Stromerzeugung

Beides darf wegen der BSE-Gefahr nicht mehr in den Nahrungsmittelkreislauf von Mensch und Tier gelangen.

Tierfett und Tiermehl werden unterschiedlich beurteilt.

Tierfett wird schon immer als Brennmaterial abgegeben.

Es hat einen Heizwert von 40 MJ/pro kg, das entspricht Schweröl. Es kann als Ersatzbrennstoff oder als Treibstoff für Dieselmotoren zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Je nach Qualität und Abnehmer werden dabei Erlöse zwischen 15 und 265 e pro Tonne erzielt. Eine staatliche Bezuschussung der Verbrennungskosten erfolgt nicht; das regelt der Markt.

Anders sieht die Situation bei Tiermehl aus. Auch Tiermehl hat einen Brennwert, wird deshalb zur energetischen Nutzung effektiv eingesetzt und verdrängt einen Ersatzbrennstoff, der auf dem Markt wirtschaftlich verwertet werden müsste. Der Heizwert von Tiermehl beträgt 20 MJ/pro kg. Das entspricht in der Tat mittlerer Braunkohle.

Nach dem Auftreten von BSE ergab sich die Situation, dass Tiermehl in vorhandenen Anlagen nicht verbrannt werden konnte, weil diese Anlagen hierfür nicht geeignet waren.

Es ist nicht möglich, Tiermehl beliebig in eine Anlage hineinzugeben; das ist kein Regelbrennstoff. Wenn man Tiermehl mit verbrennt, dann ändern sich die Schlackenzusammensetzung, die Rauchgasbildung und die Emissionen, es entstehen Korrosionen im Kessel, es muss also die Kesselfahrweise geändert werden. Insbesondere in Müllverbrennungsanlagen sind solche Brennstoffe mit einem hohen Brennwert dazu geeignet, den Gesamtdurchsatz einer Anlage zu vermindern. Deshalb birgt die Verwendung von Tiermehl für den Anlagenbetreiber Risiken. Wir haben von Anfang an die Verwendung von Tiermehl unterstützt; das war ein Teil der Verbraucherinitiative. Es war auch Verbraucherschutz in dem Sinn, dass wir sicherstellen konnten, dass das Tiermehl tatsächlich verbrannt wird und nicht in dunklen Kanälen verschwindet.

Die Förderung fand in einer Größenordnung von etwa 110 e pro Tonne statt. Wir haben das mit der Verbesserung der Anlagen, die sich letztlich auf die Tiermehlverwertung eingestellt haben, auf 41 e pro Tonne reduziert.

Diese Förderung läuft am 31. 12. 2002 aus. Die Verbraucherinitiative war auf zwei Jahre begrenzt. Wir führen also Reparaturinitiativen in dieser Verbraucherinitiative nicht weiter.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gehen Sie bitte näher zum Mikrofon, man versteht nichts!) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Minister, wenn Sie bitte näher zum Mikrofon gehen.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Das heißt, das nachlaufende Reparieren war teuer. Weitere Subventionierung würde verhindern, dass nach Alternativen gesucht wird.

Ich weiß aus Informationen von Betreibern von Verbrennungsanlagen, dass die tatsächlichen Verbrennungskosten weiter zurückgehen. Es besteht natürlich die Hoffnung, wenn die Subvention ganz gestrichen wird, dass wir hier wieder in den Bereich der Wirtschaftlichkeit hineinkommen. Tiermehl wird am Spot-Markt gehandelt.

Da regeln Nachfrage und Angebot kurzfristig den Preis.

Dort gibt es auch Schwankungen bei den herkömmlichen Brennstoffen. Man kann sicher langfristige Verträge schließen und sich damit am Markt etablieren.

Insofern ist das Problem bekannt.

Am Anfang war es wichtig, die Subventionen wegzubringen. In anderen europäischen Ländern, in denen das nicht gemacht wurde, beispielsweise in England, lagern noch große Mengen von Tiermehl, die keinen Abnehmer finden. Wenn sie wieder in den Nahrungsmittelkreislauf hineinkommen, dann können sie riesige Probleme für den Verbraucherschutz verursachen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Keine Zusatzfragen. Nächste Fragestellerin ist Frau Peters.

Frau Peters (SPD): Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung die jetzt mittlerweile ärztlich festgestellten Fallzahlen von Atemwegserkrankungen in Isarhofen, die dem Ministerium mit Schreiben der Betroffenen ­ 6 Erwachsenen und 24 Kinder ­ vom 30. 11. 2002 vorliegen, und ist die Staatsregierung dadurch veranlasst, die Fallzahlen über das Gesundheitsamt offiziell zu ermitteln, und von wem stammt die Aussage ­ siehe Schriftliche Anfrage vom 02. 12. 2002

­, dass eine Erhebung der Gemeinde Ortenburg im April 2002 insgesamt 13 Erkrankungen bei Kindern feststellte?

Frau Zweite Vizepräsidenten Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Frau Präsidentin! Frau Kollegin Peters, die Erkrankungsfälle in Isarhofen und in anderen Ortsteilen der Gemeinde Ortenburg sind unterschiedliche Atemwegserkrankungen bei Personen unterschiedlichen Alters, überwiegend bei Kindern. Der Begriff Atemwegserkrankungen ist unspezifisch. Damit wird eine Vielzahl verschiedenster Erkrankungen der oberen und unteren Luftwege bezeichnet, für welche eine Fülle unterschiedlichster Ursachen, z. B. Infektionserreger, Allergene, physikalische Noxen sowie chemische Ursachen infrage kommen. Uns liegt eine Liste von 28 Betroffenen vor. Ein Anstieg der Zahl von 28 auf 30 ist keine deutliche Veränderung.

Beim Vergleich der Daten zu den einzelnen Patienten und der Diagnosen ergeben sich keine belastbaren Aussagen hinsichtlich einer Häufigkeit dieser Erkrankungsbilder in den Ortsteilen Ortenburgs. Ich habe das auf eine Schriftliche Anfrage hin schon geschildert. Diese Diagnosen sind in den jeweiligen Altersgruppen keineswegs selten, und auch eine Sammlung mehrerer ärztlich festgestellter Krankheitsfälle innerhalb einer Gemeinde Plenarprotokoll 14/106 v. 11.12.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 7695 ist noch nicht mit einer statistisch auffälligen Häufung gleichzusetzen.

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Passau steht den Betroffenen und Ärzten in Form von speziellen Sprechstunden und Gesprächen am Runden Tisch zur Verfügung. Das heißt, wir verfolgen die Entwicklung der Erkrankungshäufigkeiten. Aus fachlicher Sicht haben sowohl das Institut für Epidemiologie der GSF als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erhebungen bzw. epidemiologische Studien nicht als zielführende Mittel zur weiteren Klärung der Krankheitsfälle angesehen. Dagegen sind umfangreiche Messungen zur Abklärung des möglichen Belastungspfades Luft-Mensch erfolgt. Die sind auch bekannt.

Die Aussage zu einer Erhebung der Gemeinde Ortenburg im April 2002 beruht auf einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes in Passau.

Trotz dieser für Sie vielleicht wenig befriedigenden Aussage verfolgen wir die Situation in Isarhofen/Ortenburg weiter. Neben den Angeboten der Gesundheitsverwaltung ist seitens der Umweltschutzbehörden zu prüfen, ob über die vielfältigen bereits erfolgten Messungen hinaus weitere Analysen zur Luftqualität oder zum Immissionsschutz notwendig und zielführend sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? ­ Frau Peters.

Frau Peters (SPD): Herr Staatsminister, warum rechnen Sie die Erkrankungen, die in einem geografisch begrenzten Tal auftreten ­ man nennt das auch ein Tal mit einem Badewanneneffekt ­, auf den ganzen Ort um, der sehr viel größer ist, und schließen aus dieser großen Zahl von über 7000 Einwohnern, dass es zu keiner erhöhten Prävalenz kommt? Es handelt sich um ein geografisch eingrenzbares Gebiet. Isarhofen ist auf einen Quadratkilometer begrenzt. Zusammen mit den kleinen Orten, die auch auf der Liste stehen, ist das ein Gebiet von drei Quadratkilometern. Von 33 Kindern innerhalb eines Quadratkilometers sind 11 betroffen. Ich meine, das ist schon auffällig, und das ist auch wissenschaftlich auffällig.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Diese Auffassung teile ich nicht unbedingt. Es handelt sich um unterschiedliche Atemwegserkrankungen. Sie sprechen von einer einzigen Erkrankung. Es sind laut den uns vorliegenden ärztlichen Diagnosen unterschiedliche Erkrankungen. Wir haben bei den Atemwegserkrankungen unterschiedliche Prävalenzen.

Die sind regional unterschiedlich. Durchaus sind 10 Prozent der Bevölkerung in den genannten Altersgruppen davon betroffen. Das Bild, das wir hier haben, weicht nicht von dem Bild in vielen anderen Orten in Bayern ab.

Das muss ich hier deutlich feststellen.

Wir wissen aus den durchgeführten Untersuchungen, dass hier auch im Vergleich zu anderen Orten in Bayern keine außergewöhnlichen Belastungen vorliegen. Es gibt Orte mit einer durchaus höheren Belastung. Ich verstehe, dass die Bevölkerung auch durch die Presseberichterstattung beunruhigt ist und sich fragt, ob es nicht doch Verursacher gibt. Bis jetzt ist es durch die Vielzahl von Messungen nicht gelungen, irgendetwas Auffälliges zu finden. Der Frage, ob man noch weitere Messungen anschließen kann und was gemessen werden soll, wird zurzeit im Umweltministerium nachgegangen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Peters.

Frau Peters (SPD): Herr Staatsminister, wie vereinbaren Sie Ihr gestriges Motto Bayern, Gesundheitsstandort Nummer 1 mit der Erkrankung von 11 Kindern von 33 ­ das ist ein Drittel, also auch mehr als die 10 Prozent, die bayernweit Durchschnitt sind ­, und halten Sie in diesem Zusammenhang die Sprechstunde des Gesundheitsamtes wirklich für ausreichend?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Ich halte die Sprechstunde des Gesundheitsamtes natürlich für ausreichend, um beim Vorliegen auffälliger Entwicklungen weitere Untersuchungen zu veranlassen. Ich kann Ihre Auffassung nicht teilen, denn ich sage, Bayern ist Gesundheitsstandort Nummer 1. Wenn ich den Messaufwand sehe, wenn ich sehe, was das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit getan hat, was das Gesundheitsamt getan hat, was die Ärzte getan haben, kann ich Ihre Auffassung nicht teilen, dass wir dieser Frage nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hätten.

Was den Betroffenen nahe geht, ist doch, dass der von ihnen vermutete Zusammenhang mit einer Schadstoffquelle nicht nachgewiesen werden kann. Man könnte jetzt den Umkehrschluss ziehen: Wenn nichts gefunden wird, müsste man an sich beruhigter sein. Die Erkrankungen könnten durchaus ganz natürliche Ursachen haben. Ich wehre mich gegen die Vorstellung, dass jede Erkrankung monokausal erklärbar ist. Man kann durchaus die Frage stellen, wie viele der betroffenen Kinder aus Raucherhaushalten stammen. Dieser Frage kann man nachgehen, auch der Frage, wie sich diese Kinder ernähren, welche Vorgeschichte sie hatten.

Dazu ist es eben sinnvoll und notwendig, dass sich die Betroffenen ­ ich kann nur appellieren ­, an das Gesundheitsamt wenden, das dann alles Weitere veranlasst. Eine epidemiologische Studie für diese Erscheinungen wird aber angesichts der Zahl, um die es geht, keine vernünftigen Ergebnisse liefern. Deswegen machen wir die Studie nicht, sondern bieten die Beratung durch das Gesundheitsamt und durch die Ärzte an.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage, die Fragestellerin.

Frau Peters (SPD): Herr Staatsminister, es geht nicht nur um epidemiologische Untersuchungen. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie durchaus andenken, dass die Kinder offiziell amtlich untersucht werden könnten?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Das Gesundheitsamt untersucht nicht, sondern stellt fest, ob Untersuchungen notwendig sind, und gibt dann einen Hinweis, wo Untersuchungen am besten durchgeführt werden könnten. Am Gesundheitsamt sind, wenn es um spezielle Fälle geht, nicht die notwendigen Fachärzte. Das ist auch gar nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt ist aber die Anlaufstelle schlechthin, um solche Untersuchungen zu initiieren und eventuell Hinweise zu geben, wo solche Untersuchungen zweckmäßig durchgeführt werden.

(Frau Peters (SPD): Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie das tun wollen?) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es sind keine Zusatzfragen mehr zulässig. ­ Nächste Fragestellerin ist Frau Paulig.

Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, welche Werte radioaktiver Belastungen von in Staatsforstrevieren bzw. in privaten Wäldern geschossenem Wild liegen vor, welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Kontrolle und Messung privat und staatlich geschossenen Wildfleisches durchführen zu lassen, und welche Maßnahmen ergreift sie, um gegebenenfalls sicherzustellen, dass hochbelastetes Wildfleisch nicht in den Verkauf oder in den Verzehr kommt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministerium): Frau Präsidentin! Frau Kollegin Paulig, auf den Flächen der Regiejagd der bayerischen Staatsforstverwaltung wird die Wildbretkontamination als Folge des radioaktiven Fallouts aus dem Reaktorunglück von Tschernobyl Ende April/Anfang Mai 1986 regelmäßig untersucht. Damit soll sichergestellt werden, dass Wildbret mit einer Kontamination von über 600 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse aus dem Bereich der Staatsforstverwaltung nicht in den Handel gelangt. Da die untersuchten Proben ausschließlich aus den von der Bundesanstalt für Fleischforschung abgegrenzten Verdachtsflächen stammen, sind die dargestellten Ergebnisse keinesfalls repräsentativ für die Gesamtsituation in der Staatsforstverwaltung oder gar für die Gesamtjagdfläche Bayerns. Der größte Teil der Jagdfläche in Bayern ist nicht kontaminationsverdächtig. Weil seit 1986 nichts mehr dazukam, weiß man sehr genau, wo damals Fallout war, nämlich dort, wo Niederschläge stattfanden.

Im Jagdjahr 2001/2002 wurden 117 Forstämter sowie die beiden Nationalparks in die Untersuchung einbezogen. In stärker belasteten Gebieten sind viele Forstämter dazu übergegangen, eigene Messgeräte zur Radiocäsium-Bestimmung zu betreiben und das erlegte Wildbret eigenverantwortlich zu analysieren. Die Messergebnisse werden der Bundesanstalt für Fleischforschung zur Verfügung gestellt und zum Teil durch Parallelmessungen der Bundesanstalt abgesichert.

Von den Rehwildproben, die 2001 von der Bundesanstalt für Fleischforschung untersucht wurden, wiesen 111

­ das sind ca. 9% ­ der aus Verdachtszonen stammenden Tiere mehr als 600 Bq pro Kilogramm Frischmasse auf, 36 ­ 3% ­ davon mit mehr als 1250 Bq pro Kilogramm. Die von den Forstämtern bestimmten und übermittelten Messwerte wiesen für 146 ­ ca. 8% ­ von insgesamt 1808 untersuchten Rehwildproben eine höhere Gesamtcäsiumaktivität als 600 Bq pro Kilogramm Frischmasse auf, 37 ­ das sind 2% ­ davon waren höher als 1250 Bq pro Kilogramm Frischmasse.

Beim Schwarzwild, also bei den Wildschweinen aus den Verdachtsgebieten überschritten 273 ­ das sind 21% ­ von 1297 von der Bundesanstalt für Fleischforschung untersuchten Tiere die 600-Bq-pro-Kilogramm-Grenze, 147 ­ 11% ­ die 1250-Bq-pro-Kilogramm-Grenze. Bei den von den Forstämtern übermittelten Messwerten lagen 287 ­ das sind ca. 17% ­ von insgesamt 1651 über der 600 Bq pro-Kilogramm-Grenze, 146 ­ das sind 9% ­ davon sogar über der Marke von 1250 Bq pro Kilogramm.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nimmt in der vorderen Reihe Platz)

­ Jetzt habe ich festgestellt, dass Sie mir näher rücken.

Ich hatte nach hinten gesehen und Sie nicht im Blick gehabt.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es tut mir leid, aber ich verstehe Sie wirklich nicht!)

Von den 172 an der Bundesanstalt für Fleischforschung untersuchten Rotwildproben lag nur eine Probe über 600

Bq pro Kilogramm, von den 95 von den Forstämtern eingesandten Messwerten war keine Überschreitung der 600 Bq pro Kilogramm zu verzeichnen. Rotwild ist die mit Radiocäsiumkontamination am geringsten belastete Wildart.

Die Forstämter der Bayerischen Staatsforstverwaltung führen auch im Jahr 2002/2003 in den als kritisch eingestuften Regiejagdflächen anhand eines von der BAFF erarbeiteten Probeplanens Messungen entweder selbst durch oder lassen sie durch die Bundesanstalt durchführen.

Auch in privaten Wäldern wird natürlich die radioaktive Belastung des geschossenen Wildes gemessen. Untersuchungsergebnisse liegen dazu zusammengefasst nicht vor. Eine umfassende Erhebung durch den Landesjagdverband Bayern wäre notwendig. Die Einhaltung der für private Jagdberechtigte bestehenden Sorgfaltspflicht wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung aufgrund der Rechtslage stichprobenartig kontrolliert.

Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung richten sich nach den für den Verbraucher bestehenden Risiken.