Ablehnung der arbeitnehmerfeindlichen Ergebnisse der Henzler-Kommission der Staatsregierung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich die arbeitnehmerfeindlichen Ergebnisse der sog. Henzler-Kommission nicht zu Eigen zu machen und nicht weiter zu verfolgen.

Dies gilt vor allem für alle Module, die Arbeitnehmerschutzrechte betreffen, wie z. B. Beschneidung des Kündigungsschutzes, Freistellung zum Teilzeitund Befristungsgesetz, Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, Freistellung von den Regelungen des Arbeitsstättenrechts, Entlastung bei der betrieblichen Mitbestimmung, Lösungsmöglichkeiten aus der Tarifbindung.

Begründung:

Dem im Auftrag der Staatsregierung erstellten Bericht der sog. Henzler-Kommission liegt ein Staatsverständnis zugrunde, das mit dem eines modernen Sozialstaates unvereinbar ist. Hieraus ergibt sich auch die generelle Herangehensweise der Kommission, die im Bericht (vgl. S. 6) wie folgt charakterisiert wird: In ihrer Arbeit beschränkte sich die Kommission ausschließlich auf die Unternehmensperspektive...

Als Konsequenz dieser eingeschränkten Sichtweise greifen alle Arbeitnehmer direkt betreffenden Maßnahmen, die im Bericht der Henzler-Kommission entwickelt wurden, massiv in bestehende Arbeitnehmerschutzrechte ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen waren in der Henzler-Kommission nicht vertreten und finden in diesem Bericht keine Erwähnung. Solidarischer Wettbewerb und Gerechtigkeit sowie die Nennung von sozialen Leistungen, die im Wettbewerb weiterhin zur Verfügung gestellt werden sollten, weichen in dem Bericht einem kompetitiven Föderalismus und einer ausschließlich unternehmerischen, einseitigen Sichtweise.