Kreuzung B 388/2083 Achldorf

Nachdem die Planfeststellung Ausbau der Kreuzung bei Achldorf/Ndby. am 15. Mai 2002 erfolgte, frage ich die Staatsregierung:

1. Wie sehen die weiteren Schritte aus?

a) Welcher Zeitrahmen ist vorgesehen?

b) Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

c) Teilt die Staatsregierung die Meinung, dass ein Ausbau der B 388 zur Magistrale bis München zwischen 75 und 100 Millionen kosten würde?

2. Wie wird die Tatsache bewertet, dass vor und nach der Kreuzung rund 15 Ortsdurchfahrten bis zur Landkreisgrenze München (u.a. Taufkirchen, Erding usw.) vorhanden sind und dadurch von der Zügigkeit, Streckencharakteristik und Durchgängigkeit einer Magistrale eigentlich keine Rede ist?

a) Stimmt die Staatsregierung der Vermutung zu, dass ein magistralengerechter Ausbau erst in 20 bis 30 Jahren vollzogen sein könnte?

3. Sieht die Staatsregierung trotz des Planfeststellungsbeschlusses eine Möglichkeit, den Kreisverkehr gegenüber Berlin zu favorisieren?

a) Welche Argumente, außer der Zügigkeit, Streckencharakteristik und Durchgängikeit der Magistrale, sprechen gegen den Kreisverkehr?

b) Steht der Verbrauch (Versiegelung) von einem Hektar Fläche für die Brücke (0,1 Hektar für den Kreisel) nicht im Widerspruch zur Flächensparsamkeit?

4. Wie hoch werden die Kosten für einen Kreisel angesetzt und beurteilt die Staatsregierung es als zweckmäßig, wenn der Ausbau eines Kreisels 400.000 kosten würde, weiter an dem vorgesehenen, aber wesentlich teureren Ausbau mit 2,2 Mio. festzuhalten?

5. Trifft es zu, dass die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der B 388 aus den 70er Jahren stammt?

a) Ist die Feststellung korrekt, dass sich wegen der A 92 und der A 94 die Verkehrssituation verändert hat und sich auch weiterhin verändern wird und was folgert die Staatsregierung daraus?

6. Wie sieht die Staatsregierung die Aussage von Professor Kurzak, im Rahmen der Schlussverhandlung beim VGH am 26.9.2003, dass sich ein Kreisel grundsätzlich aus verkehrstechnischer Sicht eignet?

a) Wie bewertet die Staatsregierung die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs beim derzeitigen Verkehrsaufkommen?

b) Ist der Staatsregierung bekannt, dass das Straßenbauamt Ingolstadt mit der Sicherheit von Kreiseln Werbung im Internet macht?

c) Gibt es unterschiedliche Bewertungen über die Effektivität von Kreiseln in den bayerischen Straßenbauämtern?

7. Welche Lösung hält die Staatsregierung für denkbar, wenn der Maximalausbau der Kreuzung über 2015 hinausgeschoben wird?

8. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass sich (angesichts der hohen Finanzierungskosten für die Brücke) der Kreisverkehr auch dann wirtschaftlich lohnen würde, wenn er nur 10 Jahre Bestand hätte (unwidersprochene Aussage vom Gutachter der Kläger bei der Klage VGH vom 26.9.2003)?

a) Gibt es neue Prognosezahlen, die die veränderte Situation des BVWP in Bezug auf die B 15 neu ohne Vilstalspange, Erweiterung A 9 zwischen München und AK Neufahrn, Erweiterung A 92 AK Neufahrn und Flughafen und A 94 weiter mit berücksichtigen?

b) Wenn ja, wie lauten diese?

c) Wenn nein, aus welcher Zeit stammen die Bezugszahlen der Berechnung?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 17.02.

Zu 1. a) und b):

Mit dem Bau soll begonnen werden, sobald die Finanzierung durch Bund und Freistaat gesichert ist.

Zu 1. c):

Im Entwurf des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sind für den weiteren Ausbau der B 388 zur Magistrale zwischen München und Passau Maßnahmen mit einem Kostenvolumen in Höhe von 59,2 Mio. enthalten. Darüber hinaus ist außerhalb des Bedarfsplans im Bereich zwischen Eggenfelden und Pfarrkirchen noch ein abschnittsweiser dreistreifiger Ausbau mit höhenfreien Kreuzungen/Einmündungen vorgesehen. Hierfür sind ca. 6,4 Mio. erforderlich, so dass sich insgesamt ein Kostenvolumen von rund 66 Mio. ergibt.

12.03.

Zu 2. und 2. a):

Für alle größeren Ortsdurchfahrten sind Ortsumgehungen bereits gebaut (Fischerhäuser, Vordersarling, Pfarrkirchen) bzw. im geltenden wie auch im Entwurf des neuen Bedarfsplans vorgesehen (Moosinning, Erding, Taufkirchen, Dirnaich, Brombach) und zum Teil planerisch schon weit fortgeschritten. Verbleibende kurze Ortsdurchfahrten im Großraum München sind für die Bedeutung der B 388 als überregionale Entwicklungsachse in den südöstlichen niederbayerischen Raum hinein von untergeordneter Bedeutung.

Unter Berücksichtigung der im Weiteren Bedarf im Entwurf des neuen Bedarfplans eingestuften Ortsumgehungen (Moosinning, Erding, Brombach) ist der magistralengerechte Ausbau der B 388 in den nächsten 15 bis 20 Jahren absehbar.

Zu 3.: Der Kreuzungsumbau war Gegenstand verschiedener Petitionen an den Deutschen Bundestag. In seinen Stellungnahmen vom 1. Juni 1999, 8. Februar 2001, 9. Juli 2003 und 2. Dezember 2003 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) dabei festgestellt, dass auf der freien Strecke im Zuge der B 388 die Erfordernisse des durchgehenden Verkehrs im Vordergrund stehen und dies eine durchgehende Beibehaltung der bevorrechtigten Streckencharakteristik bedingt, u. U. auch durch den Bau höhenfreier Kreuzungen. Diese Auffassung wurde in weiteren Schreiben des BMVBW wiederholt bestätigt.

Zu 3. a):

Im Hinblick auf den weiteren Ausbau der B 388 zu einer überregionalen Entwicklungsachse ist die Beibehaltung der bevorrechtigten Streckencharakteristik für die Erfordernisse des durchgehenden Verkehrs auf der freien Strecke das entscheidende Argument gegenüber einem Kreisverkehrsplatz.

Dies entspricht den vom BMVBW mit Allgemeinem Rundschreiben (ARS) Nr. 23/98 zur Anlage von Kreisverkehren an Bundesstraßen herausgegebenen Grundsätzen.

Zu 3. b):

Der Flächenbedarf des gesamten überregionalen Straßennetzes in Bayern (Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) beträgt nur 0,8 % der Gesamtfläche Bayerns. Davon sind lediglich 0,46 % befestigt. Das Ziel der Staatsregierung, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren, kann nicht dazu führen, Straßenbaumaßnahmen allein unter dem Gesichtspunkt des Flächensparens zu optimieren. Die vorgenannten Gründe rechtfertigen den höheren Flächenverbrauch einer höhenfreien Lösung gegenüber einem Kreisverkehrsplatz.

Zu 4.: Die Kosten für einen Kreisverkehrsplatz liegen bei ca. 400.000. Die planfestgestellte, höhenfreie Lösung weist Kosten in Höhe von ca. 2,2 Mio. auf. Im Hinblick auf den Ausbau der B 388 als überregionale Entwicklungsachse ist sie jedoch für die Schaffung einer den Belangen des durchgehenden Verkehrs angemessenen Streckencharakteristik erforderlich. Der Ausbaustandard ist unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien verhältnismäßig gewählt und entspricht den Anforderungen der Verkehrssicherheit auf der freien Strecke.

Zu 5. und 5. a):

Der leistungsfähige und verkehrssichere Ausbau der B 388 ist seit den 70er Jahren gemeinsames Anliegen des Bundes und der Staatsregierung. Seitdem ist im Rahmen der jeweiligen Fortschreibungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen der Ausbaubedarf festgestellt bzw. bestätigt und mit Aufnahme von Ortsumgehungen in den Bedarfsplan berücksichtigt worden.

Mit Fertigstellung der A 94 werden sich Verkehrsverlagerungen ergeben. Entsprechend einer Verkehrsuntersuchung für die A 94 und die B 15neu führt der Bau dieser beiden Verkehrsachsen jedoch zu keinem Rückgang des Verkehrsaufkommens auf der B 388. Die B 388 hat unabhängig von den Autobahnen A 92 und A 94 als wichtige Achse zwischen München und dem Rottal überregionale Bedeutung.

Zu 6. und 6. a):

Die Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrs ist beim derzeitigen Verkehrsaufkommen zwar noch gegeben. Im vorliegenden Fall ist jedoch der Ausbau der B 388 als überregionale Entwicklungsachse und die damit einhergehende Bevorzugung des durchgehenden Verkehrs auf der B 388 bestimmend für die Gestaltung des Knotenpunktes und nicht das Kriterium der Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes.

Zu 6. b): Ja.

Zu 6. c): Nein. Die Anlage von Kreisverkehrsplätzen auf freier Strecke im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen ist mit der Obersten Baubehörde abzustimmen. Damit ist eine einheitliche Beurteilung gewährleistet.

Zu 7.: Die planfestgestellte höhenfreie Lösung soll realisiert werden, sobald die Finanzierung gesichert ist. Ein Zwischenausbau ist nicht beabsichtigt.

Zu 8.: Im Hinblick auf den weiteren Ausbau der B 388 als überregionale Entwicklungsachse stehen die Belange des bevorrechtigten Verkehrs auf der B 388 im Vordergrund. Ein Kreisverkehrsplatz auf der freien Strecke kommt deshalb auch als Zwischenlösung nicht in Betracht.

Zu 8. a): Ja. Es liegt ein Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom 2. Juni 2003 vor.

Zu 8. b):

Das Verkehrsaufkommen für das Prognosejahr 2020 beträgt im Knotenpunktsbereich für den Planungsfall B 15neu ohne Vilstalspange auf der

· St 2083 11.200 Kfz/24Stunden

· B 388 (Ost) 6.200 Kfz/24Stunden

· B 388 (West) 8.300 Kfz/24Stunden

Zu 8. c): Entfällt.