Wurde die nach Ziffer 2 versäumte Arbeitszeit durch die jeweiligen Mitarbeiter des Ministeriums

5. Wurde die versäumte Arbeitszeit nachgearbeitet?

a) Welche Ausnahmezulassungen enthielten die Verpflichtung zur Nachleistung der versäumten Arbeitszeit?

b) Wurde die nach Ziffer 2 versäumte Arbeitszeit durch die jeweiligen Mitarbeiter des Ministeriums nachgeleistet?

c) Wurde ggf. versäumte Arbeitszeit mit Überstunden des betreffenden Mitarbeiters verrechnet?

6. Haben MR Pangerl bzw. Frau Piatzer während der Arbeitszeit im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung an CSU-Sitzungen teilgenommen?

a) Trifft es zu (SZ 29.07.04), dass MR Pangerl und Frau Piatzer während der Arbeitszeit an Sitzungen von CSU-Gremien, die nicht öffentlich waren und bei denen sie nicht aufgrund eigener parteipolitischer Tätigkeit ein Anwesenheitsrecht hatten, teilnahmen?

b) Wenn ja, um welche Sitzungen handelte es sich hierbei?

c) Fanden diese Sitzungen in Anwesenheit der Ministerin statt?

d) Trifft es zu (SZ 29.07.04), dass MR Pangerl bzw. Frau Piatzer insbesondere am 15.05.03, am 19.05.04 und am 28.05.04 an Zusammenkünften von Staatsministerin Hohlmeier mit anderen CSU-Funktionsträgern und/oder CSUMitgliedern in den Räumen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus teilnahmen?

e) Trifft es zu (SZ 29.07.04), dass am 15.05. auch die CSU-Mitglieder Rasso Graber, Christian Baretti und Curt Niklas anwesend waren?

f) Durch wen wurde die Teilnahme von MR Pangerl bzw. Frau Piatzer an Sitzungen/Zusammenkünften nach a) und d), ggf. wann und aus welchen Gründen veranlasst?

g) In welchen Funktionen, insbesondere zur Ausübung welchen Amtes nahmen MR Pangerl bzw. Frau Piatzer an diesen Sitzungen/Zusammenkünften nach a) und d) teil?

h) Welche Aufgaben nahmen MR Pangerl bzw. Frau Piatzer hierbei ggf. in wessen Interesse wahr?

i) Ist es zutreffend, dass Gegenstand der Sitzungen/Zusammenkünfte nach a) und d) Themen waren, die nicht in Bezug zu staatlichen Aufgaben stehen, sondern die unter A I. und II. genannten Vorgänge betrafen?

j) Für welche Termine nach a) und d) erhielten MR Pangerl und Frau Piatzer eine schriftliche Ausnahmezulassung, ggf. mit welcher Begründung?

7. Haben weitere Mitarbeiter des Ministeriums während der Arbeitszeit an CSU-Sitzungen teilgenommen?

a) Nahmen von 1993 bis heute weitere Mitarbeiter des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus während der Arbeitszeit an Sitzungen von CSU-Gremien, die nicht öffentlich waren und bei denen sie nicht aufgrund eigener parteipolitischer Tätigkeit ein Anwesenheitsrecht hatten, teil?

b) Durch wen wurde dies, ggf. wann und aus welchen Gründen veranlasst?

c) In welchen Funktionen, insbesondere zur Ausübung welchen Amtes nahmen diese Mitarbeiter teil?

d) Welche Aufgaben nahmen die Mitarbeiter hierbei ggf. in wessen Interesse wahr?

e) Für welche Termine nach a) erhielten die Mitarbeiter ggf. eine schriftliche Ausnahmezulassung, ggf. mit welcher Begründung?

8. Wurden im Rahmen von Nebentätigkeiten sächliche Ressourcen und weitere personelle Ressourcen (Schreibkräfte, Telefonvermittlung, etc.) des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verwendet?

a) Wurden Einrichtungen, Material und/oder Personal des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitarbeiter des Ministeriums in Anspruch genommen?

b) Wenn ja, welche?

c) In welchem Interesse erfolgte ggf. die Inanspruchnahme?

d) Durch wen erfolgte ggf. die Genehmigung hierfür?

III. Entgelte und Kostenerstattungen für Verwendung der personellen und sächlichen Ressourcen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und Bezahlung von Mitarbeitern durch CSU und/oder Minister und Staatssekretäre

1. Wurden dem Freistaat von der CSU Entgelte und Kostenerstattungen für Verwendung der personellen und sächlichen Ressourcen (Ziffer B I. und II.) des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstattet, ggf. in welcher Höhe?

2. Wurden dem Freistaat von den jeweiligen Ministern und Staatssekretären Entgelte und Kostenerstattungen für Verwendung der personellen und sächlichen Ressourcen (Ziffer B I. und II.) des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstattet, ggf. in welcher Höhe?

3. Wurden Mitarbeiter von der CSU bzw. von den Ministern und Staatssekretären für Nebentätigkeiten entlohnt, ggf. in welcher Höhe?

C Personalentwicklungspraxis innerhalb des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie Vorteilsgewährung gegenüber Privatpersonen durch Staatsministerin Hohlmeier

I. Wurden bei der Besetzung von Schulleiterpositionen in Nürnberger Gymnasien Bewerber im Widerspruch zu beamten- bzw. beförderungsrechtlichen Grundsätzen bevorzugt bzw. benachteiligt?

1. Trifft es zu, dass bei der jüngsten Besetzung der Stelle des Schulleiters des Melanchthon-Gymnasiums in Nürnberg-Wöhrd mindestens ein/eine ähnlich oder besser qualifizierter/qualifizierte Bewerber/Bewerberin nicht berücksichtigt wurde (vgl. Nürnberger Nachrichten vom 6. August 2004)?

2. Trifft es zu, dass bei der jüngsten Besetzung der Stelle des Schulleiters des Hans-Sachs-Gymnasiums in Nürnberg-Maxfeld mindestens ein/eine ähnlich oder besser qualifizierter/qualifizierte Bewerber/Bewerberin nicht berücksichtigt wurde (vgl. Nürnberger Nachrichten vom 6. August 2004)?

3. Trifft es zu, dass die Besetzung der genannten offenen Stellen im Zusammenhang mit der an diesen Schulen geäußerten Kritik am achtstufigen Gymnasium steht (vgl. Nürnberger Zeitung vom 10. September 2004)?

4. Trifft es zu, dass die zu 1. und 2. erfolgte Auswahl der zu Schulleiterinnen und Schulleitern beförderten Personen aufgrund deren zustimmender Haltung zur Einführung des achtstufigen Gymnasiums erfolgte?

II. Wurden bei der Besetzung von Schulleiterpositionen in Schweinfurt und Pfarrkirchen Bewerber im Widerspruch zu beamten- bzw. beförderungsrechtlichen Grundsätzen bevorzugt bzw. benachteiligt?

1. Trifft es zu, dass bei der jüngsten Besetzung der Stelle des Schulleiters des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums in Schweinfurt die erfolgreiche Bewerberin im Vergleich zu den weiteren Bewerbern/Bewerberinnen auf eine kürzere Berufserfahrung und geringere berufliche Qualifikationen verweisen konnte (Main Post vom 27. September 2004; Online Angebot der Nürnberger Nachrichten vom 6. August 2004)?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde die Bewerberin dennoch ausgewählt?

3. Trifft es zu, dass bei der jüngsten Besetzung der Stelle des Schulleiters des Gymnasiums Pfarrkirchen fachliche Aspekte zugunsten persönlicher bzw. beruflicher Verbindungen der Ministerin vernachlässigt wurden (Münchner Merkur vom 24. Juli 2004)?

4. Wurde in den genannten Fällen seitens der Führungsebene des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf das Verfahren Einfluss genommen bzw. wurde eine Einflussnahme versucht?

III. Welche Kriterien wurden bei der Besetzung von Schulleiterpositionen nach I. und II. zugrunde gelegt?

1. Wurden private Verbindungen von Staatsministerin Hohlmeier zu Beamten bei der Beförderung berücksichtigt, ggf. in welchen Fällen und warum?

2. Wurden kritische Äußerungen anderer Beamter zur Einführung des achtstufigen Gymnasiums bei der Ablehnung berücksichtigt, ggf. in welchen Fällen und warum?

3. Wurde die Parteizugehörigkeit von Beamten berücksichtigt, ggf. in welchen Fällen und warum?

IV. Wie wurde mit Bedenken der Lehrerschaft im Zusammenhang mit der Einführung des achtstufigen Gymnasiums seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verfahren?

1. Wie wurden Lehrerinnen und Lehrer bei der Vorbereitung des achtjährigen Gymnasiums in die Planungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Schulbehörden eingebunden und über die Vorbereitung informiert?

2. Erfolgten sachliche Vorschläge bzw. Argumente seitens der Lehrerschaft gegen die geplante Einführung des achtstufigen Gymnasiums und wie wurde damit ggf. seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus verfahren?

3. Trifft es zu, dass seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und durch die Ministerin selbst interveniert wurde, als Lehrkräfte sich auf internen Schulveranstaltungen, Schulveranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug oder öffentlich kritisch zur Einführung des achtstufigen Gymnasiums äußerten (vgl. Münchner Merkur vom 28. September 2004), wenn ja, wie wurde dies begründet?

4. Wurde seitens des Staatsministeriums durch Telefonate und Schreiben frühzeitig der Versuch unternommen, öffentliche Kritik der Lehrerschaft an der Einführung des achtstufigen Gymnasiums zu unterbinden?

5. Aus welchem Anlass wurde am 13. Februar 2004 im Ministerium eine Dienstbesprechung mit den Leitern von sechs bayerischen Schulen angesetzt, wer nahm hieran teil, welche Weisungen wurden den Teilnehmern ggf. erteilt und welchen Verlauf und welches Ergebnis hatte diese Dienstbesprechung (vgl. Nürnberger Nachrichten vom 6. August 2004)?

6. Trifft es zu, dass den geladenen Schulleitern gegenüber eine Drohkulisse aufgebaut und einzelne der Teilnehmer seitens der Staatsministerin mit einem Dossier konfrontiert wurden (vgl. NN 06.08.04 und Passauer Neue Presse vom 7. August 2004)?

7. Trifft es insbesondere zu, dass Staatsministerin Hohlmeier am 13. Februar 2004 den Teilnehmern gegenüber erklärte wir können auch ganz anders und welche beamtenrechtlichen und/oder sonstigen Maßnahmen wurden hierbei von der Ministerin geplant und/oder in Aussicht gestellt?

8. Gab es weitere Dienstbesprechungen unter Beteiligung von Schulleiterinnen und Schulleitern zur Thematik am achtstufigen Gymnasium, die im Ministerium stattfanden, und wurde den jeweiligen Teilnehmern hierbei verordnet, welche inhaltliche Auffassung sie zu vertreten hätten?

V. Besoldungsrechtliche Eingruppierungen im Staatsministerium für Unterricht und Kultus

1. Auf welche Weise und auf wessen Veranlassung wurde die Beauftragte der Staatsregierung für Bürgerangelegenheiten eingesetzt?

a) Sind Pressemeldungen (MM 05.10.04) zutreffend, wonach im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum 01.04.2004 die Stelle der Beauftragten der Staatsregierung für Bürgerangelegenheiten geschaffen wurde?

b) Wann und auf wessen Veranlassung erfolgte dies und mit welcher Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung?

c) Erfolgte eine öffentliche oder hausinterne Stellenausschreibung, ggf. wann und mit welchem Inhalt?

d) Gab es neben der derzeitigen Stelleninhaberin weitere Bewerberinnen oder Bewerber, welche Qualifikation hatten diese ggf.?

e) Ist es zutreffend, dass der Einstellungsvertrag von Frau Spandel vorab vom Staatsministerium für Finanzen, ggf. durch wen, geprüft wurde?

f) Wenn ja, trifft es zu, dass er nicht beanstandet wurde?

g) Werden sämtliche Einstellungsverträge im Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch das Staatsministerium der Finanzen geprüft oder handelte es sich um einen Ausnahmefall, als der Vertrag für Frau Spandel vom Bayerischen Finanzministerium geprüft wurde?

h) Wie wurde dieser Ausnahmefall ggf. begründet?

i) War der Ministerpräsident an der Entscheidung zur Einstellung von Frau Spandel beteiligt, ggf. womit?

2. Welche Qualifikation und Besoldungsgruppe liegen für die Tätigkeit einer Beauftragten der Staatsregierung für Bürgerangelegenheiten vor und sind erforderlich?

a) Ist es zutreffend, dass Frau Renate Spandel obige Stelle mit einer besoldungsrechtlichen Eingruppierung in BAT II erhielt?

b) Welche Qualifikation im Sinne des BAT weist Frau Spandel auf?

c) Umfasst die Beauftragung der Staatsregierung für Bürgerangelegenheiten ausschließlich Tätigkeiten für das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder ­ wie sich aus dem Titel ergeben könnte ­ ebenfalls solche für die weiteren Staatsministerien und die Staatskanzlei, ggf. welche?

3. Erfolgte die Einstellung von Frau Spandel entsprechend den üblichen Maßgaben?

a) Ist es zutreffend, dass der zuständige Personalrat die Beschäftigung von Frau Spandel mit der Eingruppierung in BAT II im Ministerbüro zunächst ablehnte?

b) Aus welchen Gründen erfolgte dies ggf.?

c) Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Einstellung und Eingruppierung von Frau Spandel ausschließlich auf Anordnung der Ministerin und gegen den Willen des Personalrats erfolgte?

d) Trifft es zu, dass der Personalrat schließlich zustimmte und wenn ja, aus welchen Gründen wurde schließlich der Einstellung und/oder Eingruppierung der betreffenden Mitarbeiterin zugestimmt?

e) Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach Staatsministerin Hohlmeier die mit diesem Vorgang befassten Mitarbeiter zum Schweigen verpflichtete?

4. Sind Pressemeldungen (SZ. 06.10.04) zutreffend, wonach sich nach Auskunft des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus 34 weitere Mitarbeiter des Ministeriums in einer dem BAT II vergleichbaren Eingruppierung befinden?

a) Wenn ja, will das Ministerium damit sagen, dass weitere 34 Mitarbeiter ohne die dafür erforderliche Qualifikation in BAT II eingruppiert sind?

b) Was sind ggf. die Gründe hierfür?

5. Wurden Planstellen aus einem Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus oder aus Seite 10 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1930 einer Unterbehörde in das Büro der Staatsministerin, in die Referate MB 1, MB 2, MB 3, in das Referat I.7, in das Büro des Staatssekretärs und/oder in das Büro seines persönlichen Referenten verlagert?

a) Entstand insbesondere die Planstelle von Frau Spandel aufgrund einer derartigen Stellenverlagerung?

b) Sind sämtliche Planstellen im Büro der Staatsministerin, in den Referaten MB 1, MB 2, MB 3, im Referat I.7, im Büro des Staatssekretärs und/oder im Büro seines persönlichen Referenten originäre Stellen des Staatsministeriums oder stammen eine oder mehrere dieser Stellen aus anderen Bereichen, insbesondere aus Schulen?

c) Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung erfolgten ggf. derartige Stellenverlagerungen seit Amtsantritt der Staatsministerin?

VI. Entsprach die Ernennung von Herrn Dr. Harald Vorleuter geltenden Vorschriften?

1. Lagen bei der letzten Beförderung von Herrn Dr. Harald Vorleuter die entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen vor?

2. Welchen anderen Beamten und/oder Beamtinnen mit gleicher Eignung und Qualifikation wurde Dr. Harald Vorleuter bei der Berufung in die von ihm derzeit wahrgenommene Position vorgezogen, ggf. aus welchen Gründen?

3. Wurde seine Ernennung unter Nennung der maßgeblichen Umstände von der Staatsregierung beschlossen?

VII. Entsprach die Ernennung von Herrn Maximilian Pangerl geltenden Vorschriften?

1. Lagen bei der letzten Beförderung von Herrn Maximilian Pangerl die entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen vor?

2. Welchen anderen Beamten und/oder Beamtinnen mit gleicher Eignung und Qualifikation wurde Maximilian Pangerl bei der Berufung in die von ihm derzeit wahrgenommene Position vorgezogen, ggf. aus welchen Gründen?

3. Welcher Zeitraum lag zwischen den beiden letzten Beförderungen von Herrn Pangerl und war dies der für vergleichbare Fälle übliche Zeitraum?

VIII.Wurden von Mitarbeitern der Ministerin dienstrechtswidrige Weisungen erteilt?

1. Trifft es zu, dass der persönliche Referent der Ministerin, MR Maximilian Pangerl, Ende Juli 2004 sich bei der Leiterin einer Grundschule im Raum München dafür einsetzte, das Zeugnis der Tochter des Münchener Anwalts Prof. Herrmann Mayer zwei Tage vor dem Zeugnistag an diesen faxen zu lassen (vgl. Abendzeitung vom 3. und 4. August 2004)?

2. Trifft es zu, dass die Schulleiterin darauf hinwies, dass die Vornahme einer derartigen Handlung dienstrechtswidrig sei (vgl. Abendzeitung/Passauer

Neue Presse vom 4. August 2004)?

3. Trifft es zu, dass eine ggf. dienstrechtswidrige Anweisung gegenüber einer Schulleiterin seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus als Routinevorgang behandelt wird?

4. Welche dienstrechtlichen Möglichkeiten nahm die betreffende Schulleiterin wahr, um ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung vorzubringen und welche Folgen hatte dies ggf.?

5. Wie viele und welche dem Vorgang zu 1. vergleichbaren Eingaben wurden seit Oktober 2003 durch das dem persönlichen Referenten der Ministerin, Herrn Maximilian Pangerl, zugeordnete Petitionsreferat des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus behandelt, nach welchen Maßstäben erfolgt die Sachbehandlung derartiger Eingaben (vgl. Abendzeitung/Süddeutsche Zeitung vom 4. August 2004) und führten diese Eingaben ggf. zu dienstrechtswidrigen Weisungen gegenüber Beamten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus?

IX. Wurden dem Ehemann von Staatsministerin Hohlmeier unrechtmäßig Vorteile aufgrund seiner familiären Verbindung mit der Ministerin gewährt?

1. Erhielt der derzeitige Arbeitgeber Michael Hohlmeiers Finanzierungszusagen, Zuschüsse und/oder sonstige Vorteile, und/oder wurden diesem diesbezügliche Zusagen seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und/oder der Ministerin ausgesprochen, die in Zusammenhang mit der Einstellung von Michael Hohlmeier standen?

2. Trifft es zu, dass Herr Hohlmeier aufgrund seiner familiären Beziehung zu Staatsministerin Hohlmeier im Staatsministerium für Unterricht und Kultus Mitarbeiter zu Tätigkeiten veranlasste und/oder diesen Aufträge erteilte, ggf. wann und in welchen Fällen?