Verkehrsdurchführungsvertrag

Konkrete Einzelvereinbarungen über die Kapazitäten der Züge sind nicht beabsichtigt und nicht sinnvoll. Zur Verantwortung des Verkehrsunternehmens gehört die nachfragegerechte Bemessung der Kapazitäten sowie die zeitnahe Reaktion auf Nachfrageveränderungen.

DB Regio wird sich nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen über den Verkehrsdurchführungsvertrag verpflichten, grundsätzlich für jeden Zug eine ausreichende Platzkapazität (Sitz- und Stehplätze) zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage bereit zu stellen.

Dazu soll eine Aufstellung der Regelzugbildung erfolgen.

Die Regelzugbildung berücksichtigt die im Regelfall zu erwartende Nachfrage und wird bei Bedarf, d.h. bei Nachfrageveränderungen, im Rahmen der vorhandenen Fahrzeugressourcen und Infrastrukturbedingungen angepaßt. Die ausreichende Platzkapazität soll im übrigen in den Vereinbarungen mit DB Regio genau definiert werden.

DB Regio soll die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) rechtzeitig über die zu den jeweiligen Fahrplanwechseln geplante Regelzugbildung unterrichten.

Schließlich soll die BEG das Recht haben, und Fahrzeugtypen sowie für jeden Zug Informationen über das Sitzplatzangebot sowie das Angebot an Mehrzweckräumen und Serviceeinrichtungen (z.B. rollstuhlgerechte Toiletten) anzufordern.

Mit diesen Regelungen kann eine wirksame Kontrolle der Verpflichtung, ausreichende Kapazitäten bereit zu stellen, gewährleistet werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Kapazitäten des Schienennetzes, die Verfügbarkeit der Fahrzeuge und die Bahnsteiglängen die Möglichkeiten, auf die Nachfrage angemessen zu reagieren, einschränken können.

Mit dem Fahrplanwechsel am 15. 12. 2002 wurden die bisherigen zwischen Landshut und München durch vom Freistaat bestellte in den gleichen Zeitlagen ersetzt. Es ist zu erwarten, dass sich damit die Verkehrsströme besser verteilen, weil in diesen Zügen anders als in den alle Nahverkehrs-Fahrscheine (einschließlich aller Sonderangebote) gelten.

Kaul (CSU): Sind der Bayer. Staatsregierung Pläne der Bundesregierung bekannt, die Schienenstrecke Hanau ­ Aschaffenburg ­ Nantenbach nicht mehr als Ausbaustrecke in den neuen Verkehrswegeplan aufzunehmen, wird dadurch der Neubau eines zweiröhrigen Tunnels zwischen Laufach und Heigenbrücken als Ersatz für den Schwarzkopftunnel aufgegeben und welche Möglichkeiten bestehen für die Bayer. Staatsregierung auf den Bund einzuwirken, der Region 1 Bayer. Untermain den Personenfernverkehr zu erhalten?

Antwort der Staatsregierung: Der Bayerischen Staatsregierung sind Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, die Schienenstrecke Hanau ­ Nantenbach nicht mehr als Ausbaustrecke im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufzunehmen. Die von der Bundesregierung bisher vorgelegten Unterlagen zur Überarbeitung des BVWP zeigen, dass das im BVWP 1992 enthaltene Bedarfsplanvorhaben ABS/NBS Hanau ­ Aschaffenburg ­ Nantenbach durch das Vorhaben ABS/ NBS Hanau ­ Würzburg/Fulda ­ Erfurt (sog. Mottgers Spange) ersetzt werden soll.

Das im BVWP 1992 enthaltene Vorhaben ABS/NBS Hanau ­ Nantenbach hat den Neubau einer eingleisigen Spange zwischen Laufach und Heigenbrücken mit Tunnel zur Umfahrung der Steilstrecke Laufach ­ Heigenbrücken sowie die Sanierung des bestehenden Schwarzkopftunnels mit Rückbau auf ein Streckengleis zum Gegenstand.

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch der DB AG für den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Laufach ­ Heigenbrücken ein. Die Durchsetzung dieser verbesserten Linienführung erfordert daher nicht nur die Fortschreibung, sondern sogar eine Erweiterung des bisherigen Vorhabens im BVWP. Ende September 2002 fand eine Aussprache zwischen dem BMVBW und Vertretern meines Hauses über den Entwurf des BVWP statt, in der die Aufnahme des Vorhabens ABS/NBS Hanau ­ Nantenbach mit Nachdruck gefordert wurde.

Eine Entscheidung der Bundesregierung steht noch aus.

Ein überarbeiteter Referentenentwurf des BVWP ist vom Bundesverkehrsministerium bis spätestens Ende Februar 2003 zugesagt.

Die Verantwortung sowohl für die Schieneninfrastruktur als auch das Fernverkehrsangebot liegen gem. Art. 87 e Abs. 4 GG beim Bund. Die Möglichkeiten der Bayerischen Staatsregierung auf den Bund einzuwirken, um der Region 1 Bayerischer Untermain den Personenfernverkehr zu erhalten, sind daher begrenzt.

Werner (SPD): Nachdem der Freistaat Bayern bei der Bahn AG die Leistungen des Nahverkehrs bestellt, frage ich die Staatsregierung, wie sie die Verschlechterungen auf der Strecke Ingolstadt-München (z.B. Wegfall der Verbindung München-Ingolstadt um 22.52 Uhr werktags) bewertet und mit welchen Maßnahmen sie den im Laufe der letzten Jahre erfolgten Verschlechterungen im Fahrplan für die Pendler (auch durch den Wegfall von Interregioverbindungen) begegnen will?

Antwort der Staatsregierung: Die Reduzierungen im Schienenpersonennahverkehrs-Angebot zwischen Ingolstadt und München stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den intensiven Baumaßnahmen auf dieser Strecke. Zum einen haben die Baumaßnahmen die Qualität der Zugleistungen (Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit) erheblich verschlechtert. Zum anderen besteht ein Zielkonflikt zwischen einem dichten Zugangebot und einem zügigen Baufortschritt.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat sich daher entschlossen, das Zugangebot geringfügig bedarfsgerecht zu reduzieren. Die beiden Züge an Werktagen, deren Angebote mit dem Zug ab München um 23:38 Uhr zusammengefaßt werden, hatten eine Auslastung von etwa 15%. An Samstagen und Sonntagen verkehren wie bisher stündlich bis 23:53 Uhr Züge von München nach Ingolstadt. Damit wird der besonderen Nachfrage an diesen Tagen nach dem Ende von kulturellen Veranstaltungen Rechnung getragen.

Die Einstellung vieler Fernverkehrsverbindungen in Bayern durch die DB Reise&Touristik AG erfolgte gegen den ausdrücklichen Widerstand der Bayerischen Staatsregierung. Zwischen München und Ingolstadt hatten diese Züge, die etwa alle drei Stunden fuhren, für die Pendler nur eine geringe Bedeutung.

Nach der Fertigstellung der Ausbau-/Neubaustrecke München ­ Ingolstadt ­ Nürnberg wird das SPNV-Angebot auf dieser Strecke grundlegend neu gestaltet.

Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Seit wann liegt der Bayerischen Staatsregierung das sog. SMA-Gutachten zur genaueren Klärung der Investitionsmaßnahmen zum Nahverkehr im Raum Augsburg vor, aus welchen Gründen wurde es bisher noch nicht veröffentlicht und wann wird es definitiv der Öffentlichkeit vorgestellt?

Antwort der Staatsregierung: Das Gutachten über die technisch-betrieblichen Rahmenbedingungen für ein Schienenpersonennahverkehrskonzept im Großraum Augsburg liegt der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) im Entwurf vor. Es enthält unter anderem Vorschläge für Infrastrukturmaßnahmen, die erforderlich sind, um die verschiedenen Verbesserungen zu realisieren.

Über die verkehrlichen Auswirkungen, d.h. die zu erwartenden Nachfragesteigerungen oder Nachfrageverlagerungen, trifft diese Studie keine Aussagen. Eine wirtschaftliche Bewertung der jeweils vorgeschlagenen Infastrukturmaßnahmen einschließlich einer Prioritätensetzung ist daher noch nicht möglich. Um hier zuverlässige Aussagen zu ermöglichen, wird das betrieblich technische Gutachten derzeit durch eine umfassende Potentialuntersuchung ergänzt. Diese Untersuchung bezieht die regionalen Planungen zur Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit ein. Auf der Grundlage der beiden Gutachten kann ein integriertes Gesamtkonzept zur Verbesserung von ÖPNV und SPNV in der Region entwickelt werden. Die Stadt Augsburg und der Augsburger Verkehrsverbund sind im Rahmen der Erstellung der Gutachten umfassend eingebunden.

Die beiden genannten Gutachten werden voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2003 vorgestellt werden können.

Schindler (SPD): Nachdem bereits durch die Einführung des EDV-Systems der Personalbestand an den amtsgerichtlichen Zweigstellen deutlich reduziert worden ist, frage ich die Staatsregierung, welche weiteren Überlegungen zur Verlagerung bisheriger Aufgaben der Zweigstellen es gibt, ob insbesondere Pressemeldungen zutreffen, wonach überlegt werde, die Strafgerichtsabteilung von der Zweigstelle des Amtsgerichts Cham in Waldmünchen abzuziehen und falls ja, ob die von der Staatsregierung wiederholt erklärte Bestandsgarantie für die Zweigstellen der Amtsgerichte noch gilt?

Antwort der Staatsregierung: Es gibt keine Überlegungen des Staatsministeriums der Justiz, Aufgaben von den amtsgerichtlichen Zweigstellen wegzuverlagern. Die Erhaltung der amtsgerichtlichen Zweigstellen im Sinne einer bürgernahen und regional verankerten Justiz ist mir ein besonderes Anliegen.

Nach der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 sind die Zweigstellen grundsätzlich für ihren Bezirk für sämtliche amtsgerichtliche Geschäfte zuständig, soweit nicht im Rahmen der Geschäftsverteilung Abweichendes bestimmt wird. Das Präsidium des jeweiligen Amtsgerichts hat es daher selbst in der Hand, in richterlicher Selbstverwaltung für eine ausgewogene Verteilung der Geschäfte zwischen Hauptgericht und Zweigstelle zu sorgen. Von der Möglichkeit, einzelne Geschäfte aus dem Bezirk der Zweigstelle herauszulösen und dem Hauptgericht zuzuweisen, oder umgekehrt vom Hauptgericht zur Zweigstelle zu verlagern, wird in der Praxis Gebrauch gemacht, um eine gleichmäßige Arbeitsauslastung im richterlichen Bereich herbeizuführen.

Im Hinblick auf anstehende Personalveränderungen im richterlichen Bereich wird das Präsidium des Amtsgerichts Cham voraussichtlich Ende Mai 2003 eine neue Geschäftsverteilung beschließen und dabei auch die Frage prüfen, ob die Bearbeitung der Strafsachen im Bezirk der Zweigstelle Waldmünchen künftig im Hauptgericht in Cham erfolgen soll. Die Bearbeitung der Strafsachen bei der Zweigstelle Waldmünchen bindet derzeit richterliche Arbeitskraft im Umfang von 0,1 Richterpensen und im Servicebereich 0,6 Arbeitskraftanteile. Der Bestand der amtsgerichtlichen Zweigstelle wäre selbst im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung des Präsidiums des Amtsgerichts Cham in keiner Weise gefährdet.