplosion im Jugendhilfebereich allerdings nicht befürwortet. Sie als Kommunalpolitiker kennen die Problematik der steigenden Kosten bei der Jugendhilfe.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfragen gibt es keine. Frau Kollegin Narnhammer ist erkrankt. Übernimmt jemand die Frage? ­ Das ist nicht der Fall. Dann sind Sie, Frau Kollegin Kellner, die Nächste.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich frage Sie: In welcher Höhe wurden dem Landkreis Landshut Zuschüsse für die Sanierung des Kreiskrankenhauses Landshut-Achdorf zugesagt, und in welchen Tranchen ­ bitte Angabe von Monat und Jahr ­ wird der gesamte Zuschuss ausbezahlt?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Frau Kollegin Kellner, für die derzeitig am Krankenhaus Landshut-Achdorf laufende Baumaßnahme, die im Wesentlichen die Sanierung der heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen sowie strukturverbessernde Maßnahmen beinhaltet, wurde nach Abschluss des vorgeschriebenen fachlichen Prüfungsverfahrens eine Fördersumme in Höhe von 4,34 Millionen Euro festgelegt. Der Krankenhausträger hat diesem Betrag im Rahmen einer Höchstbetragsvereinbarung zugestimmt. Das Projekt wird seit dem vergangenen Jahr über das Jahreskrankenhausbauprogramm finanziert. Die erste Förderrate betrug 0,51 Millionen Euro und wurde bereits im zweiten Quartal des vergangenen Jahres ausbezahlt. Der verbleibende Betrag von 3,83 Millionen Euro muss noch in den kommenden Jahren aufgebracht werden.

Die konkrete Förderleistung ­ ich darf Ihnen das im Detail noch ein wenig erläutern ­ für das Jahr 2002 steht derzeit noch nicht fest, da die Verteilung der für das Bauprogramm zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht abgeschlossen ist. Die Berechnung der Förderraten richtet sich jedoch für alle Bauvorhaben nach den Kriterien, die mit dem bayerischen Krankenhausplanungsausschuss in seiner Sitzung am 5. November des vergangenen Jahres abgestimmt wurden. Ein Abweichen von diesen Vorgaben zugunsten des von Ihnen genannten Projekts in Landshut-Achdorf käme im Hinblick auf die notwendige Gleichbehandlung aller Krankenhäuser nicht in Betracht.

Zur Finanzierung über das Jahr 2002 hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen möglich. Nicht zuletzt hängt dies entscheidend von der Höhe des Etats für die Krankenhausfinanzierung im kommenden Doppelhaushalt 2003/2004 ab. Sollte allerdings der Haushaltsansatz mit rund 614 Millionen Euro ­ Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses kennen diesen Betrag ­ konstant bleiben, muss der Träger mit einer Finanzierungsdauer von insgesamt rund drei Jahren rechnen. Die Finanzierung könnte damit ­ wenn ein entsprechender Kostenanfall vorliegt und Kosten geltend gemacht werden ­ frühestens im Jahre 2003 abgeschlossen werden, sodass wir für die beiden Jahre 2002 und 2003 noch eine Finanzierung vorsehen müssen.

Dann können wir das Projekt auch finanzieren.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass der Landkreis für diese Maßnahme bereits 11 Millionen DM ausgegeben hat und jetzt zwischenfinanzieren muss, also über Kreditaufnahme einsteigen muss, weil die Zuschüsse nicht mehr zeitnah bezahlt werden?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Ich kann mir die Summe von 11 Millionen DM deswegen nicht vorstellen, weil für diesen Bauabschnitt ­ wir sprechen nur über diesen Bauabschnitt ­ im Rahmen einer Höchstbetragsfestfinanzierung 4,34 Millionen Euro vereinbart wurden. Das heißt, dass über diesen Betrag nicht hinausgegangen werden kann, jedenfalls nicht für diesen Bauabschnitt, der momentan unmittelbar läuft und abfinanziert wird. Natürlich haben wir immer das Problem, dass Beträge nicht so ausgezahlt werden können, dass keine Vorfinanzierungen anfallen. Unser Anliegen besteht letztendlich immer darin, im Falle mehrerer Bauabschnitte so in das Bauprogramm einzusteigen, dass keine Unterbrechung der Baumaßnahme stattfinden muss, sondern permanent weitergebaut werden kann.

Das ist den Krankenhausträgern auch wesentlich wichtiger als das Problem der kontinuierlichen Abfinanzierung ohne Vorleistungskosten.

Ich darf noch einmal sagen: Der Bauabschnitt Heizungsund Lüftungstechnik sowie strukturverbessernde Maßnahmen, der momentan zur Finanzierung ansteht, beinhaltet einen Betrag von 4,34 Millionen Euro, also rund 8,5 Millionen DM. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, woher diese 11 Millionen DM kommen. Wir können die Frage aber gerne noch klären. Ich werde Ihnen dann die notwendigen Daten zukommen lassen. Momentan ist das nicht kompatibel.

Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieser Sachverhalt hat im Landkreis zu heftigen Diskussionen geführt, Herr Staatssekretär, und deshalb finde ich, dass von Ihrer Seite eine Klarstellung nötig ist, weswegen ich Sie in der Tat bitten muss, mir genau aufzuschlüsseln, wie sich das gestalten soll.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Das war ein Kommentar und keine Frage. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Möstl.

Möstl (SPD): Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass das vor kurzem von einem privaten Investor erworbene Anwesen Ritterklause im Ortsteil Zankltrad in der Gemeinde Eslarn vom Freistaat Bayern angemietet und auf Kosten des Steuerzahlers in eine Einrichtung für 150 Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion umgebaut werden soll und die Gemeinde Eslarn erst im Januar 2002, kurz vor der notariellen Beurkundung des Kaufs, über das Vorhaben der Regierung der Oberpfalz informiert wurde?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium): Herr Kollege Möstl, es trifft zu, dass das vormalige Hotel Ritterklause in Zankltrad, Markt Eslarn, zwischenzeitlich von der Regierung der Oberpfalz als Übergangswohnheim für Spätaussiedler angemietet wurde. Nicht zutreffend ist allerdings, dass das Objekt auf Kosten des Steuerzahlers umgebaut werden soll. Vielmehr trägt der Eigentümer die Kosten der notwendigen Umbaumaßnahmen. Dazu gehören auch die aus brandschutzrechtlichen Gründen notwendigen Maßnahmen mit Ausnahme des nutzungsbedingten Hausalarms. Auch beläuft sich die unterzubringende Zahl an Spätaussiedlern nicht auf 150, sondern auf 117 Personen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung ergibt sich daraus ein Anteil von 3,7%, der sich damit im unteren Bereich vergleichbarer Einrichtungen in der Oberpfalz bewegt. In Stamsried beträgt der Anteil zum Beispiel 5,3% und in Gleißenberg 8,6%.

Nicht zutreffend ist auch, dass der Markt Eslarn erst im Januar 2002 über das Vorhaben der Regierung der Oberpfalz informiert wurde. Die Regierung der Oberpfalz hat das Objekt am 16. November 2001 zwecks Prüfung der Eignung besichtigt und bereits in der darauf folgenden Woche mehrfach versucht, den ersten Bürgermeister von Eslarn telefonisch zu erreichen. Auch die dringende Bitte um Rückruf war erfolglos. Ende November oder Anfang Dezember hielt die Regierung telefonische Rücksprache mit dem geschäftsleitenden Beamten und kündigte die Absicht der Anmietung mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 an.

In der Folge wurde von der Regierung der Oberpfalz mit dem Bürgermeister für den 17. Dezember 2001 ein Besprechungstermin im Rathaus Eslarn vereinbart, bei dem der Bürgermeister aber nicht anwesend war. Das Gespräch wurde mit dem geschäftsleitenden Beamten des Marktes Eslarn geführt. Dabei wurde darum gebeten, die Absicht der Regierung der Oberpfalz noch in der Dezember-Sitzung des Marktrates bekannt zu geben.

Gleichzeitig hat die Regierung der Oberpfalz ihre Bereitschaft erklärt, auf Wunsch an dieser Sitzung teilzunehmen. Aus nicht bekannten Gründen ist der Bürgermeister dieser Bitte nicht nachgekommen. Da das verbindliche Angebot zur Anmietung bis zum 31. Dezember 2001 befristet war, war die Regierung der Oberpfalz gezwungen, eine Entscheidung zu treffen. Die Behauptung, erst im Januar sei eine Mitteilung weitergegeben worden, ist also nicht zutreffend.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Herr Kollege Möstl.

Möstl (SPD): Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass bei diesem Objekt die Gefahr besteht,