Gleichstellungskonzepten

Um die Berichte in der vorliegenden Form erstellen zu können, waren umfangreiche Auswertungen des Datenbestands des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen sowie der Bezirksfinanzdirektionen notwendig. Ferner mussten Fragebogenaktionen bei allen Dienststellen erfolgen und mehr als 4.000 Fragebögen mit insgesamt rund 40.000 Fragebogenseiten ausgewertet werden. Die Berichte der Staatsregierung wurden vom Landtag im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes behandelt und angenommen.

Der nächste (Dritte) Bericht ist der letzte Bericht vor dem eventuellen Auslaufen des Er soll auch Bilanz ziehen über die gesamte Laufzeit des und dem Landtag als Grundlage für die Beratungen über die Zukunft des dienen. Dazu wird er zeitlich etwas vorgezogen und soll dem Landtag Mitte 2005 vorgelegt werden.

Über diese für die Beantwortung der gestellten Fragen relevante zusammenfassende Berichterstattung für die gesamte öffentliche Verwaltung Bayerns sowie für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern hinaus enthalten die Gleichstellungskonzepte (Art. 4 detaillierte Daten und Angaben für die jeweiligen Bereiche und Dienststellen. Erste Gleichstellungskonzepte wurden 1997 und die Folgekonzepte dann meist im Abstand von rund 3 Jahren erstellt.

Wie bei den Berichten der Staatsregierung wurde bei den Gleichstellungskonzepten die Erfahrung gemacht, dass die Veränderungen innerhalb von drei Jahren oft nicht berichtenswert sind. Eine noch kurzfristigere Berichterstattung lohnt sich keinesfalls, im Gegenteil spricht mehr für eine deutliche Streckung der Berichtszeiträume.

Sowohl in den genannten Berichten der Staatsregierung als auch in den Gleichstellungskonzepten stehen die gewünschten Daten und Angaben für die Jahre zwischen den Anfertigungsstichtagen (lt. Interpellation für alle Jahre ab 1996) nicht zur Verfügung.

Eine jährliche Erhebung der Daten brächte schon wegen der dann oft nur marginalen Veränderungen keinerlei neuen Erkenntnisgewinn. Die Daten heute in der von den Fragestellern gewünschten Struktur zu gewinnen, würde unter anderem den Aktensturz von mindestens 900.000 Personalakten und deren detaillierte Auswertung bei allen staatlichen und kommunalen Behörden und im mittelbaren Staatsbereich voraussetzen. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre kaum mehr zu überbieten und absolut unverhältnismäßig.

Zur Beantwortung der gestellten Fragen wird deshalb generell auf den Ersten und Zweiten Bericht (Anlage Teil 2 Nr. 2 und 3) sowie den bevorstehenden Dritten Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des sowie die Gleichstellungskonzepte der Dienststellen (Anlage Teil 1 Nr. 1) aus den Jahren 1997 bis 2004 verwiesen. Soweit daneben zum Beispiel Bezügedaten beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vorlagen und ausgewertet werden konnten, werden diese bei der jeweiligen Frage eingeführt.

Angemerkt wird, dass die Interpellation entgegen der Eingangsfragestellung in Kapitel III eine Frage III

e nicht enthält.

1. Datenlage zur Umsetzung des Datenbasis für das zusätzlich ermittelte Zahlenmaterial zu den Buchstaben a) bis c) und k) sind die Bezügedaten ab dem Jahr 2000. Es kann ggf. zu Abweichungen gegenüber den Daten in den Gleichstellungsberichten kommen, die weitgehend auf der Grundlage der Personal- und Stellenverwaltungsverfahren ermittelt wurden. Ausgewertet wurden die gesamten Beschäftigten des Freistaates Bayern in den aufgezählten Ressorts. Aus technischen Gründen mit enthalten sind darüber hinaus die Beschäftigten des Landtagsamtes. Die Aufschlüsselung erfolgte nach Beschäftigtengruppen (Arbeitnehmer/Beamte), Geschlecht, Laufbahngruppen, Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen. Eine Aufschlüsselung in die Bereiche technischer und nicht technischer Dienst war mangels entsprechend auswertbarer Daten nicht möglich. Eine Aufgliederung nach Geschäftsbereichen ist nicht möglich, da sich diese durch Umressortierungen im Berichtszeitraum mehrfach geändert haben; insoweit darf auf die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) verwiesen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III.

a) Wie viele Gesamtbeschäftigte, Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte ohne Altersteilzeit und in Elterzeit befindliche Personen gab es? Welche Anteile (%) nehmen Frauen jeweils in Bezug auf die Gesamtbeschäftigten, die Teilzeitbeschäftigten ohne Altersteilzeit und die in Elternzeit befindlichen Personen ein?

b) Wie hoch ist der Anteil von Frauen an den Personalkosten und wie hoch ist der Anteil von Frauen an den Beschäftigten (Angabe absolut und in %)?

Der Anteil der Frauen an den Gesamtbeschäftigten kann der Anlage Teil 1 Nr. 3/1 zu Frage III 1 a entnommen werden. Der Anteil der Personalkosten für Frauen an den gesamten Personalkosten kann im Detail nicht ermittelt werden. Jedoch wird ergänzend auf die Personaldurchschnittskosten vom 01.04.2004 verwiesen (Anlage Teil 1 Nr. 4). Im Übrigen siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III und Frage III 1; besonders wird auf S. 5 - 7 und 12 - 19 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3) sowie die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) hingewiesen.

c) Wie sieht die Altersverteilung der Gesamtbeschäftigten, der Teilzeitbeschäftigten und der in Elternzeit befindlichen Personen aus?

Daten sind in den Anlagen Teil 1 Nr. 5/1 - 3 enthalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und im Sinne einer übersichtlicheren Darstellung wurde die Altersverteilung nach Altersgruppen in Zehnjahresschritten dargestellt. Auch hier sind bei den Gesamtbeschäftigten (Anlage Teil 1 Nr. 5/1) und den Beschäftigten in Elternzeit (Anlage Teil 1 Nr. 5/3) die Beurlaubten mit enthalten. Bei den Teilzeitbeschäftigten (einschließlich Altersteilzeit, Anlage Teil 1 Nr. 5/2) sind keine beurlaubten Beschäftigten enthalten. Im Übrigen siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III und Frage III 1.

d) Wie viele Personen wurden ausgebildet? Welchen Anteil (als Summe und in %) nehmen die weiblichen Auszubildenden jeweils ein?

e) Wie viele Auszubildende wurden in den öffentlichen Dienst und in ein Beamtenverhältnis übernommen? Wie hoch ist jeweils der Anteil (%) der Frauen?

Siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III; besonders wird auf S. 6, 7, 15, 16, 39 und 40 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3) sowie die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) hingewiesen.

Eine Gesamtübersicht über die Ausbildungssituation im öffentlichen Dienst in Bayern im Bereich der Berufsbildung geben die Statistischen Jahrbücher für Bayern; exemplarisch sind die Seiten 104 und 106 des Statistischen Jahrbuchs 2004 und Eckdaten zur Berufsbildungsstatistik in Bayern 1998 beigefügt (Anlage Teil 1 Nr. 6/1,2).

Ferner darf auf die Antwort der Staatsregierung vom 22.12.2004 zur Schriftlichen Anfrage vom 04.11.2004 (LT-Drs. 15/2460) Ausbildungsoffensive verwiesen werden.

Zahlen für den Bereich der Bedarfsausbildung beim Freistaat Bayern (Beamtenanwärter) können der beiliegenden Tabelle entnommen werden (Anlage Teil 1 Nr. 6/3).

Im Bereich der Bedarfsausbildung des Freistaates Bayern und wohl auch der anderen bayerischen Dienstherren erhielten bislang grundsätzlich alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen ein Übernahmeangebot.

In allen übrigen Ausbildungsbereichen des öffentlichen Dienstes (Monopolausbildung, z.B. Lehrkräfte und juristische Ausbildung, sowie Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen) können sich die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft bewerben. Soweit Bewerbungen oder Einstellungen im öffentlichen Dienst erfolgen, sind diese Teil der Berichterstattung in den Gleichstellungskonzepten und können diesen entnommen werden.

Eine darüber hinausgehende Erhebung der Übernahmezahlen ab 1996, die dann zudem bei allen bayerischen Dienstherren und Dienststellen erfolgen müsste, würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern.

f) Wie viele Frauen und Männer haben sich beworben? Welchen Anteil (%) nehmen jeweils die weiblichen Bewerberinnen an den Bewerbern ein? Wie oft wurde die Gleichstellungsbeauftragte an der Auswahl der Bewerber/innen beteiligt? Wie oft nahm die Gleichstellungsbeauftragte an Bewerbungsgesprächen teil?

Siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III; besonders wird auf S. 55 - 57 und 61 - 63 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3) sowie die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) hingewiesen.

g) Wie viele Personen wurden eingestellt? Welchen Anteil (%) nehmen Frauen unter den insgesamt eingestellten Personen ein? Wie oft wurde die Gleichstellungsbeauftragte an Einstellungen beteiligt / zur Einstellung befragt?

Siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III; besonders wird auf S. 55 - 57 und 61 - 63 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3) sowie die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) hingewiesen.

h) Wie viele Beschäftigte wurden befördert und höher gruppiert? Welchen Anteil (%) nehmen Frauen unter den insgesamt beförderten und höher gruppierten Personen ein? Wie viele Teilzeitbeschäftigte wurden befördert und höher gruppiert? Wie hoch liegt hier der Frauenanteil (%) bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigte? Wie oft wurde die Gleichstellungsbeauftragte an Beförderungen und Höhergruppierungen beteiligt? Wie oft wurde die Gleichstellungsbeauftragte an der Ernennung und Beförderung der beamteten Vorstände beteiligt?

Siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III; besonders wird auf S. 17 - 19, 21 - 27, 58 und 61 63 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3) sowie die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) hingewiesen.

Bei der Ernennung und Beförderung beamteter Vorstände dürften Gleichstellungsbeauftragte ebenso wenig wie Personalvertretungen beteiligt worden sein.

i) Wie viele Rotationsbeamtinnen und Rotationsbeamte hat es gegeben? Wie oft wurde die Gleichstellungsbeauftragte an der Abordnung, Versetzung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten beteiligt?

Der Begriff Rotationsbeamtinnen und Rotationsbeamte ist nicht ausdrücklich definiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Anfrage auf die Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung zur Besetzung leitender Stellen im Staatsdienst und in Wirtschaftsunternehmen mit Staatsbeteiligung vom 16. April 1996 Bezug nimmt. Darin ist eine Reihe von Tätigkeiten erwähnt, die in der Regel im Rahmen der Personalentwicklung der Übernahme von herausgehobenen Führungsfunktionen vorausgehen sollen. Diese Tätigkeiten wurden im Berichtszeitraum im Rahmen ihres Berufslebens von einer Vielzahl von Beamtinnen und Beamten wahrgenommen. Eine maschinelle Auswertung, wer die Tätigkeiten ausgeübt hat, ist nicht möglich. Es bedürfte eines Aktensturzes hinsichtlich aller Beschäftigten des höheren Dienstes, um eine zutreffende Antwort zu geben.

Art. 18 Abs. 3 Satz 2 regelt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Personalmaßnahmen. Es handelt sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. Zutreffende Aussagen benötigten deshalb wiederum eine nichtleistbare vollständige Sichtung des Inhalts aller Personalakten. Im Übrigen siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III; besonders wird auf S. 55 - 63 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3) sowie die beigefügten Gleichstellungskonzepte (Anlage Teil 1 Nr. 1) hingewiesen.

j) Wie viele Frauen und Männer arbeiten in Führungspositionen (z.B. in den Ressorts als Referatsleiter/-in und Abteilungsleiter/-in) und wie werden sie vergütet?

Wie viele Frauen und Männer üben ihre Führungsposition in Teilzeit aus? Wie hoch sind jeweils die Frauenanteile (%)?

Siehe Antwort zu Eingangsfragestellung III; insbesondere auch S. 17 - 19, 21, 22, 25, 79 und 80 des Zweiten Berichts der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des (Anlage Teil 2 Nr. 3).

- Wie viele neu aufgetretenen Fälle von Elternzeit sind registriert worden? Wie hoch ist der Frauenanteil (%)? Wie und durch wen wurden die durch Inanspruchnahme von Elternzeit freigewordenen Stellen nach besetzt?

Neu aufgetretene Fälle von Beschäftigten in Elternzeit können aus datentechnischen Gründen nicht ermittelt werden. Diesbezüglich wird deshalb auf die Anlage Teil 1 Nr. 3/4 zu III 1 a verwiesen, aus der auch die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten in Erziehungsurlaub/Elternzeit hervorgeht. Die im Rahmen von Erziehungsurlaub/Elternzeit frei gewordenen Stellen wurden grundsätzlich nachbesetzt, soweit die Stelle nicht vom Stelleneinzug betroffen war. Dies geschieht teilweise im Rahmen der allgemeinen Einstellungen, in anderen Bereichen durch zeitlich befristet eingestellte Ersatzkräfte. Es wird ferner auf die Antwort zu Eingangsfragestellung III verwiesen.

l) Wie viele Personen sind in folgenden Gremien vertreten:

Organe von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen u.a. Institutionen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern

Beiräte, Ausschüsse und Kommissionen interministerielle Arbeitsgruppen

Organe von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen u.a. Institutionen des öffentlichen Rechts außerhalb Bayerns

Organe von Körperschaften des privaten Rechts und Bund-Länder-Gremien?

Wie hoch ist jeweils der Frauenanteil (%)?

Wie viele und welche Gremien werden von Frauen geleitet?