Grundwasserbeschaffenheit des Tiefbrunnens in Jossgrund-Lettgenbrunn

Der Tiefbrunnen in Jossgrund-Lettgenbrunn ist in seiner Grundwasserbeschaffenheit durch Kampfmittel-Altlasten negativ beeinflusst. Diese Gefährdung reicht bis in die Zone III des Wasserschutzgebietes hinein.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen?

In den Jahren 1998 bis 2000 wurden Belastungen des Rohwassers im Tiefbrunnen Lettgenbrunn mit kampfmittelspezifischen Stoffen festgestellt. Die zuständige Wasserbehörde beim Landrat des Main-Kinzig-Kreises hat daraufhin in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt in Hanau und dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie die analytische Überwachung des Trinkwassers gegenüber der Gemeinde angeordnet. Bis einschließlich Mai 2003 wurde daraufhin von der Gemeinde Jossgrund das Trinkwasser auf die Parameter Arsen, 2,4,6-Trinitrotoluol und adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) analysiert. Bei diesen monatlichen Analysen wurde stets festgestellt, dass die analytischen Nachweisgrenzen dieser Stoffe im Trinkwasser nicht erreicht wurden.

Im Hinblick auf die Bodenbelastungen in Lettgenbrunn mit kampfmittelspezifischen Stoffen wurde vereinbart, dass das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) eine historische Untersuchung für ausgewählte Rüstungsaltlasten in Hessen durchführt. Ziel dieser Untersuchung ist es, Flächen mit Bodenbelastungen zu lokalisieren und dort den weiteren Untersuchungsumfang aufzuzeigen. Die Untersuchung wurde vom HLUG bereits im Jahr 2002 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober 2003 vorliegen.

Diese werden sodann mit der Gemeinde, der Wasserbehörde beim MainKinzig-Kreis, dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Staatlichen Umweltamt in Hanau voraussichtlich noch in diesem Jahr diskutiert.

Frage 2. Wer trägt die Kosten dieser Untersuchungen?

Die vorgenannte analytische Überwachung des Trinkwassers ist Aufgabe der Gemeinde im Rahmen der Eigenkontrolle nach § 57 des Hessischen Wassergesetzes. Die Kosten für die oben erwähnte historische Untersuchung übernimmt das Land im Rahmen seiner Aufgabe nach § 9 Abs. 1 des BundesBodenschutzgesetzes (Ermittlung des Sachverhaltes bei Anhaltspunkten für schädliche Bodenveränderungen).

Frage 3. Sollte es zu einer Sondierung, Freilegung, Entschärfung und Entsorgung der Kampfmittel-Altlasten kommen, werden sich Bund und Land an diesen Kosten beteiligen?

Eine flächenhafte Kartierung der Kampfmittelreste z. B. im Einzugsbereich des Brunnens (Sondierung) wäre durch die Gemeinde als Träger der Wasserversorgung oder durch die Grundstückseigentümer zu veranlassen.

Zwischen 1990 und 1996 sind für Kampfmittelräummaßnahmen in Jossgrund rund 3,3 Mio. DM aufgewandt worden. Da der Bund die Kosten für die Entmunitionierung ehemals reichseigener Kampfmittel trägt und bei den Maßnahmen nach den Feststellungen des Kampfmittelräumdienstes rund 98 v.H. Reichsmunition gefunden wurden, sind dem Land vom Bund 3.260. Mio. DM erstattet worden. In den Jahren ab 1997 sind weitere kleinere Räummaßnahmen durch private oder kommunale Grundstückseigentümer veranlasst worden.

Für diese haben seit 1997 aufgrund der inzwischen eingetretenen Änderung der Erlasslage private und kommunale Grundstückseigentümer einen Teil der Kosten, nämlich für die Untersuchung/Sondierung, das Aufsuchen, die Bergung und die eventuelle Zwischenlagerung, getragen. Die Kosten für den Abtransport und die Vernichtung trägt weiterhin das Land. Soweit ehemalige Reichsmunition geborgen wird, erhalten die Grundstückseigentümer ihren Kostenanteil vom Bund über den Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt zurückerstattet.

Nicht erstattet werden vom Bund die Personal- und Verwaltungskosten des Kampfmittelräumdienstes. Diese Kostenverteilung würde auch für zukünftige Kampfmittelräummaßnahmen gelten.