Absolventen

Dringlichkeit durch die Schließung der Maßnahme des Katholischen Kreisbildungswerkes für Aussiedler sowie durch zunehmende Absolventen der Praxisklassen zugenommen hat?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Frau Abgeordnete, die Förderung der Vorbereitung der Nachholung des Hauptschulabschlusses ist Bestandteil des Beschäftigungspaktes Bayern und damit eines Vertrages, der zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbänden geschre lossen worden ist. Nach den gegenüber den Vorjahren unveränderten Ansätzen im Doppelhaushalt 2003/2004 stehen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für das kommende Schuljahr Landesmittel in der bisherigen Höhe, nämlich 580300 e zur Förderung von Kursen zur Nachholung des Hauptschulabschlusses zur Verfügung. Da der Haushaltsplan 2003/2004 mithin keine Erhöhung der Mittel für die Förderung dieser Kurse gegenüber dem Jahr 2002 vorsieht, ergeben sich Schwierigkeiten, dass die aus der Gesamtsumme geförderte bisherige Zahl der Kurse ansteigen kann.

Das Staatsministerium arbeitet mit den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene in diesem Bereich gut zusammen. Die Durchführung von Kursen zur Nachholung des Hauptschulabschlusses wird ergänzend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Vom Verfahren her prüft zuerst das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die grundsätzliche Förderfähigkeit und leitet den Vorgang anschließend an die hierfür als Bewilligungsbehörde zuständige Regierung von Niederbayern zur weiteren verwaltungsmäßigen Abwicklung weiter. Im konkreten Fall hat das Gemeinnützige Bildungswerk Bayern des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. im laufenden Schuljahr zwei Kurse in Deggendorf und Passau genehmigt bekommen.

Im Interesse einer rechtzeitigen Planungssicherheit der Träger hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene bereits im Frühjahr des Jahres 2003 signalisiert, dass die bisherigen Kurse vom Grundsatz her fortgeführt werden können, vorbehaltlich der konkreten Einzelfallprüfung im Übrigen. Voraussetzung hierfür ist aber allgemein die Einreichung eines entsprechenden Antrages an das Staatsministerium.

Was die in der mündlichen Anfrage thematisierte zusätzliche Einrichtung einer Klasse im DGB-Bildungswerk im Schuljahr 2003/2004 in Deggendorf zur Nachholung des Hauptschulabschlusses anbelangt, kann das Staatsministerium vom Ansatz her zunächst durchaus wohlwollende Sachprüfung zusagen, wobei erste Voraussetzung ist, dass alsbald ein konkret ausformulierter Antrag gestellt wird. Bei der Prüfung kommt es entscheidend auf den vom Gemeinnützigen Bildungswerk Bayern des DGB für den neuen Kurs ausgearbeiteten Finanzierungsvorschlag an; denn nur dann kann eine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob die für die Kurse der anderen Träger eingeplanten Haushaltsmittel ausnahmsweise die Bildung eines zusätzlichen Kurses zulassen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Peters (SPD): Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass Ministerpräsident Stoiber beim Besuch einer Hauptschule in Plattling den Absolventen der Praxisklasse, die ja keinen vorweisbaren Schulabschluss haben, Unterstützung zugesichert hat, und verpflichtet Sie das in diesem Falle nicht, über diese ESF-Mittel hinauszugehen, von denen Sie gesprochen haben?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Ich saß bei diesem Besuch neben Ministerpräsident Dr. Stoiber und habe die Diskussion, die dort stattfand, selbst mit geführt. Ein Schüler der Praxisklasse hat gefragt, welche Möglichkeiten er noch hätte, den Hauptschulabschluss zu erlangen.

Es gibt die Möglichkeit, dass er den Abschluss an der Hauptschule selbst erreicht. Es ist nicht notwendig, dass er den Abschluss außerhalb der Hauptschule macht; denn es gibt die Möglichkeit, die wir an etlichen Praxisklassenschulen bereits gewährt haben bzw. die bereits genutzt wurde, dass ein Schüler der Praxisklasse an der Schule selbst den Hauptschulabschluss erlangt.

Generell ist es Absicht unseres Hauses, Abschlüsse, so sie nachholbar sind, auch möglichst nachholbar zu machen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Peters (SPD): Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie viele Schüler ohne Hauptschulabschluss es im Landkreis Deggendorf gibt? Ich habe im Hinterkopf, dass in Niederbayern in der Vergangenheit rund 1300 Schüler ohne Hauptschulabschluss gewesen sind.

Bezüglich der Maßnahmen möchte ich fragen: Wie hat die Finanzierung bisher ausgesehen?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Frau Abgeordnete, ich bitte um Nachsicht, dass ich die Zahlen für einen einzelnen Landkreis nicht auswendig weiß. Im Rahmen der Anfragen kommt noch eine Frage, die ganz gezielt die Thematik der Hauptschüler ohne Hauptschulabschluss und das zahlenmäßige Verhältnis anspricht.

Bei dieser Frage werde ich gern auf das Thema eingehen. Was die Finanzierung angeht, lasse ich Ihnen gern eine verbindliche Auskunft zukommen.

Plenarprotokoll 14/119 v. 25.06.2003 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode 8785

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage? ­ Erledigt. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Stahl.

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, vor dem Hintergrund des im August endenden Arbeitsverhältnisses der ABM-Kraft des Vereins Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. stellt sich die Frage, wie die Planungen für das Außenlager Hersbruck sowie das Doggerwerk aussehen, ob die Möglichkeit besteht, über die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ein Konzept zu erstellen, das beispielsweise eine Zusammenarbeit mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände beinhaltet, und wie die Sicherheitsbedenken der Oberfinanzdirektion Nürnberg, die schon artikuliert worden sind, hinsichtlich einer öffentlichen Nutzung bzw. Begehung der Doggerstollen ausgeräumt werden können.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Frau Kollegin Stahl, zunächst bedanke ich mich für die von Ihnen ausgesprochene Beförderung zum Minister, aber ich werde doch als Staatssekretär antworten.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Entschuldigung!)

Die wissenschaftlichen und gedenkstättenpädagogischen Perspektiven, die im Umkreis des so genannten Doggerwerks zweifellos gegeben sind, werden nach einem entsprechenden Wunsch der Bürgermeister der Stadt Hersbruck, der Gemeinde Happurg und des Vereins Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. von der Gedenkstätte Flossenbürg und dem hier tätigen wissenschaftlichen Fachbeirat erarbeitet. In der letzten Sitzung dieses Fachbeirats wurde beschlossen, diesem Antrag Rechnung zu tragen und die wissenschaftlichen Kapazitäten in Flossenbürg für die Erarbeitung von Konzepten für das ehemalige Außenlager Hersbruck einzusetzen. Damit ist das Doggerwerk de facto in die Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten eingebunden.

Diese Vorgehensweise setzt eine Kooperation fort, die sich schon vor der Institutionalisierung der Stiftung bewährt hat: Vor allem mit der wissenschaftlichen Hilfe der Gedenkstätte Flossenbürg wurde vor zwei Jahren eine Ausstellung zum Doggerwerk realisiert, die ­ vom Verein mit großem Engagement betreut und begleitet ­ seither in mittelfränkischen Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu sehen ist.

Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände war gleichfalls in die Vorarbeiten für diese Ausstellung eingebunden. Auch diese Zusammenarbeit kann fortgesetzt werden. Gleichwohl ist zu bedenken, dass das Doggerwerk als ein Ort, an dem vor allem die Perspektive der Opfer des NS-Regimes erkennbar wird, organisatorisch und institutionell eher an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten anzubinden wäre und weniger an das Dokumentationszentrum in Nürnberg, dem ja in der Thematisierung des Täterorts ein ganz eigenes Profil eignet.

Die Liegenschaft des Doggerwerks befindet sich im Eigentum der Gemeinde Happurg; allerdings obliegt dem Bund nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz die Verkehrssicherungspflicht für die Liegenschaft. Das heißt, die konkrete Zuständigkeit liegt bei der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Nürnberg.

Diese hat eine öffentliche Nutzung der Stollenanlage abgelehnt, weil die Sicherheit nicht gewährleistet werden könne.

Die Sicherheitsbedenken, die das hier zuständige Bundesministerium der Finanzen vorgetragen hat, können nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen von unserer Seite nicht beeinflusst werden.

Dennoch ­ das möchte ich ausdrücklich im Parlament sagen ­ sind wir der Auffassung, dass es zu unserem grundlegenden Bildungsauftrag gehört, die eindrücklichen und in mancher Hinsicht solitären historischen Relikte im Umkreis des Doggerwerks für die Gedenkstättenpädagogik nutzbar zu machen. Die Kommunen vor Ort, der Verein Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. und die Institutionen im Kontext der Stiftung Bayerische Gedenkstätten arbeiten in diesem Sinne eng zusammen.

Damit ist aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung gegeben, um den historischen Ort in die politisch-historische Bildungsarbeit einzubeziehen und gleichzeitig den begründeten Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit Rechnung zu tragen. Denkbar wäre etwa die ortsnahe Erläuterung der historischen Sachverhalte durch eine Außenausstellung. Die noch vorhandenen, allerdings zugemauerten Tunneleingänge könnten dabei selbstverständlicher Lernanlass sein.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie sagten, die Bedenken der Oberfinanzdirektion könnten nicht ausgeräumt werden. Die Bedenken beziehen sich auf Sicherheitsbedingungen und ökologische Aspekte. Verstehe ich Sie richtig, dass von staatlicher Seite nicht daran gedacht ist, zum Beispiel durch eine Abstützung der Stollen oder durch eine Sanierung der Stollen, die dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen würde, dazu beizutragen, dass diese Stollen begehbar sind? Können Sie mir sagen, ob bei der Erarbeitung des Konzepts, die erfreulicherweise stattfindet, auch über die personelle Ausstattung nachgedacht wird, damit nicht immer mit ABM-Kräften, die nur von Jahr zu Jahr tätig sind, versucht werden muss, die Initiative am Leben zu erhalten?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Frau Stahl, wir sind uns in dem Punkt einig, dass eine Nutzung bzw. Öffnung dieser Stollen durchaus einen Sinn hätte. Ich habe mich in dieser Angelegenheit an Staatssekretär Overhaus im Bundesministerium der Finanzen gewandt, um trotz der Bewertung des Ministeriums, das die Sicherheitsbedenken in den Vordergrund stellte, Möglichkeiten der gedenkstättenpädagogischen Nutzung gerade auch im Kontext mit den seit 2002 vor Ort stattfindenden Baumaßnahmen auszuloten. Leider war die Antwort negativ. Ich bedaure das selbst. Ich wäre froh gewesen, wenn man im Bundesfinanzministerium nicht die Sicherheitsbedenken in den Vordergrund gestellt hätte, sondern die Angelegenheit unter gedenkstättenpädagogischen Gesichtspunkten gesehen hätte.

Das heißt, von bayerischer Seite ist hier ein intensiver Vorstoß unternommen worden. Ich kann Ihnen gern die verschiedenen Schreiben zeigen. Ich weiß nicht, ob Sie die Chance haben, auf die Haltung des Bundesfinanzministeriums über die Bundesregierung Einfluss zu nehmen. Unsere Bemühungen waren leider nicht von Erfolg gekrönt.

Was die Möglichkeiten einer personellen Verstärkung angeht, meine ich, die Angelegenheit wird nach Aufnahme in die Stiftung Bayerische Gedenkstätten in der nächsten Zeit ein Thema werden. Das ist auch im Zusammenhang mit Flossenbürg zu sehen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Brief nach Berlin kostet außer Porto und Arbeitszeit nichts. Natürlich war meine Frage auch auf die finanzielle Unterstützung gerichtet. Wenn eine Unterstützung von bayerischer Seite angesichts der Haushaltslage oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, wäre doch zumindest darüber nachzudenken, ob die Stiftung Möglichkeiten hat; aber das beschränkt sich vermutlich auf andere Formen der Unterstützung.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär, bitte.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Es wird abzuklären sein, ob das Stiftungsgesetz, das wir hier gemeinsam beschlossen haben, eine bauliche Förderung überhaupt zulässt. Ich habe Bedenken, weil es hier letztlich um eine Angelegenheit der Baulast geht, nämlich um die Absicherung der Stollen. Ins Unreine gesprochen, sehe ich hier den Bund schon deshalb in der Pflicht, weil er die Baulast zu tragen und über die Sicherheitsbedenken zu befinden hat.

Ich bin allerdings sicher, dass man hier, wenn von Bundesseite ein Entgegenkommen da ist, auch in der Stiftung Gedenkstätten dem Vorhaben großes Wohlwollen entgegenbringt. Ich erwähne nochmals ausdrücklich, dass von bayerischer Seite ­ Herr Vizepräsident, Sie können es in Ihrer Eigenschaft als örtlicher Stimmkreisabgeordneter bestätigen ­, wirklich vieles auf den Weg gebracht wurde und dass wir jetzt leider im wahrsten Sinne an der Mauer des Bundesfinanzministeriums stehen.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann ich davon ausgehen, dass sich der Freistaat Bayern nunmehr des öfteren auf das Stiftungsgesetz beruft und nicht von sich aus überlegt, für sämtliche Gedenkstätten in Bayern eine Konzeption zu entwerfen, und nicht überlegt, was man gesamtkonzeptionell mit den ganzen Außenstellen machen will?

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Frau Abgeordnete, es war auch Sinn und Ziel des Gedenkstättengesetzes, dass die Konzeption auf eine breitere Basis als ausschließlich auf Entscheidungen des Parlaments oder der Staatsregierung gestellt wird. Das heißt, gerade weil wir viele Institutionen einbinden wollen, die auch den großen Willen haben, mit eingebunden zu werden ­ alle Organisationen, die wir jetzt im Stiftungsrat und in den entsprechenden Gremien haben, möchten ja mitbestimmen und mit entscheiden ­, wird sicherlich in Zukunft eine Fülle von Entscheidungen stärker in der Stiftung als im Landtag oder in der Staatsregierung fallen. Auch die konzeptionelle Ausarbeitung ist eigentlich ganz im Sinne dessen, was wir hier miteinander erarbeitet haben.

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Egleder.

Egleder (SPD): Herr Staatssekretär, welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung gegen den hohen Anteil von über 10% eines Jahrganges, der die bayerischen Schulen ohne jeglichen Schulabschluss verlässt?

Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Freller (Kultusministerium): Herr Abgeordneter, 10,4% aller Schülerinnen und Schüler, die nach erfüllter Vollzeitschulpflicht 2001 die Schule verlassen haben, erreichten keinen Schulabschluss; davon gingen knapp 6% aus der Hauptschule und etwa 4% aus der Förderschule. Bei den Schülern aus der Förderschule handelt es sich allerdings überwiegend um Jugendliche, deren Lern- und Leistungsdispositionen das Erreichen eines Schulabschlusses nicht ermöglichen.

Die Schule muss zuerst bei sich prüfen, welchen Anteil sie an diesem Ergebnis hat ­ und tut dies auch. Doch Erfolg und Misserfolg beim Lernen haben viele verschiedene Ursachen. Es ist nicht die Schule allein, die hier gefordert ist. Die Lebensgewohnheiten in der Gesellschaft und in den Familien sind heute manchmal alles andere als leistungsfördernd.

Lernen ist eine Eigenleistung des Schülers. Er muss es selbst tun, er muss es wollen.