Förderung selbst genutzten Wohneigentums seit 1999

In den Jahren 1999 bis einschließlich 2003 standen jährlich 92 Mio. an Programmmitteln für die Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung. Im Jahr 2004 sind es 42 Mio. zuzüglich eines Sonderprogramms in Höhe von 20 Mio.. Die Mittel stehen für die Förderung von Mietwohnungen, für die Förderung der Modernisierung von Wohnraum sowie für die Förderung von Wohneigentum zur Verfügung. Die jährlichen Programmmittel können jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren durch Bewilligungen oder verbindliche Förderzusagen für konkrete Projekte in Anspruch genommen werden. Werden Bauvorhaben, für die die Förderungsmittel verbindlich zugesagt wurden, später nicht realisiert, können die dann frei gewordenen Mittel innerhalb weiterer zwei Jahre für konkrete Projekte erneut bewilligt werden.

Insgesamt besteht dadurch praktisch ein "Bewilligungsfenster" von vier Jahren.

Am Anfang der jeweiligen Programmjahre wird eine Grobaufteilung der Programmmittel vorgenommen. In den Jahren 1999 bis 2004 wurde in etwa jeweils zunächst ein Drittel der neu zur Verfügung stehenden Mittel für die jeweiligen Programmanteile Mietwohnungsbau, Modernisierung und Wohneigentum vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Mittelbelegung in den einzelnen Programmteilen und der veränderten Nachfrage wird später die ursprüngliche Grobeinteilung verändert. Einfluss auf die veränderte Nachfrage haben nicht nur die wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse vor Ort, sondern auch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Änderungen der Förderrichtlinien. Hervorzuheben sind in dem fraglichen Zeitraum insbesondere das Wohnraumförderungsgesetz, das das Zweite Wohnungsbaugesetz ablöste, die Veränderungen bei der Eigenheimzulage sowie die Neufassung der Förderrichtlinien für alle drei Förderbereiche. Dies war in den Jahren 1999, 2000, 2002 und auch im ersten Halbjahr des Jahrs 2004 der Fall. In den Jahren 2001 und 2003 wurde von Anfang an auf eine Mittelkontingentierung verzichtet, da die zur Verfügung stehenden Mittel offensichtlich ausreichten. In den Jahren 2000 sowie 2002 wurde die ursprüngliche Mittelkontingentierung im Laufe des Jahres aufgehoben, sodass die Kontingentträger unbegrenzt das zentrale Mittelkontingent in Anspruch nehmen konnten. Demzufolge ist für die Jahre 2000 bis einschließlich 2003 ein Vergleich der den einzelnen Kontingentträgern bereitgestellten Mittelkontingente mit der tatsächlichen Mittelbelegung nicht möglich. Auch für das Jahr 1999 ist nach fünf Jahren ein Vergleich der bereitgestellten Kontingente mit der tatsächlichen Antragsbelegung bei den einzelnen Kontingentträgern nicht mehr konkret ermittelbar. Aus den gespeicherten Daten ist nicht zu ersehen, welche einzelnen Mittelkontingente mit welchen Anträgen konkret belegt wurden, weil die zum Teil erheblichen Stornierungen nach Ablauf der Frist für die Belegung der einzelnen Kontingente nicht mehr in der EDV nachvollzogen werden können. Lediglich für das erste Halbjahr 2004 ist ein Vergleich der bereitgestellten Mittelkontingente für die einzelnen Kontingentsträger mit deren konkreten Antragsbelegung noch möglich.

Vor diesem Hintergrund können nachfolgend für die Jahre 1999 bis 2003 bei den einzelnen Kontingentträgern nur Angaben über deren Antragsbelegung pro Kalenderjahr (jeweils 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres) gegeben werden. Dabei sind allerdings Anträge, die später storniert wurden, nicht erfasst, sodass die frühere Antragsbelegung höher gewesen sein dürfte.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie hoch waren die Mittelkontingente für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums seit 1999 (bitte Angaben nach Haushaltsjahr und Kontingentträger)?

Die Programmmittel der Haushaltsjahre 1999 bis einschließlich 2004 sind bereits vorstehend aufgeführt. Aus den Anlagen 1 bis 5 sind die Antragsbelegungen der einzelnen Kontingentträger für die Jahre 1999 bis einschließlich 2003 jeweils für das Kalenderjahr (1. Januar bis 31.Dezember des Jahres) ersichtlich. Aus der Anlage 6 sind die bereitgestellten Mittelkontingente und die Antragsbelegung für das erste Halbjahr 2004 ersichtlich.

Frage 2. Wie hoch waren die Rückläufe nicht verausgabter Mittel von den Kontingentträgern (Aufstellung nach Haushaltsjahr und Kontingentträger)? Angaben über nicht belegte Mittelkontingente durch die einzelnen Kontingentträger sind nur für das erste Halbjahr 2004 möglich. Die nicht belegten Mittel sind aus der Anlage 6 ersichtlich.

Frage 3. Wie viele Wohneinheiten wurden mit diesen Mitteln gefördert (Aufstellung nach Haushaltsjahr und Kontingentträger)?

Die Anzahl der Wohneinheiten ist ebenfalls aus den Anlagen 1 bis 6 ersichtlich.

Frage 4. Wie hoch sind die Mittelkontingente im Haushaltsjahr 2004 (Aufstellung nach Kontingentträger)?