Welche Begründung gibt es für die Befristung der Bestellung der

3. Gleichstellungsbeauftragte

a) Nach Art. 15 Abs. 3 Satz 3 des sind Gleichstellungsbeauftragte für eine Amtszeit von drei Jahren zu bestellen. Welche Auswirkungen hat nach Meinung der Staatsregierung diese befristete Beschäftigung als Gleichstellungsbeauftragte auf ihre Tätigkeit?

b) Welche Begründung gibt es für die Befristung der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten?

e) In welche Laufbahn- bzw. Besoldungsgruppe sind die einzelnen Gleichstellungsbeauftragten (genaue Aufschlüsselung) eingestuft?

f) Wie viele Gleichstellungsbeauftragte arbeiten in einer Führungsposition (z.B. Amtsleiterin, Dezernentin, Abteilungsleiterin)?

g) Das enthält keine Vorgaben bezüglich der Ausbildung und Eingruppierung der Gleichstellungsbeauftragten. Welche Möglichkeit sieht die Staatsregierung über gesetzliche Vorgaben Einfluss zu nehmen, dass Gleichstellungsbeauftragte nach den Vorschriften des höheren Dienstes vergütet werden?

h) Für welche Bereiche haben die Gleichstellungsbeauftragten speziellen Fortbildungsbedarf geäußert? Welche Fortbildungsangebote (Inhalt, Umfang) gibt es derzeit für Gleichstellungsbeauftragte? Sind diese Angebote dem Bedarf angepasst? Welche Ressourcen hat und wird die Staatsregierung zur Verfügung stellen, um bedarfsgerecht Fortbildungen anzubieten?

i) In wie vielen und welchen Gremien (z.B. Verwaltungsvorstand, Rektorat, Amtsleitungs-, Abteilungs-, Fachbereichsleitungs- und Dezernatssitzungen, Personalwahlgremien, Stellenbewertungsgremien, sonstige verwaltungsinterne Gremien, Ratssitzungen, Ausschüsse) sind die Gleichstellungsbeauftragten regelmäßig mit Stimmrecht vertreten? In welchen Gremien sind Gleichstellungsbeauftragte die Leiterinnen/Vorsitzenden? In welchen Gremien sind Gleichstellungsbeauftragte gar nicht/nie vertreten und warum nicht?

j) Wie oft waren bzw. haben seit 1996 die Gleichstellungsbeauftragten von ihrem unmittelbaren Vortragsrecht Gebrauch gemacht?

4. Nachbesserungen im Gleichstellungsrecht

a) Welche Möglichkeiten hat die Staatsregierung bzw. mit welchen Maßnahmen wird die Staatsregierung bis wann die Beteilungsmöglichkeiten, Mitsprache-, Entscheidungs- und Sanktionsrechte von Gleichstellungsbeauftragten stärken bzw. gewähren?

b) Plant die Staatsregierung die befristete Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten aufzuheben und Nachbesserungen in der Eingruppierung vorzunehmen?

c) Welche Planungen gibt es bei der Staatsregierung, das zu verbessern und konkreter zu fassen?

d) Wird die Staatsregierung den Widerspruch des Art. 10 Abs. 1 Satz des zum Haushaltsvorbehalt, der u. E. dem Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Gleichstellung widerspricht, auflösen?

e) Eine Kontrolle des Vollzugs des ist bisher nur über Berichte möglich. Eine Sanktionsmöglichkeit bei Nichtumsetzung besteht nicht und auch Evaluierungen als Kontrollmöglichkeit werden nur zögerlich vom zuständigen Staatsministerium durchgeführt. Welche anderen Möglichkeiten außer der Festschreibung von Evaluierung, Kontrolle und Sanktionen bei Nichtbeachtung und Verstößen des sieht die Staatsregierung? Welche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung wird die Staatsregierung bis wann gesetzlich festschreiben?

f) Wie und wann wird die Staatsregierung die Strategie und Querschnittsaufgabe Gender Mainstreaming im festschreiben?

g) Wann beabsichtigt die Staatsregierung ein Gleichstellungsgesetz auch für die Privatwirtschaft zu verabschieden? Welche konkreten Regelungen sollen darin festgeschrieben werden?

IV. Daten und Aktivitäten der Staatsregierung im Bereich Bildung

1. Chancengleichheit und Frauenförderung in Wissenschaft und Forschung in Bayern Frauen an Hochschulen

a) Welche Veränderungen haben sich im Hinblick auf die Repräsentanz von Frauen an bayerischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren ergeben? Wie steht Bayern im Ländervergleich da?

Chancengleichheitsfördernde Maßnahmen an Hochschulen

a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass an bayerischen Hochschulen und Fachhochschulen:

Gleichstellungspläne erstellt und der Auf- und Ausbau von Gleichstellungsstrukturen vorangetrieben wird

Chancengleichheit bei allen Stellenbesetzungsverfahren gewahrt wird in Auswahlverfahren mindestens 40 % Frauen als stimmberechtigte Mitglieder in der Auswahlkommission vertreten sind die Ausgestaltung von Besetzungsverfahren auf Chancengleichheit beruht die Position der Frauenbeauftragten gestärkt wird und sie an Berufungs- und Besetzungsverfahren stimmberechtigt beteiligt ist

Stellenprogramme für Frauen vorhanden sind

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Familie getroffen werden?

Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung bezüglich der aufgeführten Punkte? Welche Erfolge sind aufzuweisen?

b) Gibt es landeseigene Maßnahmen und Initiativprogramme zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und sind in diesen Maßnahmen und Initiativprogrammen Zielvorgaben zur Frauenförderung verankert?

d) Sind bisherige Maßnahmen und Programme evaluiert worden und wenn ja, um welche Programme handelt es sich? Wie sehen die Ergebnisse aus? Welche Konsequenzen sind aus den Ergebnissen gezogen worden?

e) Welche Empfehlungen der Berichte Förderung von Frauen in der Wissenschaft (1989, 1996, 2001) der Bund-Länder-Kommission sind wie und mit welchen Ergebnissen umgesetzt worden?

Frauenbeauftragte an Hochschulen

a) Wie sind die Frauenbüros/Frauenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen personell/materiell/räumlich ausgestattet?

b) In welchem Umfang werden die Frauenbeauftragten und die Gleichstellungsbeauftragten für ihre Tätigkeit freigestellt?

c) Inwieweit werden Frauenbeauftragte in Berufungsverfahren beteiligt (bereits bei der Ausschreibung/im Auswahlverfahren etc.)?

d) Fördert die Staatsregierung die Vernetzung der Frauenbeauftragten untereinander? Wie sieht diese Förderung aus?

Studiengänge und Forschung

a) Ist die reflexive Koedukation Bestandteil in den Lehramtsstudiengängen? Wie ist das Prinzip der reflexiven Koedukation verankert und wie wird seit wann in der Lehrer/ -innenaus- und -weiterbildung Genderkompetenz vermittelt? Gibt es dazu kontinuierliche Gender-Trainings? Wenn ja, sind sie verpflichtend und wie sehen diese aus?

b) Wann beabsichtigt die Staatsregierung Genderkompetenz und Gender-Trainings als integrale Bestandteile in das Curriculum von Lehramtsstudiengängen aufzunehmen? Mit welchen Inhalten sollen die Gender-Trainings aufgenommen werden?

c) Welche spezifischen Maßnahmen gibt es, um junge Frauen zu einem Studium in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen zu motivieren? Werden diese Maßnahmen evaluiert? Welche Ergebnisse liegen dazu vor? Welches Engagement kann die Staatsregierung dazu mit welchem Erfolg vorweisen?

d) An welchen Hochschulen gibt es Frauenund Geschlechterstudiengänge? Wie hoch sind die Anteile (%) von Frauen und Männer an den/dem:

Erstimmatrikulierten

Studierenden bestandenen Abschlüssen

Promotionen wissenschaftlichen Personal

Habilitationen

C 2 - Professuren

C 3 - Professuren