Erhalt des Wasserwirtschaftsamtes Krumbach

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Wasserwirtschaftsamt Krumbach erhalten bleibt.

Begründung:

Derzeit ist Krumbach nach der zu betreuenden Gewässerlänge der größte und nach der Fläche der fünftgrößte Amtsbezirk in Bayern von 24. Die größte Gewässerdichte Bayerns wird in diesem Amtsbezirk erreicht, und Krumbach liegt ideal genau in der Mitte dieses Amtsbezirks. Die Flächengröße des WWA Krumbach liegt wegen der Zusammenlegung der Wasserwirtschaftsämter Günzburg und Kaufbeuren zum Wasserwirtschaftsamt Krumbach im mittleren Bereich dessen, was bei der Reform bayernweit erst erreicht werden soll. Vergleicht man Einwohner, Gewässerdichte und Fläche, sind für Schwaben nach der Reform drei Wasserwirtschaftsämter angemessen.

Nicht nur für die Beschäftigten entstehen unzumutbare Pendelwege, auch die Bürgernähe schwindet. Die laufende Einzelfallbearbeitung im wasserrechtlichen Vollzug, in der Überwachung, der Förderung und Beratung, in der Gewässerunterhaltung erfordert eine gewisse Ortsnähe. Insbesondere würde sich die wasserwirtschaftliche Betreuung in Schwaben eklatant verschlechtern.

Das derzeitige WWA Krumbach muss aus fachlicher Sicht als ideales WWA für das angestrebte Reformergebnis angesehen werden.

Die vielen, vor allem weiblichen, Teilzeitbeschäftigten wären bei eine Auflösung bzw. Verlegung ihrer Dienststelle nach Kempten oder Donauwörth überwiegend gezwungen, ihren Arbeitsplatz aufzugeben. Die Entfernung von Krumbach nach Donauwörth beträgt mit dem Pkw 93 km, von Krumbach nach Kempten sind es 83 km, was eine tägliche Fahrstrecke von 186 km bzw. 166 km bedeuten würde. Schnelle Bahnverbindungen gibt es nicht. Viele Mitarbeiter haben berufstätige Partner und schulpflichtige Kinder, so dass ein Umzug ausscheidet. Ihre Chancen, mit ihrer speziellen Ausbildung im ländlichen Raum Krumbach einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, gehen gegen Null. Eine Verlagerung anderer Ämter nach Krumbach löst das Problem für diese Mitarbeiter nicht.

Das Versprechen einer sozialverträglichen Umsetzung der Verwaltungsreform ist für die Mitarbeiter in Krumbach somit nicht einlösbar. Eine Schließung des Standorts wäre daher eine Kündigung auf kaltem Wege.

Aufgrund der fachlichen Gegebenheiten ist nicht davon auszugehen, dass sowohl der kurz- als auch der langfristige Nutzen die Kosten übersteigt.