Wahlbetrug?

Wahlbetrug?

Ich frage die Staatsregierung:

1. Warum hat die Staatsregierung vor der Landtagswahl jegliche Planungen zur Einführung eines G8 verneint?

2. Welche Diskussionen, Planungen und Absprachen hat es in der Kultusministerkonferenz bis zum 06.11.2003 bezüglich des Umgangs mit dem G8 in den einzelnen Bundesländern gegeben?

3. Zu welchem Zeitpunkt wusste die Staatsregierung davon, wo und ab wann das achtjährige Gymnasium in anderen Bundesländern eingeführt werden soll?

4. Welche Bundesländer haben ihre Planungen überraschend verändert und zwar zwischen dem 21.9. und 6.11. 2003?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29.03.

Zum Zeitpunkt der Landtagswahl 2003 gab es keine Planungen, wohl aber Diskussionen zur gymnasialen Schulzeitverkürzung, u.a. in der Bildungskommission. Dies war bekannt.

Ebenso bekannt waren die Schulversuche zum achtjährigen Gymnasium.

Das achtjährige Gymnasium wurde in der KMK wie folgt diskutiert:

1. Diskussionen der KMK (aus den nichtöffentlichen Protokollen seit 07.07.1992)

KMK S. 12: Novellierung des Schulreformgesetzes in Sachsen-Anhalt: kein Beschluss, aber Diskussion über G8

KMK, S. 15: Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife ­ Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz: Diskussion und Verfahrensbeschlüsse

KMK, S. 5: Gedankenaustausch über die Dauer der gymnasialen Schulzeit mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und (S. 7) dem Präsidenten und Generalsekretär der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)

KMK S. 10: Tolerierung der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg

KMK S. 14: Überprüfung der Öffnung der Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe für eine mögliche Umsetzung beabsichtigter Organisationsmodelle in verschiedenen Ländern [Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen]

KMK, S. 14: Vereinbarung zur Durchführung von Schulversuchen und gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse

KMK S. 9: Darstellung der Weiterentwicklung des Schulwesens seit Abschluss des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 mit folgenden Änderungen: Die Allgemeine Hochschulreife wird nach 13 oder nach 12 Jahren erlangt, wenn ab Jahrgangsstufe 5 bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Wochenstunden nachgewiesen wird; auf die 265 Wochenstunden können bis zu 5 Stunden Wahlunterricht angerechnet werden.

KMK verabschiedet Fortschreibung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 278. Plenarsitzung am 27./28.02.1997 in Bonn die Fortschreibung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II verabschiedet. Mit dieser Fortschreibung werden die Richtungsentscheidungen der Kultusministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Prinzipien der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs vom 01.12.1995 und deren Konkretisierung durch die Kultusministerkonferenz im Oktober 1996 in Dresden nun in die Vereinbarung aufgenommen. Die Vereinbarung soll in den Schulen spätestens mit dem Schuljahresbeginn 1999/2000 in Kraft treten. Mit der Fortschreibung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II ist der vierjährige Beratungsprozess zur Weiterentwicklung von gymnasialer Oberstufe und Abitur in der KMK abgeschlossen. Damit hat die KMK die Qualität des deutschen Abiturs gesichert und die gymnasiale Oberstufe zukunftsgerichtet weiterentwickelt.

Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe

Auf Antrag von Kultusministerin Dr. Annette Schavan hat sich die 285. Kultusministerkonferenz am 4. und 5. März 1999 mit Plänen zur Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg befasst. Konkret hatte die Kultusministerkonferenz hier zu beraten, ob sie Abweichungen von ihrer Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe vom Februar 1997 toleriert, die sich mit dem in Baden-Württemberg geplanten neuen Strukturmodell für die gymnasiale Oberstufe ergeben. Auf der Grundlage dieser Aussprache hat die Kultusministerkonferenz sich darauf verständigt, nicht nur die Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe, sondern auch einige weitere, insbesondere die zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen im Bildungsbereich, für mehr Vielfalt zu öffnen, die sich am festgelegten Kern von Standards orientiert. Die Konferenz wird dabei der Sicherung der Qualität im Schulbereich herausragende Bedeutung beimessen. Auf Detailregelungen soll verzichtet werden. Voraussetzung für die geplante Öffnung ist, dass gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Durchlässigkeit des Bildungssystems gewährleistet bleiben und der Mobilität der Bürger in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Die Konferenz wird auf ihrer nächsten Sitzung festlegen, welche Vereinbarungen einbezogen werden sollen. Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz, einige Vereinbarungen im Sinne der Tolerierung von mehr Vielfalt zu überprüfen, entspricht der ebenfalls in der 285. Plenarsitzung beschlossenen Aufgabendefinition. Danach soll die gemeinsame Vereinbarungslage Experimente und Innovation ausdrücklich zulassen.

Weiterentwicklung des Schulwesens seit Abschluss des Hamburger Abkommens

Die 294. Kultusministerkonferenz am 10. Mai 2001 hat eine Darstellung über die Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland seit Abschluss des Hamburger Abkommens zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens im Jahre 1964 verabschiedet, in der die wesentlichen Vereinbarungen der Konferenz, die insbesondere seit 1990 die Entwicklung des Schulwesens gefördert haben, beschrieben sind.

Anmerkung: Der oben zitierte Beschluss der 294. KMK modifiziert das Hamburger Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971.

Dieses bestimmte (veröffentlichte Sammlung der KMK Beschlüsse Nr. 101): § 11 (1) Die Organisationsform des Gymnasiums sind

a) die Normalform

b) die Aufbauform.

(2) Das Gymnasium der Normalform ist neun- oder siebenklassig. Die siebenklassige Form setzt lehrplanmäßigen Unterricht in einer Fremdsprache in der fünften und sechsten Klasse voraus.

Arbeitsprogramm der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2001

Bei ihrer 293. Plenarsitzung am 22. Februar 2001 in Hannover hat die Kultusministerkonferenz die zentralen Themen ihrer Arbeit für das Jahr 2001 festgelegt. Im Schulbereich wird sich die Konferenz außerdem mit Fragen der weiteren Öffnung von Vereinbarungen für mehr Vielfalt im Bildungswesen im Sinne ihrer Husumer Beschlüsse vom Oktober 1999 sowie mit Fragen der Weiterentwicklung der Prinzipien der gymnasialen Oberstufe beschäftigen.

Die Kultusministerkonferenz hat sich in diesem Zusammenhang auch über die Dauer der Schulzeit verständigt: Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 (Hamburger Abkommen) 13 Jahre. Unter folgenden Voraussetzungen wird das Abitur nach einer Gesamt-Schulzeit von 12 Jahren anerkannt: Zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Wochenstunden für die Sekundarstufe I und für die gymnasiale Oberstufe nachzuweisen. Darauf können bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden. Dabei ist den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu entsprechen.

Die gymnasiale Oberstufe in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland S. 2:

Mit Beschluss vom 28.02.1997 hat die Kultusministerkonferenz die Vereinbarung über die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II neu gefasst. Sie hat sich in diesem Zusammenhang auch über die Dauer der Schulzeit verständigt. Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt nach dem Hamburger Abkommen 13 Jahre. Unter folgenden Voraussetzungen wird das Abitur nach einer Gesamt-Schulzeit von 12 Jahren anerkannt...

Im Zeitraum September/Oktober 2003 habe ich mehrere Gespräche mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Kultusministerien anderer Bundesländer geführt. Aus den Gesprächen wurde deutlich, dass die Einführung des achtjährigen Gymnasiums beschlossene Sache sei (z.B. in oder dass eine Entscheidung bevorstehe (z.B. in Hessen und Nordrhein-Westfalen). Ausgehend von der Beantwortung zu Frage 3 kann von hieraus nicht beurteilt werden, wie der Entscheidungsprozess in diesen Ländern intern zeitlich abgelaufen ist.