Belastung der Polizei durch die Ausweitung der Wachpolizei

Obwohl die bisherige Praxis die Kritik an der Einführung der Wachpolizei im Wesentlichen bestätigt hat und auch vonseiten der Polizeigewerkschaften kritisch betrachtet und als bloßes Ablenkungsmanöver gegenüber den von der Landesregierung verursachten massiven Personalproblemen der Polizei gewertet wird, hält der Innenminister an dieser sicherheitspolitischen Mogelpackung verzweifelt fest. Die Folge davon ist keine zusätzliche Verbesserung der inneren Sicherheit, sondern eine zusätzliche personelle Schwächung der dringend erforderlichen, gut ausgebildeten Vollzugspolizei in Hessen.

Dieser Umstand dauert seit mehr als neun Monaten an, ohne dass die Landesregierung dem erkennbar entgegengewirkt hat. So war die Landesregierung nicht einmal in der Lage, eine diesbezügliche Kleine Anfrage vom 24. September 2002, trotz großzügiger Fristverlängerung bis Ende Januar 2003, binnen sechs Monaten und damit bis zum Ende der Legislaturperiode - zu beantworten.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Die Einstellung von 250 Wachpolizisten stellt einen wichtigen und unverzichtbaren Eckpfeiler des Sicherheitspaketes dar. Im Jahr 2002 wurden in dieser Größenordnung qualifizierte Kräfte gewonnen, die durch ihre Aufgabenwahrnehmung einen unmittelbaren Beitrag zur inneren Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung beisteuern. Die vorgeschaltete Erprobung der Wachpolizei mit insgesamt 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Modellversuchen in Kassel, Gießen und Frankfurt hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. In Anbetracht des Aufgabenzuschnittes der Wachpolizei und der entsprechenden organisatorischen Anbindung tritt eine Entlastung des Polizeivollzugsdienstes nahezu im Verhältnis 1:1 ein.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Trifft es zu, dass hessenweit mehr als 200 Planstellen der Vollzugspolizei mit Bediensteten der Wachpolizei besetzt sind bzw. besetzt werden sollen?

a) Wenn ja, wie verteilen sich diese der Vollzugspolizei entzogenen Stellen auf die einzelnen Polizeipräsidien?

b) Wenn nein, in welchem Umfang werden aktuell und sollen künftig Angestellte der Wachpolizei auf Beamtenstellen der Vollzugspolizei geführt werden und wie verteilt sich diese veränderte Stellennutzung auf die einzelnen Polizeipräsidien?

Zur Einstellung der zusätzlichen 250 Wachpolizisten werden zurzeit 244

Planstellen für Polizeivollzugsbeamte genutzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Polizeipräsidien und waren am Stichtag 1. Juni 2003 entsprechend besetzt:

Frage 2. Ist beabsichtigt, in einzelnen Fällen zunächst eine Einstellung der Angestellten der Wachpolizei auf so genannte "Leihstellen" aus dem Planstellenkontingent der Vollzugspolizei zu übernehmen?

a) Wenn ja, um was für Stellen und um wie viele Stellen handelt es sich dabei?

b) Wie verteilen sich diese "Leihstellen" auf die einzelnen Polizeipräsidien?

c) Wie lange werden die Angestellten der Wachpolizei jeweils auf diesen Beamten-"Leihstellen" geführt?

d) Auf welchen Stellen werden die Angestellten der Wachpolizei nach Rückgabe der jeweiligen "Leihstellen" geführt?

In dem praktizierten Leihstellenverfahren wurden vereinzelt Planstellen, die bei anderen Bewirtschaftern nicht besetzbar waren, einem anderen Bewirtschafter vorübergehend zur Verfügung gestellt. Damit wurde unter anderem gewährleistet, dass im Rahmen der landesweiten Versetzungstermine auch bei den Behörden, die in Anbetracht der Behördengröße und Altersstruktur sowie der einzustellenden Wachpolizeikontingente andernfalls keine ausgebildeten Vollzugsbeamtinnen und ­beamten hätten übernehmen können, Übernahmemöglichkeiten im Bereich des Polizeivollzugsdienstes bestanden.

Weiterhin wurde hierdurch vermieden, dass für die Dauer der Ausbildungsphase, in der die Wachpolizei für eine tatsächliche Dienstverrichtung vor Ort nicht zur Verfügung stand, eine überdurchschnittliche Belastung der Dienststellen entstand. Nach der Stellenkonzeption stehen derzeit noch dem PP Westhessen (4) und dem Osthessen (3) Leihstellen des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zur Verfügung. Die Wachpolizistinnen und Wachpolizisten werden sukzessive auf frei werdende Planstellen des Polizeivollzugsdienstes bei den Beschäftigungsbehörden übernommen.

Frage 3. Wie hoch ist der Einspareffekt im Bereich der Personalkosten, den das Innenministerium durch die Führung der Angestellten der Wachpolizei auf Beamtenstellen der Vollzugspolizei erwirtschaftet?

Ein Einspareffekt wird nicht erwirtschaftet. Der haushaltsmäßig für die beanspruchten Planstellen der Bes.Gr. A 9 BBO veranschlagte Betrag wird durch die Aufwendungen der Verg.Gr. VI b BAT, in der sich die Wachpolizei befindet, aufgezehrt. Dies resultiert daraus, dass die Tarifbeschäftigten der Wachpolizei haushaltsmäßig inklusive der Sozialabgaben zu Buche schlagen, während bei der Veranschlagung der Beamtenplanstellen vergleichbare laufende Aufwendungen nicht anfallen.

Frage 4. Durch welche Maßnahmen will der Innenminister erreichen, dass die über 200

Planstellen der Vollzugspolizei, die zugunsten der Wachpolizei dem Stellenkontingent der hessischen Vollzugspolizei entzogen wurden, wieder dem regulären Polizeidienst zur Verfügung stehen?

Unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen wird mittelfristig angestrebt, für die auf Planstellen des Polizeivollzugsdienstes geführten Wachpolizistinnen und Wachpolizisten zusätzliche Angestelltenstellen bereitzustellen.

Frage 5. Wann werden diese mehr als 200 Stellen der Vollzugspolizei wieder gänzlich zur Verfügung stehen?

Den bisherigen Ausführungen folgend, steht dies in Abhängigkeit zu den einer steten Entwicklung unterliegenden - haushaltspolitischen Rahmenbedingungen. Insoweit ist eine detaillierte zeitliche Aussage nicht möglich.

Frage 6. Werden im Rahmen der Zurückführung der vorgenannten Beamtenstellen in das Stellenkontingent der Vollzugspolizei zusätzliche Stellen für die Beschäftigten der Wachpolizei geschaffen?

a) Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wenn nein, welcher Bereich der Polizei oder der Verwaltung wird in welchem Umfang hierfür Stellen zur Verfügung stellen müssen?

Wie vorstehend bereits ausgeführt wurde, ist mittelfristig angestrebt, für die Wachpolizistinnen und -polizisten, die auf Planstellen des Polizeivollzugsdienstes geführt werden, zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stellen. Konkrete Überlegungen, hierfür Stellen anderer Bereiche heranzuziehen, gibt es bislang nicht. Vorübergehend werden die angeführten Planstellen des Polizeivollzugsdienstes in Anspruch genommen.

Frage 7. Welche Vorgaben hat das Innenministerium den Stellenbewirtschaftern gemacht, um für den Fall der Rückführung der durch Angestellte der Wachpolizei blockierten Beamtenstellen in ausreichendem Umfang Angestelltenstellen vorhalten zu können?

Den Stellenbewirtschaftern wurden keine Vorgaben zur Vorhaltung von Angestelltenstellen zur Rückführung der Beamtenplanstellen gemacht.