Totalisatorengenehmigung

Gartzke (SPD): Ist es möglich, im Zusammenhang mit der jetzt vollzogenen Schließung des Schlachthofes in Ansbach der Firma Südfleisch einen Metzgerschlachthof über staatliche Zuschüsse zu fördern, wie hoch könnte der Fördersatz sein in Prozent und wäre eine höhere staatliche Förderung möglich, wenn auch Landwirte sich an dem Schlachthof mit Einlagen beteiligen?

Antwort der Staatsregierung: Auf der Basis des von der EU genehmigten Programms Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sektor Fleisch können Investitionen in den Bereichen Kühlung, Zerlegung, Verpackung und Versand von Fleisch in einer Höhe von 20% Zuschuss gefördert werden. Dabei sind jeweils 10% nationale und EU-Mittel. Investitionen im Schlachtbereich sind nicht förderfähig.

Güller (SPD): Ich frage die Bayerische Staatsregierung: ob und wann zuletzt und mit welchen Ergebnissen sie die Einhaltung der Auflage gem. Ziffer 10 der Totalisatorengenehmigung für den Münchner Trabrenn- und Zuchtverein e. V. für das Jahr 2003 überprüft hat, wonach bis zur Einführung einer zentralen Rennpreisverrechnungsstelle, die Rennpreise spätestens am sechsten Tag nach Ablauf der Rennveranstaltung bzw. bis spätestens 15. des darauffolgenden Monats, soweit es sich um Beträge der Außenwettannahmestellen handelt, unmittelbar an die Empfangsberechtigten (Besitzer, Trainer, Züchter) auszuzahlen oder treuhänderisch auf einem Sonderkonto zu verwahren sind?

Antwort der Staatsregierung: An den grundsätzlichen Ausführungen zu Ihrer Mündlichen Anfrage vom 10. 02.

2003 hat sich nichts geändert. Insoweit verweise ich auf meine Antwort von damals.

Ergänzend dazu teile ich mit: Das Staatsministerium hat die Einhaltung von Ziffer 10 der Totalisatorgenehmigung überprüft, letztmals am 07. Juli 2003. Nach den vorliegenden Unterlagen ist der MTZV den Verpflichtungen aus der genannten Unterlage nachgekommen. Bayern hat als erstes Bundesland die Hinterlegung der Rennpreise auf ein Sonderkonto als Auflage im Totalisatorbescheid aufgenommen. Im Galopprennsport ist die Hinterlegung der Rennpreise seit Jahren obligatorisch.

Dr. Rabenstein (SPD): Ich frage die Bayerische Staatsregierung: ob der Münchner Trabrenn- und Zuchtverein die laut Totalisatorengenehmigung für Juli 2002 bis spätestens 30. Juni 2003 vorzulegenden Geschäftsbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine gesonderte Nachweisung der genehmigten Abzüge vom Totalisatorumsatz für das Jahr 2003 vorgelegt hat, gegebenenfalls warum nicht?

Antwort der Staatsregierung: Der MTZV wird in seiner bereits angesetzten und am 25. 07. 2003 stattfindenden Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss 2003

Beschluss fassen und über die Entlastung der Vorstandschaft beschließen. Das Staatsministerium geht davon aus, dass die Unterlagen in der darauffolgenden Woche dem Staatsministerium vorliegen werden.

Auf Grund der verhältnismäßig geringfügigen Terminüberschreitung sieht das Staatsministerium keinen Verstoß gegen § 28 der Totalisatorgenehmigung.

Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

1. Wie hoch war/ ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und die Lehrerstundenver-sorgung in den besonderen Klassen für und getrennt nach Grund- und Hauptschulen

a) in den letzten 5 Schuljahren

b) im kommenden Schuljahr?

2. Wie hoch war/ ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und die Lehrerstundenversorgung in den Sprachlernklassen für und getrennt nach Grund- und Hauptschulen

a) seit deren Einführung

b) im kommenden Schuljahr?

3. und 4. Wie hoch war/ ist das Stundenkontingent für den Förderunterricht und für die Intensivkurse für und getrennt nach Grundund Hauptschulen

a) in den letzten 5 Schuljahren

b) im kommenden Schuljahr?

Die Werte für das Schuljahr 2003/04 liegen derzeit noch nicht vor. Eine getrennte Auflistung nach Grund- und Hauptschulen ist aufgrund der Basisdaten der vorliegenden Statistik nicht möglich.

Die Lehrerstundenversorgung in besonderen Klassen für ausländische Schüler und Aussiedlerschüler gestaltet sich getrennt nach Grund- und Hauptschulen wie folgt: Für diese Klassen werden im Durchschnitt 14 Lehrerwochenstunden bereitgestellt. Im Schuljahr 2002/03 besuchen 1115 Grundschüler und 151 Hauptschüler die insgesamt 104 Sprachlernklassen (Stand 1. 10.02).Die Schülerzahlen für das kommende Schuljahr 2003/04 liegen voraussichtlich bei 2100. zu 3. und 4.:

Die Stundenzuweisung erfolgt für Grund- und Hauptschulen gemeinsam und nicht getrennt nach Förderunterricht und Intensivkursen.

Frau Naaß (SPD): Ich bitte die Staatsregierung um Auskunft über die Situation der Ausbildung der Arzthelferinnen an der Berufsschule Ansbach, warum im Schuljahr 2001/2002 der Unterricht im Fach Laborkunde an der Berufsschule Ansbach so oft ausgefallen ist, dass in der Zwischenprüfung im März 2003 das Fach Laborkunde nicht einbezogen werden konnte, warum ein Ausbildungsbetrieb, der am 02. 04. 03 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Mittelfranken gegen die Schulleitung der Berufsschule Ansbach eingereicht hat, bis heute, trotz wiederholter schriftlicher Nachfragen, keine Antwort bekommen hat (Weißenburger Tagblatt vom 30. 06. 03) und wie die Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt wurde.

Antwort der Staatsregierung: Im Schuljahr 2001/2002 war an der Berufsschule Ansbach durch den krankheitsbedingten Ausfall einer Lehrkraft ein Unterrichtsausfall im Fach Labortechnik von 5 Stunden (von insgesamt 37 Stunden) festzustellen. Laut Auskunft des Schulleiters wurde der o. g. Unterrichtsausfall im Fach Labortechnik zwischenzeitlich nahezu nachgeholt, so dass bis zur Abschlussprüfung die Bilanz wieder ausgeglichen sein wird.

Die Zwischenprüfung für Arzthelferinnen wird zentral für Bayern von der Ärztekammer erstellt. Danach war das Fach Laborkunde in der in Frage stehenden Zwischenprüfung nicht Prüfungsgegenstand. Es ist somit nicht zutreffend, dass das Fach Laborkunde aufgrund des Unterrichtsausfalls nicht einbezogen werden konnte.

Die Regierung von Mittelfranken hat am 07. 07. 2003 erklärt, dass sie in Kürze die Dienstaufsichtsbeschwerde beantworten wird. Im Übrigen ist festzustellen, dass die beiden Auszubildenden aus der Praxis der Beschwerdeführer laut Auskunft der Schulleitung im Schuljahr 2002/03 an 8 von 26 Schultagen bzw. an 6 von 38 Schultagen fehlten und dies auch ein Grund für die Defizite im fachlichen Bereich sein kann.

Frau Förstner (SPD): Angesichts der neuen Lehrpläne für das Gymnasium, die ein Wegfallen der 11. Jahrgangsstufe ermöglichen und angesichts der Gymnasium 8 ­ Versuche frage ich die Staatsregierung, ob es beabsichtigt ist, in der nächsten Legislaturperiode des Landtags das Gymnasium generell von 9 auf 8 Jahre zu kürzen?

Antwort der Staatsregierung: Dazu wird wie folgt Stellung genommen:

1. Es ist nicht richtig, dass der neue Lehrplan so angelegt ist, dass die Inhalte der Jahrgangsstufe 11 wegfallen könnten. Vielmehr baut der Lehrplan in der Kursphase der Kollegstufe auf den Inhalten der Jahrgangsstufe 11 auf. Das gilt auch für den genannten Schulversuch Achtjähriges Gymnasium. Bei diesem Schulversuch wurden die Wochenstundenzahlen in der Unter- und Mittelstufe etwas angehoben und durch sog. Intensivierungsstunden ergänzt, so dass die Lerninhalte der Jahrgangsstufen 5 bis 11 am G9 ohne Kürzung auf die Jahrgangsstufen 5 bis 10 des G8 umverteilt werden können.

2. Im Schulversuch Achtjähriges Gymnasium werden ein Stundentafelmodell und ein methodisches Konzept erprobt, die es vor allem den besonders leistungsfähigen und lernwilligen Schülerinnen und Schülern ermöglichen sollen, ohne Nachteile in Bezug auf die Qualität der Ausbildung bzw. der Abiturprüfung das Gymnasium in acht statt in neun Jahren zu durchlaufen. Da der Schulversuch erst im Schuljahr 2002/03 begonnen hat, liegen noch keine wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse vor.

3. Die Staatsregierung beabsichtigt derzeit nicht, das achtjährige Gymnasium generell einzuführen. Im Übrigen hat die Staatsregierung eine Kommission eingesetzt, die Leitgedanken und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Gymnasiums erarbeiten soll. Die Kommission, die von Frau Staatsministerin Hohlmeier geleitet wird und sich aus Vertretern der Schulen (Schulleiter, Lehrer, Schüler, Eltern) sowie aus Persönlichkeiten aus den Bereichen Hochschule, Wirtschaft, Kirchen, Medien und Kunst zusammensetzt, wird ihre Empfehlungen gegen Ende des Jahres 2003 vorlegen.