Wie unterscheidet die Staatsregierung zwischen relativer und absoluter Armut?

Wie unterscheidet die Staatsregierung zwischen relativer und absoluter Armut?

a) Ab welchem Einkommen auch im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen der bayerischen Wohnbevölkerung geht die Staatsregierung von einer relativen Einkommensarmut aus und

b) ab wann von einer strengen Einkommensarmut?

Wie definiert die Staatsregierung wirtschaftliche Notlage, Niedrigeinkommen, verfestigte Armut und prekäre Lebenslage?

Vertritt die Staatsregierung weiterhin die Auffassung, dass

a) Sozialhilfebezug für bekämpfte Armut stehe und

b) wenn ja, wie erklärt sie es sich, dass Sozialhilfeabhängigkeit als benachteiligte Lebenssituation gilt, die bekämpft werden muss?

Wie definiert die Staatsregierung verdeckte Armut?

Unterversorgung

Wann spricht man nach Meinung der Staatsregierung von Unterversorgung in den Bereichen schulische und berufliche Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheit?

Geht die Staatsregierung in diesen Bereichen von Mindeststandards aus?

Wenn ja, wie lauten diese?

Welche Voraussetzungen sind nach Meinung der Staatsregierung notwendig, um gesellschaftliche Teilhabechancen des Einzelnen sicherzustellen?

2. Armutsverläufe

Geht die Staatsregierung davon aus, dass sich in den letzten Jahren Armutsverläufe verändert haben?

Wenn ja, welche Veränderungen haben sich ergeben?

3. Subjektive Dimension von Armut

Wie stellt sich die subjektive Zufriedenheit, unterschieden nach verschiedenen Haushaltstypen, mit den Lebensbereichen Einkommen, Arbeit, Kinderbetreuung, Lebensstandard insgesamt in Bayern dar?

4. Finanzielle Mittel

Welche finanziellen Mittel stellt die Staatregierung jährlich seit 1998 für die Armutsforschung für welche Projekte vom welchem Institut zur Verfügung?

III. Einkommensarmut

1. Einkommen

Welche Äquivalenzskala zur Gewichtung der Personen im Haushalt verwendet die bayerische Staatsregierung um Einkommen zu vergleichen?

Welche Schwierigkeiten/Datenlücken liegen vor, um die Einkommenssituation in Bayern umfassend zu beschreiben?

Über welches Nettoeinkommen verfügen die privaten Haushalte in Bayern im Jahr 2000 und 2003 nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (allein stehende Frauen, allein stehende Männer, Alleinerziehende, Paare ohne, mit einem, mit zwei und mehreren Kindern) und Regionen (Bezirke, Landkreise und kreisfreien Städte) unterschieden (bitte Durchschnitt und Verteilung angeben)?

Über welches Nettoeinkommen verfügen die privaten Haushalte in Bayern im Jahr 2000 und 2003 unterschieden nach Selbständigen, Beamtinnen/Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen/ Arbeitern, Rentnerinnen/Rentnern, Pensionären unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße?

Welche Haushaltstypen sind besonders häufig von einem unterdurchschnittlichen Nettoeinkommen betroffen?

Welche Haushaltstypen und wie viele Haushalte verfügen über ein überdurchschnittliches Nettoeinkommen?

2. Rücklagenbildung

Über wie viele Rücklagen verfügen die bayerischen Haushalte ­ gesamt Bayern und nach Regionen unterschieden im Jahre 2003 (Durchschnitt und Verteilung bitte angeben)?

Über wie viele Rücklagen verfügen Paare mit keinem, einem, zwei, mehr als zwei Kindern, weibliche und männliche Alleinlebende und Alleinerziehende im Jahr 2003?

Wie stellt sich die durchschnittliche Rücklagenbzw. Vermögensbildung in welcher Höhe von (Ehe)paaren mit keinem, einem, zwei, mehr als zwei Kindern, weibliche und männliche Alleinlebende und Alleinerziehende im Vergleich zu allen Haushalten im Jahr 2003 dar?

Wie viele Millionäre/Millionärinnen und Multimillionäre/Multimillionärinnen leben in welchen Regionen in Bayern?

3. Einkommensarmut

Eine Definition geht davon aus, dass Armut dann vorliegt, wenn Personen/Haushalte über weniger als 50% des Nettoäquivalenzeinkommens verfügen. Wo lag in Bayern von 1998 bis 2003 (bitte jährlich auflisten) die 50%-Armuts grenze für Einpersonenhaushalte, für Alleinerziehende mit einem Kind unter 15 Jahre, für ein (Ehe)paar mit keinem, einem, zwei, drei, vier und fünf Kinder unter 15 Jahren?

Wie viele Personen/Haushalte fallen, nach den oben genanten Kriterien unterschieden, absolut und prozentual betrachtet, unter diese Armutsgrenze (von 1998 bis 2003 bitte jährlich auflisten)?

Wie hat sich der Anteil der Bevölkerungsgruppe seit 1998 entwickelt, die unter die 50%Einkommensgrenze fallen. Bitte unterscheiden nach:

a) Geschlecht

b) deutschen Staatsangehörigen unter besonderer Berücksichtigung der Aussiedlerinnen und Aussiedler

c) Ausländischen Personen insgesamt und unterschieden nach EU-Bürgerinnen und ­ Bürger, Menschen aus Drittstaaten und Aufenthaltsstatus

d) Alter

e) Familienstand

f) Schul- und Berufsabschlüssen

g) Erwerbstätigkeit und -status an der Personengruppe, die unterhalb der 50 %-Einkommensgrenze fallen (bitte von 1998 bis 2003 jährlich aufschlüsseln)?

Wie viele Kinder gelten nach der 50%Einkommensgrenze als arm, unterschieden nach folgenden Kriterien: (bitte von 1998 bis 2003 jährlich aufschlüsseln):

a) Altersgruppen

b) Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung und der Bevölkerungsgruppe der unter 18jährigen

c) deutsche Staatsbürgerschaft und Ausländischen Personen gesamt, bzw. nach EUStaatsbürgerschaft, Drittstaaten und Aussiedlerkinder unterschieden?

Wie ist die regionale Verteilung (Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte) der Personengruppen, die unter die 50%-Armutsgrenze fallen?

Welchem Bevölkerungsanteil entspricht diese Personengruppe?

Wie stellt sich der Sozialhilfebezug von Kindern seit 1998 absolut und prozentual dar? (Bitte jährlich angeben und nach deutschen Staatsangehörigen unter besonderer Berücksichtigung der Aussiedlerkinder, Nicht-Deutsche-Kinder insgesamt und differenziert nach EU-Staatsangehörigkeit, Drittstaatenangehörigkeit und, Aufenthaltsstatus)

Wann ist die Gefahr für Kinder besonders groß, Sozialhilfe beziehen zu müssen?

Wie untergliedert sich der Sozialhilfebezug der Kinder hinsichtlich der Altersgruppen?

Wie stellt sich bei den nicht-deutschen Sozialhilfebeziehern, nach Geschlecht unterschieden, die Altersverteilung dar (bitte ab 1998 jährlich aufgeschlüsselt darstellen)?

Wie viele Erwerbstätige, wie viele Arbeitslose, wie viele Nichterwerbstätige, nach Geschlecht unterschieden, beziehen in welcher Höhe zusätzlich Sozialhilfe (bitte ab 1998 jährlich aufgeschlüsselt darstellen)?

Wie stellt sich der Sozialhilfebezug nach Schulund Berufsabschlüssen dar (bitte ab 1998 jährlich aufgeschlüsselt darstellen)?

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Haushaltsgröße und Dauer des Sozialhilfebezugs?

4.10 Bei welchen Persongruppen kumuliert das Sozialhilferisiko?

4.11 Wie viele Sozialhilfebezieher und -bezieherinnen erhalten ab 1. Januar voraussichtlich

a) Arbeitslosgeld II und

b) wie viele verbleiben in der Sozialhilfe?

5. Verdeckte Armut

Was hat die Staatsregierung unternommen, um die Datenlücke über verdeckte Armut zu schließen, so dass nun bekannt ist, wie viele Menschen und warum in verdeckter Armut leben?

Wie bewertet die Staatsregierung die Aussagen, dass nur etwa die Hälfte aller Sozialhilfeberechtigten die Leistungen dieses Transfersystems zur Sicherung ihres Existenzminimums in Anspruch nimmt? (Materialband zur sozialen Lage in Bayern 1998, S. 91)

Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Anzahl der Menschen ein, die sozialhilfeberechtigt (auch als ergänzende Leistung) sind, aber diese Leistung nicht in Anspruch nehmen?

Welche Personengruppen sind hier am häufigsten vertreten?

Wie hoch wird das Einkommen dieser Personengruppen nach neueren Zahlen geschätzt?

Was sind die Ursachen für verdeckte Armut?

Was unternimmt die Staatsregierung, um gegen verdeckte Armut vorzugehen?

Wie viele Personen hat sie mit ihren Maßnahmen mit welchem Erfolg erreicht?

6. Ältere Menschen

Wie viele Personen (absolut und prozentual) ab dem 60. Lebensjahr, aufgeschlüsselt nach

a) Geschlecht

b) Familienstand

c) deutscher Staatsangehörigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Aussiedlerinnen und Aussiedler

d) Nicht-Deutsche-Staatsangehörige insgesamt und nach EU-Staatsangehörigkeit, Drittstaatenangehörigkeit und Aufenthaltsstatus unterschieden, verfügen über ein Nettoäquivalenzeinkommen von unter 50%?

Wie viele Menschen (absolut und prozentual) in den Altersgruppen 60 bis 65 Jahre, 65 bis 75 Jahre und 75 Jahre und älter beziehen Sozialhilfe/Grundsicherung in welcher Höhe nach Geschlecht und Region (Bezirke und Landkreise) aufgeschlüsselt?

Wie viele Rentnerinnen und Rentner benötigen aufstockende Grundsicherung in welcher Höhe?

7. Auslöser und Dauer von Armut

Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Auslöser von Armut oder Sozialhilfebezug vor?

Was waren die Auslöser in welchem Prozentsatz für den Bezug von Sozialhilfe (1998, 2000, 2003)?

a) Wie lange dauert der durchschnittliche Sozialhilfebezug an,

b) welche Verteilung der Bezugsdauer liegt vor?

Welche Abhängigkeiten zwischen Dauer des Bezugs und anderen Faktoren wie Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und -dauer, Bildungsabschlüsse, Haushaltsgröße usw. bestehen und wie wirken sich diese aus?

Welche Unterstützung mit welchen finanziellen Mitteln und mit welchem Erfolg bietet die Staatsregierung Sozialhilfeempfänger und Menschen mit Niedrigeinkommen an?

Wie hat sich der Nachtragshaushalt 2004 hier ausgewirkt?

Welche Auswirkungen hätte der Entwurf des aktuellen Doppelhaushalts?

8. Wege aus der Armut

Welche Ansätze sind nach Meinung der Staatsregierung zu verfolgen, damit der Weg aus der Armut erfolgreich ist?

Welche Unterstützung ist hier von der öffentlichen Hand am notwendigsten?

Welche Programme/Unterstützungsmaßnahmen mit welchen finanziellen Mitteln wurden von der Staatsregierung bis zum Nachtragshaushalt 2004 gefördert?

Wie hat sich hier der Nachtragshaushalt 2004 ausgewirkt?

Welche Auswirkungen hat hier der Entwurf des aktuellen Doppelhaushalts?

9. Zugang zu Konten

Wie viele Haushalte/Personen (absolut und prozentual) haben kein Girokonto auf Guthabenbasis?

Welche Haushaltstypen/Einkommensgruppen haben insbesondere kein Girokonto auf Guthabenbasis?

Stimmt die Staatsregierung der Schätzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung zu, dass in Bayern etwa 18.

Bezieher/Bezieherinnen von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld nicht über ein Girokonto auf Guthabenbasis verfügen?

Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es von Seiten der Banken bestimmten Persongruppen erschwert ist, ein Girokonto zu führen?

Wie oft wurde von Personen, denen ein Girokonto auf Guthabenbasis verweigert wurde, das so genannte Schlichtungsverfahren a) in Gang gesetzt, b) mit welchem Ergebnis und c) was waren die Gründe, wenn es dennoch zu keiner Kontoeröffnung kam?