Förderung der Schule

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung unterstützt die Bemühungen aller Beteiligten, unter der wünschenswerten Federführung der Diözese Regensburg und in Aussicht gestellter Aufstockung der finanziellen Beiträge des Landkreises und der Stadt Schwandorf einen neuen Träger zu finden, der die Schule dauerhaft in ihrer katholischen Prägung fortführt. Dem zu diesem Zweck gebildeten Runden Tisch, dessen erste Sitzung am 06. 12. 2002 in Schwandorf stattfand, gehören auch Vertreter des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an.

Inzwischen wurde am 10. 12. 2002 in der Regensburger Ordinariatskonferenz in großer Einmütigkeit die Absicht geäußert, dass die Realschule der Dominikanerinnen in Schwandorf als kirchliche Schule weiter bestehen soll.

Die Diözese sei bereit in eine Mitträgerschaft einzutreten. Die genaue institutionelle Form sei noch zu besprechen und ein Gesamtplan zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für die bauliche Sanierung und die Erweiterung der sechsstufigen Realschule zu erstellen.

Grundlage der finanziellen Förderung der Schule durch den Staat sind und bleiben die Regelungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Bemerkung:

Es war einhellige Meinung aller neben der Diözese Regensburg an dem Runden Tisch Beteiligten (Dominikanerinnen, Kath. Schulwerk in Bayern, Landrat, Oberbürgermeister, Schulleiterin, Elternbeirats- und Personalratsvorsitzender, Schülerinnenvertreterin), dass die Diözese Regensburg ihre bisher ablehnende Haltung aufgeben und ­ ähnlich wie die Erzdiözesen Bamberg und München-Freising sowie die Diözesen Augsburg (durch ihr Schulwerk) oder Eichstätt ­ die Trägerschaft für die in ihrem Gebiet bestehenden katholischen Schulen übernehmen sollte. Vom neuen Regensburger Bischof konnten auch dahingehende Signale registriert werden. Diese wurden durch das Telefongespräch bestärkt, das der Vertreter des Ordinariats während der Sitzung des Runden Tisches am 06. 12. 2002 mit dem Bischof führte.

Das Ergebnis der heute, 10. 12. 2002, stattgefundenen Sitzung der Ordinariatskonferenz ist in die (geänderte) Antwort eingearbeitet. Auf die beigefügte Presseerklärung wird ergänzend verwiesen.

Aus der beigefügten Aufstellung ergibt sich, dass der Freistaat Bayern im Schnitt der letzten drei Jahre annähernd 85% des Gesamtaufwandes der Schule getragen hat. Für eine über die Regelungen des hinausgehende finanzielle Förderung oder gar die unmittelbare Beteiligung des Staates gibt es keine rechtliche Grundlage.

Im ernstest denkbaren Fall, d. h., wenn kein neuer kirchlicher Träger gefunden werden kann, wird die Schule auf Grund der Entscheidung der Dominikanerinnen gemäß Art. 99 Abs. 2 zum Ende des laufenden Schuljahres aufgelöst. Die Schülerinnen sind dann auf vorhandene staatliche Realschulen (Schwandorf: (bisher) Knabenrealschule; Burglengenfeld und Nabburg) zu verteilen.

Volkmann (SPD): Hält es die Staatsregierung für sachgerecht, in Grundschulklassen mit einem erheblichen Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache die gleiche Klassengröße vorzusehen wie in Klassen, deren Schülerinnen und Schüler ausschließlich deutsch als Muttersprache haben und ist sie bereit, etwa die drei 1.

Klassen der Grundschule Thelottstraße in München mit jeweils 27 bzw. 28 Kindern mit einem Anteil von 77% Kindern mit nicht-deutscher Muttersprache auf fünf oder wenigstens vier Klassen aufzuteilen oder zumindest weitere Lehrkräfte einzusetzen, um Klassen stundenweise zu teilen und so die Bildungschancen solcher Schülerinnen und Schüler zu verbessern?

Antwort der Staatsregierung: Die Richtlinien zur Klassenbildung für das Schuljahr 2002/03 sehen vor, dass die Schülerzahl in Regelklassen mit einem erheblichen Anteil an Schülern mit geringen Deutschkenntnissen nicht an der Höchstzahl liegen soll. Den besonderen Verhältnissen dieser Klassen soll auch bei der Zuweisung von Lehrerwochenstunden Rechnung getragen werden.

Darüber hinaus haben die Staatlichen Schulämter generell die Möglichkeit, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Lehrerplanstellen den örtlichen Gegebenheiten gemäß zusätzliche Klassen zu errichten.

Die Situation an der Volksschule an der Thelottstraße in München stellt sich wie folgt dar:

Die erste Jahrgangsstufe wird derzeit insgesamt von 78

Schülern besucht. Diese teilen sich auf drei Klassen mit 27, 25 und 26 Schülern auf.

Seit Schuljahresbeginn haben 5 Schüler die Schule verlassen, 2 davon umzugsbedingt, 2 wurden zurückgestellt und 1 Schüler besucht die Förderschule.

In den ersten Klassen sind je 18 bzw. einmal 15 Schüler nichtdeutscher Muttersprache. Sie sprechen zwar relativ akzentfrei deutsch, doch weisen sie aufgrund ihrer sozialen Herkunft einen deutlich reduzierten Wortschatz auf. Dies gilt im Übrigen auch für einige deutsche Schülerinnen und Schüler, die die VS an der Thelottstraße besuchen.

Folgende Fördermaßnahmen wurden daher an der Schule eingeleitet: Schüler der ersten Jahrgangsstufe werden in einer Sprachlernklasse im Kontext der lehrplangemäßen Arbeit in Mathematik und Heimat- und Sachunterricht intensiv im Bereich Deutsch durch eine Lehrkraft mit Studiengang Deutsch als Zweitsprache gefördert.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese Schüler Anschluss an die im Lehrplan festgelegten Ziele herstellen und zugleich einen Aufbau ihres Wortschatzes und eine Festigung der grammatikalischen Strukturen vornehmen können. Zusätzlich wurden pro Klasse zwei Plenarprotokoll 14/106 v. 11.12.2002 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 7749 Stunden für den Förderunterricht in der deutschen Sprache zur Verfügung gestellt.

Die Staatsregierung sieht für die 1. Jahrgangsstufe der Volksschule an der Thelottstraße aufgrund der bereits eingeleiteten Fördermaßnahmen fachlich keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Frau Naaß (SPD): Ich frage die Staatsregierung, aus welchem Grund die zwölf Lehrerinnen und Lehrer, die seit vielen Jahren an der Privaten Volksschule der Republik Griechenland, Nürnberg, tätig sind, nicht, wie beantragt, als Angestellte in den Staatsdienst übernommen worden sind, obwohl ihnen dies von der Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt worden ist und warum den betroffenen Lehrkräften die negative Entscheidung erst Anfang September mitgeteilt wurde, obwohl ihnen eine Entscheidung über die Einstellung für Mitte Juli zugesagt war.

Antwort der Staatsregierung: Bei den angesprochenen Lehrkräften der privaten griechischen Volksschule in Nürnberg handelt es sich um Lehrkräfte, die ihre Anstellungsprüfung jeweils mit einer schlechteren Note als 3,50 abgelegt haben. Sie wurden deshalb nicht in den staatlichen Schuldienst eingestellt. Bekanntlich stellt der Freistaat Bayern seit mehr als 25 Jahren keine Lehrkräfte mit einer schlechteren Anstellungsnote als 3,50 in den staatlichen Schuldienst ein.

Einige der Lehrkräfte hatten im Februar 2002 bei der Regierung von Mittelfranken vorgesprochen, die ihnen die rechtliche Situation verdeutlichte; die Möglichkeit einer Bewerbung als sog. freie Bewerber konnte die Regierung aber nicht ausschließen. Daraufhin beantragten die Lehrkräfte Ende März 2002 bei der Regierung von Mittelfranken ihre Einstellung in den staatlichen Schuldienst zu Beginn des Schuljahres 2002/03. Die Regierung legte diese Bewerbungen mit allen anderen Bewerbungen dem Staatsministerium vor. Sie stellte keinem der Bewerber die Übernahme in Aussicht.

Bei der Prüfung der Bewerbungsunterlagen stellte das Ministerium die fehlenden Einstellungsvoraussetzungen dieser Bewerber fest. Dementsprechend konnte der Regierung mit KM-Schreiben vom 12.7.2002 keine Ermächtigung zur Einstellung dieser Bewerber erteilt werden. Eine unverzügliche Benachrichtigung der Bewerber durch die Regierung unterblieb leider. Die schriftliche Verständigung erfolgte Ende August/Anfang September 2002.

Frau Narnhammer (SPD): Ich frage die Staatsregierung, welche Kapazitäten an den Berufs- und Fachoberschulen in Oberbayern zur Verfügung stehen und welche Auslastung der bestehenden BOS/FOS insbesondere in München die Staatsregierung für die kommenden Jahre prognostiziert und inwiefern aufgrund dieser Auslastungen Planungen der Staatsregierung für weitere dezentrale Berufs- und Fachoberschulen in Oberbayern, insbesondere in den Münchner Umlandlandkreisen, bestehen.

Antwort der Staatsregierung:

1. An den oberbayerischen Berufsoberschulen und Fachoberschulen gibt es im laufenden Schuljahr folgende Kapazitäten: 77 BOS-Klassen einschließlich 11 Vorstufen und 162 FOS-Klassen.

2. Unter Auslastung der bestehenden BOS/FOS insbesondere in München... für die kommenden Jahre ist wohl ebenfalls die Kapazität dieser Schularten zu verstehen.

Zurzeit werden an der Staatl. Fachoberschule und Berufsoberschule München, Ausbildungsrichtung Technik, 35 Klassen geführt. An den zwei Städt. FOSn gibt es 78 Klassen, an den drei Städt. BOSn 55 Klassen sowie 10 Vorklassen (Teilzeitklassen). An den 4 privaten FOSn sind insgesamt 24 Klassen eingerichtet. Leider plant die Landeshauptstadt München, die Kapazität ihrer Schulen gerade auch im beruflichen Schulwesen drastisch einzuschränken. Nach den Plänen des Schul- und Kultusreferats, die von Stadtschulrätin Weiß-Söllner am 29. 11.

2002 mündlich erläutert und mit Schreiben vom 06. 12.

2002 präzisiert wurden, sollen im Vergleich zum Schuljahr 02/03 in den nächsten drei Schuljahren 25 FOSKlassen eingespart werden; an den Berufsoberschulen soll es in den nächsten vier Jahren eine Verringerung um 22 Klassen und 7 Vorklassen geben. Hinzu kommt, dass sich die LH München am weiterhin zu erwartenden Anstieg der Schülerzahlen von voraussichtlich 10 bis 20 Prozent an BOS und FOS nicht beteiligen wird.

3. Die Landkreise Fürstenfeldbruck und Erding im Verbund mit Ebersberg haben ihr Interesse bekundet, an den Berufsschulen FFB und Erding FOS- und BOS-Klassen einzurichten. Die dort möglichen Kapazitäten reichen jedoch bei weitem nicht aus, die von der LH München geplanten Ausbildungslücken an BOS und FOS zu schließen. Es wird deshalb derzeit geprüft, in welchem Umfang und an welchen weiteren Standorten ein staatliches FOS-/BOS-Angebot eingerichtet werden muss.

Genaueres kann dazu noch nicht mitgeteilt werden.

Güller (SPD): Ich frage die Bayerische Staatsregierung ob es richtig ist, dass dem Münchner Trabrenn- und Zuchtverein (MTZV) angeblich die Zahlungsunfähigkeit droht nachdem er seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Pferdebesitzern und Züchtern nicht nachkommen kann und ob bzw. welche Aktivitäten die Staatsregierung hinsichtlich der von ihr dem MTZV erteilten Totalisatorgenehmigung ergreift bzw. schon ergriffen hat?

Antwort der Staatsregierung: Die Staatsregierung kann ­ auch nach Rückfrage bei der CTB (Commission für Traberzucht und ­rennen in Bayern e.V.) als der zuständigen regionalen Aufsichtsorganisation ­ nicht bestätigen, dass der MTZV seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Pferdebesitzern und ­züchtern nicht nachkommen kann oder in Einzelfällen nicht nachgekommen ist.

Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation aller bayerischen Rennvereine ist die Staatsregierung im Rahmen des Vollzugs des Rennwett- und Lotteriegesetzes bereits wie folgt tätig geworden:

­ Nicht zuletzt auf Initiative der Staatsregierung hin hat der HVT (Hauptverband für Traberzucht und ­rennen e.V.) als der zuständige Dachverband und bundesweit anerkannte Züchtervereinigung den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer zentralen Rennpreisverrechnungsstelle gefasst, die bereits 2003 ihre Arbeit aufnehmen soll.

­ Ferner hat die Staatsregierung schon im November 2002 HVT und CTB zu einer unverzüglichen Stellungnahme (mit Termin 15. Dezember) aufgefordert, ob der MTZV und die anderen bayerischen Rennvereine nach wie vor die fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung der Rennbetriebsgenehmigung erfüllen (§ 4 Nr. 6

a der HVT-Satzung). Der Stellungnahme wird zentrale Bedeutung zukommen für die anstehende Entscheidung über die Erteilung der Totalisatorerlaubnisse für das Jahr 2003.

Christ (CSU): Ich frage die Bayerische Staatsregierung, warum die Regierung von Unterfranken trotz angeblich zurückgehender Asylbewerberzahlen neue Asylbewerberunterkünfte ­ wie z. Zt. in Großostheim-Pflaumheim ­ anmietet, wie viele Plätze z. Z. in Unterfranken insgesamt zur Verfügung stehen und wie diese z. Z. mit welchen Nationalitäten belegt sind und wie sich diese Nationalitäten auf die einzelnen unterfränkischen Stadt- und Landkreise verteilen.

Antwort der Staatsregierung: Für die Berechnung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen ist nicht die Höhe des Zugangs an Asylbewerbern maßgebend, sondern vielmehr der Bestand der insgesamt unterzubringenden Personen. Der Bestand ist wiederum davon abhängig, in welchem Umfang der Aufenthalt der ausreisepflichtigen Personen (freiwillige Ausreise, Abschiebungen) beendet werden kann.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz ­ zum 01. 07. 2002 ist die Zuständigkeit auch für die sonstigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht Asylbewerber sind, auf den Staat übergegangen. Bisher waren für die Unterbringung und Versorgung dieses Personenkreises die Bezirke zuständig. Die Regierung von Unterfranken benötigt daher weitere Unterbringungsplätze und plant, eine ihr angebotene Unterkunft in Großostheim-Pflaumheim anzumieten. Der Landkreis Aschaffenburg hat nach der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung

­ DVAsyl) eine Aufnahmequote von 14,2 v.H. der auf den Regierungsbezirk Unterfranken treffenden ausländischen Flüchtlinge zu erfüllen. Die tatsächliche Quote liegt nach Auskunft der Regierung von Unterfranken derzeit jedoch lediglich bei rund 11 v.H.

In Unterfranken stehen nach dem Stand vom 30. 11.

2002 in 18 Gemeinschaftsunterkünften insgesamt 3.

Plätze zur Verfügung. Die Zahl der freien Plätze beträgt lediglich 286.

Derzeit befinden sich in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften in Unterfranken Personen aus 46 Staaten.

Schläger (SPD): Nachdem die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Alten- und Pflegeheim St. Michael in Bad Alexandersbad durchgeführt wurde und Frau Staatsministerin Christa Stewens verlautbart hat, dass nicht unerhebliche Pflegemängel bestätigt wurden, frage ich die Staatsregierung, ob durch diese irreführende Formulierung der Ruf der Einrichtung nicht ungerechtfertigt geschädigt wurde, nachdem es sich nur um kleinere Mängel in der Ablauforganisation und Dokumentation handelte, während in der klassischen Pflege kaum Mängel festgestellt werden konnten?

Antwort der Staatsregierung: Es ist nicht irreführend, wenn Frau Staatsministerin Christa Stewens darauf hinweist, dass sich bei der intensiven Prüfung des Altenund Pflegeheimes St. Michael durch den MDK nicht unerhebliche Pflegemängel bestätigen lassen.

Nachdem ehemalige Pflegekräfte des Heimes in einer e-mail am 27. November 2002 auf Pflegemängel in der Einrichtung hingewiesen hatten, fand noch am gleichen Tag eine unangemeldete Heimnachschau durch die Heimaufsicht beim Landratsamt Wunsiedel statt. Die Heimaufsicht konnte in einer ersten Kontrolle zwar eine akute Gefährdung der Bewohner ausschließen, gleichzeitig wurde aber eine intensive Prüfung durch den MDK veranlasst. Diese ist umgehend an den beiden darauf folgenden Tagen erfolgt.