Personalvermittlungsstelle

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert Ministerpräsidenten Roland Koch auf, auch Mitglieder seines Kabinetts bis zum Stichtag 31. März 2004 in die Personalvermittlungsstelle (PVS) zu melden.

Bei der Auswahl der Kabinettsmitglieder sind folgende Punkte zu beachten:

1. Die Auswahl der betroffenen Kabinettsmitglieder erfolgt nach den in der "Auswahlrichtlinie zur Auswahl und Meldung des Überhangpersonals" festgelegten Kriterien.

2. Die Personalgespräche im Rahmen des PVS-Verfahrens sind vom Ministerpräsidenten persönlich zu führen.

3. Das Gespräch findet an einem Vormittag im Dienstzimmer des Ministerpräsidenten statt. Für Service wie Wasser und Papiertaschentücher sollte gesorgt werden.

4. Das PVS-Gespräch ist zielgerichtet zu führen und es sollte nicht um den "heißen Brei" herumgeredet werden. Es sollte die "Ich-Form" benutzt werden und Formulierungen wie "hat die Politik", "hat die Behörde", "hat man beschlossen" sind zu vermeiden.

5. Zur Vorbereitung des PVS-Gesprächs sollte der Ministerpräsident auf die vom Finanzministerium empfohlene Literatur zurückgreifen. Insbesondere die Aufsätze: "Das Überbringen schlechter Nachrichten" und "Das Trennungsgespräch: Unglücklich macht meist nicht das Was, sondern das Wie".

Begründung:

Im "Zukunftssicherungsgesetz (ZSG)" wurden Abbauquoten und Rationalisierungspotenziale für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung festgelegt. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bis zum 31. März 2004 in die Personalvermittlungsstelle (PVS) beim Ministerium der Finanzen gemeldet werden. Nachdem alle Bereiche der Landesverwaltung betroffen sind, sollte auch die Landesregierung einen Beitrag zur Personaleinsparung erbringen und aus dem Kabinett Personen in die PVS melden, insbesondere deshalb, weil der Ministerpräsident zu Beginn der Legislaturperiode die Zahl der Minister völlig unnötigerweise erhöht hatte.