Ich gehe davon aus dass in der Anfrage mit den letzten zwei Jahren die beiden Kalenderjahre 2001 und
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Frau Köhler, die Einbürgerungsstatistik ist als Bundesstatistik in § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gesetzlich geregelt. Die statistischen Erhebungen werden danach jährlich für jedes Kalenderjahr durchgeführt.
Ich gehe davon aus, dass in der Anfrage mit den letzten zwei Jahren die beiden Kalenderjahre 2001 und 2002 gemeint sind und dass sich die Anfrage nicht auf das Bundesergebnis bezieht, das Bundesinnenminister Schily am 13.06. dieses Jahres der Presse vorgestellt hat, sondern auf die Einbürgerungszahlen in Bayern.
Im Jahr 2001 wurden in Bayern 19921 Personen eingebürgert, im Jahre 2002 waren es 17090, das heißt, 14,2% weniger als im Vorjahr. Im Vergleich: Bundesweit ist ein Rückgang um circa 13,2% zu verzeichnen, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sogar um 17,7%.
Die durchzuführenden Erhebungen erfassen für jede eingebürgerte Person nur die in § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgesehenen Merkmale, wie etwa Geburtsjahr, Geschlecht, Familienstand und andere. Weder die Zahl der gestellten noch der abgelehnten Einbürgerungsanträge wird erfasst, sodass hierzu keine Aussage gemacht werden kann.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage? Die Fragestellerin.
Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, gibt es Schätzungen und Erfahrungswerte zum zweiten Teil meiner Frage, nämlich was die Ablehnungen betrifft?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Nein, ich habe keine Schätzungen, Erfahrungswerte oder Vermutungen, weil dies nicht erfasst wird.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine weitere Zusatzfrage? Frau Kollegin Köhler.
Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, was ich schwer nachvollziehen kann und deshalb noch nachprüfen werde, ist, dass die Zahl der Antragstellungen auf Einbürgerung nicht erfasst wird.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Daten erfasst werden. Wir sind nicht in der Lage und auch nicht berechtigt, darüber hinaus etwas zu erfassen. Dazu müsste das Gesetz geändert und es müssten weitere Erfassungsmerkmale aufgenommen werden.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Hufe.
Hufe (SPD): Herr Staatssekretär! Welche Planungen gibt es, auf den zunehmenden Verkehr auf der Staatsstraße 2222 zwischen Pleinfeld und Gunzenhausen durch bauliche Optimierungen zu reagieren?
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Herr Kollege Hufe! Die Netzfunktion der Staatsstraße 2222 macht es notwendig, die im Streckenverlauf dieser Staatsstraße vorhandenen Knotenpunkte einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Wegen der Unfallsituation an der Kreuzung WUG 1/Staatsstraße 2222 bei Pfofeld überprüft die Regierung von Mittelfranken auf der Basis der Ergebnisse der Unfallauswertung der Jahre 1997 bis 1999 derzeit, ob für den im Genehmigungsverfahren befindlichen Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung Staatsstraße 2222/WUG 1 auch andere Kreuzungsformen mit einer entsprechend gesicherten Führung für Radfahrer und Fussgänger möglich sind.
Des Weiteren beabsichtigt das Straßenbauamt Ansbach, den vorhandenen Radweg entlang der Staatsstraße 2222 über das Rezattal fortzusetzen. Damit kann auch die Radwegbrücke von Pleinfeld in Richtung Ellingen geschlossen werden. Die vom Straßenbauamt Ansbach aufgestellte Radwegplanung ist bereits mit dem Markt Pleinfeld und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach abgestimmt. Aufgrund der äußerst angespannten Lage im Staatsstraßenhaushalt, die sich infolge der vor kurzem verfügten zusätzlichen Haushaltssperre noch verschärft hat, ist es leider nicht mehr möglich, den Bau des Radweges in diesem Jahr zu realisieren. Sobald es die Finanzlage im Staatsstraßenhaushalt zulässt, wird das Straßenbauamt Ansbach mit dem Bau beginnen.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage? Der Fragesteller.
Hufe (SPD): Wenn die Überlegungen zu dem Ergebnis führen würden, dass im Kreuzungsbereich der Staatsstraße 2222/WUG 1 von Pfofeld nach Langlau Sicherheit, am besten durch einen Kreisverkehr erreicht werden könnte, würde dieser dann am Geld scheitern?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium):
Derzeit scheitert sehr viel am Geld. Sie wissen selbst, wie viel im Staatsstraßenhaushalt gestrichen wurde, sodass wir die Prioritäten jedes Jahr wieder neu festlegen müssen. Ich kann auch dann nicht konkret sagen, wann mit dem Bau begonnen wird, wenn feststeht, welche Lösung gewählt wird. Erst muss mit den jeweiligen Straßenbauämtern und Regierungen festgelegt werden, ob es noch dringlichere Anliegen gibt.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hufe.
Plenarprotokoll 14/119 v. 25.06.2003 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 8779
Hufe (SPD): Haben Sie Erkenntnisse, Herr Staatssekretär, dass die Staatsregierung gewillt ist, den Staatsstraßenhaushalt so auszustatten, dass die Aufgaben erledigt werden können?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Herr Kollege, Sie wissen, dass nicht die Staatsregierung die Mittel für den Staatsstraßenbau zur Verfügung stellt, sondern Sie und das Parlament. Ich kann nur alle auffordern, die an Staatsstraßenbaumaßnahmen interessiert sind, so massiv wie Innenminister Dr. Beckstein und ich dafür zu werben, dass die Staatsstraßenbaumittel erhöht werden.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Kollege Dr. Runge ist verhindert. Frau Tausendfreund übernimmt seine Frage, bitte schön.
Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, nachdem gemäß dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Information, dass der Münchner Rechtsanwalt Dr. Gerd Tersteegen Mitglied der PDS gewesen sei, auf einer offensichtlich nicht authentischen Liste der PDS beruhte, die als Nachweis für eine Mitgliedschaft nicht geeignet sei, frage ich die Staatsregierung, aus welchen Gründen sich das Landesamt für Verfassungsschutz geweigert hatte, diese Information über Tersteegen zu löschen, ob nun die übrigen Betroffenen aus der PDS-Datensammlung des getilgt werden und aus welchen Gründen sich der Verfassungsschutz überhaupt mit der Beobachtung von potenziellen PDS-Mitgliedern oder Sympathisanten aufhält?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Dr. Gerd Tersteegen in seinen Dateien als Mitglied der PDS geführt, weil es von seiner Mitgliedschaft überzeugt ist. Diese Überzeugung beruhte auf einer Mitgliederliste. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Rechtsstreit, in dem Herr Dr. Tersteegen die Löschung seines Namens in der Datei des eingeklagt hat, die Authentizität dieser Mitgliederliste als tatsächlich zweifelhaft bewertet. Diese Bewertung erfolgte unter anderem aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts, er sei nie Mitglied der PDS gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit letztlich in freier Beweiswürdigung der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts und Klägers mehr Glauben geschenkt als den Erklärungen des Freistaates Bayern. Diese Entscheidung haben wir zu respektieren. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat deshalb die Mitgliedschaft des Herrn Dr. Tersteegen in der PDS in seinen Dateien gelöscht.
Die Speicherung von Mitgliedern extremistischer Organisationen ist gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes. Die PDS verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen; dies ergibt sich u.a. auch aus dem Verfassungsschutzbericht Bayerns sowie des BMI. Bestrebungen werden nicht abstrakt verfolgt, sondern von den Funktionären und Mitgliedern seiner Partei getragen. Deshalb sind die Daten der Mitglieder extremistischer Parteien nach den gesetzlichen Vorgaben vom Verfassungsschutz zu speichern.
Über den Rechtsstreit mit Herrn Dr. Tersteegen wurde das Parlamentarische Kontrollgremium mehrfach informiert, zuletzt am 24. 06. 2003. In dieser Sitzung wurde auch die Frage der weiteren Speicherung der anderen Personen, die sich auf der streitgegenständlichen Liste befinden, erörtert. Weitergehende Auskünfte über die Speicherung von Personen sind in der Öffentlichkeit nicht möglich, um die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden nicht zu gefährden. Die oben genannte Liste wird jedoch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr verwendet.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Erste Zusatzfrage.
Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nach der Entscheidung des VGH müsste auch aus der Sicht des Verfassungsschutzes der Grund für die Speicherung von weiteren Daten über Dr. Tersteegen weggefallen sein. Es ist aber davon auszugehen, dass weitere Daten, über die potenzielle Mitgliedschaft hinaus, gespeichert sind. Sind Sie bereit, Dr. Tersteegen jetzt das war ja sein häufig geäußertes Anliegen Auskunft zu erteilen, was insgesamt beim Verfassungsschutz über ihn gespeichert ist, das heißt welche Daten und welche Informationen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Sie wissen, dass sich die Erkenntnisquellen des nicht nur auf diese Liste beziehen, sondern es werden die gesamten Erkenntnisse des berücksichtigt. Wenn Herr Dr. Tersteegen der Auffassung ist, dass über ihn Daten gespeichert werden, deren Speicherung nicht zulässig ist, hat er die Möglichkeit, sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz zu wenden, der überprüfen kann, ob noch Daten gespeichert sind und ob die Speicherung dieser Daten zulässig ist.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: Frau Kollegin Tausendfreund.
Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bezug auf die übrigen 73 Betroffenen kam nach Ihren Ausführungen nicht so deutlich heraus, ob diese als potenzielle PDS-Mitglieder gelöscht werden oder nicht.
Sie haben nur gesagt, die Liste werde nicht weiter verwendet. Es geht ja hier genauso wie bei Dr. Tersteegen um die Löschung der Information, dass möglicherweise eine PDS-Mitgliedschaft vorliegt oder vorlag.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium):
Wenn sich die Erkenntnisse des nur auf diese Liste stützen, dann ergibt sich aus meiner Antwort, die Liste werde nicht mehr verwendet, dass die Personen auch nicht mehr gespeichert werden. Wenn es allerdings darüber hinausgehende Erkenntnisse über eine Person gibt, die eine Mitgliedschaft dieser Person deutlich machen, dann kann es im Einzelfall auch weiterhin der
Fall sein, dass Einzelne dieser Personen gespeichert sind.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Schläger.
Schläger (SPD): Herr Staatssekretär, konnte das Planungsfeststellungsverfahren der Bundesstraße 303 bei Bischofsgrün im zweiten Quartal 2003 abgeschlossen werden, wann können die Arbeiten ausgeschrieben, und wann kann begonnen werden?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Auf Ihre mündliche Anfrage zur Fragestunde am 29. Januar 2003 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Planungsfeststellungsbeschluss für dieses Vorhaben im zweiten Quartal 2003 erwartet wird. Da aufgrund des Erörterungstermins vom 15. Mai 2003 eine Vielzahl von Einwendungen, Anregungen und Änderungsvorschlägen abzuarbeiten waren, hat sich der Beschluss leider verzögert. Mit seinem Erlass ist daher erst im dritten Quartal 2003 zu rechnen.
Sobald der Beschluss bestandskräftig ist, sollen die Bauarbeiten für erste Teillose zum Beispiel Rodungen ausgeschrieben werden. Dies könnte, wenn der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird, noch in diesem Jahr sein.
Das Vorhaben muss aus den sogenannten Pauschalmitteln des Bundes außerhalb der Bedarfsplanmaßnahmen finanziert werden. Gerade auf diesem Sektor hat der Bund die Haushaltsmittel jedoch durch die für den Radwegebau an Bundesstraßen zweckgebundenen Mittel stark reduziert, was die Finanzierung einer sehr umfangreichen Maßnahme mit rund 9,0 Millionen e Gesamtkosten ungemein erschwert.
Ich wiederhole, dass wir vorausgesetzt, dass die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind in diesem Jahr mit den Arbeiten beginnen werden.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: der Fragesteller.
Herr Schläger (SPD): Herr Staatssekretär, da Sie sagen, dass diese Mittel nur in beschränkter Form zur Verfügung stehen, frage ich Sie, ob Sie es auch so sehen, dass bei der Bedeutung dieser Straße die Staatsregierung bemüht sein wird, den Abschnitt mit Mitteln bevorzugt zu bedienen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Wir haben natürlich eine ganze Reihe anderer Maßnahmen, die auch sehr dringlich sind, und wir müssen die wenigen Mittel, die wir zur Verfügung haben, so verteilen, dass möglichst in allen Bereichen, wo es dringend notwendig ist, begonnen werden kann mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses. Wir können diese Maßnahmen nicht als einzige bevorzugen und dann für andere Bereiche keine Mittel mehr zur Verfügung stellen.
Schläger (SPD): Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass es sich hier um einen vorläufigen, ganz wichtigen Lückenschluss zwischen dem Grenzübergang Schirnding und der A 70 handelt, dass dessen Bedeutung in Anbetracht der EU-Osterweiterung noch höher einzuschätzen ist und deshalb doch eine bevorzugte Behandlung innerhalb der Liste gegeben sein müsste?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Ich teile gerne Ihre Auffassung, dass diese Maßnahme eine ganz besondere Priorität hat. Ich wiederhole meine Feststellung, dass wir uns bemühen werden, diese Maßnahme so schnell wie möglich zu finanzieren.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Scharfenberg.
Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, entspricht die Baugenehmigung der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz für ein Museumsgebäude im Stadtpark den Vorschriften des Baurechts, obwohl der Flächennutzungsplan den Bereich als öffentliche Grünfläche ausweist, ein Bebauungsplan nicht besteht und wohl auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Gebäude nach Art und Umfang der Umgebungsbebauung gemäß § 34 genehmigungsfähig ist?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium): Frau Kollegin Scharfenberg, für den Bau des Museums hat die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz mit Bescheid vom 10. 06. 2003 bereits eine Teilbaugenehmigung erteilt. Es sind auch schon Rodungsarbeiten durchgeführt worden. Bauplanrechtlich ist das Vorhaben sicherlich nicht völlig unproblematisch. Entscheidend ist die Frage, ob die Auffassung der Stadt, es sei von einer Innenbereichslage nach § 34 des Baugesetzbuches auszugehen, zutreffend ist. Anhand der vorliegenden Lagepläne begegnet diese Beurteilung gewissen Zweifeln. Wenn man von einer Innenbereichslage ausgeht, stellt sich die weitere Frage, ob sich das Vorhaben dann in die nähere Umgebung einfügt. Auch diese Frage lässt sich abschließend nur nach weiteren Ermittlungen vor Ort klären. Ich werde daher die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde bitten, sich der Angelegenheit vor Ort anzunehmen.
Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.
Frau Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass, wenn für ein Bauvorhaben wie das Museum in Neumarkt im Stadtpark eine Behandlung nach § 34 in der Tat möglich sein sollte, dies in der Konsequenz bedeutet, dass sich die Stadt sämtliche Bauvorhaben, egal welcher Größenordnung und egal mit welchen Auswirkungen, in Zukunft allein nach § 34 oder entsprechend § 35 immer ohne Änderung des Flächennutzungsplans und ohne Beteiligung nach § 3 genehmigen kann?