Diese Novelle geht uns zwar nicht weit genug sie ist aber mit Sicherheit eine Verbesserung

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Huber.

Staatsminister Huber (Staatskanzlei). Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zunächst sehr erfreulich, dass sich alle drei Seiten des Hohen Hauses darin einig sind, mit diesem Staatsvertrag den Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Das ist sicherlich ein sehr wünschenswertes politisches Signal, das von der heutigen Beratung ausgeht, wie es auch beachtlich ist, dass nach der schrecklichen Bluttat vom 26. April 2002 in Erfurt die Gesetzgeber von Bund und Ländern sehr schnell wichtige Initiativen auf den Weg gebracht haben. Ich darf daran erinnern, dass das Jugendschutzgesetz, ein Bundesgesetz, im Bundestag und im Bundesrat verschärft worden ist.

Diese Novelle geht uns zwar nicht weit genug, sie ist aber mit Sicherheit eine Verbesserung. Die Staatsregierung wird nach wie vor darauf hinwirken, dass wir weitere Möglichkeiten zur Abwehr gerade bei den Computerspielen bekommen; denn was sich oftmals an den PCs ereignet, ist eine Schande und eine Gefährdung.

Neben dieser Änderung des Jugendschutzgesetzes haben die Länder den Staatsvertrag auf den Weg gebracht. Das geschah einmütig und einvernehmlich zwischen allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Es wird jetzt in diesen Wochen in allen Landtagen wohl eine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag erfolgen.

Die Problematik ist unabhängig von den Erfurter Vorfällen jeden Tag am Bildschirm sichtbar. Wer den Bericht der BLM als zentraler gemeinsamer Stelle für Jugendschutz und Programm aller Landesmedienanstalten für das zweite Halbjahr 2002 liest, der sieht, dass es in 69

Fällen notwendig war, die Einleitung eines Verfahrens zu prüfen. In 39 Fällen sind Empfehlungen an die zuständigen Landesmedienanstalten gegangen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. In 39 Fällen in einem halben Jahr ist offensichtlich massiv gegen den Jugendschutz verstoßen worden. Das ist eindeutig zuviel. Wir müssen den zuständigen Landesmedienanstalten auch deutlich machen, dass sie politischen Rückhalt haben, wenn sie eingreifen und gegen Anbieter solcher Fernsehsendungen vorgehen.

(Beifall bei der CSU)

Mit dem vorliegenden Staatsvertrag ist in der Tat eine deutliche Verbesserung verbunden. Ich würde dies nicht so gering schätzen, Herr Kollege, so wie Sie es gerade gemacht haben.

Erstens ist für mich bedeutsam, dass das Internet auch in der Zukunft denselben Regelungen unterworfen wird wie der Rundfunk. Jeder kennt den heutigen Medienkonsum junger Leute. Er ist sehr stark auf das Internet ausgerichtet. Aber es ist außerordentlich schwierig, ein weltweites Netz, das keine festen Strukturen hat und wofür es keine verantwortlichen Institutionen gibt, zu überprüfen. Die Schwierigkeiten würde ich nicht unterschätzen.

Allerdings darf uns das nicht daran hindern, die Bemühungen voranzutreiben.

In der Zukunft wird also von einer gemeinsamen Stelle ­ auch im Sinne von Eigenverantwortung und Selbstkontrolle durch die Anbieter ­ auch das Internet einer Prüfung unterworfen. Ich halte es sehr wohl für einen Fortschritt, dass für die deutschen Anbieter klare Vorgaben gemacht werden, dass auch von einem Provider eine Sperrung von Seiten verlangt werden kann und es insgesamt möglich ist, dass für Jugendschutzsoftware programmiert wird, damit ein Rating erfolgt und für das Internet erstmals in umfassenderer Weise Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Das entspricht sicherlich der Konvergenz der Medien.

Ich hoffe, dass diese Kontrolle dann auch wirksam ist.

Als Zweites möchte ich die Tatsache herausstellen, dass wir die Eigenverantwortung der Sender mittels der Selbstkontrolle verstärken. Wir haben in Bayern mit unserer Mitwirkung an diesem Staatsvertrag dafür sicherlich den Weg gebahnt. Wir wollen innerhalb von drei Jahren testen, wie sich das auswirkt. Wir sind aber der Meinung, dass die neue Selbstkontrolle durch unabhängige Fachleute, unabhängig von den einzelnen Sendern, und eine wirksame Kontrollinstanz bieten kann, zumal ja die Eingriffsmöglichkeiten der KJM weiter erhalten bleiben. Überhaupt stellt vor allem die Zusammenführung von Aufsichtszuständigkeiten, die bisher auf Bund und Länder verteilt waren, einen deutlichen Vorteil dar.

Ich möchte heute deutlich sagen: Jugendschutz in der Hand des Staates allein kann nicht wirksam gestaltet werden. Wir appellieren an die Verantwortung der Eltern.

Zunächst einmal muss im Elternhaus darauf geachtet werden, was die Kinder zu welcher Tageszeit im Fernsehen sehen, was sie über den Computer konsumieren.

Das heißt, der Staat bekennt sich zu seiner Aufgabe und zu seiner Verantwortung. Wir setzen auf die Eltern und ihre eigene Verantwortung. Wir appellieren selbstverständlich auch an die Sender, nicht nur auf die Quoten zu sehen, sondern auf Qualität zu achten.

Ich möchte abschließend sagen: In der letzten Zeit hat sich sehr stark eingebürgert, dass es fast jeden Nachmittag in einzelnen Fernsehsendern so genannte gibt; früher waren es die Talk-Shows, jetzt sind diese durch Gerichts-Shows abgelöst worden. Leider dienen solche Sendungen nicht dazu, den Zuschauern rechtsstaatliche Verfahren nahe zu bringen. Oft werden Gewalt- und Sexualdelikte breit ausgewalzt. Das Ganze dient nicht dazu, von der Begehung von Straftaten und der Kriminalität abzuschrecken, sondern im Gegenteil Neugier und Sensationslust zu stärken. Das soll mit der Mahnung an alle Anbieter verbunden sein, auf Qualität ­ vor allem in der Zeit, in der Kinder und Jugendliche vor dem Fernsehschirm sitzen ­ zu achten. Der Freistaat Bayern war in der Vergangenheit ein Vorreiter in Sachen Jugendschutz. Wir sind von der linken Seite des Hauses oft als unliberal belächelt worden. Dass man heute in der gemeinsamen Zielsetzung übereinstimmt, ist durchaus ein Fortschritt. Ich möchte aber auch sagen, dass die Bayerische Landesmedienanstalt mit ihren Mitarbeitern, vor allem mit ihrem Präsidenten, bundesweit eine wichtige Aufgabe übernimmt und bundesweit als ganz Plenarprotokoll 14/110 v. 13.02.2003 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 8049 besonders kompetente Stelle gilt. Auch das soll dankend herausgestellt werden.

(Beifall bei der CSU)

Wir wissen alle: Der Jugendschutz ist eine Daueraufgabe. Dieses Hohe Haus wird mit dem Votum heute einen weiteren Schritt zur rechtlichen Verbesserung unternehmen und ein klares Signal setzen.

(Beifall bei der CSU) Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 14/10246 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 14/11577 zugrunde. Gemäß § 61 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das ist das gesamte Hohe Haus. Stimmenthaltungen? ­ Keine.

Gegenstimmen? ­ Auch nicht. Dann ist so beschlossen.

Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. ­ Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. ­

Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­ Auch keine. Dann ist dem Staatsvertrag somit zugestimmt worden.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 6

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden Zunächst lasse ich über die Listennummer 23 ­ das ist der Antrag der Abgeordneten Unterländer, Rotter und anderer (CSU) betreffend ­ Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen auf der Drucksache 14/10454 ­ gesondert abstimmen. Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, die auf Wunsch der CSU-Fraktion der Abstimmung zugrunde gelegt werden soll. Es liegt kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Während der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit die unveränderte Annahme empfiehlt, schlägt der mitberatende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe vor, dass im Einleitungssatz nach dem Wort aufgefordert die Worte bis 30. April 2003 eingefügt werden. Besteht damit Einverständnis, dass dieses vom federführenden Ausschuss abweichende Votum der Abstimmung zugrunde gelegt wird? ­ Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das gesamte Hohe Haus.

Gegenstimmen? ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­ Auch keine. Der Antrag ist mit der vorgeschlagenen Änderung angenommen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­

Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. (siehe Anlage 5)

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 8

Bestellung von Mitgliedern des Bayerischen Landesdenkmalrats

Mit Schreiben vom 20. Januar 2003 hat der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst mitgeteilt, dass die Amtszeit einer Reihe von Mitgliedern des Landesdenkmalrats im Januar abgelaufen ist bzw. im März ablaufen wird, so dass eine entsprechende Neu- bzw. Wiederbestellung erforderlich werden. Die von den jeweils vorschlagsberechtigten Institutionen neu- bzw. wiederbenannten Persönlichkeiten können der Ihnen vorliegenden Übersicht entnommen werden. Gibt es dazu Wortmeldungen? ­ Keine. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die zu bestellenden Mitglieder gemeinsam abstimmen lasse? ­ Widerspruch erhebt sich ebenfalls nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen.

Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Landesdenkmalrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? ­ Keine. Stimmenthaltungen? ­ Auch nicht. Dann ist auch dies so beschlossen. (siehe Anlage 6)

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 7

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wahl berufsrichterlicher Mitglieder

Mit Schreiben vom 27. Januar 2003 hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass das berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Professor Dr. Johann Witt mann mit Ablauf des 31. Juli 2002 in den Ruhestand getreten ist. Als Nachfolger schlägt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Herrn Andreas Polloczek, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach, zur Neuwahl vor. Mit Ablauf des Monats März 2003 tritt außerdem das berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichts Frau Dr. Ursula Lewenton in den Ruhestand.

Als deren Nachfolgerin schlägt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Frau Dagmar Schuchardt, Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth, zur Neuwahl vor. Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herr Dr. Hans Jürgen Zimniok, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, am 19. Juli 2003 endet. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs schlägt vor, Herrn Dr. Zimniok als berufsrichterliches Mitglied wiederzuwählen. Die Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer heutigen Sitzung den Vorschlägen der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.

Die SPD-Fraktion hat als Gegenkandidaten zur Wahl von Frau Dagmar Schuchardt Herrn Guido Kotschy, Richter am Oberlandesgericht München, und zur Wahl von Herrn Dr. Hans Jürgen Zimniok Herrn Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, vorgeschlagen. Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen, die in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie drei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind; außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für den Wahlgang zu verwenden ist.

Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte darum, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsmäßige Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Für die Wahlen stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Unterbrechung von 12.52 bis 12.57 Uhr)

Der Wahlgang ist beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 9

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst den Leiter der Staatskanzlei Herrn Staatsminister Huber um die Beantwortung der ersten Frage. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Stahl. ­

Wo ist er?

(Zurufe) Herr Abgeordneter Spitzner übernimmt die Fragestellung für Herrn Stahl. Bitte, Herr Abgeordneten Spitzner.

­ Kollege Stahl kommt doch.

Georg Stahl (CSU): Herr Staatsminister, gibt es Informationen und Hinweise bei der Staatsregierung, dass das amerikanische Verteidigungsministerium aufgrund der ablehnenden Haltung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und der SPD-geführten Bundesregierung hinsichtlich der Unterstützung der US-Regierung bei ihrer Irak-Politik die geplanten amerikanischen Investitionen in den Truppenübungsplätzen- in Bayern speziell Grafenwöhr ­ und bei Infrastruktur- und Wohnbaumaßnahmen überdenken will bzw. die Streichung dieser Maßnahmen plant?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister!

Staatsminister Huber (Staatskanzlei): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Investitionen der USArmee in und um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr

­ das Projekt efficient facing east ­ hat ein Gesamtvolumen von rund 1 Milliarde e. Dabei werden bauliche Maßnahmen auf den Training Areas vorgenommen und unter anderem auch 1600 neue Wohnungen gebaut. Damit wird eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gesichert und zusätzlich geschaffen. Es ist ein ganz bedeutsames Projekt nicht nur für die Region, sondern auch für ganz Bayern.

Herr Abgeordneter, die Staatsregierung hat keine direkten Informationen oder Hinweise, dass das amerikanische Verteidigungsministerium die geplanten Investitionen auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr überdenken will bzw. die Streichung dieser Maßnahmen plant.

(Zuruf von der SPD: Der Spitzner behauptet das!)

­ Warten Sie doch. Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat erst am vergangenen Samstag in einem sehr offenen und freundschaftlichen Gespräch mit dem neuen kommandierenden General der US-Armee in Europa, General Bell, das Grafenwöhrer Projekt intensiv erörtert. Gemeinsames Anliegen ist, dass noch dieses Jahr ­ wie vorgesehen ­ erstmals Mittel für die Baumaßnahmen zugewiesen werden sollen.

Mit großer Betroffenheit registriert die Staatsregierung jedoch Stimmen in der amerikanischen Öffentlichkeit, die US-Stützpunkte in Deutschland offen in Frage stellen.

Nachzulesen ist dies zum Beispiel in der Washington Post und in der New York Times, jeweils am 10. Februar dieses Jahres.