Hier handelt es sich um eine rein formelle Privatisierung der Wasserversorgung wie auch der

Mehrlich (SPD): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben noch acht Minuten Redezeit und zwei Redner, deswegen möchte ich mich sehr kurz fassen. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass unser Antrag für sich spricht. Man braucht ihn nur wirklich durchzulesen. Frau Tausendfreund hat die Details schon genannt. Sie hat erklärt, weshalb wir mit beiden Anträgen die Staatsregierung auffordern, ihren Referentenentwurf zurückzuziehen.

Die Durchführungsprivatisierung gibt es bereits. Hier handelt es sich um eine rein formelle Privatisierung der Wasserversorgung wie auch der Abwasserentsorgung.

Bei der Wasserversorgung gibt es darüber hinaus auch die Einrichtungsprivatisierung, und dabei handelt es sich eigentlich schon um eine materielle Privatisierung. Sie wurde in Bayern bisher nur zwei Mal in Anspruch genommen. Deswegen gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund ­ ich würde fast sagen nicht einmal einen unvernünftigen Grund ­ dafür, diese Einrichtungsprivatisierung jetzt auch bei der Abwasserentsorgung einzuführen. Das ist wirklich völlig unnötig, zumal schon darauf hingewiesen wurde, dass bei der Anhörung in der vergangenen Woche die kommunalen Spitzenverbände, der kommunale Prüfungsverband und der Verband der bayerischen Gas- und Wasserwirtschaft einhellig gesagt haben, dass die Einrichtungsprivatisierung nur Nachteile bringe. Die einzige Ausnahme war Vivendi, ein großer französischer Konzern. Aber selbst der bezweifelte, dass die Einrichtungsprivatisierung unter den gegebenen Voraussetzungen in Bayern überhaupt sinnvoll sei.

Die Einrichtungsprivatisierung gefährdet die Spitzenstellung Deutschlands und vor allem Bayerns in der Trinkwasserversorgung und in der Abwasserentsorgung.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es jetzt auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zulässt, dass die Länder in ihren Ausführungsgesetzen die Einrichtungsprivatisierung bei der Abwasserentsorgung einführen. Diese Änderung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ist bereits 1996 erfolgt.

Jetzt hätten also die Länder die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.

Abschließend will ich nur noch darauf hinweisen, dass der Einfluss der Kommunen bei der Einrichtungsprivatisierung entfallen würde. Für die Bürger wären dann nicht mehr die Kommunen zuständig. Die demokratisch legitimierten Gemeinderäte wären dann nicht mehr Ansprechpartner für die Bevölkerung. Dies wäre sehr schlecht.

Abschließend ein wichtiger Grund, der bisher nicht genannt wurde. Die Einrichtungsprivatisierung würde nicht nur einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Planungshoheit bedeuten, sondern sie würde zu Schwierigkeiten und zu mehr Bürokratie bei der Ausweisung und Erschließung von Baugebieten und Gewerbeflächen führen, weil dann plötzlich zwei Partner miteinander verhandeln müssten. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, diese Maßnahme in Bayern zu ergreifen. Deshalb bitte ich darum, den Referentenentwurf zur Änderung des Artikel 41 b des bayerischen Wassergesetzes zurückzuziehen.

(Beifall bei der SPD) Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Herrmann.

Herrmann (CSU): Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist mit dem Satz überschrieben: Verantwortung für das Wasser bei den Kommunen belassen. In diesem Ziel stimmen wir natürlich alle überein, jedenfalls wir im Landtag. In Frage gestellt wurde die kommunale Verantwortung für das Wasser in den letzten Jahren nur von dem fragwürdigen Wettbewerbskonzept des früheren Bundeswirtschaftsministers Müller. Diesem Konzept haben wir in den letzten Jahren immer wieder gemeinsam widersprochen. Ich brauche das, was Frau Kollegin Tausendfreund zu den Themen Ökologie, Gesundheit und Lebensqualität angesprochen hat, hier nicht zu wiederholen.

Meine Damen und Herren, jetzt geht es aber um etwas anderes, nämlich um die Frage, ob die Kommunen die Möglichkeit ­ ich betone: die Möglichkeit ­ erhalten sollen, nach eigenem Gutdünken die Aufgabe der Abwasserentsorgung auf private Dienstleister zu übertragen.

Wenn in dem SPD-Antrag von einer deutlichen Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Rede ist, dann ist das schlicht Unfug. Das Gegenteil ist der Fall. Nach unserer Rechtslage sind die Gemeinden gegenwärtig gezwungen, beim Abwasser alles selbst zu erledigen. Der Vorentwurf des Änderungsgesetzes aus dem Umweltministerium sieht insofern mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen vor. Man mag das für falsch oder überflüssig halten, aber eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ist es gewiss nicht.

Unsinn ist deshalb auch die im zweiten Spiegelstrich des Antrags der GRÜNEN enthaltene Aufforderung, keine Bundesratsinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zu unterstützen. Herr Kollege Mehrlich hat es zum Schluss seines Beitrages schon angesprochen:

Es geht um geltendes Recht. Paragraph 18 a Absatz 2 a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ermächtigt die Länder, durch Landesgesetz die Möglichkeit zu schaffen, dass die Kommunen ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf Private übertragen. Das heißt, der Bund hat den Ländern die Option zur Privatisierung zur Abwasserbeseitigung freigestellt.

Wir müssen uns lediglich entscheiden, ob wir in gleicher Weise diese Entscheidung den Kommunen selbst überlassen. Falsch ist auch die Auffassung, dass Artikel 57 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung es einer Gemeinde verbieten würde, ihre Abwasserbeseitigung einem privaten Unternehmen zu übertragen.

(Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Da geht es um das Trinkwasser und nicht um das Abwasser!)

Die Gemeindeordnung legt lediglich fest, dass die Gemeinde Verantwortung dafür trägt, dass es eine geordnete Trinkwasserversorgung und andernorts auch Plenarprotokoll 14/99 v. 24.10.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 7203

Abwasserbeseitigung gibt. Wenn dies durch einen anderen Träger gewährleistet ist, braucht dies nicht die Gemeinde selbst zu tun.

Ich kann Ihrem Antrag auch in diesem Punkt nicht zustimmen, Frau Tausendfreund. Wir haben bei der Krankenhausversorgung dieselbe Situation. In der Gemeindeordnung gibt es eine klare Regelung. Die Gemeinden sind verantwortlich dafür, dass es eine geordnete Krankenhausversorgung gibt. Aber selbstverständlich bedeutet das seit jeher, dass dann, wenn eine geordnete Krankenhausversorgung in einer Gemeinde oder in einem Landkreis durch andere Träger, beispielsweise Diakonie oder Rotes Kreuz, sichergestellt ist, der Landkreis nicht gezwungenermaßen ein eigenes Krankenhaus betreiben muss. In einem solchen Fall ist die Krankenhausversorgung gewährleistet, und das Thema der Versorgungsverantwortung ist erledigt.

Frau Kollegin Tausendfreund, natürlich verfolge ich in der aktuellen Diskussion aufmerksam, dass die kommunalen Spitzenverbände strikt dagegen sind, mehr Entscheidungsfreiheit zu erhalten. Mich erinnert das ein bisschen an meinen jüngsten Sohn, der es sonntags im Gasthaus als Zumutung empfindet, wenn ich ihm die Entscheidung zwischen Pommes frites und Spaghetti selbst überlasse. Er meint, das muss Mama oder Papa festlegen. Anschließend kann er sich dann beschweren, dass wir für ihn das Falsche ausgesucht haben.

Zunächst besteht jedenfalls die Erwartung, dass wir für ihn die Entscheidung treffen. So kommt mir das vor, wenn die kommunalen Spitzenverbände, die sonst so gern auf ihre Entscheidungsfreiheit pochen, sagen, laßt uns um Gottes Willen keinesfalls selbst entscheiden, ob wir privatisieren. Laßt es dabei, dass uns das strikt verboten ist. Wir könnten ja in Versuchung geraten, davon Gebrauch zu machen.

Trotzdem ­ Frau Kollegin Tausendfreund, das sage ich Ihnen ganz offen ­, gibt es mir auch zu denken, dass die Kommunen allesamt sagen, sie wollen und brauchen das nicht. Wir werden in nächster Zeit sorgfältig darüber nachdenken, ob wir tatsächlich eine Gesetzesänderung angehen müssen, von der im Moment alle Beteiligten sagen, wir wollen und brauchen sie nicht.

Aber, meine Damen und Herren ­ das will ich als entscheidenden Gesichtspunkt zum Schluss ansprechen ­, unabhängig davon wird die CSU-Fraktion sowohl den Antrag der SPD als auch den Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen, (Mehrlich (SPD): Was?) und zwar einfach aufgrund des Verfahrensstandes.

(Frau Radermacher (SPD): Das ist ja billig!)

­ Das ist nicht billig, sondern ganz logisch, liebe Frau Kollegin. Es ist gerade eine Woche her, dass drei Ausschüsse dieses Hohen Hauses, nämlich der Kommunalausschuss, der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss, eine gemeinsame Anhörung durchgeführt haben. Zahlreiche Experten haben an der Anhörung teilgenommen. Zu einem seriösen Verfahren gehört nach meinem Verständnis, dass die Ergebnisse der Anhörung sorgfältig ausgewertet werden. Denn wozu macht man die Anhörung? Das gebietet auch der Respekt vor den geladenen Experten.

In der Anhörung sind zum Teil ganz neue und interessante Fragen aufgeworfen worden. Beispielsweise ging es um die Frage, ob bei einer Privatisierung auch nur einzelner Anlagen eine Mehrwertsteuerpflicht für sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen entstehen würde.

Das ist ein Punkt, der in der Diskussion neu ist und von dem ich ganz offen sage, dass auch wir von der CSUFraktion ihn sorgfältig diskutieren sollten. Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass das Thema demnächst auch von den Körperschaftsreferenten der Finanzministerien erörtert wird. Das ist ein entscheidender Gesichtspunkt, insbesondere wenn es um den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent geht. Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass es nicht unserer Zielsetzung entsprechen kann, dass kurzfristig sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen in Bayern mehrwertsteuerpflichtig werden. Über solche Probleme muss man sich erst einmal näher informieren, und das wollen wir diskutieren.

Auch die Staatsregierung soll Gelegenheit zum Auswerten der Anhörung und zum Nachdenken oder Vordenken haben. Anschließend muss die Staatsregierung selbst entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf einbringen will oder nicht. Jedenfalls macht es nach meinem parlamentarischen Selbstverständnis keinen Sinn, dass die Staatsregierung per Dringlichkeitsantrag aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf nicht einzubringen. Entweder wird der Gesetzentwurf nicht eingebracht ­ dann brauchen wir uns hier gar nicht damit zu befassen ­, oder der Gesetzentwurf wird eingebracht ­ dann gibt es ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren, das insbesondere eine intensive Beteiligung der Kommunen beinhaltet.

Nach meiner Überzeugung würden wir der komplizierten Materie jedenfalls nicht gerecht, wenn wir sie heute per Dringlichkeitsantrag erledigen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich Sie, die beiden vorliegenden Anträge abzulehnen. Wir werden das Thema in den nächsten Wochen sicher noch sorgfältig diskutieren.

(Beifall bei der CSU) Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.

Staatsminister Dr. Schnappauf (Umweltministerium): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in der gebotenen Kürze zu den beiden Anträgen ein Wort sagen. Was hier mit den Anträgen verlangt wird, ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu übertreffen, wenn (Beifall bei der CSU) ich sehe, wie wir uns in Bayern in den letzten Jahren gegen die Liberalisierung ausgesprochen haben. Wir haben im Jahre 2001 eine eigene Bundesratsinitiative eingebracht. Vier Jahre lang hat Rot-Grün Zeit gehabt, in der Bundesregierung ein klares Wort gegen die Liberali sierung zu sprechen. Nichts ist geschehen, im Gegenteil: Der Bundeswirtschaftsminister hat immer wieder in diese Kerbe hineingeschlagen. Jetzt kommt man daher und sagt ganz scheinheilig: Verantwortung für das Wasser bei Kommunen belassen. Das ist nicht glaubwürdig, das ist scheinheilig. Erster Punkt.

(Beifall bei der CSU ­ Zuruf von der SPD) Zweiter Punkt ­ Parlamentarismus ­: Kollege Joachim Hermann hat zu Recht gesagt, es sei der normale Gang der Dinge, dass man, nachdem die Anhörung vor einer Woche stattfand, das Ganze zunächst bewertet und in den Ausschüssen diskutiert. Ich sage für die Staatsregierung ganz offen, dass wir die Erkenntnisse ganz ergebnisoffen diskutieren; es gibt keinerlei Vorwegfestlegung. Nur eines, Frau Kollegin Tausendfreund, geht natürlich nicht: Es geht nicht, dass Sie ­ wie Sie es vorhin gesagt haben ­, behaupten, die Gemeinden seien in einer finanziellen Notlage und jetzt müsse man den Gemeinden die Wahlmöglichkeiten nehmen. Auf diese Art und Weise kann man die kommunale Selbstverwaltung nicht begrenzen und beschränken.

(Zuruf des Abgeordneten Mehrlich (SPD)) Herr Kollege Mehrlich, schön dass Sie gerade versuchen, dazwischen zu rufen, ich komme zu meinem dritten Argument: Wir sollten uns einmal auf der Zunge zergehen lassen, was Sie mit dem Antrag der SPD machen, indem Sie fordern: Keine Erweiterung der Privatisierungsmöglichkeiten kommunaler Pflichtaufgaben. Was gegenwärtig Ihr Oberbürgermeister Ude in München macht, der das Rathaus und Liegenschaften der Stadt verhökert, während Sie ansonsten den Kommunen die Wahlmöglichkeit absprechen wollen, ist schon ein starkes Stück.

(Beifall bei der CSU)

Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten uns die Zeit nehmen, die Anhörung sauber auszuwerten, offen darüber zu diskutieren und dann seriös zu entscheiden.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.

Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (von der Rednerin nicht autorisiert): Zunächst kurz zum Dringlichkeitsantrag der SPD: Ich habe mich mit Herrn Mehrlich über eine kleine Änderung geeinigt, und zwar bei der Ziffer 1, zweiter Spiegelstrich, wo in der zweiten Zeile das Wort mögliche durch praktizierte ersetzt werden soll. In dieser Form können wir dem Antrag selbstverständlich zustimmen.

Jetzt aber zu den beiden Wortmeldungen. Der Vergleich zwischen Pommes und Spagetti im Zusammenhang mit Ihrem Sohn zeigt, dass Sie diese Diskussion nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit führen. Hier geht es um eine ganz andere Sache. Ob Pommes oder Spagetti ist ziemlich egal, ob aber Trinkwasser und Abwasser in eigener Verantwortung bei den Gemeinden belassen werden ­ auch der Diskussionspunkt Einrichtungsprivatisierung ­ ist ein ganz anderes Thema. Hier geht es um eine Schwelle der Verführbarkeit. Der Druck der großen Energieversorgungsunternehmen wird steigen. Die großen Energieversorgungsunternehmen oder andere Konzerne haben ganz andere Möglichkeiten, lockende Angebote zu machen. Sie kommen mit ihren Rechtsexperten. Das war auch das Argument der kommunalen Spitzenverbände, um einen gewissen Schutz der Kommunen einzubauen.

Zum Verfahren selbst: Ich greife hier gerne Ihr Wort von der Scheinheiligkeit auf. Bei der Anhörung zu diesem Thema heißt es plötzlich ­ Herr Herrmann und Herr Minister ­: Wir brauchen noch Zeit, wir müssen das erst einmal genauer prüfen, es haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Bei einer anderen Anhörung war es ganz anders; das war die Anhörung zur Zukunft der Bezirke. Noch während die Anhörung lief, hat die CSUFraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie das Ergebnis bekannt gegeben hat, wonach sie zu der Überzeugung gekommen sei, die Bezirke sollten bestehen bleiben. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht einmal die Wissenschaftler gehört, die die interessantesten Beiträge geliefert haben. Zu diesem Zeitpunkt stand für Sie das Ergebnis dieser Anhörung schon fest. Es war natürlich eine peinliche Panne, dass die Pressemitteilung noch während der Anhörung herausgeschickt worden ist. Das im Zusammenhang mit dieser Diskussion zum Thema Scheinheiligkeit.

Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag der SPD in dieser Form natürlich zu.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Gibt es noch Wortmeldungen? ­ Dann kommen wir zur Abstimmung. Zur Abstimmung werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/10526

­ das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ­ die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion.

Gegenstimmen? ­ Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? ­ Gibt es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/10537

­ das ist der Antrag der SPD-Fraktion, zu dem beantragt ist, beim zweiten Spiegelstrich das Wort mögliche durch praktizierte zu ersetzen; es heißt dann: ... die bisher nur bei der Trinkwasserversorgung praktizierte ­ Einrichtungsprivatisierung... ­ in der eben verlesenen Form seine Zustimmung geben will, bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. ­ Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? ­ Das ist die CSU. Stimmenthaltungen? ­ Gibt es keine. Dann ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

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