Nutzungsberechtigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen/Landkreis Starnberg

Die Weiterentwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen, Ldkr. Starnberg, stellt zusammen mit der Ausweisung von Gewerbegebieten die Kommunen vor erhebliche Planungsaufgaben.

· Der Schutz des Trinkwassers für ca. 50.000 ist zu gewährleisten.

· Der zunehmende Verkehr wird zu erheblichen Umweltbelastungen führen; Kfz-verkehrsmindernde Konzeptionen sind zu erarbeiten.

· Die jährlichen Unterhaltskosten des Flughafens und des Flugbetriebes von ca. 7 Mio. Euro sind nach Aussage des jetzigen Flughafenbetreibers EDMO nicht gedeckt. Laut Aussage der EADS übernimmt diese die Differenz bis Ende 2004. Sollte sich bis dahin der Flugbetrieb nicht tragen, müsste der Flugbetrieb eingestellt werden. Kommunale Planungen sind auf die weitere Entwicklung des Flughafens abzustimmen.

In diesem Zusammenhang ist es für Bürgerinnen und Bürger und die Kommune wichtig zu wissen, wie die Nutzung des Sonderflughafens auf Grund der vom Dezember 2002 ist und welche finanziellen Regelungen den Flughafenbetrieb künftig bestimmen werden.

Hierzu frage ich die Staatsregierung:

1. Gibt es eine Liste, in der alle Nutzungsberechtigten namentlich (Person bzw. Firmenname) aufgeführt sind?

Welche Nutzungsberechtigten sind dies?

2. Gilt die Flugerlaubnis eines Nutzungsberechtigten für beliebige Luftfahrzeuge oder nur für bestimmte, festgelegte Luftfahrzeuge?

3. Gilt die Flugerlaubnis auch für Geschäftspartner und Lieferanten der Nutzungsberechtigten?

4. Wer führt die Klassifizierung in Nutzungsberechtigte und Nicht-Nutzungsberechtigte durch und nach welchen Kriterien?

5. Sind flughafenansässige Unternehmen automatisch nutzungsberechtigt?

6. In welchem Umfang sind derzeit Flugbewegungen für den Sonderflughafen zugelassen, für welche Flugzeugtypen und für welche zeitlichen Festlegungen?

7. Werden derzeit öffentliche Mittel für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes von Oberpfaffenhofen bereitgestellt? Wenn ja, wie viele, für wen und in welchem zeitlichem Rahmen?

8. Was gedenkt die Regierung von Oberbayern bzw. die Bayerische Staatsregierung zu tun, wenn sich der Flughafenbetrieb bis Ende 2004 finanziell noch nicht trägt?

Wird man einer Schließung zustimmen?

Zu 1.: Die Benutzungsberechtigten ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid. Benutzungsberechtigte sind demnach die EDMO-Flugbetrieb Betriebe der Daimler-Benz Aerospace AG (Daimler-Benz Aerospace AG München, Daimler-Benz Aerospace Airbus Hamburg, Dornier Friedrichshafen, Dornier Flugzeugwerft sowie nach Vereinbarung mit der EDMO-Flugbetrieb die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V. einschließlich der Fliegergruppe der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V., der Bundesminister der Verteidigung, der Bundesminister des Innern, der Luftsportclub Dornier e.V. und die Motorfluggruppe Dornier e.V. und des Weiteren, nach vorheriger Zustimmung der EDMO-Flugbetrieb Werkskunden der Dornier-Betriebe und andere Nutzer in besonderen Fällen sowie Benutzer aus den Geschäftsbereichen Entwicklung, Produktion, Instandhaltung, Aus- und Umrüstung sowie Vertrieb von Luftfahrzeugen bzw. Luft- und Raumfahrtkomponenten.

Zu 2.: Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen darf von Luftfahrzeugen aller Art benutzt werden, soweit die vorhandenen Betriebsflächen dies zulassen.

Zu 3.: Der Kreis der Benutzungsberechtigten ergibt sich aus den Ausführungen zu Ziffer 1.

Zu 4.: Die Klassifizierung der Benutzungsberechtigten (s. Ziff. 1) ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid und wird von der EDMO-Flugbetrieb ­ ggf. in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern ­ eigenverantwortlich entschieden.

Zu 5.: Die Benutzungsberechtigung ergibt sich allein aus dem Genehmigungsbescheid (s. Ziff. 1).

Zu 6.: Die Flugbewegungen am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sind mengenmäßig nicht limitiert und nicht auf bestimmte Flugzeugtypen beschränkt.

Die Betriebszeitenregelung am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen stellt sich wie folgt dar: Betriebszeiten für alle Benutzungsberechtigten mit Ausnahme der Fliegergruppe der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V., des Luftsportclubs Dornier e.V. sowie der Motorfluggruppe Dornier e.V. sind Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr Ortszeit, Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Ortszeit. Feiertage gelten als Sonntage.

Betriebszeiten für die Fliegergruppe der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V., den Luftsportclub Dornier e.V. sowie die Motorfluggruppe Dornier e.V. sind Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr Ortszeit, Samstag 08.00 Uhr bis Sonnenuntergang, Sonntag Sonnenaufgang bis 09.00 Uhr Ortszeit, 11.00 Uhr Ortszeit bis 13. Uhr Ortszeit, 15.00 Uhr Ortszeit bis Sonnenuntergang. Feiertage gelten als Sonntage.

Um die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens weitestgehend vor Fluglärm zu schützen, bestehen zudem eine Reihe entsprechender Auflagen. So dürfen monatlich nach 19.00 Uhr Ortszeit insgesamt nicht mehr als 80 Flugbewegungen durchgeführt werden. Die Benutzung des Flughafens durch militärische Strahlflugzeuge und durch bestimmte, besonders laute zivile Strahlflugzeuge nach 19.00 Uhr ist ausgeschlossen. Zudem dürfen Flugbewegungen mit Flugzeugen der Sportfluggruppen nach 19.00 Uhr aus Lärmschutzgründen nur durchgeführt werden, wenn diese Luftfahrzeuge erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen.

Zu 7.: Für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs werden dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bisher keine öffentlichen Mittel bereitgestellt.

Zu 8.: Über etwaige Konsequenzen, falls sich der Flughafenbetrieb bis Ende 2004 nicht finanziell trägt, kann derzeit keine Aussage gemacht werden. Ebenso kann über eine in der Zukunft liegende Zustimmung zur Schließung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen derzeit keine Aussage gemacht werden.