Der vordere Zugteil sollte Richtung Freising fahren der hintere zum Flughafen

Der vordere Zugteil sollte Richtung Freising fahren, der hintere zum Flughafen. Kurz nach der Abfahrt bemerkte der Lokführer des S-Bahn-Teils nach Freising, dass der Zug aufgrund einer falschen Fahrstraßenstellung in Richtung Flughafen unterwegs war. Daraufhin brachte er seinen zum Stehen. Kurz darauf verließ der Zugteil in Richtung Flughafen den Bahnhof über das (immer noch) freie Fahrt zeigende Ausfahrsignal. Wegen des dichten Nebels (Sichtweite etwa 30 m) bemerkte der Lokführer den vor ihm in der Bahnhofsausfahrt stehenden Freisinger Zugteil zu spät und fuhr auf ihn auf. Bei dem Zusammenstoß wurde ein Fahrgast schwer verletzt, 22 Reisende kamen mit leichten Verletzungen davon. Für die Helfer von Feuerwehr und THW bedeutete es ein besonderes Erschwernis, dass die lange Lärmschutzwand südlich der S-Bahn-Trasse in Neufahrn keine einzige Rettungstüre aufwies. Die Helfer mussten daher mit ihrem Rettungsgerät unverhältnismäßig weite Wege zurücklegen. Gleiches betraf den Abtransport der Verletzten.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Ist es richtig, dass das Unglück in technischer Hinsicht vor allem auf die für elektronische Stellwerke wie in Neufahrn konzipierte Form der Haltfallverzögerung in Kombination mit dem Fehlen zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen (z.B. Sperrsignal für den 2. Zugteil) zurückzuführen ist?

2. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Staatsregierung für die Sicherungstechnik im Bahnhof Neufahrn (b. Freising) zu ziehen?

3. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Staatsregierung für andere Bahnhöfe in Bayern zu ziehen?

4. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Staatsregierung aus der Tatsache zu ziehen, dass das Fehlen einer Rettungstür in der Lärmschutzwand südlich der in Neufahrn das schnelle Handeln der Rettungskräfte behindert hat?

5. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Staatsregierung für vergleichbare Situationen an Bahnstrecken in Bayern zu ziehen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 09.12.

Zuständig für die Aufsicht über die Durchführung des Eisenbahnverkehrs und damit auch für die Aufklärung des vom Abgeordneten Dr. Runge angesprochenen S-Bahn-Unfalls und die hieraus zu ziehenden Konsequenzen ist das Eisenbahnbundesamt, also eine Bundesbehörde. Die Kompetenz zur Klärung der damit zusammenhängenden Fragen liegt daher nicht beim Freistaat Bayern, der lediglich Besteller des SBahn-Verkehrs und auch des übrigen bayerischen Schienenpersonennahverkehrs ist.

Unabhängig davon wurden Stellungnahmen von DB Netz und von der S-Bahn Mün-chen erbeten; diese haben aber wegen des schwebenden Verfahrens und der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen zu den Unfallursachen um Verständnis dafür gebeten, dass eine Äußerung jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich sei.

Eine Beantwortung der vom Abgeordneten Dr. Runge gestellten Fragen ist daher seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht möglich.