Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes

Die Anlage I zum Hessischen Besoldungsgesetz in der Fassung vom 25. Februar 1998 (GVBl. I S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl.I S.513), wird wie folgt geändert:

1. In der Besoldungsgruppe A 13 wird

a) die Amtsbezeichnung "Sonderschullehrer" durch "Förderschullehrer" und

b) bei der Amtsbezeichnung "Studienrat" der Funktionszusatz "- am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik" durch "- am Institut für Qualitätsentwicklung" ersetzt,

c) die Fußnote 4 wie folgt gefasst: "

Höchstens 30 vom Hundert der Förderschullehrer erhalten als Abteilungsleiter oder Stufenleiter an einer Förderschule eine Amtszulage von 158,69 Euro."

2. In der Besoldungsgruppe A 14 wird

a) bei der Amtsbezeichnung "Oberstudienrat" der Funktionszusatz "- am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik" durch "- am Institut für Qualitätsentwicklung",

b) die Amtsbezeichnung "Rektor als Ausbildungsleiter und ständiger Vertreter des Direktors eines Studienseminars für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen" durch "Rektor als Ausbildungsleiter und ständiger Vertreter des Direktors eines Studienseminars für Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen",

c) die Amtsbezeichnung "Sonderschulkonrektor" durch "Förderschulkonrektor" und in den Funktionszusätzen hierzu jeweils das Wort "Sonderschule" durch "Förderschule",

d) die Amtsbezeichnung "Sonderschulrektor" durch "Förderschulrektor" und in den Funktionszusätzen hierzu jeweils das Wort "Sonderschule" durch "Förderschule",

e) die Amtsbezeichnung "Zweiter Sonderschulkonrektor" durch "Zweiter Förderschulkonrektor" und in dem Funktionszusatz hierzu das Wort "Sonderschule" durch "Förderschule" und

f) in der Fußnote 5 das Wort "Sonderschule" durch "Förderschule" ersetzt.

3. In der Besoldungsgruppe A 15 wird

a) die Amtsbezeichnung "Direktor am Amt für Lehrerbildung" durch "Direktor am Amt für Lehrerbildung",

b) die Amtsbezeichnung "Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik" durch "Direktor am Institut für Qualitätsentwicklung",

c) die Amtsbezeichnung "Direktor eines Studienseminars für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen" durch "Direktor eines Studienseminars für Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen",

d) die Amtsbezeichnung "Sonderschulrektor" durch "Förderschulrektor" und in dem Funktionszusatz hierzu das Wort "Sonderschule" durch "Förderschule" und

e) in der Fußnote 4 das Wort "Sonderschule" durch "Förderschule" ersetzt.

4. In der Besoldungsgruppe A 16 wird

a) die Amtsbezeichnung "Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik" mit dem Funktionszusatz "- als ständiger Vertreter des Direktors des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik" durch "Direktor am Institut für Qualitätsentwicklung" mit dem Funktionszusatz "- als ständiger Vertreter des Direktors des Instituts für Qualitätsentwicklung",

b) die Amtsbezeichnung "Direktor des Amtes für Lehrerausbildung" durch "Direktor des Amtes für Lehrerbildung"

c) die Amtsbezeichnung "Leitender Direktor am Amt für Lehrerbildung" durch "Leitender Direktor am Amt für Lehrerbildung" und

d) die Amtsbezeichnung "Leitender Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik" durch "Leitender Direktor am Institut für Qualitätsentwicklung " ersetzt.

5. In der Besoldungsgruppe B 2 wird die Amtsbezeichnung "Direktor des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik" durch "Direktor des Instituts für Qualitätsentwicklung" ersetzt.

6. In den Anhang zu den Hessischen Besoldungsordnungen ­ Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen ­ werden aufgenommen:

a) in der Besoldungsgruppe A 13 bei der Amtsbezeichnung "Studienrat" der Funktionszusatz "- am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik",

b) in der Besoldungsgruppe A 14 bei der Amtsbezeichnung "Oberstudienrat" der Funktionszusatz "- am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik",

c) in der Besoldungsgruppe A 15 die Amtsbezeichnung "Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik",

d) in der Besoldungsgruppe A 16 die Amtsbezeichnungen "Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik als ständiger Vertreter des Direktors des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik" und "Leitender Direktor am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik",

e) die Besoldungsgruppe B 2 mit der Amtsbezeichnung "Direktor des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik".

§ 2

Die sich nach § 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 Buchst. b bis e, Nr. 3 Buchst. a, c und d sowie Nr. 4 Buchst. b und c ergebenden Änderungen der Amtsbezeichnungen wirken unmittelbar. Die Beamtinnen und Beamten führen die neuen Amtsbezeichnungen.

Artikel 5

Gesetz zur Errichtung des Instituts für Qualitätsentwicklung und des Amtes für Lehrerbildung

§ 1

Das Institut für Qualitätsentwicklung wird am 1. Januar 2005 in Wiesbaden errichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben nach § 99b des Hessischen Schulgesetzes vom Hessischen Landesinstitut für Pädagogik wahrgenommen. Das Hessische Landesinstitut für Pädagogik wird mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehoben.

§ 2

Das Amt für Lehrerbildung wird am 1. Januar 2005 in das Amt für Lehrerbildung überführt.

§ 3

Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gelten als versetzt:

- die Bediensteten des Amts für Lehrerbildung zum Amt für Lehrerbildung,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Bad Hersfeld zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Bergstraße-Odenwald zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstrasse und den Odenwaldkreis,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Darmstadt-Dieburg zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Frankfurt am Main zum Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Friedberg zum Staatlichen Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Fritzlar zum Staatlichen Schulamt für den Schwalm-EderKreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Fulda zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Fulda,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Gießen zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis,

- die Bediensteten der Regionalstelle des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik in Groß-Gerau zum Staatlichen Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis,