Bericht Verkehrsdurchführungsvertrag

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie unverzüglich über die Gründe für das Nichtinkrafttreten des Verkehrsdurchführungsvertrages mit der DB Regio AG und der Rahmenvereinbarung mit der DB AG über das für den Schienenverkehr im Freistaat Bayern zu berichten.

Begründung:

Der Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB Regio AG und die Rahmenvereinbarung mit der DB AG über das 10-Jahres-Entwicklungskonzept für den Schienenverkehr im Freistaat Bayern wurden bereits am 12. September 2003 paraphiert. Während der Pressekonferenz anlässlich der Paraphierung stellte Staatsminister Dr. Wiesheu die eingehende Befassung des Landtags mit den beiden Verträgen in Aussicht. Dies ist bisher unterblieben. Der erste Verkehrsdurchführungsvertrag zwischen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der Deutschen Bahn AG über Angebote im Schienenpersonennahverkehr vom 30. Mai 1996, in dem Art und Umfang des SPNV im Freistaat, soweit er von der DB AG erbracht wird, geregelt sind, hatte eine Laufzeit bis 31.12.2001. Der verkehrsvertragslose Zustand dauert nun schon über zwei Jahre an. Für die Mitglieder des Landtages wäre sicher interessant zu erfahren, welche Gründe für das Nichtinkrafttreten des Verkehrsdurchführungsvertrages aus Sicht der Staatsregierung ausschlaggebend sind. Insbesondere dürfte zu klären sein, welche Auswirkungen auf die Inkraftsetzung des paraphierten Verkehrsdurchführungsvertrages dem derzeit laufenden Verfahren der EU-Kommission in Sachen EU-konforme Verkehrsverträge von Seiten der Staatsregierung beigemessen werden.