Anfang Oktober 2002 haben wir bei unserem Bauamt in Germering eine Anfrage gestellt ob ein Bauantrag erforderlich sei

Wir haben also beschlossen, einen Wildschutzzaun zu errichten. Er kostet ziemlich viel Geld. Das Material kostet viel, und man muss auch viel Arbeit reinstecken. Kollege Huber, ein Wildschutzzaun ist genehmigungsfrei, oder sagen wir: Es heißt, er ist genehmigungsfrei. Sie haben uns vorher mit Stolz erzählt, dass seit der Änderung der Bauordnung 1994 fast ein Drittel aller Wohngebäude genehmigungsfrei gebaut worden sei. Versuchen Sie doch einmal, etwas genehmigungsfrei zu bauen! Wir haben versucht, einen Zaun genehmigungsfrei zu bauen.

Anfang Oktober 2002 haben wir bei unserem Bauamt in Germering eine Anfrage gestellt, ob ein Bauantrag erforderlich sei. Die Auskunft Mitte Oktober, also schon zwei Wochen später, lautete: Wir müssen einen Ortstermin mit einem Vertreter des Bauamts durchführen, weil zwar die Errichtung des Wildschutzzauns bis zu zwei Metern Höhe genehmigungsfrei sei, aber dennoch eine Stellungnahme des Bauamts erforderlich sei; das sei aber kein Problem, die Notwendigkeit sei nämlich klar, und wir bekämen eine Woche nach Rücksprache mit dem Bauamtsleiter Bescheid.

(Hofmann (CSU): Wie lange dauert das jetzt? Ich schaue auf die Uhr!)

­ Das dauert nicht so lange, wie die Errichtung des genehmigungsfreien Zauns gedauert hat, keine Frage.

(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD) Anfang November letzten Jahres haben wir erneut telefonisch nachgefragt, wo die Antwort bleibt. Dann hieß es: Eine Zustimmung ist nicht möglich, weil das Landwirtschaftsamt dagegen ist. Also haben wir eine Auskunft beim Landwirtschaftsamt eingeholt. Wir haben bei dem Herrn angerufen, der vom Bauamt um eine Stellungnahme gebeten worden war. Er war in Dachau, nicht in Fürstenfeldbruck. Der Fürstenfeldbrucker war offensichtlich nicht da. Er hat den Zaun abgelehnt, wollte aber keine schriftliche Begründung geben, und eine mündliche Begründung hat er nicht zustande gebracht. Er hat aber auf seine Kollegin in Fürstenfeldbruck verwiesen, weil die eigentlich zuständig sei. Obwohl die eigentlich zuständig war, hat er sich eingemischt. Dann haben wir beim Landwirtschaftsamt Fürstenfeldbruck angerufen.

Es hieß, wir müssten eine schriftliche Begründung für den Zaunbau liefern, eine Aufstellung des Schadens und einen Lageplan.

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das haben wir denen alles zugeschickt. Ende November haben wir beim Landwirtschaftsamt Fürstenfeldbruck angefragt, wo denn die Stellungnahme bleibt. ­ Schade, dass Kollege Miller nicht da ist; das wäre für ihn sehr interessant, interessanter als eure langweiligen Anträge.

­ Eine Stellungnahme ist nicht erfolgt, weil sie vom Bauamt nicht beantragt wurde. Deswegen hat das Landwirtschaftsamt keine Stellungnahme abgegeben. Trotzdem haben die uns an die Regierung von Oberbayern verwiesen, weil die Stellungnahme zu speziell sei.

(Unruhe) Anfang dieses Jahres fand ein Ortstermin statt zusammen mit dem zuständigen Herren der Regierung von Oberbayern. Die haben auch viel Zeit. Die Stellungnahme war positiv. Die Privilegierung war klar. Allerdings darf der Zaun nur 1,80 Meter hoch sein, warum, weiß kein Mensch. Es hieß, die Stellungnahme, die er abgibt, geht an das Landwirtschaftsamt, die können wir nicht haben, die Stellungnahme dürfen sie nur an Behörden geben. Das hat der Herr von der Regierung von Oberbayern gesagt.

Dann ­ es war schon Februar 2003 ­ haben wir in Fürstenfeldbruck angerufen, warum es keinen Bescheid gibt.

Dort wurde gesagt, sie seien der Annahme gewesen, dass wir ein Duplikat bekommen. Also haben wir erneut warten müssen. Wir haben die Stellungnahme nicht bekommen, weil sie direkt an die Behörden geht, und das Duplikat haben wir auch nicht bekommen. Also haben wir wieder gewartet.

Dann hat das Landwirtschaftsamt doch noch Kontakt mit dem Bauamt aufgenommen. Im März dieses Jahres gab es einen Gesprächstermin im Bauamt mit der Vertreterin des Landwirtschaftsamts und dem Herrn der Regierung von Oberbayern. Die Positionen waren klar. Die Zustimmung konnte eigentlich nicht verweigert werden. Nach einem Hinweis des Landwirtschaftsamtes ist klar geworden, dass der Wildschutzzaun zwar genehmigungsfrei ist, aber ein formloser Antrag inklusive Lageplan und Skizze erforderlich ist; das sollten wir beim Bauamt einreichen. Inzwischen war es März 2003. Im Oktober 2002 hatten wir angefragt, ob ein Bauantrag oder Ähnliches erforderlich ist.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am 1. April haben wir einen Antrag beim Bauamt eingereicht, und ­ man glaubt es kaum ­ nach mehrmaligem Anruf haben wir eine telefonische Zusage bekommen.

Am 14. Mai dieses Jahres haben wir eine schriftliche Zusage bekommen, dass wir einen genehmigungsfreien Zaun errichten dürfen.

Wenn alles, was in Bayern genehmigungsfrei ist, so abläuft, dann gute Nacht, Herr Huber!

(Lebhafter Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD) Erster Vizepräsident Dr. Ritzer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. ­ Herr Staatsminister Huber verzichtet freundlicherweise auf eine zusammenfassende Stellungnahme.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist Tagesordnungspunkt 1 erledigt. Ich schließe die heutige Sitzung und wünsche einen angenehmen Abend.