Ratenzahlung

Hessischer Rechnungshof

· Direktor beim Hessischen Rechnungshof Dr. Paul Marcus

· Ltd. Ministerialrat Martin Doetschmann

· Regierungsdirektor Gerd Kaiser

· Regierungsoberrat Christian Müller (Protokoll) 49. Sitzung des Landesschuldenausschusses am 18. Februar 2004 Seite 3 von 18

Der Vorsitzende, Prof. Dr. Eibelshäuser, eröffnet um 13.10 Uhr die 49. Sitzung des Landesschuldenausschusses und begrüßt die Teilnehmer.

Er weist auf die Teilnahme der Abgeordneten Roland von Hunnius und Frank Kaufmann hin, die als Vertreter der nicht im Ausschuss vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder in den Landesschuldenausschuss entsandt worden seien. Dieses Verfahren war im Rahmen der parlamentarischen Erörterung des 51. Berichts angeregt worden. Die Fraktionen von CDU und SPD, die Landesregierung und der Präsident des Hessischen Rechnungshofs hatten dagegen keine Bedenken geäußert.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Nachdem zu der vorgelegten Tagesordnung keine Änderungswünsche vorgebracht werden, ruft er den Tagesordnungspunkt 1 - Aussprache und Stellungnahme zum 52. Bericht des Ausschussvorsitzenden über die Prüfung bei der Landesschuldenverwaltung - auf:

Der Vorsitzende weist einleitend darauf hin, dass es durch die gute Arbeitsatmosphäre zwischen dem Ministerium der Finanzen und den Prüfern des Rechnungshofs auch dieses Mal gelungen sei, den Bericht frühzeitig zu erstellen. Sein erklärtes Ziel sei auch weiterhin eine zeitnahe Befassung des Landesschuldenausschusses mit den jeweiligen Berichten.

Er hoffe, den 53. Bericht bereits Ende Januar 2005 im Landesschuldenausschuss beraten zu können.

Anschließend stellt der Vorsitzende die wesentlichen Ergebnisse des 52. Schuldenberichts vor:

· Das Land habe beim Erwerb ehemals militärisch genutzter Grundstücke und der alten Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main Kaufpreisratenzahlungen beim Bund in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2002 seien Kaufpreisverpflichtungen in Höhe von 62 Mio. offen gewesen. Diese seien nicht im Landesschuldbuch enthalten und deshalb nachzutragen.

49. Sitzung des Landesschuldenausschusses am 18. Februar 2004 Seite 4 von 18

· Die Nettokreditaufnahme übersteige im Haushaltsjahr 2002 die verfassungsmäßige Schuldenobergrenze des Haushaltsplans um 1. Mio.. Im Haushaltsvollzug sei die Schuldenobergrenze um 1. Mio. überschritten.

· Für einen Teilbetrag von 325 Mio. der 500 Mio. Anleihe vom 31. Juli 2002 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2007 seien Zins-Swaps abgeschlossen worden, deren Laufzeit im Jahr 2010 ende und damit mit der Laufzeit der Anleihe nicht übereinstimmen. Diese SwapVereinbarungen seien nicht konnex. Sie entsprächen deshalb nicht der Ermächtigung des Haushaltsgesetzes (§ 13 Abs. 6 Satz 3 HHG).

· Der Bericht habe sich erstmalig mit dem Zinsänderungsrisiko befasst.

Es sei untersucht worden, welche Auswirkung eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt auf die Zinsausgaben des Landeshaushalts habe. So würde ein Anstieg der kurzfristigen Zinsen im Jahr 2004 um einen Prozentpunkt bei den variabel verzinslichen Krediten eine Mehrbelastung von jährlich 24 Mio. bedeuten.

Ein Anstieg der Kapitalmarktzinsen im Jahr 2004 um einen Prozentpunkt hätte dagegen eine Entlastung von jährlich 10 Mio. zur Folge.

Dies beruhe darauf, dass im laufenden Haushaltsjahr überwiegend höher verzinsliche Kredite fällig würden, die zu ersetzen seien.

In der sich anschließenden Erörterung geht Minister Weimar auf die

Frage der Konnexität des Derivateeinsatzes im Zusammenhang mit der 500 Mio. Euro-Anleihe vom 31. Juli 2002 ein. Es sei Strategie seines Hauses, zumindest Teilbeträge einer Anleihe durch den Einsatz von Forward-Zins-Swaps abzusichern. So seien Swaps in Höhe von 325 Mio. abgeschlossen worden. Die Laufzeit der Swaps ende im Jahr 2010, dem vorgesehenen Tilgungsdatum der Anleihe. Kurz vor dem Emissionsdatum der Anleihe hätten die Marktdaten gegen eine 7jährige Laufzeit gesprochen. Die Anleihe sei deshalb auf vier Jahre verkürzt worden.

Somit seien die bis dahin vereinbarten Forward-Zins-Swaps nicht mehr konnex gewesen. Dies sei jedoch im Interesse einer Optimierung der Schuldenverwaltung hinzunehmen.

49. Sitzung des Landesschuldenausschusses am 18.