Förderprogramm

17 Programme zur außerschulischen Hausaufgabenhilfe für schulpflichtige Aussiedler und Ausländer (Kap. 04 76 ­ Titelgruppe 77)

Der Rechnungshof hat empfohlen, die Zielrichtung der Programme zu überprüfen, sowie Ablauf und angestrebte Ergebnisse in Richtlinien zu präzisieren. Auch sollte die haushaltsrechtlich vorgesehene Erfolgskontrolle hinsichtlich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen bald nachgeholt werden. Das Ministerium will den Empfehlungen folgen.

Der Rechnungshof hat weiterhin empfohlen, Mängel im Zuwendungsverfahren auszuräumen und die Abwicklung der Zuwendungen auf nachgeordnete Dienststellen zu übertragen. Das Ministerium hat den Empfehlungen zum Teil bereits entsprochen.

Vorbemerkung:

Das Ministerium unterstützt die Integration schulpflichtiger Aussiedler und Ausländer u.a. durch Fördermaßnahmen zur Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit karitativen Verbänden und Vereinen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollen durch die Förderung sobald wie möglich am Unterricht in Regelklassen öffentlicher Schulen teilnehmen können.

In den vier geprüften Haushaltsjahren (1998 bis 2001) hat das Ministerium insgesamt rund 3,47 Mio. Euro (6,79 Mio. DM) für die Förderprogramme aufgewendet.

Zielrichtung der Förderprogramme

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Träger der Fördermaßnahmen (Zuwendungsempfänger) häufig nicht nur Hausaufgabenbetreuung aus den zweckgebundenen Mitteln finanzierten, sondern beispielsweise auch sozialpädagogisch betreute Freizeitaktivitäten sowie Veranstaltungen und Gespräche mit Eltern und Lehrern. Die Zuwendungsempfänger begründeten solche Maßnahmen mit ihrer Bedeutung für die Integrationsfähigkeit der zu fördernden Zielgruppe in Regelklassen. Notwendig sei ein ganzheitlicher Ansatz, der mit Elternarbeit beginne und sich auch des Sozialverhaltens der Kinder und Jugendlichen annehme.

Ungeachtet der zuwendungsrechtlichen Problematik bei abweichender Mittelverwendung hat der Rechnungshof vordringlich empfohlen, die Zielrichtung der Förderprogramme zu überprüfen. Sie seien zu eng auf den Teilbereich der Hausaufgabenhilfe ausgerichtet und nicht mit weiteren Fördermaßnahmen des Landes und anderer Institutionen zugunsten derselben Zielgruppe verknüpft. Auf zunehmende Nachmittagsangebote verschiedener Träger bis hin zu Ganztagsangeboten der Schulen hat er hingewiesen.

Das Ministerium hat auf bereits bestehende Überlegungen zu einer grundsätzlichen Umstrukturierung der Hausaufgabenbetreuung verwiesen, die es weiterverfolgen wolle. Dabei werde es auch die Empfehlung des Rechnungshofs aufgreifen,die Programme an veränderte Rahmenbedingungen (Nachmittags- bzw. Ganztagsangebote) anzupassen.

Ergänzend hat das Ministerium mitgeteilt, es werde untersuchen, wie Hausaufgabenhilfe durch stärkere Anbindung an Schulen unter Mitwirkung der Schulaufsicht noch nachhaltiger und effektiver gestaltet werden könnte.

Förderrichtlinien

Der Rechnungshof hat bemängelt, dass seit etwa zehn Jahren neben der knappen Erläuterung des Haushaltsplans Bemerkungen des Rechnungshofs Hessisches Kultusministerium (EPl. 04) keine nähere Beschreibung der Ziele, der angestrebten Ergebnisse, der Organisation und des Ablaufs der Programme zur Hausaufgabenbetreuung mehr vorliegt.

Frühere Durchführungsvorschriften bzw. Richtlinien aus den Jahren 1975 und 1981 sind bereits vor langem durch Fristablauf außer Kraft getreten, neue Regelungen seither nicht ergangen.

Das Ministerium hat ausgeführt, erst im Zuge der Prüfung des Rechnungshofs sei ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Erarbeitung von Förderrichtlinien deutlich geworden. Man habe die Empfehlungen bereits aufgegriffen und werde sie im Zuge der geplanten Umstrukturierung der Hausaufgabenbetreuung weiterverfolgen.

Erfolgskontrolle

Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen finanzwirksamen Maßnahmen Erfolgskontrollen durchzuführen, um Informationen zur Entscheidung über die Fortführung, Korrektur oder Einstellung der Maßnahmen zu erhalten.

Der Erfolg der Programme zur Hausaufgabenbetreuung wurde seit dem Beginn vor etwa 30 Jahren nicht kontrolliert.

Die hier notwendigen Daten und Informationen sammelt das Ministerium nicht systematisch.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die Erfolgskontrollen alsbald nachzuholen.

Dem Ministerium zufolge hat es in den letzten vier Jahren Ansätze eines intensiven Dialogs mit den Trägern der Hausaufgabenhilfe mit dem Ziel gegeben,eine inhaltliche und organisatorische Optimierung der Fördermaßnahmen zu erreichen. Die Anregungen des Rechnungshofs halte auch das Ministerium für sinnvoll. Die empfohlenen Erfolgskontrollen seien aber arbeitsaufwändig und ohne Personalzuwachs oder Verlagerung anderer Aufgaben auf nachgeordnete Behörden nicht zu leisten.

Ferner hat das Ministerium darauf hingewiesen, eine Messung des Erfolgs von Hausaufgabenhilfe sei den Lehrkräften und Betreuern nicht umfassend möglich, weil ihnen der Zugang zu allen relevanten schulischen und außerschulischen Daten fehle.

Hierzu merkt der Rechnungshof an, dass die Erfolgskontrolle nicht Aufgabe der Maßnahmeträger, sondern Aufgabe des Ministeriums ist, in dessen Verantwortung auch Entwicklung, Ausführung und Finanzierung des Landesprogramms liegen. Das Ministerium sollte weiter auf die Verbesserung der Erfolgskontrolle hinwirken.

Verfahrensmängel

Bei den Zuwendungsverfahren zur Durchführung der Fördermaßnahmen hat der Rechnungshof in allen Bereichen (Antragsverfahren, Bewilligung, Auszahlung, Nachweis der Verwendung und Prüfung der Verwendungsnachweise) Mängel festgestellt. Er hat u.a. auf fehlende Finanzierungspläne, mangelhafte Bescheide, vorzeitige Auszahlungen und unterbliebene Rückforderungen von Überzahlungen hingewiesen.

Noch während der Prüfung des Rechnungshofs hat das Ministerium die Verfahren überprüft und vorhandene Mängel entsprechend den zuwendungsrechtlichen Vorschriften beseitigt.

Der Rechnungshof hat ferner empfohlen, die Abwicklung von Zuwendungen auf nachgeordnete Dienststellen zu übertragen und sich auf Leitungs- und Steuerungsaufgaben zu beschränken.

Bemerkungen des Rechnungshofs 7

Bemerkungen des Rechnungshofs

Das Ministerium hat darauf verwiesen, es habe die Kritik des Rechnungshofs an den Zuwendungsverfahren unmittelbar nach Bekanntwerden aufgegriffen.

Ausblick:

Der Rechnungshof begrüßt die zügige Umsetzung seiner Empfehlungen zu den Zuwendungsverfahren und die Bereitschaft des Ministeriums, seine Empfehlungen zur Umstrukturierung und haushaltsrechtlichen Bewertung der Förderprogramme aufzugreifen.