Betriebsstörungen

Bewirtschaftung könnte nur auf Grundlage einer Neufassung des Bescheides erfolgen.

Gegebenenfalls erforderliche Anpassungsmaßnahmen am See wären mit hohen Kosten verbunden. Betroffen sind auch Belange der Freizeitnutzung.

Prof. Dr. Gantzer (SPD): Nachdem es bei der Firma Peroxid-Chemie in der Gemeinde Pullach immer wieder zu Störfällen kommt, hierbei in den letzten 20 Jahren zu mindestens fünf schweren Störfällen, frage ich die bayerische Staatsregierung, wie viele Störfälle es insgesamt in den letzten 20 Jahren gegeben hat, welche Maßnahmen von der Firma und von den zuständigen Behörden in den letzten 20 Jahren ergriffen wurden, um solche Störfälle zu verhindern, und wie das Spannungsverhältnis zwischen einem guten Steuerzahler einer Gemeinde einerseits und einem gefahrenträchtigen Betrieb in der Ortsmitte andererseits gesehen wird.

Antwort der Staatsregierung: Einschließlich des Störfalles vom 29.10.2002 haben sich in den vergangenen 20 Jahren bei der Fa. Peroxid-Chemie fünf Betriebsstörungen oder Störfälle ereignet. Die Nachbarschaft war in keinem Fall gefährdet. Die bei der Explosion im Technikum am 25.05.1993 zu beklagenden drei Tote und sechs Verletzte befanden sich innerhalb des Betriebsbereiches.

Die Fa. Peroxid-Chemie & Co. KG ist ein Betriebsbereich, für den wegen des vorhandenen Inventars an gefährlichen Stoffen die erweiterten Pflichten nach der Störfall-Verordnung zu erfüllen sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Betreiber, der für den sicheren Betrieb seiner Einrichtungen verantwortlich ist,

­ ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen,

­ einen Sicherheitsbericht,

­ ein Sicherheitsmanagementsystem,

­ interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie

­ Informationen für die möglicherweise betroffene Öffentlichkeit ausarbeiten muss.

Weiterhin liegen externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (Katastrophenschutzpläne) vor.

In der Praxis bedeutet dies, dass das technische Regelwerk zum Arbeitsschutz und zur Anlagensicherheit sowie der Stand der Sicherheitstechnik einzuhalten sind.

Behörden und erforderlichenfalls externe Sachverständige überprüfen dies.

Für die ereignisunabhängige Überwachung erstellte die Regierung von Oberbayern gemäß der Störfall-Verordnung ein Überwachungssystem, in dem Termine und die Aufgaben der zu beteiligenden Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Wasserbehörden, Kreisverwaltungsbehörde, Brandschutz) festgelegt sind. Für die Fa. Peroxid-Chemie ist darin ein jährlicher Überwachungsturnus festgelegt, die entsprechende Inspektion fand am 16.10. statt. Dabei wurden keine erheblichen Mängel festgestellt; die schriftlichen Berichte der einzelnen Behörden liegen der Regierung noch nicht vor.

Nach Störfällen oder Betriebsstörungen werden in der Regel Sachverständige damit beauftragt, die Ursachen zu ermitteln und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle vorzuschlagen.

Wie sich das Verhältnis zwischen der Firma und der Gemeinde Pullach darstellt, ist hier nicht näher bekannt.

Frau Dr. Baumann (SPD): Ich frage die Staatsregierung, gibt es Untersuchungen/Studien zu PM10, wenn ja, in welchem Zeitraum wurde diese Untersuchung zu den Feinstäuben durchgeführt und zu welchen Erkenntnissen und Konsequenzen hat dies geführt?

Antwort der Staatsregierung: Für den Bereich Emissionen wurden im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz vom TÜV Süddeutschland im Zeitraum September 1998 bis Mitte 2000 umfangreiche branchenbezogene Feinstaubemissionsmessungen durchgeführt.

Die Messergebnisse der Korngrößenverteilung und die dazu gehörigen Gesamtstaub-Emissionsmesswerte zeigen, dass der überwiegende Teil der Staubemissionen aus Feinstäuben (PM2,5 und PM10) besteht. Der Anteil an Feinstaub PM10 beträgt dabei bei der überwiegenden Zahl der Anlagen > 90%, der an PM2,5 > 50%.

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden bei der Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) berücksichtigt. Die novellierte TA Luft ist zum 1. 10. 2002 in Kraft getreten.

Die Immissionen von Feinstaub PM10 werden in Bayern seit 1999/2000 kontinuierlich im Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) sowie diskontinuierlich mit 4 Luftmessfahrzeugen und einer mobilen Messstation gemessen. In einem Sondermessprogramm von Jan/Feb. 1999 bis Jan 2000 hat das an 27 unterschiedlich belasteten Orten Bayerns, 4 davon in Ballungsräumen, die Konzentration von PM10 und PM2,5 einschl. der Staubinhaltsstoffe untersucht. Seit Anfang 2001 wird der Feinstaub PM10 auch an verkehrsmäßig belasteten Straßen, insbes. in Straßenschluchten, im Rahmen des Vollzugs der 23. untersucht.

Die bisherigen Ergebnisse der Immissionsmessungen zeigen, dass mit Ausnahme verkehrsmäßig stark beaufschlagter Standorte die ab 2005 geltenden und gegenüber der bisherigen Gesetzgebung schärferen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Standorte mit hohem Verkehrsaufkommen und ungünstigen Ausbreitungsbedingungen, z. B. in Straßenschluchten, zeigen teilweise Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes einschl. einer Toleranzmarge. Für diese Orte sind nach der seit 18. 09. 02 geltenden Luftreinhaltepläne zu erstellen, damit bis 1. 1. 2005 der Immissionsgrenzwert eingehalten wird.

Eine Verminderung der Feinstaubimmissionen wird mittel- und langfristig über verbesserte Abgastechniken für Pkw und Lkw erreicht und kurz- bis mittelfristig über schadstoffarme Kraftstoffe, über verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen und ggf. durch lokale Verkehrsbeschränkungen.

Das hat z. B. die Entwicklung eines DENOX-Katalysators mitgefördert, mit dessen Technik die Feinstaubemissionen um rund 40% vermindert werden.

Ferner wurde das Daten + Fakten + Ziele Feinstaub ­ Neue Herausforderung für saubere Luft? (Februar 2002) herausgegeben. Das Heft gibt einen Überblick über den derzeitigen Kenntnisstand und die eingeleiteten Maßnahmen zur Senkung der Emissionen/ Immissionen von Feinstaub.

Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen beharrt die Staatsregierung bzw. das Forstamt Rosenheim auf einem Ausbau eines Teilstücks des Weges zur Brandlalm auf 2,10 m Breite, obwohl das Wasserwirtschaftsamt keine Notwendigkeit für einen derartigen Wegeausbau sieht, da der Bachlauf des Kohlstädter Bachs stabil und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht gegeben sei?

Antwort der Staatsregierung:

1. Das Forstamt Rosenheim plant einen Wegebau am Kohlstätter Graben. Ziel ist v.a. eine Verbesserung der Zufahrt zur Brandlbergalm auf einer Teilstrecke.

Dabei handelt es sich um keinen Neubau, sondern um die Wiederherstellung und geringfügige Verbreiterung eines bestehenden alten Ziehweges.

2. Wasserwirtschaftliche Belange sind nicht der Auslöser für den Wegebau, wobei evtl. wasserwirtschaftliche Erfordernisse (Notwendigkeit für Verbauungen) im Abstimmungsverfahren Berücksichtigung finden sollten.

3. Der Grund für diese geplante Maßnahme sind Wegeschäden (v.a. an Betonbrücken) und die Verkehrssicherungspflicht des Forstamtes. In diesem Gelände sind regelmäßig Instandsetzungsarbeiten notwendig.

Daneben stellt die Zufahrt für den Almbauern eine erhebliche Belastung und ein Sicherheitsrisiko dar.

4. Das Verfahren gem. Art. 6e ist eingeleitet. Ein entsprechender Ortstermin zur Abstimmung mit Verbänden ist geplant.

Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Geld wurde bisher in den Weinfonds eingezahlt, welche Aktivitäten gab es bisher oder sind in Planung und wie werden die kleinen, nicht organisierten Winzer, sowie die Ökowinzer berücksichtigt?

Antwort der Staatsregierung:

1. Mit Stand 1. November 2002 summieren sich die Zahlungseingänge für die Bayerische Weinabsatzförderung auf 967205,70 e.

Die noch ausstehenden 96318,30 e werden mit Fälligkeit der Grundsteuer zum 15. November 2002 erwartet.

2. Da das Bayerische Weinabsatzförderungsgesetz erst am 2. Juli 2002 von der Kommission der EU gebilligt wurde, sind im laufenden Jahr von der Gebietsweinwerbung (Gebietsweinwerbung) routinemäßig vorgeplante Maßnahmen gefördert worden wie

­ die Beteiligung an Messen (z.B. Grüne Woche, oder Forum Vini),

­ die Kürung und Tätigkeit der Fränkischen Weinkönigin,

­ die Ausrichtung der Würzburger Barockfeste und

­ die Ausrichtung z. B. des fränkischen Weinfestes in München.

Derzeit befindet sich eine Absatzförderungsstrategie, mit der dem Frankenwein neue Verbraucherkreise und Märkte eröffnet werden sollen, in Planung. Das Staatsministerium hatte hierzu eine Strategiestudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse dem Werbebeirat am 8. November 2002 vorgestellt wurden. Der Werbebeirat berät in seiner nächsten Sitzung am 2. Dezember 2002 den Wirtschaftsplan 2003 der Gebietsweinwerbung. Dazu gehört auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Franken.

­ Die kleinen, nicht organisierten Winzer profitieren indirekt von den Bemühungen zur Ankurbelung des Absatzes von Frankenwein: Durch die Erschließung neuer Käuferschichten und Märkte wird mehr Wein überregional abgesetzt, was zu einer Entlastung des fränkischen Weinmarktes führen wird.

Die Fränkischen Ökowinzer können als Gruppe einen Antrag auf Förderung einreichen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Gemeinschaftsleitlinien für Beihilfen zur Werbung für in Anhang 1 des EG-Vertrages genannte Erzeugnisse und bestimmte nicht in Anhang 1 genannte Erzeugnisse (Werbeleitlinie) betriebsbezogene Werbung verbietet. Ferner soll die Werbung nicht an Verbraucher gerichtet sein, denen das beworbene Produkt bekannt ist.