Einforderung der Verantwortung des Bundes für die Finanzausstattung der Kommunen

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.

Wir führen jetzt die Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend Einforderung der Verantwortung des Bundes für die Finanzausstattung der Kommunen auf Drucksache 14/8567 durch. Bei dieser Abstimmung ist die Ja-Urne auf der Seite der CSUFraktion, die Nein-Urne auf der Oppositionsseite, beide jeweils im Bereich der Eingangstüren, aufgestellt. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch.

Mit der Stimmabgabe kann nunmehr begonnen werden.

Es stehen wieder fünf Minuten Zeit zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 13.55 bis 14.00 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Auch diesmal wird das Abstimmungsergebnis außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Wir fahren mit unserer Tagesordnung fort.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 7

Wiederwahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, des Herrn Ministerialdirigenten Reinhard Vetter, mit Ablauf des Monats März 2002 enden wird. Die Staatsregierung hat beschlossen, Herrn Vetter dem Landtag zur Wiederwahl vorzuschlagen.

Nach dem im Jahre 1998 neu in die Verfassung eingefügten Artikel 33 a ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Im Falle seiner Wiederwahl beginnt die Amtszeit des Herrn Vetter am 1. April 2002.

Gibt es dazu Wortmeldungen? ­ Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Wahl.

An Ihrem Platz finden Sie einen Stimmzettel vor, auf dem der vorgeschlagene Kandidat aufgeführt ist. Außerdem erhält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für den Wahlgang zu verwenden ist. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urnen zu werfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsmäßige Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Wir haben hierfür fünf Minuten Zeit.

(Wahl von 14.01 bis 14.06 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wahlgang ist beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort und bleiben bei Wahlen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 8

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Wahl von berufsrichterlichen Mitgliedern

Es handelt sich um drei Wahlakte, die aber in einem Wahlgang durchgeführt werden. Erstens. Zu Beginn des Jahres hat der Herr Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Lothar Dillmann am 24. Februar 2002 endet. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs schlägt vor, Herrn Dillmann als berufsrichterliches Mitglied wiederzuwählen.

Zweitens. Der Präsident des Amtsgerichts München, Wolfgang Edenhofer, hat sein Amt als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zum 1. März 2002 niedergelegt. Als Nachfolger schlägt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Herrn Peter Gummer, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts, vor.

Drittens. Mit Ablauf des März 2002 wird der Präsident des Landgerichts Memmingen, Herr Werner Stadler, in den Ruhestand treten. Damit scheidet er zugleich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aus. Als Nachfolgerin schlägt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Frau Rosemarie Kreitmair, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, vor.

Die Richterwahlkommission hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, den Wahlvorschlägen der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zuzustimmen.

Zur Wahl von Herrn Peter Gummer hat die SPD-Fraktion als Gegenkandidaten Herrn Guido Kotschy, Richter am Oberlandesgericht München, vorgeschlagen.

Die zur Wahl Vorgeschlagenen haben erklärt, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen. Sie werden in einem Wahlgang durchgeführt. An Ihrem Platz finden Sie drei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für den Wahlgang zu verwenden ist.

Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen, um auf diese Weise den ordnungsmäßigen Ablauf des Wahlvorgangs sicherzustellen.

Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Wahl von 14.08 bis 14.13 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wahlgang ist beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Wir fahren mit der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 9

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Kobler, Dr. Zimmermann und Fraktion (CSU) Vergütung stationärer Krankenhausleistungen ­ Korrektur des Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz) (Drucksache 14/8548)

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Dr. Zimmermann das Wort.

Dr. Zimmermann (CSU): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion wirbt für ihren Dringlichkeitsantrag zum Thema Vergütung stationärer Krankenhausleistungen ­ Korrektur des Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser. Diese diagnosebezogenen Fallpauschalen werden neudeutsch abgekürzt DRG, genannt.

Das Bundesgesetz hat bereits den Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition passiert. Unser Antrag ist deshalb dringlich, weil sich der Bundesrat am kommenden Freitag abschließend mit der Thematik befassen wird. Meine Damen und Herren, um was geht es? ­ Wir stellen fest, dass nach der auf

Bundesebene geplanten Einführung des neuen Vergütungssystems bei den Krankenhäusern die stationären Krankenhausleistungen außer den psychiatrischen Leistungen komplett nach pauschalierten Entgelten auf der Basis diagnosebezogener Fallpauschalen vergütet werden sollen. Im Interesse einer adäquaten Patientenversorgung und des medizinischen Fortschritts sind wir demgegenüber der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf noch erheblicher Korrekturen bedarf. Das mögen Sie anhand verschiedenster Feststellungen, die ich Ihnen jetzt vortragen werde, erkennen.

Das System der Vergütung bei den Krankenhäusern soll künftig nicht mehr auf einem Mischsystem aus tagesgleichen Pflegesätzen, Abteilungspflegesätzen, Sonderentgelten und Fallpauschalen beruhen. In diesem Gesetzentwurf ist vielmehr angeregt und angedacht worden, ab dem 1. Januar 2004 diagnosebezogene Fallpauschalen verpflichtend einzuführen.

Eines ist klar: Durch dieses neue System wird sich der Wettbewerb zwischen den Kliniken verstärken. Außerdem wird es zwangsläufig zu Konzentrationen und Spezialisierungen bei den Krankenhäusern kommen. Das bedeutet auch, dass die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung, auf die wir gerade im Freistaat Bayern großen Wert legen, gefährdet wird. Dieser Gefahr muss unseres Erachtens durch die Gewährung von so genannten Sicherstellungszuschlägen auf die künftigen Fallpauschalen begegnet werden; denn diese Zuschläge sollen gewährt werden, wenn ein Krankenhaus aufgrund niedriger Fallzahlen eine notwendige Leistung nicht kostendeckend erbringen und dadurch die wohnortnahe Versorgung nicht sicherstellen kann. Dann könnte nämlich die Gefahr bestehen, dass ein Krankenhaus, zum Beispiel ein Krankenhaus der Grundversorgung, seine Daseinsberechtigung verliert. Dies würde auf dem flachen Land zu einem schweren Einschnitt in eine vernünftige und geordnete Krankenhausstruktur führen.

Nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfes können die Länder bei den Sicherstellungszuschlägen nur abweichende Vorgaben zum ob des Sicherstellungszuschlages machen. Unserer Meinung nach ist es aber notwendig, dass die volle Regelungskompetenz weiterhin bei den Bundesländern verbleibt. Die Krankenhausplanung soll sich also wie bisher nach den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger richten. Nach dem derzeitigen Vorschlag kann die letzte Entscheidung der Länder nur durch die bundesweite Festlegung der Zuschlagshöhe unterlaufen werden. Das bedeutet, nicht die Bundesländer legen ihre Krankenhausstruktur fest, sondern die notwendigen Einschnitte werden zentral durch den Bund durchgeführt. Die Folge wären kostenbedingte Schließungen von Krankenhäusern auf dem flachen Land. Eine vernünftige Krankenhausstruktur und Krankenhausplanung im Lande würde dadurch konterkariert.

Die Sicherstellung einer effektiven Struktur­ und Standortpolitik ist für eine adäquate Krankenhauspolitik entscheidend. Schließlich geht es dabei um eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Meine Damen und Herren, verschiedenste Verbände, Organisationen und Institutionen haben die Befürchtung geäußert, dass die Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen zu Konzentrationen und Spezialisierungen der Krankenhausstrukturen führen wird und damit über Mengeneffekte erzielbare Kostenvorteile ausgeschöpft werden müssten, um den Bestand eines Krankenhauses zu gewährleisten. Deshalb sind Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser unabdingbar, die mit den aus den DRGs erzielten Erlösen dem vorgegebenen Versorgungsauftrag gerecht werden.

Meine Damen und Herren, Sie verfolgen sicherlich die Diskussion zum Thema DRGs nicht erst seit heute.

Deshalb haben Ihnen die verschiedensten Institutionen, Verbände und Organisationen sicherlich mitgeteilt, welche Problemstellungen sich mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen ergeben. Von diesen Verbänden wird immer wieder festgestellt ­ wir schließen uns diesen Befürchtungen partiell an ­, dass die Wirtschaftlichkeit nicht im Vordergrund dieser Maßnahmen stehen darf.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass dort, wo die australischen DRGs schon eingeführt worden sind, nachweislich nicht die erwarteten Wirtschaftlichkeitsverbesserungen eingetreten sind, die mit dieser Kostenbegrenzung angestrebt wurden.

Zentrale Inhalte der Krankenhaustherapie sind die Zuwendung, Betreuung und das Mitgefühl gegenüber den Patientinnen und Patienten. Durch die einschneidenden Maßnahmen, die durch die diagnosebezogenen Fallpauschalen ausgelöst werden, werden diese zentralen Inhalte zu kurz kommen. Meine Damen und Herren, dies mögen Sie bereits daraus erkennen, dass allein wegen der Computerisierung der erhobenen Daten davon auszugehen ist, dass der Arbeitsanfall für die Ärzteschaft wahrscheinlich um 20% steigen wird.

Diese 20% werden in der unmittelbaren Zuwendung an den Patienten und an seiner Behandlung fehlen, es sei denn, man stellt für diesen Bereich 20% an neuen Assistentenstellen zur Verfügung. Damit aber würde die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme konterkariert. Viele Verbände, die chronisch Kranke vertreten wie Querschnittsgelähmte oder AIDS-Patienten, aber auch Diabetiker, weisen immer wieder darauf hin, dass die geplante Einführung, die sich ausschließlich an finanziellen Ressourcen im Krankenhaus orientiert, den Anforderungen der Zuwendung in der Behandlung und der Hilfestellungen nicht mehr gerecht wird.

Wegen der festgelegten Fallkosten wird es notwendig sein, den Patienten möglichst frühzeitig aus der stationären Behandlung zu entlassen. Die Fallpauschalen sind unter dem Aspekt diagnosebezogen, dass ein Patient, der zum Beispiel eine Blinddarmoperation über sich ergehen lassen muss, dem Krankenhaus über seine Krankenkasse einen bestimmten Geldbetrag bezahlt, egal, ob er 48 Stunden oder sechs Tage im Krankenhaus bleibt.

(Frau Schopper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist jetzt schon so!)

­ Das ist nicht so, Frau Kollegin.