Hessische Staatsdomänen und Antwort des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Wie viele und welche Staatsdomänen besitzt das Land Hessen zurzeit (Bezeichnung, Landkreis/Stadt, Größe (ha), Pachtpreis pro Jahr, Dauer der Pachtverträge)?

Das Land Hessen verfügt zurzeit über

- 45 verpachtete,

- 2 selbst bewirtschaftete und

- 2 vom Hessischen Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz bewirtschaftete Staatsdomänen. Im Einzelnen sind die Domänen (Bezeichnung, Landkreis/Stadt, Größe, Pachtablauf) in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführt.

Die Pachteinnahmen (Barpacht) für die Domänen betragen jährlich rund 900.000. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Pächter auch die Nebenleistungen für die Domänen zu erbringen haben. Hierzu zählen insbesondere die Aufwendungen für die Erhaltung (Bauunterhaltung) und Sicherung (Gebäudefeuerversicherung) der Pachtobjekte sowie die auf den Pachtobjekten liegenden Lasten (Grundsteuer). Aufgrund der einzelbetrieblichen Besonderheiten wird von einer differenzierten Aufstellung der Pachteinnahmen abgesehen.

Die Pachteinnahmen für den domänenfiskalischen Streubesitz (Frage 9) betragen jährlich rund 1,2 Mio..

Frage 2. Wie werden die Staatsdomänen von den Pächtern genutzt (Ackerbau, Grünland, Tierhaltung, Weine, andere Betriebszweige etc.)?

Die Betriebsform (Nutzungsart) der jeweiligen Domäne ist in der als Anlage beigefügten Übersicht dargelegt.

Frage 3. Welche Vergaberichtlinien für die Verpachtung der Domänen existieren und welche Kriterien muss ein Bewerber erfüllen, um Pächter einer Domäne werden zu können, und wer führt vonseiten der Landesverwaltung das Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch?

Die Neuverpachtung von Domänen wird entsprechend dem bisher geübten Verfahren öffentlich ausgeschrieben, soweit eine erneute Verpachtung an den bisherigen Pächter entfällt. Bei der Auswahl der Pachtinteressenten haben solche Bewerber (Pächterfamilien) Vorrang, die in der Domänenpachtung eine wirtschaftliche Existenz suchen. Darüber hinaus werden Domänen auch zur Unterstützung von Forschung, Lehre und Beratung sowie zur Erfüllung weiterer Sonderfunktionen verpachtet, z. B. als Ausbildungs- und Beschäftigungsbetrieb für die Bereiche Landwirtschaft sowie Garten- und Landschaftsbau.

Beantragt der bisherige Domänenpächter zur Erhaltung seiner auf die Pachtung gründenden Existenz die Weiterpacht der Domäne, wird dem regelmäßig entsprochen, wenn

- eine anderweitige Verwendung der Domäne seitens des Verpächters nicht vorgesehen ist,

- der Pächter den Pachtvertrag bisher ordnungsgemäß erfüllt und insbesondere die Domäne vorbildlich bewirtschaftet hat,

- die finanziellen Verhältnisse des Pächters geordnet sind und

- die zeitlich und inhaltlich angepassten Pachtbedingungen anerkannt werden.

Domänen werden an Bewerber verpachtet, die eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation (Ausbildung und Berufspraxis in der Landwirtschaft) besitzen und die zur Übernahme der Domänen erforderlichen wirtschaftlichen (finanziellen) Voraussetzungen erfüllen. Zu übernehmen ist insbesondere üblicherweise die schlagkräftige Inventarausstattung des Vorpächters. Der neue Pächter erhält damit die Sicherheit, ein Pachtverhältnis mit einem umfassend funktionsfähigen Betriebssystem antreten zu können.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren führt die mit der Verwaltung des domänenfiskalischen Grundvermögens beauftragte Hessische Landgesellschaft mbH durch. Über die Auswahl der Pachtbewerber entscheidet das Fachressort.

Frage 4. Welche Domänen wurden in der vorhergehenden sowie in der laufenden Legislaturperiode neu verpachtet, wie lange wurden die Pachtverträge abgeschlossen und welcher Pachtpreis wurde vereinbart?

In der vergangenen Legislaturperiode wurden verpachtet:

- Domäne Marienborn (Weiterverpachtung; Pachtpreis: 19.800 /Jahr),

- Domäne Netze (Neuverpachtung; Pachtpreis: 24.550 /Jahr),

- Domäne Rüdigheimer Hof (Weiterverpachtung; Pachtpreis: 35.800 /Jahr).

In der laufenden Legislaturperiode wurden bisher verpachtet:

- Domäne Burguffeln (Neuverpachtung; Pachtpreis: 45.800 /Jahr),

- Domäne Immichenhain (Weiterverpachtung; Pachtpreis: 23.700 /Jahr),

- Domäne Mittelhof (Weiterverpachtung; Pachtpreis 43.200 /Jahr),

- Domäne Kinzigheimer Hof (Neuverpachtung; Pachtpreis 30.800 /Jahr).

Zu den Nebenleistungen für die Domänen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Die Pachtzeit beträgt - ausgenommen Domäne Immichenhain - jeweils 18

Jahre. Der Pachtvertrag für die Domäne Immichenhain wurde für die Dauer von 12 Jahren geschlossen, da der Pächter nach Pachtablauf das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Frage 5. Inwiefern haben die seit 1999 neu verpachteten Domänen Vorbildfunktion für die hiesige Landwirtschaft (Konzepte, Ausrichtung) und inwiefern wurde mit den Verpachtungen dem Anspruch Rechnung getragen, jungen ausgebildeten Landwirten ohne eigenen oder mit einem ungeeigneten Betrieb eine Zukunftschance zu bieten?

Der Pächter hat die Domäne so vorbildlich zu bewirtschaften, dass sie ihrer besonderen Aufgabe, als Beispielsbetrieb zu wirken, gerecht wird. Der Pächter muss die Gewähr für eine standortgerechte, umweltschonende und nachhaltige Wirtschaftsweise bieten. In diesem Sinne hat ein Bewerber im Rahmen des Pächterauswahlverfahrens sein Bewirtschaftungskonzept mit Angaben zu geplanten Investitionen darzulegen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Marketing-Konzepte.

Mit der Neuverpachtung z. B. der Domänen Burguffeln und Netze ­ wie unter Frage 4 aufgeführt - an junge Landwirte wurde diesen die Möglichkeit für eine wirtschaftliche Existenz geboten.

Frage 6. Gibt es für Domänenpächter konkrete Auflagen für eine "naturschonende" Bewirtschaftung oder für Naturschutz auf Domänenflächen?

Den Domänenpächtern ist die Wahl der Anbauform freigestellt. Vertraglich sind sie jedoch verpflichtet, in jedem Fall nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis zu wirtschaften, die eine ausgewogene Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse vorsehen.

Ferner haben sich die Domänenpächter an Landschaftspflegemaßnahmen zu beteiligen und den Aufbau eines Biotop-Verbundsystems zu unterstützen.

Frage 7. Wie beuteilt die Landesregierung die Initiative des Grundbesitzers Kirche, bei Verpachtungen auf Kirchenland keinen Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen zuzulassen, und in welcher Form wird die Landesregierung diese Initiative für die Domänenflächen (auch Domänenstreubesitz) übernehmen?

Die Landesregierung sieht nach derzeitiger Rechts- und Erkenntnislage kein Erfordernis, den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen, soweit er gesetzlich geregelt ist, in Form einer besonderen Beschränkung oder eines Verbotes vorzuschreiben.

Die Landesregierung befürwortet einen integrierten Ansatz, wonach grüne Gentechnik gezielt in den Fällen eingesetzt wird, in denen klassische pflanzenbauliche, produktionstechnische und züchterische Methoden an ihre Grenzen stoßen. Sofern die Sicherheit für Mensch und Umwelt durch entsprechende Zulassungsverfahren sichergestellt ist, sollten gentechnische Methoden gleichberechtigt neben anderen Maßnahmen stehen. Es bleibt dann den Landwirten überlassen, ob sie von den zusätzlichen Möglichkeiten der Gentechnik Gebrauch machen.

Frage 8. Welche Staatsdomänen wurden bisher zu welchem Preis an wen verkauft und welche weiteren Domänen sollen zukünftig verkauft, welche weiter verpachtet und welche sonstigen Zwecken (z.B. Ausgleichsmaßnahmen) zugeführt werden?

In den letzten Jahren wurden veräußert:

- Domäne Blumenrod (Limburg) an die Stadt Limburg (Kaufpreis: 16,981 Mio. DM),

- Hofstelle der Domäne Mauerpark (Hofgeismar) an den Landkreis Kassel (Kaufpreis 255.000 DM),

- Domäne Adamstal (Wiesbaden) an den Pächter der Domäne (Kaufpreis 4,5 Mio. DM),

- Hofstelle der Domäne Georgenhof (Diemelstadt-Rhoden) an einen privaten Investor (Kaufpreis 950.000 DM),

- Flächen der ehemaligen Domäne Mauerpark (Hofgeismar) an den Landkreis Kassel (Kaufpreis 241.400).

Nach derzeitigem Stand sollen veräußert werden:

- Domäne Gronauer Hof an die Stadt Bad Vilbel zur städtebaulichen Entwicklung,

- Domäne Marienrode ganz oder teilweise, zurzeit öffentliche Ausbietung,

- Domänen Lautenbach und Metzlar an die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung - als Ersatz und Ausgleichsflächen im Rahmen des Baus der BAB A 44 Kassel - Herleshausen,

- Hofstelle der Domäne Unterer Gutshof an einen privaten Investor,

- Teile der Domäne Gesundbrunnen an die Stadt Hofgeismar zur städtebaulichen Entwicklung,

- Hofstelle Domäne Wilhelmsthal gegebenenfalls an den Landkreis Kassel,

- Hofstelle der Domäne Hofmeierei gegebenenfalls an die "Stiftung Oberfeld Darmstadt",

- Domäne Hebenshausen für das Gewerbegebiet "Magnapark".

Im Ressort des HMULV ist auf Grundlage der Vorgaben "Operation Sichere Zukunft" sowie der Festlegungen im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode die Reduzierung von Standorten vorgesehen.

Für die nachfolgend aufgeführten Domänen ist im Einzelnen vorgesehen:

- Domäne Beberbeck: Projektskizze für intensive und großräumige touristische Nutzung,

- Domäne Karlshof: gegebenenfalls Veräußerung an die Stadt Schlitz oder privaten Investor,

- Domäne Neu-Ulrichstein: Im Zusammenhang mit der Überführung des HDLGN in den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen wird das Tierzuchtzentrum aufgelöst und die Liegenschaft veräußert.