Umweltschutz

Plenarprotokoll 14/98 v. 09.10.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 7043

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Volkmann, eine solche Erhöhung der Einkommensgrenzen durch eine Änderung der Verordnung für ganz Bayern müssten wir mit bestimmten Kriterien belegen. Das ist aber weder möglich noch sinnvoll.

Das Ziel, das Sie verfolgen, kann man entweder über die Freistellung von Belegungsbindungen oder über die Bindungsübertragung, die mittelbare Belegung, erreichen.

Das kann vor Ort, also von der Landeshauptstadt München, vorgenommen werden, indem sie in dem jeweiligen Stadtteil die Freistellung von Belegungsbindungen vornimmt oder die mittelbare Belegung anordnet. Das ist eine durchaus vernünftige Maßnahme, wofür die Stadt jetzt das Instrumentarium hat.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Herr Kollege Volkmann.

Volkmann (SPD): Herr Minister Dr. Beckstein, ich will nicht die Leute im Bestand von der Fehlbelegungsabgabe freistellen. Das betrifft nur die Eltern von Kindern, die bereits in diesem Quartier wohnen. Vielmehr will ich wieder einen Zuzug von deutschen Eltern mit Kindern in Quartiere, die einen besonders hohen Anteil an Kindern mit nicht deutscher Muttersprache haben, ermöglichen.

Das ist eine etwas andere Zielrichtung als die, die Sie jetzt genannt haben. Mir geht es ­ das halte ich rechtlich für machbar ­ um eine generelle Regelung. Sie müssen sich nicht an die 40% Kinder mit nicht deutscher Muttersprache halten, sie können auch sagen, ab 50% ­ ­ Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Kollege, die Frage!

Volkmann (SPD): Dort, wo wir einen solchen Schulsprengel haben ­ das ist objektiv feststellbar ­ könnte nach meinen Vorstellungen eine Sozialwohnung auch dann vergeben werden, wenn die Bewerber die Einkommensgrenze, sagen wir um 40% oder 50% ­ immer nur Bewerber, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben ­ überschreiten.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Herr Kollege Volkmann, ich meine, dass der Ansatz, durch Verordnung die Einkommensgrenzen gegenüber den sonstigen Bewerbern zu erhöhen, falsch ist. Es muss möglich sein, beispielsweise über eine Freistellung von Belegungsbindungen nachzudenken. Dann können Sie jemanden, der das Doppelte oder das Dreifache hat, reinnehmen. Das ist der Anteil.

Es ist schwierig, das über den Schulsprengel zu regeln.

Das müssen die Gemeinde, muss die Stadt in dem Umfang festlegen. Dafür kann ein hoher Anteil von ausländischen Schülern ein Indiz sein. Es gibt aber auch Bereiche, wo der Schulsprengel nicht diesen hohen Anteil ausweist und trotzdem schwierige soziale Strukturen vorhanden sind. Die Stadt hat die Möglichkeit, entweder von Belegungsbindungen freizustellen oder die mittelbare Belegung vorzunehmen. Das ist der richtige Weg.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Letzte Zusatzfrage: der Fragesteller.

Volkmann (SPD): Herr Staatsminister Dr. Beckstein, verstehe ich Sie richtig: Sie würden einer Freistellung von Belegungsbindungen unter solchen Voraussetzungen grundsätzlich zustimmen?

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium): Ich halte das für vernünftig und empfehle das.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ihre Fragen sind abgearbeitet. Ich darf jetzt Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf bitten, die an sein Haus gerichteten Fragen zu beantworten. ­ Erster Fragesteller ist Herr Kollege Müller.

Willi Müller (CSU): Herr Staatsminister, ist die Staatsregierung bereit, den direkten Anschluss des Flughafens Franz Josef Strauß an die Bahnlinie Regensburg ­ München als Ziel in das Landesentwicklungsprogramm aufzunehmen?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium): Herr Präsident, Hohes Haus, lieber Kollege Willi Müller!

Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie beantworte ich die Frage wie folgt:

Die Anbindung des Flughafens an die Schienenstrecke München ­ Regensburg, Fortführung nach Marktredwitz, ist für die Bayerische Staatsregierung seit jeher ein zentrales Anliegen und hat aus umwelt-, struktur- und verkehrspolitischen Gründen eine herausragende Bedeutung. Mit der Errichtung einer Spange zur Strecke München ­ Regensburg ­ Marktredwitz können die vom Flughafen ausgehenden Entwicklungsimpulse auch in Ostbayern und Nordostbayern maximal wirksam werden.

Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen führt derzeit selbst das hierfür notwendige Raumordnungsverfahren zur Schienenanbindung Ostbayerns an den Flughafen München durch. Das Raumordnungsverfahren überprüft die Raum- und Umweltverträglichkeit der drei möglichen Trassenvarianten, und zwar der Pullinger Spange, der Marzlinger Spange und der Neufahrner Kurve.

Im Hinblick auf die Bedeutung des Vorhabens für weite Teile Bayerns liegt die Zuständigkeit für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens nach Artikel 23 des Landesplanungsgesetzes beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als Oberster Landesplanungsbehörde. Der Regierung von Oberbayern wurden einzelne Verfahrensschritte übertragen. Im Auftrag des Ministeriums hat deshalb die Regie rung mit Schreiben vom 3. September 2001 das Verfahren eingeleitet und die Beteiligten zur Abgabe einer Stellungnahme bis 8. November 2002 aufgefordert. Das Raumordnungsverfahren wird spätestens in fünf Monaten abgeschlossen werden.

Unbeschadet dessen hat sich die Staatsregierung seinerzeit bei der Festlegung von Projektzielen entschlossen, nur eine eng begrenzte Auswahl von Einzelmaßnahmen, bei denen die rechtsverbindliche Verpflichtung des Bundes zur Verwirklichung zwingend geboten erscheint, aufzunehmen.

Dem Anliegen ­ das ich nun auch persönlich kenne und das ich der mündlichen Frage entnehme ­ wird in der Gesamtfortschreibung Rechnung getragen, und zwar in den Zielen 1.3.9 und 1.6.2, indem dort die Anbindung des Flughafens an das Fernbahnnetz verbindlich festgeschrieben ist und in der Begründung die Verbindungsspange ausdrücklich genannt wird.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Herr Kollege Müller.

Willi Müller (CSU): Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass beabsichtigt ist, in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ausdrücklich auf diese Bahnlinie hinzuweisen, oder wird nur in allgemeiner Form von der Anbindung des Flughafens an die Bahnlinie gesprochen?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium):

In dem Entwurf der Gesamtfortschreibung ist zunächst generell von der Anbindung des Flughafens an das Fernbahnnetz die Rede. In der Begründung wird aber dann ausdrücklich die Verbindungsspange mit der Zielsetzung genannt, wie ich Sie erläutert habe.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Frage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Wahnschaffe (SPD): Herr Staatsminister, ist der Staatsregierung bekannt, dass durch den Betrieb der Firma Bayern Leder in der Stadt Neutraubling im Bereich Abwasser, Grundwasser und Geruch erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt verursacht werden, und was wird konkret unternommen, um den Gefährdungen der Beschäftigten des gesamten Gewerbegebietes, der Anwohner, des Grundwassers und der durch Überschreitung der Einleitungsgrenzwerte der Kläranlage der Stadt Regensburg auftretenden Gefahren entgegenzuwirken?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium): Herr Präsident, Hohes Haus, Herr Abgeordneter! Bei Untersuchungen des Gesamtabwassers aus der Stadt Neutraubling und des Betriebsabwassers der Firma Bayern Leder wurden im Jahr 2002 vereinzelt erhöhte Chromkonzentrationen festgestellt. Da die Abwasser-Eigenüberwachungs-Ergebnisse der beiden chromverarbeitenden Betriebe in Neutraubling zu den fraglichen Zeitpunkten unauffällig waren, wird das Wasserwirtschaftsamt Regensburg Paralleluntersuchungen mit den Betrieben und mit der Stadt Neutraubling durchführen, sowie so genannte Sielhautuntersuchungen im Kanalnetz von Neutraubling auswerten, um den Verursacher der Chrombelastung ausfindig zu machen.

Bei Grundwasseruntersuchungen im Bereich der Firma Bayern Leder zeigten sich leicht erhöhte Konzentrationen von Natrium und Chlorid, also Kochsalz. Da bei einer umfassenden Betriebsbegehung keine Ursachen für aktuelle Salzeinträge gefunden werden konnten, wird angenommen, dass möglicherweise frühere Einträge ursächlich sind. Dem wird vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg durch weitere Untersuchungen nachgegangen.

Die Lederfabrik der Firma Bayern Leder & Co. KG besteht auf dem jetzigen Betriebsgrundstück seit dem Jahr 1947. Im Jahr 2000 hat die Firma Krones AG unmittelbar südlich der Gerberei und der Abwasserbehandlungsanlage dieser Firma ein neues Oberflächenbehandlungszentrum mit darüber liegenden Büroräumen errichtet. Dem Landratsamt wurde am 1. Februar dieses Jahres von der Stadt Neutraubling ein Gutachten einer Firma IFB Eigenschenk vom 31. Juli 2001 hinsichtlich der Ermittlung von Geruchsemissionen durch Begehungen in Neutraubling zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis dieser Untersuchung lautet zusammengefasst, dass an allen untersuchten Beurteilungsflächen vier- bis sechsfache Überschreitungen des Emissionswertes gegeben sind und dringend Abhilfemaßnahmen zur Reduzierung der Geruchsemissionen bei der BLG veranlasst sind.

Dieses Gutachten weicht damit von dem Gutachten der Firma UBS vom 26. Februar 1999 ab, das keine Überschreitungen aufwies. Daher wurde das Landesamt für Umweltschutz am 9. August 2002 gebeten, dieses neue Gutachten zu überprüfen. Eine erste Prüfung durch das Landesamt für Umweltschutz hat Fragen aufgeworfen, die an den Gutachter herangetragen wurden. Die zum 4. Oktober 2002 zugesagte Überarbeitung des Gutachtens steht noch aus. Die Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz liegt voraussichtlich zwei Wochen nach Eingang des überarbeiteten Gutachtens vor.

Als Ursache für eine am 09.09.2002 festgestellte Geruchsbelästigung wurde ein nicht wirksamer Biofilter für die abgedeckten Klärbecken ermittelt. Grund hierfür war der zu niedrige Feuchtigkeitsgehalt im Filtermaterial.

Die BLG hat mit Schreiben vom 22.07.2002 dem Landratsamt Maßnahmen zur Änderung des Betriebs der Gerberei angezeigt, die zur Optimierung des betrieblichen Arbeitsablaufs und zur Emissionsminderung der Gerberei führen sollen. Grundlage hierfür ist eine von der BLG in Auftrag gegebene Studie des Ingenieurbüros ITG. Seitens der Fachbehörden besteht mit den Änderungen grundsätzlich Einverständnis. Nach Vorlage der oben genannten Stellungnahme des beabsichtigt das Landratsamt, die Untersuchungsergebnisse sowie das weitere Vorgehen in einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten, also der Firma Krones AG, der BLG Plenarprotokoll 14/98 v. 09.10.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 7045 sowie der Stadt Neutraubling, zu besprechen. Das war soweit sehr präzise der aktuelle Sachstand.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage? ­ Der Fragesteller.

Wahnschaffe (SPD): Herr Staatsminister, ist Ihnen erstens bekannt, dass die Firma Krones AG im Namen ihrer Mitarbeiter nicht erst seit kurzem, sondern seit Jahren Klage darüber führt, dass die erheblichen Geruchsbelästigungen bestehen, wie durch das von Ihnen zitierte Gutachten der Firma IFB für einen längeren Zeitraum, nämlich für sechs Monate, festgestellt worden ist, und ist Ihnen zweitens bekannt, dass es ein weiteres Gutachten der Firma IFB gibt, das sich nicht nur mit den Geruchsbelästigungen, sondern auch mit den Einleitungsimmissionen und den Gefährdungen für das Grundwasser beschäftigt, und dass dieses Gutachten zu dem Ergebnis geführt hat, dass die Abwasseranlagen durch die Abwässer der Firma Bayern Leder erheblich beeinträchtigt sind?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium):

Es ist bekannt, dass die Firma Krones AG unter den Geruchsbelästigungen leidet. Sie hat dies direkt an unser Haus herangetragen. Es stellt sich in der Tat die Frage, warum direkt neben der Lederfabrik ein Bürogebäude errichtet worden ist. Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit war ganz offensichtlich das Gutachten der Firma UBS vom 26. Februar 1999, das ich erwähnt habe. Nach diesem Gutachten ist davon ausgegangen worden, dass der in der Geruchs-Immissionsrichtlinie festgelegte Wert nicht erreicht wird. Dies war möglicherweise ein Fehler. Möglicherweise liegt es auch an der Form des Betriebes. Die BLG plant, die Maßnahmen zur Geruchsminderung umzusetzen, zum Beispiel indem die Produktion räumlich stärker zusammengelegt wird, offene Transportwege minimiert und spezielle geschlossene Förderbänder benutzt werden. Die kontrollierte Führung der Abwässer wird damit ermöglicht. Es sind also Verbesserungsmaßnahmen im Gange.

Ich kann einerseits nur Verbesserungen hoffen und wünschen und andererseits durch die zuständigen Behörden Druck ausüben lassen, damit es zur raschen Beseitigung der Geruchsbelästigung kommt, damit das benachbarte Unternehmen Arbeitsbedingungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben kann.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Bitte, Herr Kollege, nur noch eine kurze Frage; denn die Fragestunde ist abgelaufen.

Wahnschaffe (SPD): Herr Staatsminister, sind Sie bereit, heute zu erklären, dass Ihr Haus Druck ausüben wird, damit das zuständige Landratsamt, das damit seit Jahren beschäftigt ist, endlich Verhältnisse schafft, die für die anliegende Bevölkerung in Neutraubling und der Stadt Regensburg erträglich sind?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium): Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Alle zuständigen Behörden ­ das Landratsamt zusammen mit den Behörden unseres Geschäftsbereichs, vor allem in Verbindung mit dem ­ machen den notwendigen Druck, sodass ich davon ausgehe, dass in absehbarer Zeit das gesetzlich und rechtlich Mögliche durchgesetzt wird.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank Herr Staatsminister. Die Fragestunde ist beendet. Wir können noch rasch einen weiteren Tagesordnungspunkt erledigen.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 2 d Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drucksache 14/10092)

­ Erste Lesung ­

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Die Fraktionen wollen dazu auch nicht sprechen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. ­ Ich sehe, damit besteht Einverständnis. So beschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Tagesordnungspunkt 2 a Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2003) (Drucksache 14/10113)

­ Erste Lesung ­ Tagesordnungspunkt 2 b Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2003 und 2004

(Haushaltsgesetz 2003/2004) (Drucksache 14/10114)

­ Erste Lesung ­

Das Wort hat der Staatsminister der Finanzen, Herr Faltlhauser. Ich bitte, dass wieder Ruhe einkehrt ­ auch unter den Mitarbeitern der Staatsregierung. Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser (Finanzministerium): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2003/2004 wurde unter denkbar schlechten Rahmenbedingungen aufgestellt.