Ablagerung unzulässiger Materialien im Bereich der Firma G. und Verbesserung der Kontrollmechanismen

In Materialproben, die am 7. September 2003 im Bereich der Kiesgrube der Firma G. in Planegg, Landkreis München genommen wurden, haben sich ein Bruchstück einer Wellasbestzementplatte und zwei Stücke PVC gefunden. Diese Materialien dürfen nicht als Auffüllmaterial in die Kiesgrube eingebracht werden. Die unzulässigen Materialen wurden nicht im Rahmen behördlicher oder firmeneigener Kontrollen aufgefunden und untersucht. Dies geschah im Auftrag der Bürgerinitiative Neuried durch ein privates Institut, das ein Gutachten über die Zusammensetzung der Materialproben erstellte. Nach Vorliegen dieses Gutachtens wurde das Landratsamt München eingeschaltet.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um herauszufinden, wie es zur Ablagerung dieser hierfür unzulässigen Materialien kommen konnte?

2. Welche Erklärung gibt es dafür, dass es trotz der behördlichen und firmeneigenen Kontrollen zur Ablagerung von unzulässigen Materialien gekommen ist?

3. Welche Nachforschungen wurden unternommen, um die Verantwortlichen benennen und zur Rechenschaft ziehen zu können?

4. Welche Schwachstellen bestehen im bisherigen Kontrollsystem?

5. Wie können die Kontrollmechanismen zukünftig verbessert und effektiver gestaltet werden?

6. Wurden in den letzten 5 Jahren unzulässige Verfüllungen der Kiesgruben entdeckt?

Wenn ja,

a) um welche Materialien in welchen Mengen hat es sich gehandelt?

b) von welcher Stelle wurden diese entdeckt?

c) mussten die Materialen in jedem Fall wieder aus dem Grubenbereich entfernt werden?

7. Hat es in den letzten 5 Jahren sonstige Verstöße gegen die Genehmigungen der Firma G. zum Kiesabbau und zur Verfüllung der Kiesgruben gegeben?

Wenn ja,

a) um welche hat es sich gehandelt?

b. von welcher Stelle wurden diese entdeckt?

c) welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 03.03.

Die erneute schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Paulig zu den Kiesgruben der Fa. G. in Planegg kann ich wie folgt beantworten: Grundsätzlich stellt das von der Bürgerinitiative gefundene Bruchstück einer Wellasbestzementplatte und (zwei Stück) PVC für das Grundwasser keine Gefährdung dar. Beide Materialien finden oder fanden auch in der öffentlichen Wasserversorgung Verwendung. Asbest ist für den Menschen nur bei Verarbeitungsvorgängen und bei Aufnahme über die Atemwege gesundheitsgefährdend. Bei Asbest-Fasern handelt es sich um natürliche Silikatminerale, die zu Ton verwittern und die der Sicker- und Grundwasserqualität nicht abträglich sind. Dennoch sind diese Materialien im Eckpunktepapier und dem Leitfaden nicht für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen zugelassen, weil sie weder Bodenaushub noch rein mineralischem, vorsortiertem Bauschutt zugerechnet werden können.

Zu 1.: Durch den Zeitverlust von fünf Wochen zwischen dem Auffinden des verdächtigen Materials durch den Gutachter der Bürgerinitiative und der Alarmierung der Behörde konnte nicht mehr geklärt werden, unter welchen Umständen die Bruchstücke in die Kiesgrube gelangt sind.

Mittels des firmeneigenen Ortungssystems der Fa. G. über GPS wäre es zwar möglich gewesen, einzelne Verfüllschichten bestimmten Anlieferern zuzuordnen. Bei den vom Fundort entfernten Materialien ist dies aber nachträglich nicht mehr möglich.

Bei Verdacht einer Ablagerung durch Dritte wäre zusätzlich eine Beweissicherung z. B. von Reifenspuren oder anderem Material, das auf den Verursacher schließen lässt, wichtig gewesen.

Da beides unterblieben ist, lässt sich weder feststellen, von wem die Stücke abgelagert wurden, noch ob sie überhaupt von einem gewerblichen Anlieferer stammen, der mit dem Ortungssystem erfasst wurde.

26.03.

Zu 2.: Eine nachträgliche Rekonstruktion der Herkunft des Materials ist, wie oben gesagt, nicht mehr möglich. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass es sich um größere Mengen gehandelt haben könnte. Nachdem die Verfüllung von reinem, mineralischem, vorsortiertem Bauschutt zugelassen ist, handelt es sich wohl um ein Sortierproblem. Nach dem Leitfaden dürfen in derartigen Abfällen auch geringfügig nichtmineralische Fremdanteile enthalten sein, deren weitgehende Aussortierung aufgrund ihres geringen Anteils, oder ihrer geringen Größe unverhältnismäßig ist. Wir gehen davon aus, dass es sich um solche Fremdanteile handelt.

Zu 3.: Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Situation und Beweislage ist es dem Landratsamt München nicht möglich, einen Verantwortlichen zu benennen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Zu 4.: Nach Auffassung des Landratsamtes München sind im derzeitigen Kontrollsystem, auch nach diesem Fund von geringen Mengen Fremdbestandteilen, keine Schwachstellen erkennbar. Da die Kiesgrube G. schon jetzt mindestens dreimal pro Woche vom Landratsamt kontrolliert wird, wäre eine völlig lückenlose Überwachung nur durch die Installation einer Videoüberwachung möglich. Eine derartige Anlage wird derzeit von der Fa. G. tatsächlich installiert, um ggf. Ansprüche gegen Dritte geltend machen zu können. Eine generelle Forderung nach Videoüberwachung von Verfüllmaßnahmen wäre aber überzogen.

Zu 5.: Durch die Einführung der Eckpunkte und des Leitfadens zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen werden die Fremd- und Eigenüberwachung der Kiesgruben verstärkt und bayernweit auf einen einheitlichen Standard gebracht.

Außerdem werden durch die Eigen- und Fremdüberwachungsmechanismen die Eigenverantwortlichkeit der Betreiber gefördert und die staatlichen Stellen entlastet. Diese Regelungen werden derzeit von den Verwaltungsbehörden umgesetzt.

Die engmaschige Überwachung der Kiesgrube G. durch das Landratsamt München und das Wasserwirtschaftsamt München, wie in Frage 4 beschrieben, bindet bereits sehr viele Fachkräfte.

Eine lückenlose behördliche Überwachung kann aber von den Behörden nicht geleistet werden. Die Behörden können sich künftig stärker auf die Kontrolle der Kontrolleure beschränken. Ich setze deshalb weiterhin auf die freiwilligen Vereinbarungen mit dem Industrieverband Steine und Erden e.V. im Rahmen des Umweltpakts Bayern, die wir mit den Eckpunkten und dem Leitfaden bisher erfolgreich umgesetzt haben und deren Vorteile für die Praxis immer deutlicher erkennbar werden.

Zu 6.: Da die Firma G. seit 2001 über ein ausgeklügeltes Kontrollsystem mit Fremdüberwachung verfügt, waren Verstöße gegen die Auflagen zum Verfüllmaterial selten.

Aktenkundig sind die drei von Herrn Rechtsanwalt T. als damaligem Vertreter der Bürgerinitiativen zur Strafanzeige gebrachten Vorgänge. Diese sind:

· 10 ­ 11 m3 mit Bauschutt vermischte Kalkschlämme, die in der Kiesgrube verbleiben durften;

· 5 handtellergroße Asbestbruchstücke in 66 t Bauschutt, der an die Anlieferfirma zurückgeschickt wurde;

· mit Schlacke vermischtes Aushubmaterial, das schon verfüllt von der Firma G. wieder ausgehoben und ordnungsgemäß beseitigt wurde.

Zu 7.: Es wurden in der Vergangenheit die im Bescheid vom 08.08.1991 festgelegten Abbau- und Verfüllfristen für die einzelnen Abbauabschnitte nicht eingehalten. Da die Firma G. aber schon mit Schreiben vom 01.07.1997 die flächenmäßige Begrenzung und Abfolge des Kiesabbaus sowie die Konkretisierung des zur Verfüllung zugelassenen Materials um stoffliche Werte (Z.1.1-Werte nach den Technischen Regeln LAGA) beantragte, um die Abbau- und Auffüllfristen durch eine Regelung der offenen Flächen zu ersetzen, wurde auf die Fälligerklärung des entsprechenden Zwangsgeldes verzichtet.

Im Übrigen verweise ich auf unsere Stellungnahme vom 15.12.2003, Gz. 57b-4543-2003/23, zur ersten Anfrage der Abgeordneten Paulig zu den Kiesgruben der Fa. G. in Planegg.